Praxis PalliativeCare

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Das Heft 44-2019 der Fachzeitschrift "Praxis PalliativeCare" steht ganz in der Kritik von Hirntod und Organspende. Daher erfolgt die Richtigstellung unter dieser Bezeichnung.

Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis lässt erahnen, dass das Heft unter der Federführung von Anna Bergmann entstanden sein dürfte:

  • Die palliative Seite der Organspende
    Andreas Heller, Anna Bergmann
  • Die Organentnahme verhindert ein menschenwürdiges Sterben und raubt den letzten Abschied.
    Eine Mutter berichtet
    Gisela Meyer zu Biesen
  • Blicke hinter die Kulissen
    Auszüge aus einem anonymisierten Interview mit zwei diplomierten Pflegepersonen, die auf einer pneumologischen Station tätig sind und vielfältige Erfahrungen mit lungentransplantierten Patienten und Patientinnen haben
    Anna Bergmann
  • Zum Unterschied zwischen dem Hirntodsyndrom und einer Definition des Todes
    Martin Stahnke
  • Über die Organspende nach dem Hirntod und ihr ethisches Dilemma
    Ein Plädoyer für begleitetes Serben bis zuletzt
    Sabine Schacht
  • Organ-'Spende' - der Verzicht auf palliative Sorge und einen pietätvollen Umgang
    Alle therapeutischen Maßnahmen zielen exklusiv auf die unter Zeitdruck stehende Gewinnung der Organe ab. Ab dem Zeitpunkt ihrer Todesfeststellung auf der Intensivstation haben sie als Tote alle Patientenrechte verloren.
    Anna Bergmann
  • Der umkämpfte Tod
    Herausforderungen der Transplantationsmedizin für unseren Umgang mit Sterben und Tod
    Walter Schaupp
  • Organ-'Sende' - das andere Sterben
    Anna Bergmann
  • Das beschwiegene Paradox der Organspende und seine gefährlichen Folgen für unser Menschenbild
    Axel W. Bauer
  • Der hirntote Mensch als Organspender, ein würdevolles Sterben und die Herausforderung der Pflege
    Martina Hiemetzberger
  • Was Organspender wissen sollten!
    Hans-Joachim Ritz
  • 'Marginale Spender' - 'Marginale Empfänger': eine Strategie zur Vergrößerung des 'Spenderpools'
    Anna Bergmann
  • Warum keine Organspenden am Lebensende durchgeführt werden dürfen
    Axel Frei
  • Das 'gerechtfertigte Töten' für die Lebensrettung anderer Patienten
    Anna Bergmann

Die in Klammer gesetzte Zahl nennt die Seite dieses Zitates in dem Heft 44-2019.

Die palliative Seite ... (Andreas Heller, Anna Bergmann

Wann befindet sich ein Mensch im Sterben und ist lebendig, wann ist er tot? (1)

Siehe: Todesverständnis

Ist eine palliative Sorge um Organspender und eben auch um die keineswegs kleine Gruppe jener Empfänger möglich, bei denen eine Transplantation nicht mehr erhofften Lebensrettung, sondern zu einem unvorstellbar anderen Leiden und zu einem anderen Sterben führt? (1)

Siehe: Entscheidungen

Die politischen Kampagnen für 'mehr Organe' sind einseitig. Sie blenden die palliativ-hospizliche Dimension des Lebens aus. (1)

Siehe: Hospiz

Mit aller Macht hält aber die Transplantationsmedizin an der Quadratur des Kreises mit immer weiteren aggressiven, grenzüberschreitenden Strategien der Organbeschaffung fest: etwa die 'Organspende-Euthanasie', die Aufgabe des Hirntodkriteriums bei Patienten mit Herzstillstand, die Verpflanzung 'maraginaler Organe' oder das xenotransplantationsmediziinische Projekt der genetischen Erzeugung von Mensch-Tier-Mischwesen. (1)

Die aggressive Sprache ist bei den Kritikern festzustellen, auf der Seite der Organspende eine sachliche, informative Sprache. - "Organspende-Euthanasie" ist eine Diffamierung.

Die Organentnahme verhindert ... (Gisela Meyer zu Biesen))

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Blicke hinter die Kulissen (Anna Bergmann)

Der Zusammenhang zwischen der Kritik an der Transplantationsmedizin und der Palliativmedizin ist nicht zu erkennen. In einer Prüfungsarbeit wäre das Urteil "Thema verfehlt".


Zum Unterschied zwischen ... (Martin Stahnke)

Der Patient, dessen Organe gerade entnommen wurden, bekam also eine Anästhesie. (12)
Sollte ich etwa eine Leiche narkotisieren? (12)
Hirntote Patienten sind auf den ersten Blick gar nicht von anderen Intensivmedinisch betreuten Patienten zu unterscheiden. (12)

Siehe: Todesverständnis

Und selbst die Atmung kann bei diesen Patienten besser sein als bei so manch anderen schwer kranken Intensivpatienten. (12f)

Wie der Apnoe-Test bei jeder HTD beweist, ist die Eigenatmung bei Hirntoten erloschen.

Die zur Organspende vorgesehenen Menschen weisen für jeden Menschen sichtbar eindeutige Zeichen des Lebens auf. (13)

Siehe: Todesverständnis und Leben der Hirntoten

In der Diskussion über die Hirntodvereinbarung werden im allgemeinen drei Ebenen unterschieden: Erstens die Frage nach dem Todesbegriff oder nach dem Todesverständnis: Wie ist der Status 'tot' zu fassen? Daran schließt sich die Bestimmung des Todeskriteriums an: Wann ist jemand tot? Die Antwort darauf wird durch diagnostische Tests, die für eine Todesuntersuchung notwendig sind, gegeben, und an die Frage geknüpft sind: Wie ist der Zeitpunkt des Todeseintritts feststellbar? Diese drei Ebenen werden in der Diskussion über den Hirntod häufig verwischt. (13)

Siehe: Todessubjekt, Todesdefinition, [[Todeskriterium] und Todesfeststellung

Der Hirnntod als Kriterium - also: das Hirntodkriterium - erfüllt eben nicht die Ansprüche für eine Definition des Todes. Es ist ein Symptom. Un dieses Anzeichen muss für die von uns gewählte Todesfefinition akzeptabel sein. (13)

Deswegen heißt es auch "Hirntodkriterium" und nicht "Hirntoddefinition".
In Deutschland haben wir keine parlamentarisch verfasste Definition des Todes.

Die als sicher bezeichneten Todeszeichen wie Leichenflecken und Totenstarre sind Kriterien der seit Jahrhunderten und der bis heute bestehenden Ansicht: Der Stillstand des Herzens und das anschließend folgende Versagen aller Organe, nicht nur eines einzelnen Organs, zeigen den Tod an. (13)

Damit haben wir aber noch immer keine Todesdefinition. - Totenflecken und Totenstarre sind erst seit Ende des 19. Jh. allgemein anerkannte sicher Todeszeichen.

Ein Kriterium muss mit einer Definition des Todes korrespondieren können, damit es als Merkmal gelten kann. (13)

Es gibt in Deutschland keine parlamentarisch verfasste Definition des Todes.

