Veto

Aus Organspende-Wiki
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In der Diskussion um die WSR am 28.22.2018 im Deutschen Bundestag wollte Karin Maag "nicht, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auf ein nachträgliches Veto reduziert wird."[1]

In vielen Bereichen des Leben haben wir in Deutschland kein Vetorecht, so z.B. bei der Schulpflicht, der Kfz-Haftversicherung, den Sozialversicherungen, ... und der Bestattungspflicht. - Bei der Frage um Organspende sollte das Volk seit Herbst 2012 sich zur Frage der Organspende erklären. Bis Ende 2017 kamen 16,0% der potentiellen Organspender (festgestellter Hirntod und gesunde Organe) dieser gesetzlichen Aufforderung nach, d.h. die überwiegende Mehrheit der Bürger folgte dem Aufruf der Politiker nicht. Diese Änderung von Zustimmungsregelung zur Entscheidungsregelung wurde eingeführt, um nach der Feststellung des Hirntodes die Hinterbliebenen emotional zu entlasten. Dies wird in der Diskussion um die WSR aus dem Auge verloren.

Außerdem: Wenn der Hirntod festgestellt ist, kann man auch kein Veto einlegen. Ein "Ich will mich nicht entscheiden" oder ein "Ich kann mich nicht entscheiden" ist ein "Nein" zur Organspende. Dies kann bereits zu Lebzeiten mit einem "Nein" auf dem OSA dokumentiert werden.



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise