WSR im Bundestag

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Diskussion im Bundestag (28.11.2018)

Am 28.11.2018 gehaltene Reden zur Widerspruchsregelung:[1]

RednerIn Seite WSR Begründung (Zitat)
Karin Maag 7584 Nein Ich will nicht, dass das SelbSstbestimmungsrecht des Menschen auf ein nachträgliches Veto reduziert wird.[2]
Axel Gehrke 7584 Nein Durch die geplante Einführung der Widerspruchslösung wird die Organspende zur staatlich sanktionierten Organentnahme.[3]
Axel Gehrke 7585 Nein Diese Menschen sind Sterbende, die nur noch durch Apparate am Leben gehalten werden.

Nach Ausschalten der Apparate tritt unweigerlich und in kurzem zeitlichen Abstand der Tod ein.[4]

Axel Gehrke 7585 Nein Ich zitiere eine betroffene Mutter aus dem Internet: Wir dachten: Der stirbt jetzt, und dann entnehmen sie die Organe. Dass das im Sterben passiert, war uns ja gar nicht bewusst. Warum haben wir nicht gefragt: „Was genau passiert denn da?“, bevor wir eingewilligt haben?[Anm. 1]
Axel Gehrke 7585 Nein Wer hat mehr Rechte – der zukünftige Empfänger oder der Sterbende?[5]
Karl Lauterbach 7586 Ja Ich will nur, dass man sich damit beschäftigt.
Christine Aschenberg-Dugnus 7586 Nein ... ich spreche hier heute als Vertreterin meiner Fraktion mit einer großen Vehemenz gegen die Widerspruchslösung, aus vollstem Herzen; denn für uns missachtet die Widerspruchslösung das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger.[6]
Christine Aschenberg-Dugnus 7586 Nein Die Widerspruchslösung beschneidet nach unserer Ansicht Grundrechte und hebelt vor allem den Grundsatz aus, dass jeder medizinischen Behandlung zugestimmt werden muss.[7]
Christine Aschenberg-Dugnus 7587 Nein ... bei einer so wichtigen Frage wie der Organspende, bei der es um den eigenen Körper geht, Schweigen als Zustimmung gelten soll. Das ist doch fast schon absurd. ... Das deutsche Recht geht überhaupt vom Grundsatz aus, dass Schweigen keinerlei Erklärungswert besitzt und deshalb ohne rechtliche Bedeutung ist. [8]
Christine Aschenberg-Dugnus 7587 Nein Die verpflichtende Entscheidungslösung, wie wir sie befürworten, wäre ein maßvoller Kompromiss zwischen dem Handlungsbedarf auf der einen Seite und dem Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite.[9][10]
Katja Kipping 7587 Nein Besteht die Gefahr, dass irgendwann der berechtigte Wunsch, die Zahl der zur Verfügung stehenden Spenderorgane zu erhöhen, dazu führt, dass der Todeszeitpunkt so definiert wird, dass er die größtmögliche Ausbeutung ermöglicht?[Anm. 2]
Katja Kipping 7587 Nein Die Diskussionen über die medizinischen Verbrechen in der NS-Zeit, der Nazizeit in Deutschland haben dazu geführt, dass hierzulande bei ärztlichen Behandlungen das Prinzip der informierten Einwilligung als Voraussetzung für jeden Eingriff gilt.[8]
Katja Kipping 7587 Nein Nun geht es bei dieser Debatte nicht nur um Fragen der Gesundheitspolitik, sondern auch um grundlegende ethische Fragen: Wo enden staatliche Zugriffsrechte?[11]
Katja Kipping 7588 Nein Wir schlagen vor, dass jedes Mal, wenn der Reisepass oder der Personalausweis beantragt wird, die Antragstellenden abgefragt werden.[9]
Katja Kipping 7588 Nein Ich meine, die verbindliche regelmäßige Abfrage in Verbindung mit einer ergebnisoffenen guten Beratung wird den schwerwiegenden Argumenten beider Seiten am besten gerecht.[12]
Annalena Baerbock 7589 Nein Damit wir alle Menschen in unserem Land erreichen, sollte diese Abfrage stattfinden, wenn diese einen Personalausweis beantragen. ... Wenn man seinen Personalausweis beantragt, kriegt man alle Informationen und hat dann Zeit.[9]
Jens Spahn 7590 Ja Das einzige Recht, das dabei beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen. Es ist keine Organabgabepflicht.
Paul Viktor Podolay 7590 Nein Viel wichtiger wäre es, wesentlich mehr auf die Gesundheitsvorsorge zu setzen und hier auch zu investieren.[13]
Paul Viktor Podolay 7590 Nein Meine Überzeugung ist, dass wir die Zahl der benötigten Spenderorgane reduzieren und nicht immer nach mehr streben sollten.[14]
Paul Viktor Podolay 7590 Nein Eine politische Festlegung aber, welche jeden zum potenziellen Organspender machen würde, ohne dass dieser explizit eingewilligt hätte, wäre eine staatliche Grenzüberschreitung, die der besonderen Würde des Menschen nicht entspricht.[15]
Paul Viktor Podolay 7590 Nein n. Es ist eine höchst private, aber auch ethische Entscheidung, und das soll auch künftig so bleiben.[11]
Kerstin Griese 7591 Nein Es wäre eben keine Spende mehr, es wäre eher eine "Organabgabe".[Anm. 3]
Katrin Helling-Plahr 7592 Ja Ich finde, dass die Widerspruchslösung gut vertretbar ist.
Petra Sitte 7592 Ja Da sehe ich eher eine Zumutung für die Wartenden, die auf unsere Einsicht angewiesen sind oder dieser ausgeliefert sind.[Anm. 4]
Kirsten Kappert-Gonther 7593 Nein Welchen Anteil am Erfolg Spaniens hat die Widerspruchsregelung? Keinen; denn dort wird die Zustimmungslösung praktiziert.[16]
Kirsten Kappert-Gonther 7593 Nein Alle Bürgerinnen und Bürger werden regelmäßig informiert und gebeten, nicht verpflichtet, sich mit ihrer Entscheidung – "Ja", "Nein", "Weiß nicht" ... einzutragen.[9]
Kirsten Kappert-Gonther 7593 Nein Es muss moralisch als gleichwertig gelten, ob sich jemand dafür oder dagegen entscheidet, Spender zu sein.[17]
Hermann Gröhe 7594 Nein ... weil ich in der Tat der Überzeugung bin, dass eine solche Entscheidung sich im Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien der Medizinethik und der Patientenrechte befinden würde.[11][7]
Hermann Gröhe 7594 Nein Mit Hinweis auf das Ausland ist schon deutlich geworden, dass wichtige Länder, die rechtlich eine Widerspruchslösung haben, etwa Österreich und Spanien, de facto über die Befragung der Angehörigen eine Zustimmungslösung praktizieren.[16]
Hermann Gröhe 7594 Nein Auch wer sich dieser schwierigen Entscheidung verweigert, verliert nicht sein Selbstbestimmungsrecht.[6]
Hermann Gröhe 7595 Nein Organspende ist ein Geschenk aus Liebe zum Leben. Das setzt Freiwilligkeit und Zustimmung voraus. Dabei sollte es bleiben.[18][19]
Robby Schlund 7595 Nein Und Spenden sind zumindest für mich immer freiwillig.[18]
Robby Schlund 7595 Nein Doch laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“

aus dem Jahr 2014 werden in deutschen Krankenhäusern manchmal Menschen fälschlicherweise für hirntot erklärt.[20]

Sabine Dittmar 7596 Ja Ich halte diese Form der Widerspruchslösung für einen zumutbaren und für einen wichtigen Baustein, um Organspendezahlen zu erhöhen.
Andrew Ullmann 7596 Nein Die Widerspruchslösung geht davon aus, dass Freiwilligkeit in diesem Bereich nicht funktioniert. Die Menschen sollen so entmündigt werden, wenn es darum geht, etwas Gutes zu tun.[18]
Andrew Ullmann 7597 Nein Zur Selbstbestimmung gehört auch, sich nicht entscheiden zu müssen; denn jede Entscheidung sollte gleichwertig sein.[6][17]
Andrew Ullmann 7597 Nein Verfassungsrechtlich und orientiert an meiner

freiheitlichen Lebensphilosophie habe ich massive Probleme damit, wenn wir eine Zustimmung ohne ausdrückliche Willenserklärung des Einzelnen annehmen.[8]

Andrew Ullmann 7598 Nein Für die heutige Diskussion gibt es eine bessere Möglichkeit als die Widerspruchslösung: eine obligatorische Abfrage zur Organspendebereitschaft, zum Beispiel durchgeführt bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder bei der Beantragung eines Personalausweises.[9]
Andrew Ullmann 7598 Nein Kein gesetzlicher Entscheidungsdruck wie bei der Widerspruchslösung, auch kein moralischer Druck, nur eine obligatorische Frage beim Behördengang![18]
Harald Weinberg 7598 Nein Ich bin für die erweiterte Zustimmungsregelung mit obligatorischer Beratung in zeitlichen Abständen.[21]
Katja Keul 7598 Nein Ich möchte mich darauf konzentrieren, aufzuzeigen, warum die Widerspruchslösung nicht mit unserer Verfassung, namentlich mit Artikel 1 Grundgesetz, in Einklang zu bringen ist und deswegen ausscheiden muss. ... Außerdem steht einer solchen Pflicht gerade Artikel 1 Grundgesetz entgegen, ...[7][10]
Katja Keul 7598 Nein Die Entnahme der Organe ist daher ein schwerwiegender Eingriff in höchstpersönliche Rechte, der auch nach Eintritt des Hirntods gerechtfertigt werden muss.[Anm. 5]
Katja Keul 7598 Nein Eine Pflicht zur Organspende ungeachtet der ethischen, religiösen oder sonstigen Anschauungen eines Menschen scheidet daher aus.[10]
Katja Keul 7599 Nein Für die Unverhältnismäßigkeit eines solch schwerwiegenden Eingriffs ohne Zustimmung des Betroffenen oder der Angehörigen spricht auch die Tatsache, dass es andere, weniger eingriffsintensive Maßnahmen gibt, um das gewünschte Ziel zu erreichen.[8]
Katja Keul 7599 Nein Und dann lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir künftig die Spendenbereitschaft in regelmäßigen Abständen bei geeigneter Gelegenheit abfragen. Hier sind verschiedene Modelle denkbar: vom Hausarztbesuch bis zur Beantragung eines Personalausweises. Allerdings sollten wir bedenken, dass staatlicher Zwang auch kontraproduktiv wirken kann.[9]
Katja Keul 7599 Nein Stellen wir also sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger gut informiert werden. Trauen wir ihnen Verantwortungsbewusstsein zu, und achten wir vor allem ihr Selbstbestimmungsrecht im Umgang mit ihrem Tod.[9]
Georg Nüßlein 7599 Ja Die, die der Spende aufgeschlossen gegenüberstehen, müssen sich nicht mit der Thematik beschäftigen und müssen sich nicht entscheiden.[Anm. 6]
Jörg Schneider 7600 Nein Wenn ich einen Behördengang mache, werde ich gefragt: „Möchtest du Organspender werden?“ – mit den Auswahlmöglichkeiten: „Ja“, „Nur für bestimmte Organe“, „Nein“. Ich muss vielleicht auch sagen können: Nein, ich möchte diese Frage nie wieder in meinem Leben gestellt bekommen."[Anm. 7]
Ulla Schmidt 7601 Nein ... aber da, wo es um eine Organspende geht, zu sagen: Wenn du schweigst, bedeutet das Ja . – Das kann es nicht geben.[8]
Ulla Schmidt 7601 Nein Was ist mit den Menschen mit geistigen Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen?[22]
Wolfgang Kubicki 7602 Nein Werben wir dafür, dass Menschen sich bereitfinden, Organe zu spenden! Klären wir auf! Dann ist viel mehr dafür getan, als wenn wir eine Diskussion über die Widerspruchslösung führen oder über die Frage, ob wir Menschen verpflichten können, sich zu offenbaren.[21][10]
Wolfgang Kubicki 7602 Nein In diesem Fall widerspreche ich, dass der Staat das Recht hat, die Menschen zu bitten oder zu verpflichten, überhaupt eine Erklärung abzugeben.[8][10]
Kathrin Vogler 7602 Nein Vor diesem Hintergrund, finde ich, müsste schon eine Widerspruchsregelung aus ähnlich hochstehenden Rechtsgütern zu begründen sein, und das ist sie aus meiner Sicht aus mehreren Gründen nicht.[8]
Kathrin Vogler 7603 Nein Bevor diese nicht ausgeschöpft sind, sollte man nicht an eine Widerspruchsregelung denken.[Anm. 8]
Sylvia Kotting-Uhl 7603 Nein Die Zustimmung muss abgefragt werden und nicht der Widerspruch.[8]
Sylvia Kotting-Uhl 7604 Nein Die Zustimmung muss abgefragt werden und nicht der Widerspruch.[8]
Stephan Pilsinger 7604 Nein Sinnvoll fände ich eine Lösung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger bei einer einheitlichen Gelegenheit, zum Beispiel der Ausstellung eines Personalausweises, gefragt werden, ob sie Organspender sein möchten.[9]
Stephan Pilsinger 7604 Nein Eine Organspende muss immer freiwillig sein; darauf weist schon der Begriff „Spende“ hin. Die Widerspruchslösung würde aber eine Pflicht zur Organspende begründen, der sich die Bürgerinnen und Bürger nur durch den rechtzeitig erklärten und dokumentierten Widerspruch entziehen könnten.[18][19][10]
Stephan Pilsinger 7604 Nein Die Hinterbliebenen werden nach wie vor in einer emotionalen Extremsituation mit der Frage der Organspende ihres Verwandten konfrontiert. Sie würden nicht mehr, wie aktuell, gefragt: „Dürfen wir die Organe Ihres Verwandten entnehmen?“, sondern: Dürfen wir die Organe Ihres Verwandten nicht entnehmen? Menschen in einer solchen Extremsituation, beispielsweise nach einem Autounfall, das zu fragen und indirekt zu nötigen, ihre Angehörigen als Organspender freizugeben, finde ich grundfalsch.[23]
Stephan Pilsinger 7604 Nein Sinnvoll fände ich eine Lösung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger bei einer einheitlichen Gelegenheit, zum Beispiel der Ausstellung eines Personalausweises, gefragt werden, ob sie Organspender sein möchten.[9]
Detlev Spangenberg 7605 Nein Zur Widerspruchslösung sei gesagt – das wurde hier schon betont –: Schweigen bedeutet in unserem Rechtssystem grundsätzlich Nein. Der Vergleich mit den Fällen, in denen Schweigen eine Rechtskraft erwirkt – zum Beispiel beim Mahnbescheid oder beim Erbe –, passt hier nicht; denn hier ist immer ein direkter Bezug vorhanden: Jemand wird aufgefordert, zu handeln oder zu reagieren, und wenn er nicht reagiert, kann eine formale Rechtskraft eintreten.[8]
Detlev Spangenberg 7605 Nein Bei der Einführung der Widerspruchslösung kann man nicht mehr – das wurde schon gesagt – von einer Spende sprechen; denn die Spendenbereitschaft wurde nicht erklärt.[19]
Detlev Spangenberg 7605 Nein ... dass Skandale hier eine ungeheure Wirkung haben und mit einem großen Verlust an Vertrauen in die Transplantationsmedizin verbunden sind.[24]
Hilde Mattheis 7605 Nein Mit der doppelten Widerspruchslösung würden wir vor allen Dingen die

Angehörigen vor eine schwierige Aufgabe stellen. Man müsste ihnen sagen: Ihr Vater, Ihre Mutter hat nicht widersprochen. Wie sehen Sie das?[23]

Hilde Mattheis 7606 Nein Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Widerspruchslösung und der Zahl der Organspenden oder der Zustimmungslösung und der Zahl der Organspenden.[25]
Hilde Mattheis 7606 Nein Denn niemand von uns möchte sich vorstellen, in irgendeinem kahlen Krankenhauszimmer zu sitzen und mit dieser Frage allein zu sein. Egal ob er widersprochen oder sich entschieden hat: Niemand möchte mit dieser Frage allein sein. Er möchte medizinische Auskunft sowie ethischen oder religiösen Beistand haben. Dafür müssen wir sorgen.[21][23]
Claudia Schmidtke 7606 Ja Ich stehe für die Widerspruchsregelung, für einen Systemwechsel.[Anm. 9]
Claudia Schmidtke 7606 Ja Die Widerspruchsregelung bedeutet, dass grundsätzlich jeder von uns im Todesfall als Organspender erkannt wird, doch bleibt die Spende ebenso freiwillig wie bisher; denn jeder von uns hat die Möglichkeit, zu Lebzeiten zu widersprechen, jederzeit, einfach, barrierefrei.
Helge Lindh 7607 Nein Daher plädiere ich dafür, jetzt, in diesem Moment, die Wege einer Entscheidungslösung nachzuvollziehen, mit einer zunächst moralischen Verpflichtung, sich zu entscheiden.[9][10]
Helge Lindh 7607 Nein Es wurde darauf hingewiesen, dass es keinen direkten Zusammenhang gibt zwischen der Zahl derjenigen, die einen Organspendeausweis haben, und der Zahl derjenigen, die spenden. Es gibt auch keine eindeutigen Zusammenhänge zwischen der Widerspruchslösung und der Zahl der Spenden.[25]
Helge Lindh 7607 Nein Es wurde auf Spanien hingewiesen und auch auf die Tatsache, dass dort de jure eine Widerspruchslösung gilt, aber in der Praxis, de facto, die Zustimmungslösung praktiziert wird.[16]
Helge Lindh 7607 Nein Daher plädiere ich dafür, jetzt, in diesem Moment, die Wege einer Entscheidungslösung nachzuvollziehen, mit einer zunächst moralischen Verpflichtung, sich zu entscheiden.[9][10]
Rudolf Henke 7608 Ja Ich glaube, dass wir Über-Kreuz-Lebendspenden und im Ringtausch organisierte Lebendspenden wie in Spanien möglich machen

sollten.