Eine Grenze zwischen Leben und Tod existiert nicht. Sie wurde aber gezogen, um die Organentnahme bei Menschen mit einem Hirnversagen zu ermöglichen. (14)

Seit frühester Zeit haben Menschen eine Grenze zwischen Leben und Tod festgelegt. Diese Grenze ist kulturell verschieden und hat sich mit fortschreitender Erkenntnis und dem Fortschritt der Medizin verändert.

Doch dieser Übergang vom Tod einzelner Zellen zum Hirntod ist nicht schon natürlich vorhanden und wird deswegen auch nicht von der Natur in einem bestimmten Moment überschritten. (14)

Das Absterben der Gehirnzellen ist ein natürlicher Vorgang. Bereits Vladimir Negovsky erkannte in den 1940-er Jahren, dass ein Mensch so lange erfolgreich reanimiert werden kann, so lange sein Gehirn funktioniert.

Das Ausbleiben aller Reflexe wurde allerdings noch im selben Jahr 1968 aufgegeben, weil die 'Harvard-Hirntoten' für die Bedürfnisse der Transplantationsmedizin bereits zu tot waren. (14)

Es gibt keine Hirntote ohne Rückenmarksreflexe. Das übersah die Ad-Hoc-Kommission.

Und diese, wie es bei Hans Jonas heißt, 'pragmatische Umdefinierung des Todes' soll nichts mit dem damaligen Stand der Transplantationsmedizin zu tun gehabt haben? (15)

Siehe: Pierre Wertheimer

Ohne diese hypothetische und durch keinen medizinisch-naturwissenschaftliche Methode empirisch beweisbare Todesdefinition im Sinne eines Naturgesetzes wäre die Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin nicht möglich gewesen. (15)

Es gibt kein Naturgesetz, das den Tod definiert. Auch die medizinisch-naturwissenschaftliche Methode liefert uns nur Antworten auf ganz spezielle Fragen, aber keinen Todesdefinition. Diese erfolgt immer durch einen Festlegung durch uns Menschen.

Über die Organspende ... (Sabine Schacht)

Das Sterben des Organspenders im Operationssaal ist nicht nur ein unbegleitetes, sondern auch ein dem natürlichen Sterbeprozess widersprechendes. (16)

Siehe: Sterbebegleitung

Das Ärzteteam transferiert in einer chirurgischen Meisterleistung ein Organ zwischen zwei sterbenden Menschen. (16)
Wird das eine Sterben vollzogen, gleich wie unaufschiebbar es ist, wird das andere Sterben mit großer Mühe verhindert. (16)
Das Sterben des Organspenders im Operationssaal ist nicht nur ein unbegleites, sondern auch ein dem natürlichen Sterbeprozess widersprechendes. (16)
Das kurative Prinzip verdrängt das würdevolle Sterben im Beisein der Angehörigen. (16)

Siehe: Todesverständnis

Die Kodierung der Rollen 'Spender' und 'Empfänger' bestimmt das medizinische Gesamtgefüge im Konzept 'Hirntod'. (16)
Die beiden Leben von Spender und Empfänger wurden im Vorfeld einer Katgorisierung unterzogen. (16)

Dem Hirntoten kann medizinisch nicht geholfen werden, dem Organkranken hingegen sehr wohl.
Der Hirntote bräuchte für seine Genesung ein neues Gehirn. Könnte die Medizin ihm dieses einsetzen, so wäre er damit auf dem geistigen Nieveau eines ungeborenen Kindes. Von dem vorigen Menschen wäre nur der Körper da. Siehe: Körper-TX

So kann von einer Reduktion des Menschen auf sein Gehirn gesprochen werden. (16)

Siehe: Datenbank unseres Lebens

Das intermediäre Leben des einen dient einer Rekonstruktion und Unterstützung des potenziell kurativen Lebendigen des anderen. (16)

Intermediäres Leben ist das Leben von Organen und Zellen nach dem Tod des Individuums, also auch nach dem Tod des Menschen.

Die geistig-seelische Komponente bleibt außen vor, ebenso eine hospizliche Haltung der Begleitung in Leben und Tod als Ganzheit. (16)

Siehe: Sterbebegleitung

Der schützende palliative Mantel kann nicht ausgebreitet werden. (16)

Siehe: Palliativversorgung

Der Hirntod des Menschen bedeutet eben gerade nicht, dass Herzschlag und Atmung bereits ausgesetzt haben müssen. (16)

Siehe: Apnoe-Test

Beim hirntoten Organspender wird oftmals der Kreislauf medikamentös aufrechterhalten und die Beatmung ist häufig künstlich. (16)

Eigenatmung und Hirntod schließen sich gegenseitig aus. Siehe: Apnoe-Test

Zu diesem ganzheitlichen Sterben gehört wesentlich die Begleitung durch geliebte Menschen oder Sterbebegleitung. (16f)
Auch der individuelle Charakter des Sterbens jedes Menschen geht im Operationssaal verloren. (17)

Siehe: Sterbebegleitung

Organ-'Spende' - der Verzicht ... (Anna Bergmann)

Organ-'Spende' - der Verzicht auf palliative Sorge und einen pietätvollen Umgang. (18)
Obwohl mittlerweile die palliativ-hospizliche Sorge um Sterbende Einzug in die Krankenhäuser gehalten hat, verbietet sich eine solche Begleitung von Organspendern, denn sie ist zweckwidrig. (19)
Jegliche Sorge um die Sterbenden wird zugunsten ihrer Verdinglichung hinfällig. Und so hat die Palliativmedizin während der intensivmedizinischen 'Spenderkonditionierung', ebenso wie bei dem auf dem Operationstisch erfolgenden chirurgisch erzeugten Herztod der Spender zu weichen. (19)

Siehe: Palliativversorgung

Definitionen wie die des 'klinischen Todes' oder des 'Hirntodes' beschränken sich auf biologische Beschreibungen des Sterbens und des Todeseintritts, wobei der Verlust einzelner Organfunktionen im Zentrum stehen. (18)

Der "klinische Tod" ist kein Tod, sondern nur ein Stillstand des Herzschlags (und der Atmung). Aus diesem Zustand kann man u.U. den Patienten durch Reanimationsmaßnahmen wieder herausholen.

Im Zuge der Medizinierung des Todes verlagerte sich das Sterben immer mehr in die Klinik. (18)

Oft werden von den Angehörige, manchmal auch von Heimen, im Grunde Sterbende in die Klinik gebracht, weil man die Schwere des Zustandes nicht wahrhaben will und auf die Leistungen der Medizin Hoffnung setzt. Manchmal geschieht dies auch gegen den Willen des Sterbenden.

Die Todesfeststellung dieser Patienten beschränkt sich allein auf das Versagen des Gehirns, sodass 'Hirntote' für den Zweck der Organgewinnung intensivmedizinisch weiterbehandelt und operiert werden. (18)

Siehe: Todesverständnis

Sämtliche theapeutischen Maßnahmen zielen exklusiv auf die unter Zeitdruck stehende Gewinnung der Organe ab und keine einzige medizinische Maßnahme erfolgt zum Wohl des Spenders. (19)

Der Spender ist hirntot. Worin soll da sein Wohl bestehen?