Leni Breymaier 7609 ? -
Michael Brand 7610 Nein Dann kann man sich noch immer für Alternativen entscheiden, die ohne gravierende Grundrechtseingriffe auskommen,[7]
Michael Brand 7610 Nein ... das zentrale Thema Vertrauen der Bürger in die Verfahren der Organspende.[24]
Michael Brand 7610 Nein . Lieber Jens Spahn, wie wäre es eigentlich, wenn wir mit Facebook oder mit anderen Kanälen einmal positive Schlagzeilen machten? Wie wäre es, wenn wir seitens des Gesundheitsministeriums eine wirksame Kampagne auf die Beine stellten, die über ein paar Monate hinweg versucht, die große Bereitschaft in der Bevölkerung zu konkreten Organspenderausweisen zu machen?[9][Anm. 10]
René Röspel 7611 Nein Deswegen wäre die Widerspruchslösung an dieser Stelle ein zusätzlicher großer Vertrauensverlust, den wir unbedingt vermeiden müssen. ... Ich glaube, dass es eine Katastrophe für das Vertrauen wäre ...[24]
René Röspel 7611 Nein Ich glaube, dass es sogar verfassungswidrig ist, anzunehmen, dass jemand, der sich nicht äußert, eine Entscheidung getroffen haben soll.[7]
Oliver Grundmann 7612 Ja Deshalb unterstütze ich aus tiefster Überzeugung die erweiterte Widerspruchslösung bei der Organentnahme.
Oliver Grundmann 7612 Ja Wir führen jetzt hier eine theoretische, eine hochmoralische Diskussion über die Freiheit des Individuums. Aber was für eine Idee von Freiheit ist es, zu sagen: „Ich habe die Freiheit, wegzuschauen; wenn Tausende Menschen leiden und sterben, ist mir das egal; ich muss mich damit ja nicht beschäftigen“.
Mario Mieruch 7612 Nein Die Istsituation heute ist eine solche, dass einst in starkem Maß verlorengegangenes Vertrauen langsam zurückkehrt.[24]
Mario Mieruch 7612 Nein Ich glaube, dass es sogar verfassungswidrig ist, anzunehmen, dass jemand, der sich nicht äußert, eine Entscheidung getroffen haben soll.[7]
Mario Mieruch 7612 Nein In unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist die Würde des Menschen unantastbar.[15]
Mario Mieruch 7612 Nein Wir brauchen den breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, ab wann wir von Hirntod reden oder wie wir das definieren wollen.[4]
Axel Müller 7613 ? Ich befinde mich noch in der Entscheidungsfindung, gewissermaßen in der Beweisaufnahme.
Thomas Rachel 7614 Nein Insofern lehne ich die Einführung der Widerspruchslösung ab. Sie ist schlicht und einfach nicht freiheitsbasiert.[18]
Thomas Rachel 7614 Nein Ich plädiere stattdessen für die Entscheidungslösung, also die Möglichkeit, Ja zu sagen, die Möglichkeit, Nein zu sagen oder sich überhaupt nicht entscheiden zu müssen. Und da es keine Pflicht zur Entscheidung gibt, sollte man es eine „Befragungslösung“ nennen. Von Zeit zu Zeit sollten die Bürgerinnen und Bürger immer wieder befragt werden, zum Beispiel bei der Erneuerung ihres Passes.[9][10]
Heribert Hirte 7615 Nein Grundsätzlich von einer Spendenbereitschaft auszugehen und nur im Fall eines ausdrücklichen Widerspruchs von einer Transplantation abzusehen, erfüllt nicht den staatlichen Schutzauftrag.[26]
Heribert Hirte 7615 Nein Die Widerspruchslösung verstößt zum einen gegen das zu Lebzeiten bestehende Selbstbestimmungsrecht. ... Nur wo freiwilliges Handeln nicht mehr ausreicht oder freiwilliges, selbstbestimmtes Handeln in die Rechte anderer eingreift, darf der Staat überhaupt tätig werden.[6]
Heribert Hirte 7615 Nein Zum anderen verstößt sie gegen die objektivrechtliche Dimension der Würdegarantie in Form des sogenannten postmortalen Schutzes der mit dem Hirntod eigentlich beendeten Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 1 unseres Grundgesetzes.[7][15]
Heribert Hirte 7615 Nein Jedem Menschen, der auch nach seinem Tod anderen Menschen zu einem Weiterleben oder zu verbesserter Gesundheit verhilft oder zumindest verhelfen möchte, gebührt mein ganz persönlicher Dank und die Anerkennung unserer Gesellschaft.
Matthias Zimmer 7615 Nein Deswegen darf ohne vorgängige Einwilligung der tote Körper nicht Mittel zum Zweck sein, auch dann nicht, wenn dadurch andere Leben gerettet werden könnten."[15]</ref>
Matthias Zimmer 7615 Nein Die Widerspruchslösung unterstellt zum einen, dass mit dem Tod eines Menschen dieser quasi eine herrenlose Sache werde, über die der Staat dann verfügen kann, wenn keine andere Verfügung vorliegt.[8]
Matthias Zimmer 7615 Nein Die Widerspruchslösung unterstellt – zweitens –, es gebe so etwas wie das Obereigentum des Staates am menschlichen Körper.[3]
Matthias Zimmer 7615 Nein Ich bin – erstens – sehr dafür, dass wir eine solche Beratung bei Hausärzten abrechnungsfähig machen.[9]
Zu Protokoll gegebene Reden
Heike Brehmer 7661 ? -
Gitta Connemann 7663 Ja Aber es braucht mehr. Und das ist für mich die erweiterte Widerspruchslösung.
Maria Flachsbarth 7664 Nein Um die Bevölkerung stärker für eine Spendenbereitschaft zu sensibilisieren, sollten wir gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften neue Maßnahmen entwickeln.[9]
Frank Heinrich 7664 Nein Eine Widerspruchslösung würde jedoch das Verfügungsrecht des Menschen über seinen Körper so stark einschränken, dass das Vertrauen in die Transplantationsmedizin geschmälert würde.[6][24]
Frank Heinrich 7664 Nein Allerdings stelle ich mich entschieden einer Sichtweise entgegen, die davon ausgeht, dass diese Menschen deswegen leiden, weil für sie kein geeignetes Spenderorgan vorhanden ist. ... Menschen sterben, weil sie krank sind, und nicht, weil ihnen andere ein Spenderorgan vorenthalten.[27]
Frank Heinrich 7664 Nein Gleichzeitig gebe ich zu bedenken, dass die Definition des Hirntods als entscheidende Voraussetzung für eine Organentnahme nach wie vor umstritten ist.[4]
Frank Heinrich 7664 Nein Dabei sollten unbedingt die Argumente von Pro und Kontra in den Unterricht einfließen.[28]
Michaela Noll 7665 Nein Jede Organspende rettet Menschenleben, lindert Leiden, verbessert die Lebensqualität.
Michaela Noll 7665 Nein Und ich hoffe, dass diese Diskussion auch dazu beitragen wird, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, was eine Organspende ist: ein Akt der Mitmenschlichkeit, ein Ausdruck gelebter Solidarität . Ich persönlich würde mir noch sehr viel mehr Mitmenschlichkeit in unserer Gesellschaft wünschen.]
Christian Schmidt 7666 Nein Eine Widerspruchslösung würde ihn in Zugzwang setzen, dieses Recht nur durch aktives Tun, einen Widerspruch, zu behalten.[29]
Christian Schmidt 7666 Nein Ich zweifle sehr daran, dass die staatliche Verfügungsanordnung über den eigenen Körper unseren Verfassungsprinzipien der individuellen Selbstbestimmung entspräche.[7]
Christian Schmidt 7666 Nein Zusätzlich zu einer Verbesserung der organisatorischen Maßnahmen halte ich die „verbindliche Entscheidungslösung“ für sinnvoll . Danach sollten alle Bürgerinnen und Bürger zu einer einheitlichen, sich wiederholenden Gelegenheit – wie bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises, des Führerscheins oder einer neuen Gesundheitskarte – befragt werden, ob sie Organspender sein möchte.[9]
Volker Ullrich 7668 Nein Wer sich nicht äußert, äußert sich nicht. Der Staat darf keine Folgen an eine unterbleibende Äußerung knüpfen, auch wenn die Motive ehrenhaft sein mögen.[8]
Volker Ullrich 7668 Nein Aber wegen des tiefen Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht muss der Staat diesen Schritt nicht gehen.[6]
Volker Ullrich 7668 Nein Wäre es nicht besser, unsere Bemühungen zu nutzen, das Vertrauen in die Organspende zu stärken?[24]
Annette Widmann-Mauz 7668 Nein Auch die Tatsache, dass Menschen, die sich schlicht noch nicht entschieden haben, damit indirekt ihre Zustimmung ausdrücken, halte ich für fragwürdig.[23]
Annette Widmann-Mauz 7668 Nein Wir müssen den Menschen mehr Anstöße geben, mehr Gelegenheiten, sich mit dem Thema in positivem, in vertrauensvollem Umfeld zu befassen.[9]

[30]

Diskussion im Bundestag (16.01.2020)

Am 16.01.2020 gehaltene Reden zur Widerspruchsregelung:[31]

RednerIn Seite WSR Begründung (Zitat)
Karl Lauterbach 17430 Ja Es fehlt eine einfache, unbürokratische Regelung, wie man zum Spender wird. Das ist das Problem. Hier gibt es nun die Widerspruchslösung.
Karl Lauterbach 17430 Ja Wenn wir es nicht schaffen, diesmal die Widerspruchslösung einzuführen – wir kämpfen an dieser Stelle seit mehr als zehn Jahren dafür –, dann wird sich erneut nichts ändern, dann werden wir in wenigen Jahren die Debatte, die wir heute haben, hier erneut führen, weil mit jeder Variante der Zustimmungslösung das Problem nicht zu lösen ist.
Karl Lauterbach 17431 Ja Immer wieder wird gesagt, die Widerspruchslösung möge effizienter sein, das stelle man nicht strittig, in den 22 europäischen Ländern, die die Widerspruchslösung haben, möge sie wirken, das stelle man nicht strittig, sie sei aber eine unethische Lösung. Übrigens, wenn wir so denken, dann dürften wir auch keine Organe nehmen, die aus den Ländern kommen, in denen die Widerspruchslösung praktiziert wird.
Hilde Mattheis 17341 Nein Immer wieder wird gesagt, die Widerspruchslösung möge effizienter sein, das stelle man nicht strittig, in den 22 europäischen Ländern, die die Widerspruchslösung haben, möge sie wirken, das stelle man nicht strittig, sie sei aber eine unethische Lösung. Übrigens, wenn wir so denken, dann dürften wir auch keine Organe nehmen, die aus den Ländern kommen, in denen die Widerspruchslösung praktiziert wird.[22]
Hilde Mattheis 17341 Nein Alle Vergleiche, zum Beispiel mit einer Obduktion, verbieten sich hier; denn bei einer Organspende handelt es sich nicht um den Körper eines Leichnams.[4]
Hilde Mattheis 17341 Nein Das, was die Widerspruchslösung – sie nennt sich ja: doppelte Widerspruchslösung – suggeriert, ist nicht der Fall. Die Angehörigen haben kein Recht, Nein zu sagen. Vielmehr werden sie zu Zeugen degradiert.[23][32]
Hilde Mattheis 17341 Nein Menschen werden degradiert, und die Würde des Menschen wird verletzt.[15]
Detlev Spangenberg 17431 Nein wie der Tod festgestellt wird – denken Sie dabei an Spanien –, zum Beispiel Hirntod oder Herztod. Das sind große Unterschiede, die auch die Anzahl der Spender bzw. die Spendenmöglichkeit beeinflussen.[4][33]
Detlev Spangenberg 17431 Nein Ich erinnere an die Manipulationen von 2014 und 2015 in Großhadern, Berlin, Heidelberg, Bremen und Göttingen, dann ist das natürlich nicht hilfreich, Menschen dafür zu gewinnen, zu spenden. Das Mittel heißt Vertrauen, immer wieder Vertrauen.[24]
Detlev Spangenberg 17431 Nein ... dass bei einem Versäumnis, sich gegen die Widerspruchslösung zu erklären, dies auch eine Entscheidung über Leben und Tod bedeuten kann.[4][Anm. 11]
Detlev Spangenberg 17431 Nein Die Angehörigen haben kein Recht, Nein zu sagen. Vielmehr werden sie zu Zeugen degradiert.[32]
Detlev Spangenberg 17432 Nein t. Angehörige müssen mit dem, was da passiert ist, weiter leben, egal wie. Sie brauchen eine Möglichkeit, sich zu artikulieren; sie sollen nicht als Zeugen auftreten, sondern den Willen des Angehörigen entsprechend verkörpern und nicht dastehen als diejenigen, die im Prinzip keinen Einfluss haben.[32]
Detlev Spangenberg 17432 Nein Menschen werden degradiert, und die Würde des Menschen wird verletzt.[15]
Detlev Spangenberg 17432 Nein Das Zwingen zu einer Entscheidung ist der völlig falsche Weg. Spenden ja, aber nicht zu einer Erklärung gezwungen werden.[29]
Detlev Spangenberg 17432 Nein Rücksicht auf persönliche Ängste. Keine Sensibilität denen gegenüber, die vor diesem Thema Angst haben.[34]
Detlev Spangenberg 17432 Nein Es kann daraus auch keine Forderung an fremde Dritte abgeleitet werden, bei allem Verständnis für deren Leid. So weit geht es nicht.[35]
Detlev Spangenberg 17432 Nein Wir haben auch kein Recht, über Ängstliche und Zaudernde den moralischen Zeigefinger zu heben bzw. eine moralische Keule zu schwingen. Dieses Recht steht keinem zu.[23][36][Anm. 12]
Detlev Spangenberg 17432 Nein Schweigen gilt nun einmal bei uns in Deutschland grundsätzlich als keine Willenserklärung; im Zweifel heißt es Nein.[8]
Detlev Spangenberg 17433 Nein Eine Spende, so Professor Dr. Kluth von der Uni Halle, kann niemals als solidarisches Pflichtverhalten formuliert werden.[10]
Detlev Spangenberg 17433 Nein Dabei muss die Patientenverfügung immer Vorrang vor jeder anderen Entscheidung haben.[37]
Detlev Spangenberg 17433 Nein Einen 16-Jährigen automatisch als Spender zu verpflichten, bringt auch gefährliche Interpretationen mit sich, meine Damen und Herren.[10][38]
Claudia Schmidtke 17433 Ja Die Widerspruchsregelung geht jedoch davon aus, dass der Wert des zu rettenden Lebens in unserer Gesellschaft so hoch ist, dass, solange der Widerspruch in jedem Einzelfall respektiert wird, von einer Zustimmung ausgegangen werden kann, ja sogar muss.
Claudia Schmidtke 17433 Ja Doch spätestens seit um uns herum fast ganz Europa – alles christliche Nationen, alle gehören zu unserer Wertegemeinschaft – den Schritt zur Widerspruchsregelung gegangen ist, muss Deutschland die Frage gestellt werden, ob man sich weiterhin in diese Verdrängung zurückziehen kann.
Claudia Schmidtke 17434 Ja ! Die Widerspruchsregelung respektiert die Entscheidung jeder Einzelnen

und jedes Einzelnen ebenso wie die anderen Entwürfe, doch nur bei ihr hat das zu rettende Leben den Stellenwert, der unserer Gesellschaft guttut.

Annalena Baerbock 17434 Nein .... aber vor allen Dingen – das ist der entscheidende Unterschied – die De-facto-Transplantationszahlen in den Krankenhäusern in den Blick nimmt. Darum geht es am Ende doch: Es geht darum, Leben zu retten – und das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen zu wahren.[39]
Annalena Baerbock 17434 Nein Aus meiner Sicht verkennt die Widerspruchsregelung, dass man nicht einfach Regelungen aus anderen Ländern auf die deutsche Situation, auf die Rechtslage und die Situation in den Krankenhäusern, übertragen kann.[Anm. 13]
Annalena Baerbock 17435 Nein Unsere Gesellschaft ist solidarisch. 84 Prozent der Menschen wollen spenden, aber nur 40 Prozent haben einen Ausweis. Diesen 84 Prozent wollen wir ermöglichen, sich ganz einfach zu registrieren.[21][40]
Annalena Baerbock 17435 Nein weil die Ärztinnen und Ärzte sofort auf das Onlineregister zugreifen können. Sie müssen nicht fragen: Hat der Patient einen Organspenderausweis? Sie müssen nicht die Angehörigen fragen: Wie war es denn noch mal? Sie können direkt darauf zugreifen. Damit ändert sich an dem Hauptproblem, nämlich dass zu wenig gemeldet und transplantiert wird, in der Realität wirklich etwas.[Anm. 14]
Annalena Baerbock 17435 Nein Wir stimmen hier heute über eine hochethische Frage ab: Wie kommen wir zu mehr Transplantationen? Wie retten wir ehr Leben? Wir stimmen aber auch darüber ab: Wem gehört der Mensch?[6][Anm. 15]
Hermann Otto Solms 17436 Ja Wer zu dem Ergebnis kommt, seine Organe nicht spenden zu wollen, muss das schließlich nur kundtun. Ich verwehre mich also gegen die Behauptung, die Widerspruchslösung würde die

persönliche Entscheidungsfreiheit einschränken.

Hermann Otto Solms 17436 Ja Auch das Recht auf Widerspruch ist gelebte Freiheit.
Hermann Otto Solms 17436 Ja Mit der doppelten Widerspruchslösung hingegen schaffen wir ein geeignetes Instrument, die Anzahl der Organspenden in diesem Land deutlich zu erhöhen.
Christine Aschenberg-Dugnus 17436 Nein Wenn wir dann hören, dass fast die Hälfte der Deutschen sich bei dem Thema Organspende und bei dem Thema Hirntod nicht ausreichend informiert fühlt, dann müssen wir auch selbstkritisch feststellen, dass wir in der Vergangenheit die falschen Informationen geliefert haben.[21]
Christine Aschenberg-Dugnus 17436 Nein In einer Situation, wo viele Bürger Unsicherheit verspüren, wo sie Ängste haben ...; sie wissen nicht, wie sie sich entscheiden sollen –, kann man doch Schweigen nicht als Zustimmung werten, meine Damen und Herren.[8]
Christine Aschenberg-Dugnus 17437 Nein Das missachtet – ich rede gar nicht einmal von Paragrafen und Recht – unseren gesellschaftlichen Konsens, den wir alle haben, nämlich dass Schweigen niemals als Zustimmung gewertet werden kann.[8]
Christine Aschenberg-Dugnus 17437 Nein In vielen Ländern geht es nach dem Herztod. Natürlich hat man dann viel mehr Organspender.[33]
Christine Aschenberg-Dugnus 17437 Nein Spanien wendet die Widerspruchslösung doch überhaupt nicht an. Das haben wir doch gehört, und das wissen wir alle doch.[16]
Christine Aschenberg-Dugnus 17437 Nein Leider wurden in der Vergangenheit nur unter 10 Prozent der Hirntoten gemeldet.[41]
Christine Aschenberg-Dugnus 17437 Nein Aber was ist denn in der Zeit, in der man noch überlegt? Man braucht doch Zeit dafür. Ich selber konnte meine Entscheidung auch nicht innerhalb eines Tages treffen.[9][8]
Christine Aschenberg-Dugnus 17437 Nein Warum ist mir das so wichtig? In dieser Woche hat ein Transplantationschirurg oft versucht, mich anzurufen. Ich habe ihn dann zurückgerufen und mit ihm gesprochen. Es war ihm sehr wichtig, mir Folgendes zu sagen – ich darf zitieren –: "Wenn die Widerspruchslösung kommt, müsste ich bei der Organentnahme einen mir unbekannten Willen umsetzen; denn ich weiß nicht, ob eine Zustimmung vorliegt. Dabei habe ich ein schlechtes Gefühl."[8][42]
Christine Aschenberg-Dugnus 17437 Nein Wir finden, es gebietet der Respekt vor der individuellen Entscheidung eines jeden Einzelnen, dass gerade bei dem wichtigen Thema Organspende eine ausdrückliche Zustimmung Voraussetzung ist. Sonst nehmen wir den Menschen das Selbstbestimmungsrecht über ihren eigenen Körper und verstoßen gegen die Menschenwürde.[6][15][43]
Georg Nüßlein 17438 Ja Es geht darum, den eigenen Willen ordentlich zu dokumentieren, aber auch eine Entscheidung herbeizuführen
Georg Nüßlein 17438 Ja Wenn es der Normalfall ist, dass man dann ein Spenderorgan will,

dann muss es doch auch der Normalfall sein, dass man spendebereit ist.

Georg Nüßlein 17438 Ja Dann macht es auch Sinn, von der Spendenbereitschaft aller als Normalfall auszugehen und nur den Widerspruch zu dokumentieren.
Georg Nüßlein 17438 Ja 83 bzw. 84 Prozent der Menschen sind grundsätzlich spendebereit. Es ist uns nur noch nicht gelungen, ein ordentliches Dokumentationssystem zu finden.[40]
Georg Nüßlein 17438 Ja Wenn Sie heute keine Patientenverfügung machen, meine Damen und Herren, dann müssen Sie mit der Folge klarkommen, gegebenenfalls lebenserhaltende Maßnahmen zu erdulden. Hier führt das Schweigen zu einer sehr weitreichenden Konsequenz.
Georg Nüßlein 17438 Ja Und wäre es nur ein Menschenleben, das wir mit unserer Entscheidung am heutigen Tage retten könnten, hätte sich die ganze Angelegenheit rentiert.
Kathrin Vogler 17438 Nein ... wenn ich die Sicherheit hätte, dass wir durch die Widerspruchsregelung auch nur ein einziges Menschenleben real retten würden, dann würden wir vielleicht eine andere Diskussion führen oder diese Diskussion auch nicht führen.[44]
Kathrin Vogler 17439 Nein Mir behagt es nicht, sagte sie, dass unsere Körper als Warenlager für Organe betrachtet werden. Ich habe das Gefühl, sie werden so zu einer Ware, die genutzt und verwertet werden kann, und das bedeutet für mich, dass wir den Respekt verlieren.[15][3][43]
Kathrin Vogler 17439 Nein Ich finde, sie hat auch ein feines Gespür für das, was viele Menschen empfinden, und dafür, warum die Widerspruchsregelung absolut keine Garantie dafür bietet, dass es am Ende mehr Spenderorgane gibt.[45]
Kathrin Vogler 17439 Nein Dabei denke ich etwa an wohnungslose Menschen. Wie sollen sie über ihre Pflichten und Rechte aus diesem Gesetz informiert werden? Oder ich denke an Menschen, die unsere Sprache nicht sprechen. Was ist mit den etwa 7 Millionen funktionalen Analphabeten oder gar mit den Menschen, die aus Angst vor Rechnungen, Mahnungen, Gerichtsvollziehern ihre Post überhaupt nicht mehr öffnen, mit Menschen, denen eine Depression vielleicht nicht ihre Fähigkeit zur Entscheidung geraubt hat, aber doch die Fähigkeit, die Entscheidung umzusetzen?[46]
Kathrin Vogler 17439 Nein ... in meiner Lebenswelt haben 16-Jährige – und auch 18-Jährige –, lieber Jens Spahn, ganz andere Dinge im Kopf, als sich mit ihrer eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen. Sie haben auch das verdammte Recht darauf, das in dieser Phase nicht zu tun.[38]
Robby Schlund 17440 Nein Diese Entscheidung kann und darf von keinem Dritten abgenommen werden, ob nun als Lebendspende oder als Organentnahme nach dem Hirntod.[6][8]
Robby Schlund 17440 Nein Otto von Bismarck sagte dazu einmal – ich zitiere mit

Erlaubnis des Präsidenten –: „Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit.“[47]

Robby Schlund 17440 Nein Haben Sie doch Vertrauen in die gelebte Verantwortung unserer Menschen in Deutschland, dass sie diese Entscheidung selbst fällen können.[47]
Robby Schlund 17440 Nein Sie müssen Regelungen schaffen, die Vertrauen in die Institution der Organspende wiederherstellen; denn die Menschen haben in der Vergangenheit das Vertrauen in die Organspende verloren.[24]
Robby Schlund 17440 Nein Sie werden sehen, dass viele Menschen gerade aus Trotz,

weil ihre Freiheiten beschnitten werden, einen Widerspruch einlegen, obwohl sie im Grunde nicht gegen eine Organspende sind.[6][Anm. 16]

Robby Schlund 17440 Nein Dazu muss wieder Vertrauen aufgebaut werden, ...[24]
Thomas Oppermann 17441 Ja Wenn wir als Gesetzgeber denjenigen, die definitiv keine Spender sein wollen, einen einfachen, formlosen und unbürokratischen Widerspruch zumuten, der weder begründet noch gerechtfertigt werden muss, dann ist das kein Verstoß gegen die Grundrechte, sondern nach Auffassung unseres nationalen Ethikrates eine in jeder Hinsicht zulässige und verhältnismäßige Regelung.
Thomas Oppermann 17441 Ja Denn der Staat schützt nicht nur diejenigen, die in Ruhe

gelassen werden wollen. Der Staat hat die Pflicht, menschliches Leben zu schützen.

Thomas Oppermann 17441 Ja Wenn 84 Prozent der Deutschen eine positive Haltung zur Organspende haben, aber trotzdem jedes Jahr tausend Menschen, die auf der Warteliste für Spenderorgane stehen, sterben müssen, dann kann etwas mit unseren Regeln für die Organspende nicht richtig sein.[Anm. 17]
Thomas Oppermann 17441 Ja enau das wird sich mit der Widerspruchsregelung ändern; denn sie macht die Organspende zum gesetzlichen Regelfall, zur gesellschaftlichen Normalität.
Thomas Oppermann 17441 Ja Dadurch entsteht eine Mentalität, bei der Nächstenliebe,

Hilfsbereitschaft und Solidarität im Vordergrund stehen.

Thomas Oppermann 17441 Ja Wer das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, absolut

setzt, gleichsam als Supergrundrecht, das sich gegen alle anderen Belange durchsetzt, der verhindert am Ende, dass sich bei uns eine Kultur der Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe entfalten kann.

Thomas Oppermann 17441 Ja Deshalb gibt es nichts Absolutes, sondern es muss abgewogen werden: das Recht auf Schweigen, das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, auf der einen Seite und die Bitte um lebensrettende Hilfe, das Recht auf Leben auf der anderen Seite. Für mich persönlich hat Letzteres einen höheren Stellenwert. Diese Bewertung steht übrigens auch im Einklang mit dem Menschenbild unseres Grundgesetzes. Darin steht nämlich nicht das auf sich selbst bezogene, egoistische Individuum im Mittelpunkt, sondern der gemeinschaftsbezogene, gemeinschaftsgebundene Mensch. So hat es das Bundesverfassungsgericht formuliert.
Thomas Rachel 17441 Nein Es gibt keine Rechtfertigung dafür, das Recht auf körperliche Unversehrtheit unter Vorbehalt zu stellen.[48]
Thomas Rachel 17441 Nein Gemeinsam haben die evangelische und die katholische Kirche gegen die vorgeschlagene Widerspruchsregelung erheblichste rechtliche, ethische und auch seelsorgerische Bedenken geäußert. Diese Bedenken teile ich.[49]
Thomas Rachel 17442 Nein Dort wird jedoch auch nach dem Herztod explantiert. Die

deutsche Rechtslage ist hier – wie ich finde: richtigerweise – anders.[33]

Thomas Rachel 17442 Nein Zu Recht kritisieren unsere christlichen Kirchen, dass

die Widerspruchsregelung die ganz wichtige Rolle der Angehörigen vernachlässigt, gerade im emotionalen Ausnahmezustand des Sterbeprozesses.[50]

Thomas Rachel 17442 Nein Es ist ein eklatanter Wertungswiderspruch, wenn das Recht auf Selbstbestimmung über meine eigenen Daten künftig höher bewertet wird als mein Recht auf die körperliche Unversehrtheit.[48]
Thomas Rachel 17442 Nein Es ist zutiefst problematisch, wenn die Verfügungshoheit über die eigene körperliche Unversehrtheit erst und nur durch einen Widerspruchsakt zurückgewonnen werden kann.[48]
Thomas Rachel 17442 Nein . Eine Spende, die nicht dem freien Willen entspringt, ist keine Spende.[18]
Thomas Rachel 17442 Nein Wissen Sie, die Entscheidung für oder auch gegen eine Organspende ist wahrlich eine sehr persönliche Entscheidung über das eigene Sterben.[15]
Thomas Rachel 17442 Nein Die Würde des Menschen ist dadurch gekennzeichnet, dass sie jeder Verfügung durch andere Menschen oder staatliche Kräfte entzogen ist.[6]
Thomas Rachel 17442 Nein Insofern sind die Organentnahme und die Verlängerung des Sterbeprozesses nur dann gerechtfertigt, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Sterbenden entsprechen.[50]
Thomas Rachel 17442 Nein Ausgehend vom christlichen Bild des selbstbestimmten Menschen soll jeder und jede in Freiheit und in Verantwortung vor Gott und seinen Mitmenschen über ein oder ihr Leben, über seinen oder ihren Körper Entscheidungen treffen können.[6][43]
Gitta Connemann 17442 Ja Mein Mitarbeiter Wendt hat drei Monate gewartet, 130 000 Minuten, auf einen Anruf, auf den Anruf: „Wir haben ein Organ für Sie“. Wendt, 33 Jahre alt, gerade Vater geworden. Nur einen Monat nach der Geburt seines Kindes wurde eine lebensgefährliche Erkrankung festgestellt. Eine Transplantation war die einzige Hoffnung. Aber der Anruf kam nicht. Wendt starb am 17. Juli.
Gitta Connemann 17442 Ja Meine Damen und Herren, wir entscheiden heute über Zeit – nicht nur über Wartezeit, wir entscheiden über Lebenszeit.
Gitta Connemann 17442 Ja Uns alle hier in diesem Haus verbindet ein Ziel: Wir wollen ihnen helfen, wir wollen Leben retten.
Gitta Connemann 17443 Ja Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt unangetastet, auch die individuelle Freiheit
Gitta Connemann 17443 Ja Die Entscheidung kann jederzeit widerrufen werden, ohne Angabe von Gründen.
Gitta Connemann 17443 Ja Nur die Widerspruchslösung wird dazu führen, dass es zu einem Mentalitätswechsel kommt.
Kirsten Kappert-Gonther 17443 Nein Die Widerspruchsregelung weckt Erwartungen, die sie nicht erfüllen kann.[22]
Kirsten Kappert-Gonther 17443f Nein In Deutschland wurden 2018 von den 27 000 möglichen

Organspenderinnen und Organspendern, also den Menschen, die einen Hirntod erlitten haben, nur 8,2 Prozent an die DSO gemeldet. Das ist viel zu wenig. Das ist der Punkt, wo wir ansetzen müssen.[41]

Kirsten Kappert-Gonther 17444 Nein Schweigen darf nicht Zustimmung bedeuten.[8]
Kirsten Kappert-Gonther 17444 Nein Jede Person muss das Recht haben, sich nicht zu äußern, ohne dass das körperliche oder rechtliche Folgen hat.[8]
Kirsten Kappert-Gonther 17444 Nein Was ist mit Obdachlosen, mit Menschen, die kein Deutsch sprechen, mit Menschen in einer psychischen Krise?[46]
Kirsten Kappert-Gonther 17444 Nein Es ist für ihn wichtig, zu wissen, dass diese Niere bewusst gespendet wurde.[6][42]
Kirsten Kappert-Gonther 17444 Nein Das wird durch die Verbesserung der Strukturen und mit Vertrauen gelingen.[24]
Dieter Janecek 17445 Ja .. aber das ist wohl auch der wesentliche Grund, warum zwar über 80 Prozent der Menschen im Land einer Organspende positiv gegenüberstehen und sogar 90 bis 98 Prozent sagen, sie würden im Zweifelsfall eine Organspende annehmen.[40]
Dieter Janecek 17445 Ja Denn es kann einem in einer Solidargemeinschaft zugemutet werden, eine Entscheidung zu treffen, die das Leben und Überleben von Tausenden betreffen kann.
Dieter Janecek 17445 Ja Aber wir müssen schon zur Kenntnis nehmen, dass es in allen Staaten mit Widerspruchslösung – im Verhältnis zur Bevölkerung – mehr realisierte Organspenden gibt als bei uns.
Dieter Janecek 17445 Ja Es gibt aktuell eine Metaanalyse des „World Journal of Surgery“, die zeigt: Der globale Anstieg nach Einführung der Widerspruchslösung beträgt 21 bis 76 Prozent . Es gibt einen Zusammenhang. Einfach zu behaupten, es gebe keinen Zusammenhang, dafür braucht es schon ein gehöriges Maß Chuzpe.
Dieter Janecek 17446 Nein Wenn ich im Ergebnis dafür sorge, dass Schweigen eine Lösung ist und es den Menschen leichter macht, zu sagen „Ich setze mich damit nicht auseinander; der Staat, die Gesellschaft regeln das schon“, dann widerspricht das meinem Menschenbild von Mitbürgern, die Verantwortung und Nächstenliebe übernehmen.[8][Anm. 18]
Dieter Janecek 17446 Nein Wenn ich im Ergebnis dafür sorge, dass Schweigen eine Lösung ist und es den Menschen leichter macht, zu sagen „Ich setze mich damit nicht auseinander; der Staat, die Gesellschaft regeln das schon“, dann widerspricht das meinem Menschenbild von Mitbürgern, die Verantwortung und Nächstenliebe übernehmen.[8]
Dieter Janecek 17446 Nein Es geht um die Fragen: Wie sehen wir Grundrechte? Sind die Grundrechte – in diesem Fall körperliche Unversehrtheit, Menschenwürde und bei genauer Betrachtung noch manch andere – Rechte, die aus uns selbst erwachsen und die wir dem Staat und der Gesellschaft geben? Oder sind es Rechte, die der Staat und die Gesellschaft geben und

nehmen können?[7]