Da die Palliativmedizin (lat. palliatio: 'Bemäntelung') grundsätzlich nicht für die Heilung eines schwer kranken Menschen, sondern ausschließlich für die Linderung seiner Beschwerden zuständig ist, zählt die medizinische, ebenso die psychologische und die soziale Begleitung von Patienten im finalen Stadium auf einer Intensivstation zu ihrem Aufgabenfeld. ... Komapatienten mit drohendem oder bereits eingetretenen Hirnversagen, die für eine Organspende nicht zur Verfügung stehen, haben - wie alle anderen Patienten während der Beendigung ihrer Therapie auch - bei einem Behandlungsabbruch auf der Intensivstation einen Rechtsanspruch auf eine palliativmedizinische Betreuung. (19)
Potentielle Organspender hingegen, die sich zuvor für eine Explantation bereit erklärt haben oder dafür freigegeben worden sind, verlieren die Option einer palliativen Behandlung. (19)

Wenn der Hirntod festgestellt ist, ist nachweislich jede Form von Wahrnehmung erloschen. Daher gibt es für Hirntote kein Leid und keine Beschwerden, die gelindert werden könnten. Von einer "palliativmedizinischen Behandlung" von Hirntoten zu schreiben ist daher unsinnig.

Ebenso verzichten sie auf eine familiäre und freundschaftliche Unterstützung. (19)

Worin soll denn ein Hirntoter noch freundschaftlich unterstützt werden?

Wie viele andere Hinterbliebene von Organspendern lehnte auch diese Familie einen Blick in den Sarg kategorisch ab, und Karolina Müller blieb lange Zeit von Zweifeln geplagt. (20)

Dies ist die Folge einer schlechten Begleitung. Ähnliches Verhalten ist auch bei Müttern zu beobachten, die ihr totes Kind geboren haben. In den Frauenkliniken ist es jedoch seit Jahren Standard, dass man die Mütter behutsam zum Ansehen ihres toten Kindes geführt werden. Dies ist noch eine anstehende Aufgabe bei der Organspende.

Die Operationslogik einer Organspende zwingt zur Aufgabe von Grundsätzen unserer Bestattungskultur, des Hospizgedankens, der Palliativmedizin und der Pietät. Der Begriff Pietät stammt aus dem Lateinischen (lat. pietas) und bedeutet 'dankbare Liebe', 'Ehrfurcht', 'ehrerbietende Rücksichtnahme'." (20)

In § 6 TPG wird die "Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders" eingefordert.
Ich durfte einmal im Operationssaal bei einer laparoskopischen Entfernung eines verkrebsten Lungenlappens, einer Entfernung eines verkrebsten Lungenflügels am offenen Brustkorb und einer Organenntnahme (Lunge und Niere). Ich konnte bei der Organentnahmme keinen Pietätlosigkeit erkennen.

Die im Rahmen einer Organgewinnung vorgenommene Zerstörung der leiblichen Integrität von Organspendern hingegen kündigt Regeln unserer Bestattungskultur sowie die anthropologisch verankerte 'heilige Scheu' vor dem Leichnam nicht nur auf, sondern kehrt sie in das Gegenteil um. In ein aggressives Verhältnis, das aus Tötungsriten des Krieges als Racheakt bekannt ist. (21)

Dieses "aggressive Verhältnis" kann auch jeder chirurgischen Operation vorgewerfen werden, der Entfernung eines Krebsgeschwürs, der "Reparatur" eines Darmverschlusses, eines geplatzten Blinddarms, einer Herzklappe, eines geplatzen Aneurysma, oder ...

Praktiken der Organgewinnung hingegen zerstören zugunsten deiner profanen Verwertungslogik diese Kultur des Sterbens und des Todes. (21)

Siehe: Würde und Sterbebegleitung

Der umkämpfte Tod (Walter Schaupp)

Potenzielle Organspender, die sich zuvor für eine Explantation bereit erklärt haben oder dafür freigegeben worden sind, verlieren die Option einer palliativen Behandlung. (22)

Siehe: Palliativversorgung

Die Transplantationsmedizin ist dem klassischen, direkten Kampf der Medizin gegen den Tod verpflichtet, während die Palliativmedizin eine Mentralität repräsentiert, welche die prinzipiellen Grenzen dieses Kampfes anerkennt und aus einem neuen, positiven Verhältnis zu Sterben und Tod heraus therapeutisch agiert. (23)

Die Intensivmedizin kämpfte zunächst auch um das Leben des schwer hirngeschädigten Patienten, bis der Hirntod festgestellt wurde. Diese harte Realität akzeptiert die Medizin mit dem Therapieende nach Feststellung des Hirntodes.

Bei den sich hier abzeichnenden Konfliktlagen geht es um das Anliegen eines unverzweckten Sterbens in Würde auf der einen Seite und um einen möglichst ungehinderten Zugang zur postmortalen Organspende auf der anderen Seite. (23)

Kein Organspender stirbt einen "verzweckten" Tod. Er stirbt den Hirntod aufgrund der Schwere seiner Hirnschädigung. Weil er den Hirntod gestorben ist, besteht - bei gesunden Organen - die Möglichkeit der Organspende.

Die Praxis der Organgewinnung, wie sie heute geübt wird, berührt und beeinflusst aus verschiedenen Gründen nicht nur die Art und Weise, wie Sterben und Tod erlebt werden und wie medizinisch und menschlich damit umgegangen wird, z.B. wenn bestimmte Maßnahmen zur Sicherung der Organqualität schon vor dem eigentlichen Tod getroffen werden sollen. (23)

Diese Maßnahmen sind unter Voraussetzung dieser beiden Punkte möglich: Der Eintritt des Hirntodes ist binnen Stunden oder weniger Tage zu erwarten. Es liegt eine Zustimmung für die spätere Organentnahme vor.