Dieter Janecek 17446 Nein Oder wäre es nicht sogar so, dass der, der politisch völlig entgegengesetzt zu dem jeweils anderen steht, sagt: „Obwohl ich dich politisch bekämpfe, bin ich als Akt meiner Nächstenliebe bereit, auch im Tode dir zu helfen“? Das muss aber aus dir selbst als Mensch kommen und nicht aus § 3 Absatz 1 des Transplantationsgesetzes.[30]
Paul Viktor Podolay 17447 Nein Dass die beiden großen Kirchen gegenüber diesem Entwurf aus einem CDU-geführten Ministerium erhebliche rechtliche, ethische und seelsorgerische Bedenken haben, interessiert Minister Spahn überhaupt nicht.[49]
Paul Viktor Podolay 17447 Nein Ich warne eindringlich vor einem solchen Vorgehen; denn der Staat würde damit tief in den Kernbereich der menschlichen Existenz und Würde, die der Mensch auch im Sterben und über den Tod hinaus behält, eingreifen.[7][15]
Paul Viktor Podolay 17447 Nein Ein Hirntoter ist höchstens ein Sterbender, aber keine

Leiche. Was ihn wirklich tötet, ist die Organentnahme.[4]

Paul Viktor Podolay 17447 Nein Es besteht keine moralische Pflicht, seine Organe posthum zu spenden.[10][36][Anm. 19]
Paul Viktor Podolay 17447 Nein Ohne explizites Einverständnis darf ein Arzt keine Spritze verabreichen ...[8]
Paul Viktor Podolay 17447 Nein Dann wird ein Schweigen plötzlich ein Ja, juristisch ein Novum unseres Rechtssystems,[8]
Paul Viktor Podolay 17447 Nein ... welches selbst vor 16-jährigen Kindern keinen Halt

macht – ein Wahnsinn.[38]

Paul Viktor Podolay 17447 Nein Es ist ein ethischer Abgrund, wenn sich der Staat anmaßt, über die Körper seiner Bürger verfügen zu können, und diese quasi enteignet.[15][51][43]
Paul Viktor Podolay 17447 Nein Der Sozialismus macht auch vor dem Totenbett nicht halt. Wer stirbt, soll gefälligst noch für das Kollektiv nützlich sein.[52]
Paul Viktor Podolay 17447 Nein Grundlage für ein funktionierendes Organspendesystem ist aber das Vertrauen der Bevölkerung in das Transplantationssystem.[24]
Paul Viktor Podolay 17447 Nein Der staatlich-sozialistische Zwang führt nicht zu mehr

Spenden.[29]

Paul Viktor Podolay 17448 Ja Deutschland hat keine Widerspruchslösung, profitiert aber von den Ländern, die eine haben
Paul Viktor Podolay 17448 Ja das Problem sind die vielen, die eine Entscheidung über die Organspende scheuen und sie dann nicht treffen.
Paul Viktor Podolay 17448 Ja Keine Entscheidung ist in diesem Fall eben doch eine Entscheidung, und zwar gegen die Organspende.
Paul Viktor Podolay 17448 Ja Es ist gerade ein geliebter Mensch gestorben, und die Angehörigen sind in tiefer Trauer. In dieser absoluten Extremsituation werden sie mit der Frage nach einer Organspende konfrontiert
Paul Viktor Podolay 17448 Ja In einer solchen Situation macht es einen großen Unterschied, wie die Ärzte fragen: Fragen sie, ob die verstorbene Person als Organspender zur Verfügung stehen wollte, oder fragen sie, ob sie der Organspende aktiv widersprochen hat? Ich finde, es liegt auf der Hand, dass die Frage für alle Beteiligten viel einfacher ist, wenn die Organspende der gesetzliche Regelfall ist, dass also die Antwort auf die Frage nach einem aktiv getätigten Widerspruch den Angehörigen leichter fällt als die Antwort auf die Frage, ob sie einer Organspende zustimmen.
Paul Viktor Podolay 17448 Ja Ich finde, das Recht auf Leben ist stärker zu bewerten als das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen.
Heike Hänsel 17449 Nein . Ich sehe den Gesetzentwurf von Jens Spahn als nicht zulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen an.[6]
Heike Hänsel 17449 Nein Organspende ist ein Akt menschlicher Solidarität, in der

christlichen Ethik ein Akt der Nächstenliebe.

Heike Hänsel 17449 Nein Mit dem Gesetzentwurf von Jens Spahn würde daraus de

facto eine rechtswirksame Verpflichtung.[10]

Heike Hänsel 17449 Nein Die Rechte, die uns das Grundgesetz zuschreibt, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, müssen wir aber nicht aktiv reklamieren, durch Widerspruch; sie wohnen uns von Geburt an inne[7][48]
Heike Hänsel 17449 Nein Mit der Widerspruchslösung laufen wir zudem Gefahr, uns nicht mehr mit den grundsätzlichen Defiziten in unserem Gesundheitssystem auseinanderzusetzen – zu wenig Personal, zu wenig Zeit für Patientinnen und Patienten und Angehörige –, die erheblich zu einer geringeren Zahl der Organspenden beitragen.[Anm. 20]
Heike Hänsel 17449 Nein Wir wollen Menschen regelmäßig bei Behördengängen ansprechen. Dort wollen wir Informationsmaterialien verteilen, und wir wollen die Möglichkeit zu einer Entscheidung und Registrierung bereits dort eröffnen.[9]
Heike Hänsel 17449 Nein Zusätzlich zu dem vielen schon bekannten Organspendeausweis soll durch ein onlinebasiertes Verfahren ein niedrigschwelliger Zugang zu einem selbstständigen Eintrag in das Register geschaffen werden, durch den Menschen ihre Entscheidung selbst dokumentieren und jederzeit ändern können.[53]
Heike Hänsel 17450 Nein Achten wir den Wert des Menschen vom Anfang bis zum Ende mit seiner Freiheit zu positiver Entscheidung und Selbstbestimmung![6]
Katja Suding 17450 Ja Wenn die Mehrheit der Menschen zu einer Spende bereit ist, aber nur eine Minderheit diese Bereitschaft auch dokumentiert: Wie lässt sich das ändern?
Katja Suding 17450 Ja Es geht um Menschen, die todkrank sind und die ohne eine Organspende nicht weiterleben können. Diese Menschen haben Angehörige: Ehepartner, Kinder, Eltern, Schwestern und Brüder. Für sie geht es um Leben und Tod.
Katja Suding 17450 Ja Mag diese Debatte für viele von uns eine theoretische sein, wir sollten nicht vergessen: Es kann jeden von uns treffen – jederzeit. Wer in diese Situation gerät, als Betroffener oder als Angehöriger, der wird darauf hoffen, dass es Menschen gibt, die bereit sind, ihre Organe zu spenden.
Katja Suding 17450 Ja Natürlich muss der Mensch die Freiheit haben, über sich und seinen Körper selbst zu entscheiden. Aber diese Freiheit nimmt die Widerspruchslösung ja gar nicht. Jeder kann der Organspende widersprechen. Sie bleibt selbstverständlich freiwillig.
Katja Suding 17451 Ja Wer seine Organe nicht spenden will oder wer auch nur einen Zweifel daran hat, der kann und der soll widersprechen. Wer nicht darüber nachdenken will, was nach seinem Tod passiert, der kann ebenfalls widersprechen. Die Widerspruchslösung ändert nichts daran, dass die Entscheidung für oder gegen die Organspende eine freie und persönliche Entscheidung bleibt, die auch niemand begründen muss.
Ulla Schmidt 17451 Nein Unser Ziel ist, dass mehr Menschen dazu bereit sind, ein Organ zu spenden, bzw. dass die Bereitschaft zur tatsächlichen Organentnahme zunimmt und damit mehr kranke Menschen eine Chance haben, zu überleben.
Ulla Schmidt 17451 Nein Wenn die Widerspruchslösung und damit die Bereitschaft zur Organspende zur Norm werden, dann könnten die Menschen, die Nein sagen, sich in eine Ecke gedrängt fühlen.[17]
Ulla Schmidt 17451 Nein Wenn 86 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sagen: „Ja, wir sind zu einer Organspende bereit“, dann müssen wir uns überlegen, wie wir es schaffen, dass diese 86 Prozent dann, wenn sie ins Krankenhaus eingeliefert werden und dort versterben, als potenzielle Spenderin oder Spender erkannt werden und ihre Organe tatsächlich auch spenden

können.[40]

Ulla Schmidt 17451 Nein Wir sehen, dass 36 Prozent der Bürgerinnen und Bürger mittlerweile einen Organspendeausweis haben und trotzdem im Krankenhaus oft keiner fragt: Liegt ein Organspendeausweis vor? Oft werden auch die Angehörigen nicht gefragt. Ich habe viele Veranstaltungen erlebt, bei denen mir Menschen gesagt haben: Ich wurde gar nicht gefragt. Ich hätte ja zugestimmt.[Anm. 21]
Ulla Schmidt 17451f Nein Wenn wir wissen, dass bei den leider nur rund 1 450

gemeldeten Fällen potenzieller Organspender nur 24 Prozent der Angehörigen Nein gesagt haben, also 76 Prozent der Angehörigen sich positiv für die Organspende entschieden haben, dann müssen wir doch fragen: Woran liegt das?[Anm. 22]

Matthias W. Birkwald 17452 Ja Egal ob Menschen einen neuen Lungenflügel, ein Herz, eine Leber oder Nieren benötigen: Immer handelt es sich um schwerkranke Menschen, deren schlechte Lebensqualität ohne ein Spenderorgan oft ihre Menschenwürde verletzt oder deren Leben gar von einer Organspende abhängt.
Matthias W. Birkwald 17452 Ja 955 Menschen haben dann schließlich Organe gespendet. Mit einer doppelten Widerspruchslösung hätten es mindestens zwischen 300 und 800 Organspender mehr sein können.
Matthias W. Birkwald 17452 Ja Das Recht von kranken Menschen, die vom Tode bedroht

sind, wiegt meines Erachtens schwerer als das ohne jeden Zweifel vorhandene Recht von gesunden Menschen, sich mit ihrem eigenen Tod und dem Thema Organspende nicht beschäftigen zu wollen

Matthias W. Birkwald 17452 Ja Wer sich heute – aus welchen Gründen auch immer – nicht entscheidet, wird zum Teil mit gesunden Organen bestattet, die menschliches Leben retten könnten.
Matthias W. Birkwald 17453 Ja Ja, es geht um die individuelle Entscheidungsfreiheit,

und darum sage ich: Die Freiheit der Lebenden ist wichtiger als die Freiheit der Toten.

Matthias W. Birkwald 17453 Ja Die Selbstbestimmung der Lebenden ist wichtiger als die

nicht genutzte Chance zur Selbstbestimmung Toter.

Matthias W. Birkwald 17453 Ja Die Solidarität mit den Lebenden ist mir wichtiger als die Solidarität mit den Toten, und die Würde der Lebenden ist wichtiger als die Würde der Toten.
Hermann Gröhe 17453 Nein Ich nehme für uns alle in Anspruch, hier helfen zu wollen.
Hermann Gröhe 17453 Nein – Es geht um die Frage, ob der Staat das Selbstbestimmungsrecht des Menschen unter eine Bedingung stellt.[6]
Hermann Gröhe 17453 Nein Ich wünsche mir, dass sich jeder Mensch mit der Organspende befasst und eine Entscheidung trifft.[54]
Hermann Gröhe 17453 Nein Jeder Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht. Dies ist der Anker unserer medizinethischen Grundüberzeugung; dies ist der Anker unserer Patientenrechte.[6]
Hermann Gröhe 17453 Nein Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss ich nicht durch eine Widerspruchserklärung aktivieren; ich habe es bedingungslos, und nur meine eigene Einwilligung kann es zurücktreten lassen.[48]
Hermann Gröhe 17454 Nein Nach den Skandalen 2012 hat sich die Zahl der Organspendeausweise von 22 Prozent auf fast 40 Prozent massiv erhöht.[55]
Jens Spahn 17454 Ja Die Organspende ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Jens Spahn 17455 Ja Die Organspende als Regel macht es im Übrigen auch den Angehörigen leichter.
Jens Spahn 17455 Ja Es geht hier nicht um das Recht der Angehörigen auf Entscheidung, sondern es geht um den Willen des Verstorbenen – das muss das Entscheidende in der Debatte sein.
Jens Spahn 17455 Ja Ja, wir wollen eine Kultur der Organspende.
Jens Spahn 17455 Ja Die allermeisten sind potenzielle Organempfänger. Da stellt sich schon die Frage, ob man dann nicht davon ausgehen kann, dass jeder potenzieller Organspender ist, außer er sagt – begründungsfrei – ganz einfach Nein.
Jens Spahn 17455 Ja Die Wahrheit ist, der andere Gesetzentwurf ändert an der heutigen Lage nichts, außer dass die Hausärzte vielleicht noch ein bisschen Geld für das bekommen, was sie tun.
Jens Spahn 17455 Ja Einfach nur mehr Aufklärung – das haben die letzten Jahre gezeigt – löst das Problem nicht.
Veronika Bellmann 17574 Nein Nach meiner Überzeugung muss deshalb einer Organentnahme und der dafür notwendigen fremdnützigen Weiterbehandlung die ausdrückliche Einwilligung des Patienten oder seiner Angehörigen vorausgehen.[52][32]
Veronika Bellmann 17574 Nein Auch wenn die Organspende nicht jedem zumutbar ist und deshalb nicht rechtlich eingefordert werden darf, ist es sinnvoll, die Menschen in unserem Land verstärkt mit der Frage der Organspende zu konfrontieren und aktiv zu einer Entscheidung zu bewegen.[56]
Veronika Bellmann 17574 Nein Danach erhält jeder, der sich für den Fall des Hirntods zur Organspende bereit erklärt, einen Bonus (Zusatzpunkte) auf einer Dringlichkeitsliste, sollte er selbst einmal in die schwierige Lage kommen, dass sein Leben nur durch eine Organtransplantation gerettet werden kann. Diese Regelung wird beispielsweise in Israel, Singapur und Chile

praktiziert.[37]

Veronika Bellmann 17574 Nein Die höheren Spenderraten sind in vielen Ländern ganz einfach der Tatsache geschuldet, dass dort die Organentnahme auch schon nach Herzstillstand und festgestelltem

Herztod möglich ist.[33]

Veronika Bellmann 17574 Nein Außerdem kann man in Spanien eigentlich gar nicht mehr von einer reinen Widerspruchlösung sprechen; denn es wird zusätzlich noch eine Zustimmung eingeholt.[16]</ref>
Veronika Bellmann 17575 Nein Bei Organspendern bleibt wenig Zeit und ein ungünstiges Umfeld für den Sterbeprozess und das Abschiednehmen der Angehörigen, also Apparatemedizintechnik statt häuslicher Atmosphäre in den letzten Stunden des irdischen Lebens.[57][50]
Veronika Bellmann 17575 Nein Entgegen allen Veröffentlichungen, oder sagen wir besser: „Verschweigungen“, sind potenzielle Organspender Patienten mit Hirnschädigung, bei denen der komplette Ausfall aller Hirnfunktionen eben noch nicht eingetreten, allenfalls zu erwarten oder eben möglich ist. Sie müssen dann allein zum Zwecke der Organerhaltung eskalierende Behandlungen über sich ergehen lassen. Nachdem die Aussichtslosigkeit ihrer Erholung festgestellt wurde, sollen sie fortdauernd und intensiver, als zu ihrem Nutzen nötig wäre, behandelt werden. Wenn eigentlich eine Beschränkung der Maßnahmen auf Linderung von Symptomen und Sterbebegleitung notwendig wäre, wird intensivmedizinisch behandelt mit Atemmaschine, Gabe kreislaufwirksamer Medikamente, gegebenenfalls

maschineller Nierenwäsche, komplexer Steuerung hormoneller Regelkreise und, wenn nötig, sogar mit Brustkorbkompression durch den Behandler. Die Vorstellung, einen Sterbenden in dieser Weise zu behandeln, ist schwer verkraftbar. Das widerspricht meiner Auffassung von der Würde des Menschen, die er auch im Tod hat.[58][Anm. 23]

Veronika Bellmann 17575 Nein Das stellt auch Ärzte vor quälende Entscheidungen,

wie weit sie denn gehen sollen mit diesen spendenzentrierten Behandlungen.[Anm. 24]

Veronika Bellmann 17575 Nein Helfen könnte ihnen und dem gesamten Organspendewesen sicher die Eingrenzung der Definition des potenziellen Spenders auf Patienten mit Hirnschädigung, konsekutivem Bewusstseinsverlust und gleichzeitigem Ausfall des Atemzentrums und eine darauf folgende Begrenzung der spenderzentrierten Behandlung auf 48 Stunden unter Ausschluss der Thoraxkompression.[Anm. 25]
Veronika Bellmann 17575 Nein Mit unseren Diskussionen über die Palliativmedizin und die Hospize und durch die Debatten über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben wir dazu einen Beitrag geleistet.[Anm. 26]
Veronika Bellmann 17575 Nein Anders als bisher können die Angehörigen eine Organentnahme ihres sterbenden Verwandten nur verhindern, wenn sie schriftlich nachweisen können, dass der Verwandte definitiv kein Spender sein wollte.[Anm. 27]
Veronika Bellmann 17575 Nein Das Freiwilligkeitsprinzip, das Selbstbestimmungsrecht und die verfassungsmäßig garantierte körperliche Unversehrtheit geraten unter den Druck einer gewissen moralischen Verpflichtung zur Organspende.[18][6][36][48]
Veronika Bellmann 17575 Nein Bisherige „Organspenden“ würden so zu einer mittelbaren „Organabgabepflicht“, zumindest träfe der Staat eine Vorentscheidung für eine potenzielle Organabgabe für alle.[10]
Veronika Bellmann 17575 Nein Es gibt aber keinen Anspruch auf ein Spenderorgan.</ref name="Anspruch">Siehe: Anspruch</ref>
Veronika Bellmann 17575 Nein Menschen sind keine gegenseitigen Ersatzteillager.[3]
Veronika Bellmann 17575 Nein Die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens gilt auch für den sterbenden Menschen und über den Tod hinaus.[Anm. 28]
Veronika Bellmann 1756 Nein ... Gott zu gar nichts zwingt. „Du darfst Ja sagen. Du darfst Nein sagen. Du darfst auch schweigen, ohne um deine Unversehrtheit fürchten zu müssen.“[8][48]
Heike Brehmer 17578 Ja Mit dem Gesetzesentwurf zur Einführung der doppelten Widerspruchslösung können wir eine neue Kultur der Organspende in Deutschland etablieren.
Heike Brehmer 17578 Ja Der freie Wille jedes Einzelnen bleibt durch die Widerspruchslösung weiterhin vollends gewährleistet.
Heike Brehmer 17578 Ja Schon heute nimmt Deutschland aus Mangel an Spenderorganen jährlich rund 600 Organe aus EU-Ländern an, die bereits über eine Widerspruchslösung verfügen.
Heike Brehmer 17578 Ja Dem Staat obliegt eine Schutzpflicht für Gesundheit und Leben der 10 000 todkranken Patienten auf den Wartelisten.
Heike Brehmer 17578 Ja Ein Ja ist genauso legitim wie ein Nein. Dieser freie und persönliche Wille wird auch mit Einführung der doppelten Widerspruchslösung vollends gewahrt.
Heike Brehmer 17578 Ja Unser Ziel muss es sein, die Aufmerksamkeit für das Thema Organspende zu erhöhen und die sachliche Auseinandersetzung damit zu fördern. Mit der doppelten Widerspruchslösung können wir genau das erreichen.
Maria Flachsbarth 17578 Nein Aus einem Akt der Nächstenliebe wird staatlich erzwungene Solidarität.[29]
Maria Flachsbarth 17578f Nein Die Widerspruchslösung ist meiner Ansicht nach sowohl mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen als auch mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und damit mit unserem Grundgesetz unvereinbar.[7][48][6]
Maria Flachsbarth 17579 Nein Es gibt im Einklang mit unserem Grundgesetz weder eine rechtliche noch eine moralische Pflicht, seine Organe posthum zu spenden.[10][36]
Maria Flachsbarth 17579 Nein Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zeigt zudem, dass die Einführung einer Widerspruchslösung die Anzahl der Organspenden nicht erhöhen würde. In keinem Land, in dem die Widerspruchslösung gilt, konnte der Beweis geführt werden, dass diese zu einer Verbesserung der Organspendezahlen geführt hat.[59]
Andreas Nick 17579 Nein Es ist nach meinem Verständnis nicht mit der Würde des Menschen vereinbar, seinen Leichnam per Gesetz automatisch zur staatlichen Verfügungsmasse zu erklären.[15][3]
Andreas Nick 17579 Nein Wenn eine gesetzliche Neuregelung ihr Ziel erreichen

soll, darf sie nicht zulasten der individuellen Selbstbestimmung des Menschen gehen.[6]

Andreas Nick 17579 Nein Sie muss im Gegenteil vor allem das Vertrauen in die Organspende als individuellen Akt der Nächstenliebe und Solidarität stärken.[24]
Andreas Nick 17579 Nein n. Im Einklang mit den Erklärungen der beiden christlichen

Kirchen wie des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) unterstütze ich daher ausdrücklich die sogenannte Entscheidungslösung.[49]

Andreas Nick 17579 Nein Ziel des entsprechenden Gesetzentwurfs ist es, jeden Bürger durch Information und bessere Aufklärung zu ermuntern und zu befähigen, zumindest einmal im Leben verbindlich zu erklären, ob er zur Organspende bereit ist oder nicht – etwa bei der Ausstellung eines Personalausweises oder der Krankenversicherungskarte – und diese Entscheidung in einem zentralen Register zu hinterlegen.[9][21]
Andreas Nick 17579 Nein Von den tatsächlich in Frage kommenden Fällen möglicher Organspender – ca. 4 000 pro Jahr – werden bisher um die 90 Prozent von den Kliniken überhaupt nicht an die zentrale Organisation zur Organspende gemeldet.[41]
Michaela Noll 17580 Nein Der Ethikrat spricht von einem gefährlichen Paradigmenwechsel, Schweigen als Zustimmung zu werten.[8]
Michaela Noll 17580 Nein Für die Kirchen wirft die Widerspruchslösung erhebliche rechtliche, ethische und seelische Fragen auf. Eine informierte und explizite Einwilligung zur Organspende, in diesem sensiblen Bereich, ist auch aus Sicht der Kirche unverzichtbar.[49]
Michaela Noll 17580 Nein Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert außerdem, die Angehörigen in die Entscheidung miteinzubeziehen, anstatt sie zu Vermittlern abzuwerten.[32]
Michaela Noll 17580 Nein Deren Vorsitzende bestätigte bei einem Fachgespräch im Bundestag, dass der Erfolg der spanischen Transplantationsmedizin nicht an der dortigen Widerspruchsregelung hängt, die de facto gar nicht angewandt wird.[16]
Michaela Noll 17580 Nein Deshalb haben wir mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende, das im April 2019 in Kraft getreten ist, genau an diesem Punkt angesetzt. Krankenhäuser erhalten seitdem mehr Zeit und eine bessere Finanzierung für Organtransplantationen. Das halte ich für den wichtigsten Hebel, an

dem wir ansetzen können.[Anm. 29]

Michaela Noll 17580 Nein Die Menschen in unserem Land stehen in der großen Mehrheit, zu 80 Prozent, einer Organspende positiv gegenüber.[40]
Michaela Noll 17580 Nein Dazu soll etwa bei der Beantragung von Ausweisdokumenten Informationsmaterial zur Organspende ausgereicht und auf die Möglichkeit zur Eintragung in ein Organspenderegister hingewiesen werden.[9]
Michaela Noll 17580 Nein Letztlich soll sich jeder bewusst entscheiden.[6]
Michaela Noll 17580 Nein Doch dafür braucht es Vertrauen.[24]
Michaela Noll 17581 Nein Ich zitiere Heribert Prantl: „Wem gehört der Mensch? Er gehört sich selbst. Der Körper gehört nicht dem Staat, er gehört nicht der Gesellschaft.“[6][43]
Patrick Schnieder 17581 Nein Dieser Gesetzentwurf sieht vor, die Organspendebereitschaft durch Aufklärungsangebote sowie durch regelmäßige Ansprachen durch die Hausärzte zu stärken.[21]
Patrick Schnieder 17581 Nein Im Unterschied zur Widerspruchslösung bleibt die Möglichkeit des Nichtentscheidens bestehen. Aus ethischen und moralischen Gründen halte ich dies für geboten.[11][36][Anm. 30]
Patrick Schnieder 17581 Nein Denn bei der Organspende handelt es sich um eine freiwillige Leistung und in erster Linie um einen großen Akt der Nächstenliebe.[18]
Patrick Schnieder 17581 Nein Dieser sollte weder staatlich verordnet werden, noch sollte ein Zwang entstehen, sich entscheiden zu müssen.[29][54]
Patrick Schnieder 17581 Nein In diese Freiheit sollte nur eingegriffen werden,

wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind.[6]

Patrick Schnieder 17581 Nein Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages

zeigt am Beispiel von Schweden auf, dass die Einführung der Widerspruchslösung dort zu keinen höheren Organspenderzahlen geführt hat.[59]

Patrick Schnieder 17581 Nein In Spanien, dem Land mit den höchsten Organspenderzahlen pro Einwohnerzahl in Europa, wird die hohe Zahl der Organspenden auf die guten Klinikstrukturen und den Umstand, dass bereits nach einem Herzstillstand Organe entnommen werden dürfen, zurückgeführt.[16]
Patrick Schnieder 17581 Nein Ziel muss es sein, dass sich jeder in Deutschland einmal mit dem Thema Organspende beschäftigt. Die im Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft vorgesehene regelmäßige und ergebnisoffene Beratung durch die Hausärzte halte ich dabei für besonders zielführend.[Anm. 31]
Patrick Schnieder 17581 Nein In Umfragen geben häufig mehr als 80 Prozent der Befragten an, einer Organspende positiv gegenüberzustehen. Es ist daher davon auszugehen, dass bei entsprechender Ansprache mehr Menschen ihre Organspendebereitschaft äußern.[40]
Tino Sorge 17581 Ja Ich persönlich finde, dass wir alle Mittel ausschöpfen müssen, um die Spenderzahlen zu erhöhen. Und darum möchte ich sie bitten, die doppelte Widerspruchslösung zu unterstützen.
Tino Sorge 17582 Ja Es kann aber in unserer satten, wohlhabenden, gut informierten Gesellschaft nicht zu viel verlangt sein, einmal im Leben „Ja“ oder „Nein“ zu sagen. Das muss jedem zurechnungsfähigen Menschen zumutbar sein. Ein derart wichtiges Thema aus Bequemlichkeit zu ignorieren, kann keine Option sein. Nicht, wenn es um Leben oder Tod anderer geht.
Tino Sorge 17582 Ja Wenn es um Menschenleben geht, ist Abwarten keine Option, sondern es geht um Zivilcourage.
Tino Sorge 17582 Ja Dazu passt übrigens auch ein Sprichwort aus dem Judentum: Wer auch nur ein einziges Leben rettet, der rettet die ganze Welt.
Annette Widmann-Mauz 17582 Ja Mit einer Widerspruchslösung nimmt der Staat im Verhältnis zum Bürger – ohne dessen persönlich geäußerten Willen zu kennen – seinen mutmaßlichen Willen an.
Annette Widmann-Mauz 17582 Ja Er definiert damit einen moralischen Standard bzw. gibt den Maßstab vor, was gesellschaftlich erwünscht, notwendig oder ethisch richtig ist.
Annette Widmann-Mauz 17582 Ja Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass kein

Kausalzusammenhang besteht: So hat Schweden zum Beispiel die Zustimmungslösung durch eine Widerspruchslösung ersetzt, aber dennoch keine Steigerung der Spendenzahlen erreichen können.

Annette Widmann-Mauz 17582 Ja In Deutschland gibt es pro Jahr rund 4 000 Menschen,

bei denen der Hirntod festgestellt wurde.

Annette Widmann-Mauz 17583 Ja Hauptgrund für nicht realisierte Organspenden nach

der Todesfeststellung – insgesamt 24 Prozent der Fälle – ist seit einigen Jahren eine fehlende Zustimmung zur Spende durch die Angehörigen.

Annette Widmann-Mauz 17583 Ja Für mich, die ich selbst einen Organspendeausweis bei

mir trage, ist die positive Entscheidung für eine Organspende ein Akt der selbstbestimmten Nächstenliebe – und eine Organspende tatsächlich eine Spende, ein Geschenk an Mitmenschen, das ohne Vorbedingung und ohne Erwartung von Dankbarkeit gegeben wird.

Annette Widmann-Mauz 17583 Ja Auch wenn mit der doppelten Widerspruchslösung niemand dazu gezwungen wird, nach seinem Tod ein Organ zu spenden, so entsteht mit der Widerspruchslösung dennoch der Zwang, eine Haltung einnehmen zu müssen, soll nicht am Ende der Staat diese für den Einzelnen vorgeben.
Annette Widmann-Mauz 17583 Ja Viele, die der Organspende bereits jetzt positiv gegenüberstehen, könnten sich zum für sie richtigen Zeitpunkt für einen Spenderausweis entschließen, um eines Tages nach dem Tod andere Menschen zu retten, die in Deutschland im Moment noch viel zu lange auf ein Spenderorgan warten müssen.
Heike Baehrens 17583 Nein Mit unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft wollen wir zudem dazu beitragen, das Gespräch über Leiden, Sterben und Tod in die Mitte der Gesellschaft zurückzuholen; denn wenn über Sterben und Tod gesprochen wird, fällt die Entscheidung leichter darüber, ob eine Organspende infrage kommt.

[60]

Heike Baehrens 17584 Nein Es gibt keinen Anspruch auf ein Spendeorgan wie auf ein Ersatzteil eines Autoherstellers.[35]
Heike Baehrens 17584 Nein Die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens gilt auch für den sterbenden Menschen und sogar über den Tod hinaus.[60]
Heike Baehrens 17584 Nein Sie werden nicht von der Entscheidungssituation entlastet, sondern geraten in die Rolle eines Garanten – des Garanten dafür, dass kein Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille bekannt ist. Sie müssen bestätigen, dass der mögliche Spender in der Lage war, Wesen, Bedeutung und Tragweite

einer Organspende zu erkennen und seinen Willen danach auszurichten. Sollten sie selbst gegen eine Organspende eingestellt sein, bringt sie die doppelte Widerspruchsregelung gar in ein doppeltes Dilemma: Sie dürfen nicht ihre eigene Meinung sagen, müssen aber die Entscheidung des Sterbenden bestätigen, eine echte Zumutung in einer Situation, wo es völlig überraschend Abschied zu nehmen gilt von einem geliebten Menschen.[Anm. 32]

Heike Baehrens 17584 Nein Eine wirkliche Entlastung der Angehörigen erfolgt nur,

wenn eine eigene aktive Entscheidung zu Lebzeiten getroffen wurde. Eine solche zu treffen, darf in einem sozialen Rechtsstaat erwartet werden, der auf die Selbstbestimmung und Würde des einzelnen Menschen zielt.[Anm. 33]

Heike Baehrens 17584 Nein Bei einer potenziellen Zustimmungsrate von 84 Prozent in der Bevölkerung sollten wir darauf setzen, diese Zustimmung erklären zu lassen nd nicht darauf, Schweigen in Zustimmung umzudeuten.[40]
Sabine Dittmar 17584 Ja Wir alle müssen uns der Tatsache stellen, dass die bisherige Regelung und die umfangreichen Aufklärungs- und Informationskampagnen offenkundig ohne messbaren Erfolg verpufft sind.
Sabine Dittmar 17584 Ja Bei der Widerspruchlösung hingegen wird jede Bürgerin und jeder Bürger aktiv gefordert, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob man nach seinem eigenen Tod neues Leben und neue Hoffnung schenken will.
Sabine Dittmar 17584 Ja Die Einführung der Widerspruchslösung wird durch eine umfangreiche multimediale Informationskampagne und einer dreimaligen personalisierten Aufforderung zur Entscheidung begleitet. Damit wird sichergestellt, dass jeder Kenntnis über die Widerspruchslösung und die Rechtsfolge einer Nichtäußerung hat.
Sabine Dittmar 17585 Ja Wenn Sie ethisch-moralische Bedenken gegen die

Widerspruchslösung geltend machen wollen, dann müssen Sie das auch bitte stringent machen. Wer die Einführung der Widerspruchslösung ablehnt, der müsste folgerichtig auch ablehnen, dass wir über Eurotransplant Organe aus Ländern mit Widerspruchslösung erhalten.