Der entscheidende Grund für die genannte Herausforderungen liegt im Interesse der Transplantationsmedizin an möglichst 'frischen' Organen mit einer möglichst kurzen Ischämiezeit (Zeit ohne Durchblutung). Weil der Erfolg der folgenden Organübertragung mit steigender Ischämiezeit signifikant sinkt, entsteht ein großer Druck, Organe möglichst früh zu entnehmen, was wiederum die Suche nach einer möglichst frühzeitigen Todesfeststelung erfordert. (23)
In diesem Zusammenhang hat sich das erwähnte Hirntodkrierium seit seiner Einführung im Jahr 1968 in den USA weitgehend durchgesetzt, ist aber immer dem Verdacht ausgesetzt gewesen, es handle sich dabei um ein letztlich nicht haltbares Konstrukt im Interesse der Transplantationsmedizin.(24)

Siehe: Pierre Wertheimer und Todesverständnis

Organ-'Sende' - das andere Sterben (Anna Bergmann)

Organspender werden ab der Hirntodfeststellung einer sogenannten 'Spenderkonditionierung' unterzogen. In den letzten Jahren ist diese Therapie von vermeintlich Toten durch den entmenschlichten Begriff 'organportektive Intensivtherapie' ersetzt worden. Bei dieser Behandlugn geht es um das Hinauszögern des Sterbeprozesses mithilfe von vielfältigen lebenserhaltenden Methoden der Intensivmedizin. (27)
'Tote Person' mit einem 'noch überlebenden übrigen Körper' (27)
Grundsätzlich aber beruht die Hirntoddefinition auf der Zweiteilung eines Menschen in eine 'tote Person' mit einem 'noch überlebenden übrigen Körper'. Diese paradoxale Wesenszuschreibung erlaubt es, Zeichen des Lebens mit denen des 'Kadavers' zu vereinbaren. (27)

Siehe: Todesverständnis

Das Herz von Hirntoten schlägt, ihre Lungen atmen mit technischer Hilfe, sie verdauen, scheiden aus, wehren Infektionen ab und sie können bis zu 17 Reflexe aufweisen - etwa Wälzen des Oberkörpers, Spreizen der Finger, Hochziehen der Arme und Schultern. (27)

Siehe: Leben der Hirntoten

Hirntote Frauen sind noch in der Lage, ein Kind auszutragen. (27)

Siehe: schwangere Hirntote

Das beschwiegene Paradox ... (Axel W. Bauer)

Dabei handelt es sich indessen um keine gewöhnliche medizinische Diagnose, sondern um eine auf die Zukunft bezogene Prognose, die bereits deshalb nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann, weil der für 'hirntot' erklärte Patient, die Bundesärztekammer spricht seit 2015 stattdessen vom Zustand des 'irreversiblen Hirnfunktionsausfall' (IHA), in der unmittelbaren Folge entweder durch eine Organentnahme für Zwecke der Transplantation verstirbt, oder weil andernfalls die lebenserhaltende Intensivtherapie beendet wird. In beiden Fällen ist der vom IHA Betroffene danach jedenfalls unzweifelhaft tot. (29)

Siehe: Todesverständnis und IHA

Das ist jedoch keine hinreichende Rechtfertigung dafür, angeblich Toten Organe zu entnehmen, weil zuvor kein Widerspruch eingelegt wurde. (29)
Man wüsste ansonsten keinen anderen Lebenssachverhalt zu benennen, bei dem ein Spender seine Spende grundsätzlich nicht überlebt. (29)
Diese müssen darüber informiert werden, dass die Organe eines 'Hirntoten' in Wahrheit die vitalen Organe eines Sterbenden sind, die durch eine den Spender zum Tode führende Operation entnommen werden. (30)

Siehe: Todesverständnis

Einen rechtlichen oder auch nur einen moralischen Anspruch auf die Überlassung fremder Organe kann es um der Würde des Organspenders und unserer aller Würde willen nicht geben. (30)

Wird hier nicht Würde mit schlechtem Gewissen verwechselt? Siehe: Nächstenliebe

Barbarische Alternative: Tötung für den guten Zweck (30)
Truog und Miller forderten aber gerade nicht als Konsequenz daraus, die derzeitige Paxis der Organentnahme zu beenden, sondern sie kamen zu dem wohl kaum wiedersruchslos hinnehmbaren Schluss, dass die Regel, wonach der Spender tot zu sein habe, aufgegeben werden müsse: Die Tötung des Patienten durch Organentnahme solle künftig einfach durch den guten Zweck der Organspende als gerechtfertigt angesehen werden. (30)

Siehe: Robert D. Truog und Franklin Miller

Shewmon stellte fest, dass sogenannte 'Hirntote' noch längere Zeit biologisch leben können. So haben Frauen noch mehrere Monate nach dem Eintritt der mit 'Hirntod' bezeichneten Situation Kinder geboren, Männer sind noch zeugungsfähig. (30)

Siehe: Alan Shewmon

Wenn jemand sehr schwer erkrankt ist, sodass eines seiner lebenswichtigen Organe endgültig den Dienst versagt, dann kann man nicht einfach einen anderen Menschen, der seinerseits gerade infolge einer schweren Schädigung seines Gehirns im Sterben liegt, dafür verantwortlich machen. Das wäre eine zynische Argumentation mit dem Ziel einer ethisch nicht gerechtfertigten moralischen Nötigung der Bürgerinnen und Bürger zur Organspende. (31)
Einen rechtlichen oder auch nur einen moralischen Anspruch auf die Überlassung fremder Organe, die konstitutiver Teil einer anderen Person waren oder sind, kann es um der Würde des Menschen willen, die auch die Würde des Organspenders und unser aller Würde mit umfasst, nicht geben. (31)

Beruhigung des schlechten Gewissens? Siehe: unterlassene Hilfeleistung

Man kann daher die Prognose wagen: Je erfolgreicher die Transplantationsmedizin in qualitativer und quantitativer Hinsicht künftig sein wird, desto unstillbarer wird ihr Bedarf an Organen und damit der relative Organmangel. (31)

Damit ist Gutes schlecht geredet, denn damit wären auch viele Organ-Patienten vom drohenden Tode bewahrt.

Der hirntote Mensch ... (Martina Hiemetzberger)

Das Erscheinungsbild eines hirntoten Menschen ist anders als jenes eines Toten, dessen sämtliche Vitalfunktionen abgestorben sind. Ein hirntoter Mensch wird daher nicht als Leichnam wahrgenommen. Die phänomenologische Wahrnehmbarkeit gleicht eher der eines schlafenden oder komatösen Patienten, insbesondere bei intrazerebraler Massenblutung ohne äußerlich sichtbare Verletzung. (32)
Die beschriebenen Merkmale eines hirntoten Menschen lassen sich für das betreuende Personal wie auch für Angehörige schwer mit dem Bild eines Toten vereinbaren. Daraus ergibt sich die Schwierigkeit, den Tod wahrzunehmen, zu vermitteln und anzunehmen, sodass die phänomenologisch beschreibbare 'Lebendigkeit' Unsicherheiten und Zweifel am Hirntodkonzept aufkommen lassen. (33)

Siehe: Phänomen-Ebene

Der hirntote Mensch kann zwar nicht mehr selbständig essen, aber er kann die infundierten Nährstoffe verstoffwechseln und Bausteine assimillieren. Auch Ausscheidungsvorgänge über Niere und Dickdarm sind vorhanden. (32)
Das Immunsystem funktioniert bei Hirntoten, es bekämpft Infektionen. Der Informationsaustausch und das Zusammenwirken zahlreicher Funktionen und Zellen unterschiedlicher Gewebe ermöglichen weiterhin die Heilung von Wunden und zeigen die Zielorientierung auf Wiederherstellung des Organismus. (33)

Siehe: Leben der Hirntoten

Umstritten ist auch die Schmerzempfindung bei hirntoten Patienten. (33)

Das zuvor genannten Leben der Hirntoten ist unstrittig. Daher ist das "auch" überflüssig. Hirntote haben kein Schmerzempfinden. Das wird ihnen nur gerne unterstellt. Siehe: Schmerz

Zwar kann medizinischen Erklärungen zufolge nach dem Ausfall des Gehirns keine kortikale Schmerzempfindung und -verarbeitung mehr vorhanden sein, dennoch zeigen sich bei chirurgischer Manipulation Reaktionen des vegetativen Nervemsystems. (33)

Das VNS besitzt kein Schmerzempfinden, sondern nur Schmerzreaktionen. Siehe: Schmerz

Ich kann nicht sagen, dass sie Schmerzen haben, und ich kann nicht sagen, dass sie keine Schmerzen haben. Folglich muss ich annehmen, dass sie Schmerzen empfinden können. (33)

Für diese Pflegekraft gibt es noch weine weitere Option. Sie macht sich den pathophysiologischen Zustand des Hirntodes und seine Tragweite bewusst. Hierbei kann ihr auch die Richtlinie zur HTD wertvolle Dienste leisten.