Sabine Dittmar 17585 Ja Für mich ist die Widerspruchslösung auch kein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht. Im Gegenteil: Sie ist gelebte Selbstbestimmung. Ich bestimme zu Lebzeiten selbst, was bei einem Hirntod mit meinen Organen geschieht.
Sabine Dittmar 17585 Ja Und ich bin schon ziemlich irritiert, wenn ich von Initiatoren der Entscheidungslösung die Kritik lesen muss, dass die Angehörigen dann nicht mehr entscheiden können. Ja, das ist richtig, das sollen sie aber auch gar nicht, denn wir reden hier von Selbstbestimmung.
Sabine Dittmar 17585 Ja Wenn die Widerspruchslösung ein Grundrecht tangiert, dann das Recht auf Nichtbefassung. Aber ich sage in aller Klarheit: Bei der Abwägung hat für mich angesichts der dramatischen Situation auf der Warteliste das Recht auf Leben einen wesentlich höheren Stellenwert als das Recht, sich nicht mit der Organspende befassen zu wollen.
Kerstin Griese 17585 Nein Die Idee der Organspende als Akt der Nächstenliebe

eines Menschen an andere Menschen wird damit aufgehoben und verwandelt sich in eine staatlich verordnete Abgabe der eigenen Organe.[10]

Kerstin Griese 17585 Nein Bei der Widerspruchslösung – und das ist für mich ein ganz wichtiger Punkt – besteht die Gefahr der Verzweckung des Menschen. Heribert Prantl schreibt dazu in der „Süddeutschen Zeitung“: „Das ist ein sehr zweckrationaler Umgang mit Toten und Sterbenden, das ist ein ökonomistischer Umgang mit den Menschen am Ende des Lebens, das ist ein Verfahren, das zum Menschenbild des Grundgesetzes nicht passt.[4][7][52]
Kerstin Griese 17585 Nein Ich bin der festen Überzeugung, dass wir dabei bleiben

müssen, dass jeder Mensch ein grundlegendes Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung über seinen Körper hat.[48][6][43]

Kerstin Griese 17585 Nein Ich möchte ganz ausdrücklich betonen, dass sich deutlich mehr Menschen als bisher mit der immer nur ganz persönlich zu beantwortenden Frage beschäftigen, ob sie Organspender werden möchten.[6]
Kerstin Griese 17586 Nein Viele Menschen sind bereit, Organspender zu werden,

dokumentieren diese Bereitschaft bisher aber nicht in ausreichendem Maß. Deshalb müssen wir mehr werben und mehr aufklären.[21]

Kerstin Griese 17586 Nein Regelmäßige gezielte Ansprache und Aufklärung werden

die Zahl der Organspenden erhöhen.[21]

Kerstin Griese 17586 Nein Aber alle Menschen a priori zu Organspenderinnen und

-spendern zu machen und ihnen damit die Pflicht aufzuerlegen, sich gegebenenfalls aktiv gegen eine Spende zu entscheiden, widerspricht meinem Menschenbild vom selbstbestimmten, autonomen Subjekt, dessen körperliche Unversehrtheit nur durch dessen freiwillige Entscheidung für eine Organspende aufgehoben werden kann.[10][6][48][18]

Kerstin Griese 17586 Nein Die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens gilt auch für den

sterbenden Menschen und über den Tod hinaus.[4]

Gabriele Hiller-Ohm 17586 Ja ich spreche mich für die doppelte Widerspruchslösung aus; denn mit der Widerspruchslösung können mehr Menschen als Spenderinnen und Spender geworben und somit Menschenleben gerettet werden.
Gabriele Hiller-Ohm 17586 Ja Der Widerspruch kann leicht und unbürokratisch erfolgen und wird anschließend in einem Register eingetragen. Vor jeder Transplantation muss dieses Register auf einen Widerspruchshinweis geprüft werden.
Gabriele Hiller-Ohm 17586 Ja Aber das Recht, Leben zu retten, sollte über das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, gestellt werden.
Gabriele Hiller-Ohm 17586 Ja Die Widerspruchslösung ist ein richtiger und sehr wichtiger Schritt hin zu neuen Lebenschancen.
Ulrich Oehme 17587 Nein Wie steht es denn mit der Menschenwürde eines Sterbenden? Hat er kein Recht, in Würde zu sterben? In diesem Moment über seine Organe zu bestimmen und diese zu entnehmen, ohne dass dieser sterbende Mensch dafür seine Zustimmung gegeben hat, und somit sein Leben mit größtmöglicher Brutalität zu beenden, spricht dem Sterbenden jede Menschenwürde ab.[15][4][3]
Ulrich Oehme 17587 Nein Vor diesem Hintergrund ist es mehr als zynisch, bei der doppelten Widerspruchslösung noch von Organspendern zu sprechen.[3]
Ulrich Oehme 17587 Nein Der Mensch als wandelnder Organbehälter wird seiner endgültigen Verwertung zugeführt.[3]
Ulrich Oehme 17587 Nein Das verstößt nach unserer und der Meinung vieler Bürger und Experten gegen das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und nicht zuletzt gegen die Würde des Menschen.[6][48][15]
Ulrich Oehme 17587 Nein Diese Bedarfslogik funktioniert aber bei der Entscheidung über die Behandlung eines sterbenden Menschen nicht; denn Hirntod ist nicht tot.[4]
Ulrich Oehme 17587 Nein Genau deshalb ist die Einbeziehung von Angehörigen wichtig und muss erhalten bleiben.[6]
Ulrich Oehme 17587 Nein Altruismus statt Automatismus! Transparenz statt Geschäft! Einbeziehung statt Verbitterung.[3]
Beatrix von Storch 17587 Nein Denn um geeignete Organe zu gewinnen, ist es zweckmäßig, den Todeszeitpunkt möglichst frühzeitig festzustellen. Zu diesem Zweck wurde der Hirntod definiert, der als Tod des Menschen auch unter Medizinern nicht unumstritten ist.[4]
Beatrix von Storch 17587 Nein Bekannt sind die Fälle, in denen hirntote Schwangere noch Kinder bekommen haben.[61]
Beatrix von Storch 17587 Nein Sie sind die wahren Betroffenen der Organspende, die viel zu oft vergessen werden.[Anm. 34]
Beatrix von Storch 17588 Nein Besonders erschreckend ist, dass schon Minderjährige,

die keinen Widerspruch geäußert haben, ohne Zustimmung als Spender verfügbar sein sollen. Dass einem verunglückten 16-Jährigen künftig gegen den Willen seiner Eltern Organe entnommen werden könnten, ist für mich eine Horrorvorstellung.[38]

Beatrix von Storch 17588 Nein Jedem Arzt müssen wir schriftlich vor einer Operation zusichern, dass er uns chirurgisch behandeln darf, obwohl er das zu unserer eigenen Heilung

tun will.[8]

Beatrix von Storch 17588 Nein Mit dem Zwang, der Organspende widersprechen zu müssen, droht die Kollektivierung der Organe Sterbender.[29]
Beatrix von Storch 17588 Nein Die Widerspruchslösung negiert das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und damit ein Kernelement der Menschenwürde.[6][15][43]
Christoph Hoffmann 17588 Nein Ich spreche mich für die von den Freien Demokraten bevorzugte Lösung der sogenannten „Entscheidungsbzw. Personalausweislösung“ aus.[9]
Christoph Hoffmann 17588 Nein Nur so kann das Aufkommen gesteigert werden und die Würde des Menschen gewahrt bleiben.[15]
Canan Bayram 17588 Ja Leitender Gedanke ist für mich, dass wir in einer Solidargemeinschaft leben, in der wir füreinander einstehen. Dieses Einstehen füreinander prägt das Menschen- und Gesellschaftsbild unserer Verfassung, das heißt, wenn ich in der Not bin und das Organ eines Verstorbenen mein Leben retten kann, bin ich dafür, und umgekehrt sollte ich auch dafür sein, dass mein Organ als Verstorbener einem anderem gegeben wird, um dessen Leben zu retten.[62]
Canan Bayram 17588 Ja Beachtlich finde ich, dass statistisch jeder Mensch mit seinen Organen drei Menschen das Leben retten kann.
Canan Bayram 17588 Ja Die Widerspruchslösung bedeutet für keinen Menschen, dass er seine Organe spenden muss. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann der Organentnahme widersprechen – unproblematisch, einfach und vor allem ohne die Angabe von Gründen.
Canan Bayram 17589 Ja Selbst im Zeitpunkt meines Todes kann ich mit meinen Organen anderen Menschen das Leben schenken.
Frauke Petry 17589 Nein Die angestrebte Widerspruchslösung sorgt für Vertrauensverlust und Irritation.[30]
Frauke Petry 17589 Nein Die angestrebte Widerspruchslösung sorgt für Vertrauensverlust und Irritation. Er hinterlässt ein mulmiges Gefühl bei den Bürgern, weil der Staat nach der Hoheit über den Kinderbetten nun auch nach der Oberhoheit über den Organen verlangt.[24]
Frauke Petry 17589 Nein Der Antrag degradiert die Spende zur Zwangsabgabe. Sie wird ihrer selbstlosen Geste entkleidet zugunsten eines kollektivistischen Anspruch.[3]
Frauke Petry 17589 Nein Jugendliche dürfen kein Auto fahren oder wählen, aber wir trauen ihnen zu, verantwortungsvoll über ihre Organe zu entscheiden.[38]
Frauke Petry 17589 Nein Es ist ein gefährlicher Geist, der den Menschen als Verfügungsmasse ansieht; es ist ein Geist, der das Kollektiv vor das Individuum setzt; es ist ein Geist, dessen Anspruch total ist. In ihm wohnt keine Menschenliebe, sondern blanker Nützlichkeitsgedanke.[3]
Frauke Petry 17589 Nein Wir müssen weiterhin über die Organspende aufklären, statt sie von oben herab zu verordnen.[21]
Frauke Petry 17589 Nein Wir müssen auch über die Grauzonen des Sterbens sprechen, über die Unschärfe der Hirntoddiskussion, anstatt darauf zu hoffen, dass Bürger diese Fragen nicht stellen, die aber für das eigene Sterben essenziell wichtig sind.[30]
Frauke Petry 17589 Nein Die Skandale im Transplantationswesen haben das Vertrauen nachhaltig erschüttert.[24]
Andreas Bleck 17591 Nein Sterben ist ein Prozess. Wann der Sterbeprozess abgeschlossen ist, ist hoch umstritten. Ob Hirntote Tote oder Sterbende sind, wurde meines Erachtens nicht abschließend geklärt. Die Organentnahme bei hirntoten Menschen erfolgt je nach Auffassung also entweder bei Toten oder bei Sterbenden. Während bei einer Organentnahme von Toten der Sterbeprozess bereits abgeschlossen wäre, wäre er bei Sterbenden erst durch eine Organentnahme abgeschlossen.[4][50]
Andreas Bleck 17591 Nein Doch bei dieser zutiefst ethisch-moralischen Frage darf es keine Zustimmung durch Schweigen geben.[8][36]
Andreas Bleck 17591 Nein Auch ich habe für mich auf diese Frage bisher noch keine abschließende Antwort gefunden.[54]
Andreas Bleck 17591 Nein Mit der doppelten Widerspruchslösung wird das Selbstbestimmungsrecht der Menschen ausgehebelt.[6]
Andreas Bleck 17591 Nein Ich lehne es ab, dass der Staat im Falle meines vorzeitigen Ablebens die Beantwortung dieser Frage für mich übernimmt.[54][Anm. 35]
Carl-Julius Cronenberg 17591 Nein Mein Körper gehört nicht dem Staat, auch

nicht nach meinem Tod. Deshalb muss der Staat mich fragen, ob ich zum Wohle der Gemeinschaft meine Organe zur Spende freigebe, und nicht umgekehrt, dass ich dem Staat mitteilen muss, wenn ich aus welchem Grund auch immer für eine Spende nicht zur Verfügung stehe.[43]

Carl-Julius Cronenberg 17591 Nein Eine unbequeme, aber erwiesene Wahrheit sind die mangelhaften Abläufe in den Kliniken. Dort wird über Leben und Organspende entschieden.[Anm. 36]
Carl-Julius Cronenberg 17591 Nein Blockaden in der Organisation der Kliniken verhindern zu oft lebensrettende Organspenden in Tausenden Fällen.[63]
Carl-Julius Cronenberg 17591 Nein Schließlich ist zu prüfen, inwieweit Organspender als Organempfänger gegenüber Nichtspendern rechtssicher privilegiert werden können.
Marcus Faber 17592 Ja 84 Prozent der Deutschen denken positiv über Organspenden, Tendenz seit einigen Jahren steigend.
Marcus Faber 17592 Ja Unterstellt hier irgendjemand ernsthaft, dass in Staaten wie Frankreich, Norwegen oder Belgien das Recht auf Selbstbestimmung seit Jahren eklatant verletzt wird?
Marcus Faber 17592 Ja Aber dabei ist es längst normal, dass der Gesetzgeber Regeln für den Fall aufstellt, in dem ein Mensch während seiner Lebzeiten eine bestimmte Entscheidung nicht gefällt hat: Denken Sie an die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt, denken Sie an lebensverlängernde Maßnahmen, wenn keine Patientenverfügung vorliegt, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Marcus Faber 17592 Ja Der große liberale Aufklärer und Philosoph Jeremy Bentham hat einmal die Devise gebraucht: „Das größtmögliche Glück der größtmöglichen Zahl“.
Götz Frömming 17592 Nein Das Recht des Individuums, über sich selbst und seinen Körper zu bestimmen, ist elementarer Bestandteil der Würde des Menschen, die unter einem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht.[7][15]
Götz Frömming 17592 Nein Schweigen kann nicht als Zustimmung gelten.[8]
Marc Henrichmann 17592 Ja Dieses Potenzial hat als weitreichendere Veränderung wohl zuallererst die sogenannte Widerspruchslösung.
Marc Henrichmann 17593 Ja Der Nationale Ethikrat hat schon im Jahr 2007 die Auffassung vertreten, dass eine Widerspruchsregelung grundsätzlich ethisch und verfassungsrechtlich vertretbar ist und nicht gegen die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit verstößt.
Marc Henrichmann 17593 Ja Die geäußerten Bedenken vor der vermeintlichen seelischen Überforderung der Angehörigen durch eine gegebenenfalls nicht mehr korrigierbare „Nicht-Entscheidung“ eines Verstorbenen werden in der Vorausschau dadurch aufgewogen, dass umgekehrt die Entlastung der Angehörigen dadurch entsteht, dass ihnen eine Entscheidung in den schwersten Stunden der Trauer nicht mehr selbst abgerungen werden muss.
Nicole Höchst 17593 Nein . Jedoch soll die doppelte Widerspruchslösung die bisherige Entscheidungsfreiheit über einen irreversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, jetzt durch eine vermutete Zustimmung, ersetzt werden.[54]
Nicole Höchst 17593 Nein ... es sei denn, er hat zu Lebzeiten explizit widersprochen, enteignet den Menschen und macht ihn zum Ersatzteillager in Staatsbesitz.[3]
Nicole Höchst 17593 Nein z. Im Todesfall wird also der schwerwiegende Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, in die menschliche Existenz und Würde gesetzlich zum Normalfall.[48][15]
Nicole Höchst 17593 Nein Nach meiner Überzeugung kann es keine wie auch immer geartete Verpflichtung zur Organspende geben, auch keine moralische.[10][36]
Nicole Höchst 17593 Nein Mehr Spender kann nur gewinnen, wer mehr Vertrauen schafft und Ängste, Zweifel und Unsicherheiten auch in Bezug auf die Hirntoddefinition ausräumt.[4][24]
Stefan Keuter 17594 Nein Im Kern möchte man sozusagen die Organe der „trägen Masse“, die sich nicht um dieses Thema gekümmert hat, per Gesetz quasi zum Ersatzteillieferanten für die Transplantationsindustrie erklären und hierdurch das Angebot verbessern.[3]
Stefan Keuter 17594 Nein Die AfD-Fraktion setzt darauf, die Zahl der Spenderorgane durch Aufklärungsarbeit und eine positive Willensbildung zu beeinflussen.[21]
Stefan Keuter 17594 Nein Der Bürger muss sich zu Recht in jeder Lebensphase, auch in der Phase des Sterbens, darauf verlassen können, dass der Staat ihn nicht ungefragt zum Ersatzteillager degradiert.[3]
Stefan Keuter 17594 Nein Wir brauchen eine offene und wahrhaftige Aufklärungsarbeit, um das Vertrauen der Bürger in das Organspendesystem zu stärken.[21]
Michael Kießling 17594 Nein Des Weiteren gewährleisten wir mit dem Gesetzentwurf, dass die persönliche und individuelle Entscheidung und damit Willenserklärung für eine Organspende nicht durch Schweigen ersetzt wird, sondern einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf.[8]
Günter Krings 17594 Nein Die Frage der Bereitschaft, nach dem eigenen Hirntod seine Organe anderen Menschen zu spenden, ist aber von solch höchstpersönlicher Qualität, dass hier ein Schweigen aus meiner Sicht nicht ohne Weiteres als Zustimmung gewertet werden kann.[8]
Alexander Kulitz 17594 Nein Die doppelte Widerspruchslösung läuft auf eine Vergesellschaftung des Körpers hinaus und degradiert den menschlichen Leib zu einem Ersatzteillager.[3]
Alexander Kulitz 17594 Nein Das führt dazu, dass die Organabgabe zur Verpflichtung werden würde, von einer Spende kann nicht mehr die Rede sein.[10]
Alexander Kulitz 17594 Nein Auch die Verpflichtung, sich entscheiden zu müssen, ist abzulehnen, es ist im Kern keine liberale Lösung, welche die auf Artikel 1 GG begründete Selbstbestimmtheit entsprechend würdigt.[7]
Andrea Lindholz 17595 Ja Es wird aber damit erreicht, dass sich jeder mindestens einmal in seinem Leben mit dieser Frage beschäftigen muss. Angesichts der davon abhängigen Fragen von Leben und Tod halte ich das für zumutbar und auch mit unseren christlichen Werten wie Nächstenliebe absolut vereinbar.
Andrea Lindholz 17595 Ja Wenn wir künftig mehr Menschen, die auf einer Transplantationsliste stehen, helfen wollen, weiterzuleben, dann ist die Widerspruchslösung dafür meiner Meinung nach am ehesten geeignet.
Aydan Özoğuz 17595 Nein Mir widerstrebt es aber, die Selbstbestimmung an dieser Stelle insofern einzuschränken, als dass es eines aktiven Widerspruchs bedarf.[6]
Aydan Özoğuz 17595 Nein Die Erfahrung der letzten Jahre im Bundestag zeigt mir, dass es immer viele Menschen geben wird, die nicht über eine Änderung der Gesetzeslage informiert sind oder diese nicht verstehen. Und natürlich gibt es immer einen Teil der Gesellschaft, der nicht ohne Weiteres in der Lage ist, zu verstehen, wie ein solcher Widerspruch hinterlegt wird, oder sich nicht traut, dies zu tun. Auch sprachliche Probleme können hier schnell dazu führen, dass Menschen zu Organspendern werden, ohne dies zu wollen.[46]
Aydan Özoğuz 17595 Nein Was mich sehr irritiert, ist, dass offensichtlich über 90 Prozent der möglichen Organspender nicht gemeldet sein sollen. Nur bei 8,2 Prozent, zum Beispiel 2015, der möglichen Spender wurde wohl von den Kliniken überhaupt an die entscheidende Spenderorganisation DSO gemeldet.[41]
Aydan Özoğuz 17595 Nein Von den Befürwortern der doppelten Widerspruchslösung würde ich mir wünschen, dass sie einbeziehen, dass in Deutschland die Organspende auch sehr unter den Skandalen der letzten Jahre gelitten hat. Hier muss es eine stärkere Aufklärung und Transparenz geben.[24]
Stephan Pilsinger 17595 Nein Der damit verbundene staatliche Zwang zur Organspende würde das

Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger aushebeln und so das Vertrauen in die Organspende senken.[29][6][24]

Filiz Polat 17596 Nein Mit den Regelungen zur doppelten Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz werden – zwar mit guten Absichten – die Grundrechte aller Menschen per se unter

Vorbehalt gestellt.[7]

Filiz Polat 17596 Nein Zumindest wirkt das Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde über den Tod einer Person hinaus. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element menschlicher Würde.[15][6]
Filiz Polat 17596 Nein Das würde bedeuten, dass ein Mensch widersprechen muss, um sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu erhalten.[7]
Filiz Polat 17596 Nein Bei Ausweisabholung sollen die Bürgerinnen und Bürger zur Eintragung in das zukünftige Organspenderegister aktiv angesprochen und ermutigt werden.[9]
Filiz Polat 17596 Nein Der mögliche Eindruck einer Verbindung zwischen den Anträgen und einer

Bereitschaft zur Organspende ist aber unbedingt zu vermeiden.

Tabea Rößner 17596 Nein . Dies greift aber nur, wenn auch die Spendenbereitschaft erhöht und das Vertrauen in einen würdevollen, nicht-missbräuchlichen Umgang mit Spendeorganen gestärkt bzw. nach verschiedenen Skandalen zurückgewonnen wird.[24]
Tabea Rößner 17596 Nein In vielen dieser Länder können Organe auch nach einem Herztod transplantiert werden.[33]
Tabea Rößner 17597 Nein Dagegen ist die Widerspruchslösung nicht nur ein weitreichender Eingriff in das – postmortale – Selbstbestimmungsrecht, sondern benachteiligt vor allem diejenigen, die sich mit dem eigenen Tod und einer möglichen Organspende nicht auseinandersetzen können, weil sie sich zum Beispiel in einer schwierigen Situation befinden. Manche Menschen werden schlichtweg nicht in der

Lage sein, Widerspruch einzulegen. Damit trifft diese Regelung die Schwächeren der Gesellschaft.[6][46]

Tabea Rößner 17597 Nein n. Jeder Mensch, der seinen Pass oder Personalausweis beantragt oder verlängert, soll mit der Frage konfrontiert werden, ob eine Organspende in Betracht kommt.[9]
Tabea Rößner 17597 Nein Die Widerspruchslösung dagegen befreit den Staat und die Gesellschaft von dem Erfordernis, um Spendenbereitschaft und Akzeptanz zu werben, und entbindet auch die Krankenkassen von ihrer Informationspflicht zur Organspende.
Tabea Rößner 17597 Nein Das finde ich in dieser zutiefst persönlichen Frage kontraproduktiv und erhöht sicher nicht das Vertrauen in das Organspendewesen. Dieses Vertrauen ist aber dringend erforderlich, um die Bereitschaft zu erhöhen.[24]
Tabea Rößner 17597 Nein Das Fehlen einer Antwort würde bei der Widerspruchslösung als Einwilligung gewertet. Dies verändert das Verhältnis des Individuums zum Staat in einer zentralen Frage und kann als Blaupause für andere ethisch schwierige Fragestellungen dienen.[8]
Tabea Rößner 17597 Nein Diese individuelle Entscheidung soll aber bei der Widerspruchslösung keine Rolle mehr spielen, wenn es darum geht, wer über meinen Körper bestimmt und was mit meinen Organen nach meinem Tod geschieht.[43]
Tabea Rößner 17597 Nein Schweigen darf nicht Zustimmung in einer so persönlichen und tiefgreifenden Entscheidung über die letzten Dinge des Lebens bedeuten.[8]
Anita Schäfer 17597 Ja Die Widerspruchslösung zwingt niemanden dazu, Organe zu spenden. Sehr wohl verlangt sie aber von jedem, sich mindestens einmal im Leben für oder gegen eine Organspende zu entscheiden.
Anita Schäfer 17597 Ja Die Entscheidungsfreiheit bleibt dadurch voll gewahrt, denn man kann jederzeit ohne bürokratische Hürden und ohne Begründung widersprechen. Ich habe die Hoffnung, dass wir mit der Widerspruchslösung zu einer Kultur in Deutschland gelangen, in der die Organspende und nicht deren Ablehnung der Normalfall ist.
Jana Schimke 17598 Nein Es gibt aber weder eine moralische Pflicht zu dieser Solidarität, noch können auf ein Spenderorgan wartende Patienten oder die Gesellschaft insgesamt ein moralisches Recht darauf geltend machen.[10][36]
Felix Schreiner 17598 Nein Jeder Bürger Deutschlands muss das Recht haben, selbst über seinen Körper zu entscheiden.[6][43]
Felix Schreiner 17598 Nein Das Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit

Artikel 1 Absatz 1 GG sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 GG halte ich für besonders schützenswert.[7][48]

Felix Schreiner 17598 Nein Ein Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit ist nach meinem Verständnis verfassungsrechtlich nur dann verhältnismäßig, wenn mildere, ebenso geeignete Maßnahmen nicht ausreichen.[48][6]
Felix Schreiner 17598 Nein Die doppelte Widerspruchsregelung setzt zudem auf die Trägheit oder Entscheidungsunfähigkeit der Menschen und nimmt den Angehörigen die Möglichkeit der Entscheidung.[46]
Felix Schreiner 17598 Nein Ich bin überzeugt, dass wir den Weg der Vertrauensschaffung, der Stärkung der Beratung und Aufklärung sowie der Verbesserung der Organisation und Transparenz in den Krankenhäusern gehen sollten. Ich glaube, dass solche Anpassungen eher geeignet sind, das Vertrauen in die Organspende zu erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger dazu zu befähigen, eine informierte Entscheidung zu treffen[21][24]
Reinhold Sendker 17598 Ja Die Organspende ist für viele Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung. Diejenigen, die ihre Organe spenden, verdienen aus christlicher Sicht höchste

Anerkennung, da es sich um einen Akt der Nächstenliebe und Solidarität über den Tod hinaus handelt.

Reinhold Sendker 17599 Ja Ich halte den Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung zudem für verfassungskonform. Der Nationale Ethikrat kam bereits im Jahr 2007 zu der Erkenntnis, dass eine Widerspruchsregelung grundsätzlich ethisch und verfassungsrechtlich vertretbar ist, weder gegen die Menschenwürde noch gegen Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit verstößt und ein nach den Prinzipien

der Verhältnismäßigkeit zulässiges Mittel ist, um einer dem Staat obliegenden Schutzpflicht zugunsten menschlichen Lebens nachzukommen.

Patrick Sensburg 17599 Nein Allerdings kann Schweigen nach meinem Dafürhalten nicht einfach als Zustimmung gewertet werden. Bei einem derart tiefgreifenden Eingriff wie einer Organentnahme kann nicht einfach eine Zustimmung unterstellt werden, nur weil ein Widerspruch zu Lebzeiten ausgeblieben ist.[8]
Marian Wendt 17599 Nein Die Debatte zur Organspende sollte daher nicht nur aus Sicht der Organempfänger, sondern auch aus Sicht der Spender und auch der Nichtspender betrieben werden.[Anm. 37]
Marian Wendt 17599 Nein Diese heldenhafte Entscheidung sollte jedoch bewusst und ohne

Zwang getroffen werden.[29]

Marian Wendt 17599 Nein Wenn Menschen unbewusst zu Spendern werden, weil sie ihre Zustimmung nicht erteilt haben, weil sie ihre Ablehnung nicht geäußert haben – aus Unkenntnis der Gesetzeslage oder weil sie sich nicht mit dem Thema beschäftigen wollten –, müsste das Verhältnis zwischen Individuum und Kollektiv überdacht werden.[8][46]
Marian Wendt 17599 Nein Diese Vorgehensweise wäre ein bedeutender Bruch mit dem bisherigen Rechtsverständnis.[8]
Marian Wendt 17599 Nein Wir würden Menschen zwingen, sich zu entscheiden und mit der eigenen Sterblichkeit zu beschäftigen.[29][Anm. 38]
Marian Wendt 17600 Nein Diese Lösung halte ich für angemessen, da sie eine stets

widerrufbare Entscheidung vorsieht, verbindliche Information, bessere Aufklärung und die regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema gewährleistet.[21][64]

Marian Wendt 17600 Nein Dass die Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und zur Eintragung in das Onlineregister ermutigen, halte ich für besonders sinnvoll und zielführend.[Anm. 39]
Marian Wendt 17600 Nein Respekt gegenüber der Würde des Menschen bedeutet,

miteinander würdevoll umzugehen. Die Widerspruchslösung würde einen gesellschaftlichen Entscheidungsdruck erzeugen, der wenig würdevoll ist.[15]

Marian Wendt 17600 Nein Dennoch darf Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden.[8]
Marian Wendt 17600 Nein Es gilt nun, zu sensibilisieren und stärker aufzuklären, damit noch mehr Menschen über die Spende eines Organs geholfen werden kann.[21]

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Abstimmung am 16.01.2020

Eine Studie untersuchte den Willen der Parteimitglieder zur Einführung der WSR und die Abstimmung im Deutschen Bundestag am 16.01.2020. Das Ergebnis ist ernüchternd:[65]

Fraktionen Mitglieder gegen die WSR Abgeordnete gegen die WSR Protagonisten gegen die WSR
CDU/CSU 44% 41%
SPD 41% 39% Christine Lembrecht
Ulla Schmidt
Hilde Mattheis
AfD 53% 92% ("Vertrauensregelung")
FDP 27% 74% Christian Lindner
DIE LINKE 45% 55% Katja Kipping
Die Grünen 28% 90% Annalena Baerbock

Bei den Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU und der SPD spiegelt sich die Meinung der Parteimitglieder in den Zahlen der Bundestagsabgeordneten. Bei den übrigen Parteien stimmte ein deutlich größerer Anteil der Bundestagsabgeordneten gegen die WSR als die Mitglieder der Partei. Bei der AfD waren es "nur" doppelt so viele, bei der FDP waren es 2,7 mal mehr und bei den GRÜNEN sind es sogar 3,2 mal mehr.

Dies gibt zu denken, wie das Volk von seinen Abgeordneten "vertreten" bzw. ignoriert wird.

Fazit

Einige Bundestagsabgeordnete sind zu den Themen Hirntod und Organtransplantation schlecht informiert. Sie zeigen einen Informationsstand, der sich von schlecht recherchierten Medien ableitet, mitunter auch von KAO.
Jeder soll sachlich korrekt informiert sein, auch Bundestagsabgeordnete.
Daher diese Internetseite www.organspende-wiki.de.

In der ganzen Diskussion um die WSR gibt es einen Punkt, der fehlt:
Die Änderung von Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung im Herbst 2012 wurde eingeführt, um nach der Feststellung des Hirntodes die Hinterbliebenen emotional zu entlasten. Daher sich sollte jeder ab dem dem vollendetem 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende entscheiden und diese Entscheidung schriftlich (auf einem Organspendeausweis) festhalten. Leider scheiterte die Erklärungsregelung daran, dass das Volk dieser gesetzlichen Aufforderung nicht nachkam.

Das Klinikpersonal kennt die Not der Hinterbliebenen, nach der Feststellung des Hirntodes eine Entscheidung zu treffen, ob die Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Es kennt auch die Not der Ärzte, in dieser Situation die Frage nach Organspende zu stellen.

Es geht bei dieser Frage um eine Regelung, nicht um eine Lösung.
Bei nüchterner Betrachtung aller gegen die WSR vorgebrachten Argumente wird deutlich:
  1. Einige Argumente richten sich nicht gegen die WSR, sondern gegen die Notstandsregelung.
  2. Einige Argumente stellen eine juristische bzw. ethische Doppelmoral dar.
  3. Einige Argumente sind realitätsfremd.
  4. Die WSR ist die einzige Regelung, die nur "Ja" und "Nein" zulässt, so wie die Situation nach der Feststellung des Hirntods ist.
Wer etwas will, findet Wege.
Wer etwas nicht will, findet Gründe.
(Willy Meurer)