Die beschriebenen Merkmale eines hirntoten Menschen lassen sich für das betreuende Personal wie auch für Angehörige schwer mit dem Bild eines Toten vereinbaren. Daraus ergibt sich die Schwierigkeit, den Tod wahrzunehmen, zu vermitteln und anzunehmen, sodass die phänomenologisch beschreibbare 'Lebendigkeit' Unsicherheiten und Zweifel am Hirntodkonzept aufkommen lassen. (33)

Siehe: Phänomen-Ebene

Bei potenziellen Organspenerinnen und Organspendern kann würdevolles Sterben und Verabschieden nicht unter herkömmlichen Vorstellungen stattfinden. Es kollidierden palliative Maßnahmen mit den Prinzipien der 'interessengeleiteten Nutzung des Leichnams'. (33)
Eine würdevolle medizinische und pflegerische Betreuung und Sorge (Schmerzlinderung, Symptomkontrole etc.) sowie eine soziale Begleitung in der finalen Phase durchzuführen, zeigt sich bei hirntoten Organspenderinnen und Organspendern als geradezu unerfüllbar. (33)
Für Betroffene bedeutet dies, dass ihnen die Zuwendung und Zeit, die Gronemeyer und Heller (2014, S. 65) bei Sterbenden als die wichtigsten Elemente der Begleitung am Lebensende erachten, entzogen werden. (33)
Jede noch so marginale Lebensverlängernde Maßnahme ist geradezu ein Widerspruch zu jeder 'Natürlichkeit' und so erscheint auch eine Organexplantation abseits jeder Natürlichkeit. (34)

Siehe: Palliativversorgung und Fremdnutzung

Das medizinisch Machbare dient nicht mehr dem Nutzen der jeweils betroffenen Person, sondern potenziellen Organspendern. (33)

Siehe: Fremdnutzung

Eine Verlängerung des irreversibel ablaufenden Sterbeprozesses mit technischer Unterstützung oder auch eine Verkürzung des Sterbens können als Verletzung des Nichtschadenprinzips bezeichnet werden. (33)

Was nun? Soll man die technischen Möglichkeiten einsetzen oder nicht?

Das Sterben kann sich auch bei Hirntoten über einige Tage prozesshaft hinziehen. Dies lässt den Schluss zu, hirntote Menschen zu betrachten als 'Patienten, die im Sterben liegen, und so sehen sie auch aus, d.h. genauso wie jeder andere Intensivpatient. (33)
Der Fortschritt der Transplantationsmedizin hat das Sterben verändert. Es kann als ein technisch aus- und überdehnbarer Prozess betrachtet werden. (34)

Siehe: Todesverständnis und Phänomen-Ebene

Auch das Menschenbild der Pflege, das dem Menschen eine verkörperlichte Intelligenz und ein Leibgedächtnis zugesteht, findet sich hier wieder. (33)

Siehe: Intelligenz und Bauchhirn

Dieser Zustand kann auch als ein 'Übergangszustand im Sterbeprozess, der technisch festgehalten wird', betrachtet werden. (33)

Per Deffinition gibt es keinen Übergangszustand oder Zwischenstatus zwischen Leben und Tod.

Nicht immer können medizinische Aufklärungsgespräche Angehörige, die unter Schock stehen, erreichen und es ist für sie dann nicht möglich, die Dimension des übermittelten Hirntodes zu erfassen. Der nicht sichtbare Tod und die phänomenologischen Lebenszeichen lassen Angehörige auf Besserung hoffen, ..." (34)

Aus diesem Grunde habe ich in meinem Buch "Vom Koma zum Hirntod" der Vermittlung des Hirntodes als den Tod des Menschen im Arzt-Hinterbliebenen-Gespräch ein eigenes Unterkapitel gewidmet.

Den beschriebenen Aspekten zufolge wirft die Hirntodkonzeption brisante ethische Fragen auf, weil unter den aktuellen Umständen ein Sterben in Würde nicht realisierbar ist. (34)

Siehe: Sterbebegleitung und Würde

Der Fortschritt der Transplantationsmedizin hat das Sterben verändert. (34)

Es war nicht die Transplantationsmedizin, sondern die Einführung der künstlichen Beatmung mit Überdruck und damit der Intensivmedizin.

Eine scharfe Grenzziehung gestaltet sich zunehmend als schwierig, weil der Übergang von einem Zustand in den anderen durch die Medizintechnik immer mehr zum Kontinuum wird. (35)

Siehe: Todesverständnis

Beim Hirntod ergibt sich aufgrund der Diskrepanz zwischen dem naturwissenschaftlich messbaren Todeszeichen und dem phänomenologischen Erscheinungsbild die Kontroverse, ob ein Mensch im Zustand des dissoziierten Hirnausfalls für tot oder für sterbend zu erklären ist. (35)

Siehe: Todesfeststellung, Todeserklärung und Phänomen-Ebene

Was Organspender wissen sollten! (Hans-Joachim Ritz)

Ein Organ, das aus dem Körper eines klinisch toten Menschen entnommen wird, ist für eine Transplantation nicht mehr verwendbar, weil es nach dem Zusammenbruch des Kreislaufs nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird. (36)
Wird hingegen der klinische Tod abgewartet, müssen die Organe eine längere oder kürzere Zeit ohne Durchblutung und Sauerstoffversorgung auskommen. Sie sind dann geschädigt und für eine Transplantation weniger tauglich. (37)

Mit "klinisch tot" wird in der Medizin kein Toter verstanden, wie es der Begriff bezeichnet, sondern ein Stillstand von Herz und Atmung. - Nach § 3 TPG dürfen Organe nur von Toten entnommen werden, Lebendspende ausgenommen.

Die Hirntoddiagnostik unterscheidet sich weltweit beträchtlich. (36)
2002 wies der amerikanische Neurologe Eclco Wijdicks darauf hin, dass sich die Richtlinien zur Hirntoddiagnostik weltweit beträchtlich unterscheiden. (37)

Das stimmt. Es wäre jedoch redlich mit anzugeben, dass in D/A/CH der Hirntod als Gesamthirntod definiert ist und wir in Deutschland mit die genaueste HTD haben.

Fachleute zweifeln an, ob sich mit der gängigen Hirntoddiagnostik sicher ausschließen lässt, dass sich das Gehirn wieder erholt. (36)

Diese Leute mögen Fachleute sein, aber nicht zu Hirntod und HTD, auch wenn sie einen akademischen Grad (Dr.- oder Prof.-Titel tragen). Siehe: Hirntod

Es gibt einige Patienten, die fälschlich als Hirntod diagnostiziert wurden und dann wieder zu Bewusstsein kamen. (36)
Vereinzelt wird über Patienten berichtet, die als hirntot diagnostiziert wurden, dann aber wieder zu Bewusstsein kamen. (38)

Weltweit sind ca. 15 solche Fälle bekannt. Keiner dieser Fälle war in D/A/CH. Siehe: Lebende Hirntote

Wenn der Hirntod festgestellt ist, ändert sich das Behandlungsregime. Ziel ist nun die Verpflanzbarkeit der Spenderorgane, keineswegs aber das Wohl des Patienten, das bei einer Spenderkonditionierung belanglos wird (36)

Mit der Feststellung des Hirntodes wurde aus dem Patienten ein Toter. Daher gibt es dann kein "Wohl des Patienten" mehr, sondern nur noch Therapieende oder Organentnahme.

Bei der Organentnahme können Hirntote sich bewegen und eine Kreislaufreaktion zeigen, die wie eine Reaktion auf Schmerzen aussieht. (36)

Dies ist keinen Reaktion auf Schmerzen, sondern eine spinale Reaktion auf einen Schmerzreiz: Wenn wir versehentlich eine heiße Herdplatte anpassen, ziehen wir binnen 0,2 sec unsere Hand zurück (Reflexbogen). Erst nach etwa 0,5 sec wird uns bewusst, dass wir etwas heißes angefasst haben. Siehe: Schmerz

Zunehmend wird Hirntoten bei der Organentnahme eine Narkose gegeben. (36)

Diese Narkose wird nicht gegen mögliche Schmerzen gegeben (Kontext im Heft), sondern zur Unterdrückung der spinalen Reflexe. Siehe: Schmerz

Organempfänger sind nicht geheilt. Sie bleiben chronisch krank. (36)
Organempfänger sind psychisch stark belastet und setzen sich mit realen oder eingebildeten Einflüssen des Organspenders auseinander. (36)

Siehe: Erfolge

Einzelbeobachtungen zufolge können Charakterzüge des Spenders auf den Empfänger übertragen werden. (36)

Siehe: Märchen

Die Transplantationsmedizin macht Organe zu Waren und ist die Ursache für Kriminalität: Organhandel, Organraub, Wartelistenbetrug. (36)

Die Automobilindustrie ist die Ursache für Kriminalität: Fahrerflucht, Körperverletzung und Mord.
Computer sind die Ursache für Computerkriminalität: Hackerangriffen, Datenklau, Plünderung von Bankkonten, Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Sammeln von personenbezogenen Daten.

Die Hirntoddefinition verlagert den Tod in eine frühere Phase des Sterbeprozesses: (37)

Siehe: Todesverständnis

Beim klinischen Tod sind Atmung und Kreislauf ausgefallen, die Organe sind nicht mehr mit Sauerstoff versorgt und drohen unwiderruflich zu verfallen, wenn der Patient nicht sofort wiederbelebt wird. (37)

Bei dieser Wortwahl erweckt es den Eindruck, dass es aus dem Tod ein Zurück gäbe. Dies ist falsch. Aus dem Tod gibt es kein Zurück. Die "Wiederbelebung" ist nur ein Zurückholen aus einem höchst lebensgefährlichen Zustand.

So zeigt der für tot erklärte Patient viele Zeichen des Lebens: (37)

Siehe: Todesfeststellung, Todeserklärung und Leben der Hirntoten

Gasaustausch, Stoffwechsel, Verdauung, Ausscheidung, Immunabwehr. Hirntote Frauen können sogar Schwangerschaften weiter austragen und lebensfähige Kinder zur Welt bringen. (37)

Siehe: Leben der Hirntoten und schwangere Hirntote

Hirntote sind auf eine maschinelle Beatmung angewiesen, eine Wiederbelebung ist aber weder erforderlich noch angebracht und auch mit dem Zweck der Organentnahme nicht zu rechtfertigen (37)

Herr Dr. med.: Wie könnten denn die Hirntoten wiederbelebt werden?

Viele Kritiker sehen daher im Hirntod den Beginn des Sterbeprozesses, halten die Sterbenden aber trotz des Bewusstseinsverlustes für prinzipiell lebend und damit wahrnehmungsfähig. (37)

Wahrnehmung ist nur mit Bewusstsein möglich. Wenn wir bewusstlos sind, können wir nichts wahrnehmen. Ein starker Reiz, kann uns aus der Bewusstlosigkeit herausholen. Dann nehmen wir wieder wahr, aber sind bei Bewusstsein. Hirntoten ist jedoch jede Wahrnehmung erloschen. Siehe: Trigeminus-Schmerz-Reaktion

Systematische Untersuchungen mit der funktionellen Magnetresonanztomographie haben ergeben, dass sich bei 40 Prozent der Patienten, die nach klinischem Befund einen vollständigen Ausfall des Gehirns haben, noch funktionsfähige Hirngebiete nachweisen lassen. (38)

Unser Gehirn funktioniert als Netzwerk. Ist ein Teil in diesem Netzwerk ausgefallen, hat es Auswirkungen auf das gesamte Netzwerk. Dies zeigen uns die bei lebenden Patienten. Daher ist trotz dieser lokalen Gruppen von Gehirnzellen mit Stoffwechsel - nichts anderes kann das o.g. fMRT nachweisen - ein Bewusstsein nicht vorstellbar, mag es noch so gering sein.

Die britischen Neuropsychologen Martin Monti und Adrian Owen und der belgische Neurologe Steven Laureys untersuchten Wachkomapatienten, deren Spontanatmung noch aktiv ist, doch die Ergebnisse sind prinzipiell auf Hirntote übertragbar. (38)

Bezieht sich diese Aussage auf den Satz mit dem fMRT, dann ist diese Aussage falsch, denn Wachkomapatienten haben noch Anteile an funktionierendem Gehirn, so z.B. im Hirnstamm für die o.g. Spontanatmung.

Vieles spricht für das Urteil des indischen Neurochirurgen K. Ganapathy: Ob der Ausfall eines Hirnzentrums endgültig ist, lässt sich allein anhand wiederholter klinischer Prüfung und apparativer Zusatzuntersuchungen nicht entscheiden. (38)

Was spricht denn für dieses Urteil? - Warum kam denn keiner der von Alan Shewmon in seiner Studie genannten 175 Hirntoten ins Leben zurück oder erfuhr zumindest eine Besserung?