Anhang

Anmerkungen

  1. Einen Absatz zuvor hat Gehrke gesagt: "Was gehört zu einer umfassenden Aufklärung? Es ist nicht die Hirntotdebatte, die im Internet geführt wird." Doch genau dies macht Gehrke im Bundestag.
  2. In über 60 Jahren wurde der Todeszeitpunkt nicht abweichend definiert. Warum soll er nun geändert werden? Zumal: Der Tod des Menschen wird unabhängig von der Organspende defniniert.
  3. Die Politik wollte im Herbst 2012, dass sich jeder zur Frage der Organspende entscheidet, um nach Feststellung des Hirntodes nicht den Hinterbliebenen die Entscheidung aufzubürden. Die Bürger kamen in 5 Jahren dieser Aufforderung nicht nach. Die Widerspruchsregelung ist offensichtlich die einzige Möglichkeit, die Bürger zur Entscheidung zu zwingen.
  4. Weiter sagte Petra Sitte:
    • "Wenn 84 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Organspende positiv bewerten, dann, meine ich, ist es doch berechtigt, mit der Widerspruchslösung an dieser Mehrheit anzuknüpfen."
    • "Haben wir als Gesetzgeber nicht die Rechte einer Minderheit von Erkrankten, die uns gegenüber zunächst erst mal schlechtergestellt sind, vor allem zu schützen?"
    • "Da sehe ich durchaus eine Schutzaufgabe des Staates für Leib und Leben von Menschen."
  5. Mit dem Tod - auch mit dem Hirntod - verliert der Mensch seine Rechtsfähigkeit (siehe: Deutsches Rechts-Lexikon. 3.Aufl. Bd.2. München 2001, 2842.)
  6. Von Georg Nüßlein aufgeführte Beispiele:
    • "Aus Sicht von jemandem, der auf ein Spenderorgan wartet, gibt es keine Zeit zu verlieren."
    • "Genau diesen Paradigmenwechsel will ich."
    • "Schreibe ich kein Testament, bin ich einverstanden mit der Erbfolge, die der Gesetzgeber vorgibt."
    • "Mache ich keine Patientenverfügung, bin ich einverstanden damit, dass lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden, ich am Schluss an Maschinen hänge."
    • "... für einen Christenmenschen ist die Nächstenliebe nicht der Ausnahmefall, sondern der Normalfall."
  7. Alle diese Möglichkeiten sind bei der Widerspruchsregelung enthalten.
  8. Warum nicht das eine tun, ohne das andere zu unterlassen?
  9. Weitere Aussagen von Claudia Schmidtke sind:
    • "Im Ausland leben 50 Prozent der Nierenpatienten mit einem Transplantat, hierzulande sind es 20 Prozent."
    • "es ist höchste Zeit, dass der Deutsche Bundestag nun auch seiner Verantwortung für diese Menschen gerecht wird und ihnen ihre Chance auf ein verlängertes Leben verbessert."
    • "Und wir wissen, dass jeden Tag drei Menschen sterben, während sie auf ein Organ warten."
    • "Wer behauptet, dass es zu früh sei, um eine Widerspruchsregelung anzustreben, den muss ich fragen: Worauf warten wir? Die Menschen, die betroffen sind, haben keine Zeit."
  10. Michael Brand weiß offensichtlich nicht, dass die BZgA und die Krankenkassen seit Jahrzehnten - und seit 2012 sehr intensiv - genau das tun. Siehe: Fachleute
  11. Bei der Organspende wird nicht über Leben und Tod entschieden. Als Organspender kommen nur Hirntote in Frage und damit nur Tote. Siehe: Fachleute
  12. Wer nicht zur Organentnahme "Ja" sagen kann, soll ausdrücklich "Nein" sagen. Es kann später seine Entscheidung ohne Angabe von Gründen ändern. Dieses Recht hat jeder.
  13. Als Unterschiede werden genannt: 1. DCD, 2. WSR in Spanien, 3. GG. Keiner dieser Gründe ist stichhaltig.
  14. Bei Pippi Langstrumpf funktionierte noch der Spruch, "Ich mache die Welt, wie sie mir gefällt." Dass das Online-Register - außer Kosten - mehr Zustimmung zur Organspende bringt, glauben sicherlich selbst die Befürworter nicht. Dann soll noch die Meinung der Hinterbliebenen gehört werden. Auf diesem Weg bekommen wir nicht mehr Organspender. 2 Jahre nach der Einführung des Registers werden wir knapp 20% der Bevölkerung erfasst haben - wenn alle mitmachen. 5 Jahre nach Einführung des Registers werden wir knapp 50% erfasst haben und nach 10 Jahren werden wir knapp 100% erfasst haben. Offensichtlich hat daran niemand gedacht. Siehe: Fachleute
  15. Die Erklärungsregelung bringt uns außer Kosten und vergeudete Zeit mit weiteren Toten auf der ET-Warteliste keine weiteren Organspender, die WSR hatte jedoch ein paar Prozent mehr Organspender gebracht, dazu noch schlagartig 100% Entscheidungen.
  16. Wenn die WSR mit unsinnigen Argumenten und Diffamierungen schlechtgeredet wird, verwundert es nicht, dass einzelne Menschen aus Trotz "Nein" ankreuzen. Es liegt in der Verantwortung aller, wie die Diskussion geführt wird und wie die Entscheidung kommuniziert wird.
  17. Diesen 84% stehen 70-75% Zustimmung nach der Feststellung des Hirntodes gegenüber. Die Differenz von rund 10% sind darin zu suchen, dass bei der Ablehnung der Organentnahme (es sind die 25-30% Differenz) die Hinterbliebenen zu 30-40% "Nein" zur Organspende gesagt haben. Die WSR würde die Selbstbestimmung jedes Einzelnen stärken. Wenn bei eingeführter WSR die Hinterbliebenen gefragt werden können, "Ist Ihnen ein Widerspruch bekannt?", ist dies viel entlastender, als die Frage, "Ist Ihnen eine Zustimmung bekannt?" Dadurch ergeben sich bei der WSR mehr Organspender als bei anderen Regelungen, wenn keine schriftliche oder mündliche Willenserklärung vorliegt. Siehe: 80%
  18. Leider gibt es diese Menschen, denen ihre Mitmenschen gleichgültig sind. Dann sollen sie es mit einem "Nein" zur Organspende auch dokumentieren.
  19. Noch im gleichen Absatz sagt Paul Viktor Podolay, dass Organspender "höchstens" Sterbende seien, die die Organentnamhe "wirklich tötet". 2 Sätze später spricht Paul Viktor Podolay von einer "posthum" Organspende. Siehe: Fachleute
  20. Es ist ein derartiger Zusammenhang nicht zu erkennen und auch nicht dokumentiert.
  21. Zwischen den genannten 36% aus den Umfragen und den rund 20% vorliegenden schriftlichen Willensentscheidungen nach der Feststellung des Hirntods liegen Welten.
    In kaum einer Klinik wird bei der Aufnahme gefragt, ob sie einen OSA haben oder ob sie im Falle des Hirntodes bereit sind, ihre Organe zu spenden. Es könnte der Eindruck erweckt werden, dass man in dieser Klinik weniger an der Genesung der Menschen interessiert sei als viel mehr an deren Organe für eine TX. Es schreckt bereits die Angehörigen, wenn auf der Intensivstation nach einer PV gefragt wird.
  22. "nur 24 Prozent" - Das ist Schönredung (Euphemismus).
    Es gilt zu fragen, warum der Anteil so hoch ist. Wir wissen nur sicher, dass von diesen 24% rund 5% der Organentnahme schriftlich widersprochen haben. Was ist mit den übrigen 95%? Warum wurde widersprochen? Wie groß ist hierbei dein Einfluss der [[Halb- und Unwahrheiten?
  23. Veronika Bellmann will offensichtlich im Falle eine Herzstillstandes nicht reanimiert werden, weil diese Vorstellung für sie schwer verkraftbar ist.
    Mal spricht Veronika Bellmann von Sterbendene, dann von Tod. Damit ist unklar, was Hirntote für sie sind, Sterbende oder Tote.
    Wer als Sterbender oder als Hirntoter keine Reanimation wünscht, braucht nur "Nein" zur Organentnahme sagen.
  24. Ärzte treffen keine Entscheidungen, sondern schlagen vor, empfehlen. Die Entscheidungen werden von den Patienten, von den Angehörigen im Sinne des Patienten oder von den Hinterbliebenen im Sinne der Hirntoten entschieden. Siehe: Fachleute
  25. Danach würden auch Menschen zu Organspender, die wieder vollkommen genesen könnten.
  26. Was hat denn Palliativmedizin und Hospiz mit Organspende zu tun. Das sind zwei völlig getrennte Verläufe: Kein Palliativpatient wird Organspender, ebensowenig wie potentieller Organspender oder ein Hirntoter auf eine Palliativstation oder in ein Hospiz verlegt. Siehe: Fachleute
  27. Organspender sind keine Sterbende, sondern Tote. - Es würden bei der doppelten WSR die Hinterbliebenen gefragt werden, ob sie die Entscheidung des Hirntoten mittragen. Siehe: Mitbestimmung
  28. Wie kann die Unverfügbarkeit des Leben über den Tod hinaus reichen?. Mit dem Tod endet das Leben.
  29. Das Gesetz trat 2019 in Kraft. Bis 2022 zeigte es keinerlei Wirkung.
  30. Was haben wir dann gewonnen, wenn sich mit der Erklärungsregelung die Menschen auch nicht entscheiden können? Dann entscheiden wieder die Hinterbliebenen. Dies mit Ethik und Moral zu begründen, verkennt die Sachlage: Nach der Feststellung des Hirntods gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein", so wie bei der WSR. Siehe: Fachleute
  31. Und was ist mit den Menschen, die jahrelang keinen Hausarzt brauchen?
  32. Die Rolle der Hinterbliebenen wird in mehreren Punkten verkannt: Siehe: Selbstbestimmung, Entscheidung, Hirntod, Todesverständnis
  33. Genau darin liegt aber der Pferdefuß der Erklärungsregelung: Es darf auch nicht entschieden werden. Damit sind wir keinen Schritt weiter gekommen und die Hinterbliebenen haben wieder zu entscheiden.
  34. Die "wahren Betroffenen der Organspende" sind die Hirntoten, denn ihnen werden die Organe entnommen. Die Hinterbliebene haben die Entscheidung des Hirntoten zu akzeptieren, ähnlich wie bei einer PV.
  35. Man kann sich bis zu seinem Tod vor der Frage um Zustimmung zur Organspende drücken und somit ein Versteckspiel mit seinem "Nein" zur Organspende spielen. Siehe: Solidargemeinschaft, Entscheidung
  36. In D/ACH wird in den Kliniken nicht über Leben und Tod entschieden. Ärzte überprüfen lediglich, ob die medizinischen Voraussetzungen (gesunde Organe) und juristischen Voraussetzungen (nachgewiesener Hirntod) für eine Organspende erfüllt sind. Wenn diese erfüllt sind, wird im nächsten Schritt die Entscheidungsfindung angegangen. Wenn eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt, werden die Organe entnommen.
  37. Daher wird ja auch über die Wahl der Regelung diskutiert.
  38. Der Tod meldet sich im Fall des Hirntods nicht an. In weit über 90% der zum Hirntod führenden Fälle ist es ein schwerwiegendes Ereignis (Ursachen), das den bisher gesunden Menschen binnen Sekunden bis Minuten aus dem Leben reißt. Um das Recht auf Selbstbestimmung zu wahren, muss man sich vor dem zum Hirntod führenden Ereignis entscheiden, ob man im Fall des Hirntods zur Organspende bereit ist. Wenn man sich selbst nicht entschieden hat, werden andere entscheiden. Dann war es jedoch mit der Selbstbestimmung. Wem das gleichgültig ist, sollte mit der WSR kein Problem haben. Wem das Selbstbestimmungsrecht wichtig ist, möge bitte wiedersprechen.
  39. Mit der Ermutigung, sich in das Online-Register eintragen zu lassen, bleibt es dabei, dass man sich nicht entscheiden muss. Wenn der Hirntod vorliegt, muss eine Entscheidung getroffen werden. Daher ist eine Regelung sinnvoll, die nur "Ja" oder "Nein" zulässt. Dies ist einzig die WSR.

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67. Sitzung (28.11.2018). Plenarprotokoll 19/67. Nach: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19067.pdf Zugriff am 29.11.2018.
  2. Siehe: Veto
  3. a b c d e f g h i j k l m n o Dieser Ausdruck ist eine Diffamierung: Ersatzteillager (3), Ersatzteillager in Staatsbesitz, wandelnder Organbehälter, Verfügungsmasse, sanktionierten Organentnahme, Obereigentum des Staates, staatliche Verfügungsmasse, Warenlager für Organe, Zwangsabgabe, kollektivistischer Anspruch, größtmögliche Brutalität, mehr alsErsatzteilliferanten, zynisch und "Altruismus statt Automatismus! Transparenz statt Geschäft! Einbeziehung statt Verbitterung."
  4. a b c d e f g h i j k l m n Siehe: Hirntod, Todeszeichen, Todesfeststellung, Hirntodkonzept
  5. Das angegebene Zitat einer betroffenen Mutter aus dem Internet wurde mit diesem Wortlaut nicht gefunden. Die Wortwahl von Axel Gehrke ("dunkle Seite", "Sterbender" für Hirntoten) spricht dafür, dass es eine Mutter der Gruppe KAO handelt, vielleicht um Renate Greinert. - Hirntote sind in Deutschland nach der Feststellung des Hirntodes Tote. Nur von Hirntoten werden die Organe entnommen, nicht von Sterbenden. Daher kann hier weder von Rechten eines Sterbenden gesprochen werden noch eine Abwägung der Rechte vorgenommen werden.
  6. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag ah ai aj Siehe: Selbstbestimmungsrecht
  7. a b c d e f g h i j k l m n o p q r Dann haben also die Bürger in den Staaten mit WSR ihre Grundrechte verloren. Wenn die WSR die Grundrechte aushebelt, dürfen wir keine Organe aus Staaten mit WSR importieren, das wäre der gesamte ET-Verbund, jährlich rund 600 Organe importierend und rund 400 Organe exportierend.
  8. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag ah ai aj ak Siehe: Schweigen
  9. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x Siehe: Personalausweis
  10. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t Siehe: Pflicht
  11. a b c d Siehe: Ethik
  12. Siehe: verbindlich
  13. Siehe: Prävention
  14. Sollten wir dann nicht gleich die ganze Transplantationsmedizin abschaffen, weil sie zu teuer ist? Muss dann die Chemotherapie von Krebspatienten auch abgeschafft werden? Sollen in Deutschland gesundheitspolitisch Zustände von Großbritannien einkehren? Was ist uns der Erhalt eines Menschenlebens wert?
  15. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t Siehe: Würde#Würde und WSR
  16. a b c d e f g Siehe: WSR in Spanien
  17. a b c Siehe: gleichgültig
  18. a b c d e f g h i j Siehe: freiwillig
  19. a b c Siehe: Spende
  20. Siehe: Sicherheit
  21. a b c d e f g h i j k l m n o Siehe: Aufklärung
  22. a b c Siehe: WSR
  23. a b c d e f Siehe: Entscheidungsfindung
  24. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u Siehe: Vertrauen, Entscheidung, Fachleute
  25. a b Siehe: mehr Organspender
  26. Siehe: Schutzauftrag
  27. Siehe: unterlassene Hilfeleistung
  28. Siehe: Todesfolge
  29. a b c d e f g h i Siehe: Zwang
  30. a b c d e f g yyy
  31. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 140. Sitzung (16.01.2020). Plenarprotokoll 19/140. Nach: https://dserver.bundestag.de/btp/19/19140.pdf Zugriff am 29.03.2023.
  32. a b c d e Siehe: Mitbestimmung
  33. a b c d e Siehe: DCD
  34. Siehe: Rücksicht
  35. a b Siehe: Anspruch
  36. a b c d e f g h Siehe: Moral
  37. a b Siehe: "mehr Organspender"
  38. a b c d e Siehe: 16-Jährige
  39. Siehe: Erklärungsregelung
  40. a b c d e f g Siehe: 80%
  41. a b c d Siehe: 90%
  42. a b Mit der aktuellen Regelung kommen über die Hälfte der Organe aus unsicheren Entscheidungen (ca. 20% schrifliche Zustimmungen). Bei den Ablehnungen der Organentnahme stammen gleichfalls über die Hälfte Ablehnungen aus unsicheren Entscheidungen (ca. 5% schriftliche Widersprüche). Mit der Erklärungsregelung werden wir nach deren Anlaufen nach 5 Jahren maximal 50% haben (man kann sich der Entscheidung auch verweigern). Mit der WSR haben wir ab dem in-Kraft-treten 100% Entscheidungen (Es könnte das Gesetz im Januar 2024 beschlossen werden, aber zum 01.01.2025 in Kraft treten. Damit hat jeder über 11 Monate Zeit, seinen Widerspruch einzureichen.).
  43. a b c d e f g h i j Siehe: Körper
  44. Siehe: Fachleute
  45. Siehe: Demontage
  46. a b c d e f Siehe: Entscheidungsunfähig
  47. a b Siehe: Verantwortung
  48. a b c d e f g h i j k l m n Siehe: unversehrt
  49. a b c d Siehe: WSR: DBK + EKD
  50. a b c d Siehe: Sterbeprozess
  51. Siehe: verfügen
  52. a b c Siehe: fremdnützig
  53. Siehe: niederschwellig
  54. a b c d e Siehe: Entscheidung
  55. Siehe: Anzahl der OSA
  56. Siehe: Notstandsregelung, Selbstbestimmung
  57. Siehe: Abschiedsnahme von Hirntoten
  58. Siehe: Reanimation, Würde
  59. a b Wie zuverlässig der Wissenschaftliche Dienst arbeitet, zeigt er am Beispiel seiner Schriften "Zur Feststellung des Todes" (14.12.2018) und "Hirntod" (01.10.2012).
    "Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zeigt zudem, dass die Einführung einer Widerspruchslösung die Anzahl der Organspenden nicht erhöhen würde." Diese Aussage von Maria Flachsbarth steht der Aussage von Dieter Janecek gegenüber: "Es gibt aktuell eine Metaanalyse des „World Journal of Surgery“, die zeigt: Der globale Anstieg nach Einführung der Widerspruchslösung beträgt 21 bis 76 Prozent. Es gibt einen Zusammenhang. Einfach zu behaupten, es gebe keinen Zusammenhang, dafür braucht es schon ein gehöriges Maß Chuzpe."
    Dieter Janecek dürfte wohl diesen Artikel gemeint haben: A Systematic Review of Opt-out Versus Opt-in Consent on Deceased Organ Donation and Transplantation (2006-2016). Darin berichten u.a. 4 Studien, dass eine Widerspruchsregelung in einem Zeitraum von 5-14 Jahren die Anzahl der Organspender um 21-76% erhöht habe. In diesen 4 Studien wurden 13-25 Länder mit ZSR mit 9-23 Länder mit WSR verglichen. Das Fazit dieser Metastudie: Die Einführung der WSR erhöht die Spendebereitschaft und die Anzahl der Organspender und kann dazu beitragen, die Zahl der Todesfälle auf der Warteliste in den USA und anderen Ländern zu verringern.
  60. a b Siehe: Todesverständnis
  61. Siehe: schwangere Hirntote
  62. Siehe: Solidargemeinschaft
  63. Hierzu fehlt der Nachweis, dass es "Tausende Fälle" sind." Diese Aussage erscheint realitiätfern.
  64. Siehe: Regelung
  65. https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=656
    Die Zahlen der Parteimitglieder liegen mir als Word-Datei ohne Quellenangabe vor. Im Internet konnte ich diese Angaben nicht finden.