Mit der Feststellung des Hirntods ändert sich das Behandlungsregime. Ziel ist nun nnicht mehr die Rettung des Patienten und die Wiederherstellung seiner Hirnfunktion, sondern die Aufrechterhaltung eines lebenden Körpers mit gut durchbluteteten, für eine Transplantation geeigneten Organen. Das Wohl des Patienten wird zweitrangig. 'Hirntote' Patienten dürfen sogar reanimiert werden, nicht in ihrem Interesse, sondern um die Entnahme vitaler Organe sicherzustellen. (38)

Dies erweckt den Eindruck, als könnte man Hirntote wieder ins Leben zurückholen, was ihnen jedoch verwehrt würde. Dies ist falsch. Aus dem Hirntod gibt es kein Zurück.

Mit dem Stempel der Hirntoddiagnostik wird der Patient zu einem Objekt, ihm werden weder Patientenrechte noch Totenrechte zugestanden, die Wahrung seiner Menschenwürde spielt keine Rolle. (38)

Nach § 6 TPG steht jedem Hirntoten ein würdevoller Umgang zu. Verschiedene Bundesländer fordern in ihren Bestattungsgesetzen einen würdevollen Umgang mit Toten. Hirntote sind Tote und fallen damit unter dieser Regelungen. - Menschen sind per Definition lebend. Daher können Tote zwar keine Menschenwürde mehr besitzen, aber immer noch Würde. Siehe: Würde

Dem Spender wird die Möglichkeit vorenthalten, in Anwesenheit seiner Angehörigen in Würde zu sterben. (38)

Siehe: Sterbebegleitung und Würde

Transplantation ist keine Heilung. (39)

TX ist zwar keine Heilung, aber Besserung der Lebensqualität und Rettung vor dem drohenden Tod. Siehe: Erfolge

Ähnlich wie die Gentherapie versucht sie, 'Heilung' gegen den Widerstand der Natur zu erzwingen. Weit davon entfernt, die natürlichen Heilungsvorgänge eines Patienten zu unterstützen, schreckt sie nicht davor zurück, das Immunsystem zu vergiften, nur um den Transplantationserfolg zu sichern. (39)

Wie erfolgt denn eine "natürliche Heilung" einer Zystenniere, einer Lungenfibrose oder eine angeborene Fehlbildung eines Herzens oder einer Leber?

Obwohl die Gewebemerkmale der Spender und möglicher Empfänger aufeinander abgestimmt werden, muss das Immunsystem der Empfänger lebenslang unterdrückt werden. (39)

Das Immunsystem der Empfänger muss nicht lebenslang unterdrückt werden, d.h. auf Null gefahren, sondern lediglich reduziert.

Eine Transplantation bedeutet nicht Heilung, sie macht aus einem akut gefährdeten Patienten einen chronisch Kranken, der sich sein Leben lang vor kleinsten Infekten hüten muss, weil sie für ihn lebensgefährlich sein können. (39)

Die Patienten haben die Wahl: Entweder den baldigen Tod oder das rettende Leben. Siehe: Erfolge

Einzelne Forscher halten es für möglich, dass mit dem transplantierten Organ Eigenarten des Spenders auf den Empfänger übertragen werden. (39)
Organempfänger erfahren oft erstaunliche Änderungen ihres Charakters. Einzelbeobachtungen zufolge können sie Gewohnheiten, ja sogar Erinnerungen des Organspenders übernehmen. (39)

Siehe: Märchen

Unbestreitbar ist, dass Organempfänger emotional labil sind und oft Probleme mit der psychischen Bewältigung der Transplantation haben. Patienten berichten über die Schwierigkeit, das Organ eines fremden Menschen zu integrieren. (39)
Nicht selten geben sie an, den Einfluss der Seele des Spenders in sich zu spüren. (39)

Siehe: Erfolge

dass Kliniken die Zahl ihrer Transplantationen durch Prämien zu steigern versuchen. (39)

Dies wurde bereits 2012 abgeschafft und verboten. Das ist inzwischen über 7 Jahre her.

'Marginale Spender' - 'Marginale Empfänger' (Anna Bergmann)

Die auf 'hirntote' Patienten beschränkte Organgewinnung ist schon lange an ihre Grenzen gestoßen, sodass in den letzten Jahrzehnten mehrere Strategien für die Erweiterung des sogenannten 'Spenderpools' gegen den 'Organmangel' entwickelt wurden. Dazu zählen: die staatliche Förderung der Organspendebereitschaft in Ländern ohne Widerspruchslösung, die Erhöhung der Zahl von Lebendspenden (Niere, Leber, Lunge), die Erweiterung der Gruppe 'Hirntoter' (Heart Beating Donors) um eine neue Kategorie von Patienten mit Herzstillstand (Non Heart Beating Donors), außerdem die damit verbundene Rekrutierung der legalisierten Euthanasie in Belgien und Holland sowie die sogenannte 'Liberalisierung der Spenderkriterien'. (42)

Zu: "hirntote Patienten" - Siehe: Todesverständis. - Zu: "staatliche Förderung der Organspendebereitschaft in Ländern ohne Widerspruchslösung"; Deutschland ist aktuell (Nov. 2019) die einzige Nation im ET-Verbund ohne Widerspruchsregelung. In Deutschland erhält kein Organspender direkt oder indirekt Geld. - Es gab in Deutschland im Jahr 2015 einmal eine Lebend-Lungen-TX. Dabei wurde ein Lungenlappen eines Elternteils an ein Kind transplantiert, bis eine geeignete Lunge zur Verfügung stand. - Die BÄK und andere med. Gesellschaften sind gegen DCD (ehemals NHBD), da hierbei der Hirntod nicht sicher ist. - Organe aus Euthanasie oder aus DCD dürfen nach Deutschland nicht vermittelt werden, da dies in Deutschland verboten ist.

Angesichts der Kompliziertheit einer 'normalen' Transplantation sind die neueren Verpflanzungspraktiken dieser Medizin umso befremdlicher, denn sie setzt von vornherein auf eine sehr geringe Lebenserwartung bestimmter Organempfänger. (42)
Gleichbedeutend mit 'marginalen Organen' sind 'grenzwertige', 'suboptimale' oder 'schlechte Organe'. Solche Organe werden in entsprechende 'marginale Empfänger' verpflanzt. (42)
Die potenziellen Empfänger von diesen so vorgeführten 'marginalen' Spenderorganen (z.B. 'Old for Old', marginale Fettleber) sind auf der Grafik repräsentiert durch zwei übereinandergelegte Hände eines hochbetagten Menschen, der sich an einem Stock festhält. Die Legende dieser Abbildung lautet: 'Risikofaktoren für das Transpantatsüberleben.' (43)

Aufgrund des Organmangels in Deutschland, akzeptieren die hierzu aufgeklärten Patienten auch B-Organe. Sie sagen sich, lieber jetzt mit einem B-Organ weiterleben als weiterhin auf ein A-Organ warten und den eigenen Tod riskieren. Es sind im Grunde die Patienten, die aus ihrer Not heraus diese Entscheidung treffen. - Diese schlechte Qualität der Organe ist auch der Grund, und zwar der einzige Grund, für die steigende Zahl der über das beschleunigte Vermittlungsverfahren vermittelten Organe.

Die Kategorisierung von Patienten als 'marginale Spender' und 'marginale Empfänger' beruht auf einer Einteilung in höher- und minderwertige Patienten. (43)

Diese Kategorisierung in "höher- und minderwertige Patienten" nimmt nicht die Transplantationsmedizin vor, sondern Anna Bergmann. Es ist der Organmangel und die Not der Patienten, dass diese B-Organe akzeptieren.

Solche Klassifizierungen von Organempfängern zeugen - wie die Kennzeichnung von sterbenden Menschen mit einem Hirnversagen auch (z.B. 'Herz-Lungen-Paket') - von einer menschenverachtenden, utilitaristischen Medizin. (43)

Die Bezeichnung "Herz-Lungen-Paket" drückt aus, dass das Herz und die Lunge von einem Spender stammen. Für den Ablauf der Organvermittlung ist dies eine lange Umschreibung. Daher wählt man kurze Bezeichnungen. Es ist keine "menschenverachtenden, utilitaristischen Medizin", sondern eine "menschenverachtenden, utilitaristischen Reportage", wie sie hier präsentiert wird.

Warum keine Organspenden ... (Axel Frei)

Die Ausgangslage ist einfach und klar: Da wir nicht wissen, was genau beim Sterben des Menschen passiert, insbesondere mit seinem Bewusstsein, dem Geistig-Seelischen, darf nicht in den Sterbeprozess eingegriffen werden. Jeder Eingriff könnte Schaden verursachen. Die Explantation von Organen, ihre Transplantation und ihr anschließendes Weiterleben in fremden Körpern sind daher keinesfalls vertretbar. (44)

Ist die Wegnahme der Katecholamine beim Sterbenden auf der Intensivstation solch ein Eingriff in den Sterbeprozess? Welcher (geistig-seelische) Schaden könnte dabei entstehen? Das klingt sehr nach Esoterik. - Organspender sind Tote. Siehe: Todesverständnis

Wir hören oft die Meinung, dass es dem Individuum freigestellt sein soll, nach vollständiger Aufklärung über Organtransplantation am Lebensende sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Das sehen wir nicht so. Organspender am Lebensende setzen sich einem einem nicht abschätzbaren Risiko aus. Das ist in unseren Augen verantwortungslos sich selbst gegenüber und kommt einer Selbstaufgabe gleich. Wir wollen nicht zulassen, dass sich Menschen, aus welchen Überlegungen und Überzeugungen auch immer, möglicherweise ins Verderben stürzen. Wir sehen es als unsere ethische Verpflichtung, Sterbende vor solchen Eingriffen zu schützen. (44)

Wer ist das "wir"? Sind es die "Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende" (ÄPOL), dessen Vizepräsident Axel Frei ist oder schreibt er so als Pluralis Majestatis? - Welchen Schaden könnten Hirntote denn nehmen? In welches Verderben könnten sie den stürzen?

Es gibt zwei Arten von Organspendern, die Organspende nach Hirnversagen, früher Hirntod genannt (DBD Donation after Brain Death) und die Organspende nach Herztod (DCD Donation after Circulatory Death). (44)

Es fehlt hier noch als 3. Form die Lebensspende. - In Deutschland sind nur Organspende nach Hirntod (DBD) und Lebendspende erlaubt. Da DCD in Deutschland verboten ist, dürfen aus DCD gewonnene Organe nicht nach Deutschland vermittelt werden.

Nachdem das Hirnversagen medizinisch festgestellt wurde, werden sie für tot erklärt, womit sie zu Organspendern werden können. (44)

Siehe: Todesfeststellung und Todeserkärung

Das sind Reaktionen auf Schmerzen, die durch Rückenmakrsreflexe gesteuert werden. Diese Schmerzreaktionen werden nach heutiger Lehrmeinung als bedeutungslos angesehen, weil das Zentrum des Nervensystems, das Hirn, ausgefallen ist und die Schmerzen daher nicht mehr wahrgenommen werden können. Dass Spender diese Schmerzen nicht spüren ist aber wissenschaftlich nicht belegbar. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Medizin irrt. (44)

Es gilt zwischen Schmerz - benötigt ein fuktionierendes Gehirn im wachen Zustand, d.h. mit Bewusstsein - und Schmerzreaktion, die über das Rückenmark erfolgt, zu unterscheiden. - Dass alle Äpfel bisher vom Baum zum Boden fielen beweist nicht, dass es einmal einen Apfel geben kann, der vom Baum in die Höhe fällt.

Organspender sind zum Zeitpunkt der Organentnahme nicht tot. Sie sind am Sterben und werden durch die Entnahme getötet. (45)

Siehe: Todesverständnis

Bei Menschen mit Hirnversagen gibt es viele Lebenszeichen. Solange sie beatmet und ernährt werden, regulieren sie die Körpertemperatur, bekämpfen Infektionen, heilen Wunden. Kinder mit Hirnversagen wachsen und kommen in die Pubertät und schwangere Frauen mit Hirnversagen können per Kaiserschnitt gesunde Kinder zur Welt bringen. (45)

Siehe: Leben der Hirntoten und schwangere Hirntote

Wie umstritten das Hirnversagen als Todesdefinition ist, zeigt auch die Tatsache, dass im Deutschen Ethikrat 2015 ein Drittel der Mitglieder das Hirnversagen nicht als hinreichende Bedingung für den Tod eines Menschen bezeichneten. (45)

Richtig. Aber sie waren sich im DER alle darin einig, das der Hirntod ein geeignetes Kriterium für die Organentnahme ist.

Organspender mit Hirnversagen sterben statt im Kreis der Angehörigen im Operationssaal inmitten aufwendigster Technik durch die Organentnahme. (45)
Führende Mediziner und Ethiker sind überzeugt, dass Menschen mit Hirnversagen nicht tot sind. (46)

Siehe: Todesverständnis und Sterbebegleitung

Menschen dürfen Menschen nicht töten, auch nicht, um anderen Menschen zu helfen. Das ist ein massiver kultureller Bruch. Es darf kein wertvolles (Empfänger-) und unwertes (Spender-)Leben geben. Jedes menschliche Leben muss unantastbar sein. (45)

Beim Hirntoten gibt es kein menschliches Leben mehr, nur noch intermediäres Leben, d.h. das Leben von Organen und Zellen nach dem Tod des Menschen (Individualtod). Siehe: Todesverständnis

Wir wissen nicht, ob das Bewusstsein, das Geistig-Seelische, mit dem Eintreten des Hirnversagens erlischt, oder ob es auf eine für uns nicht erfassbare Weise weiterexistiert. (45)

Das Bewusstsein ist mit Eintritt des Hirntodes für immer erloschen. Für das Geistig-Seelische kann - weil es im naturwissenschaftlichen Sinn nicht beweisbar ist - alles Mögliche angenommen werden, auch dass es dieses gar nicht gibt.

Es gibt keine wissenschaftlichen Belege, dass nur das Sterben des Hirns und nicht auch das des Körpers und der übrigen Organe für das Sterben des Menschen bedeutsam ist. (45)

Es gibt keine gegenteilige Belege, ja noch nicht einmal Hinweise dagegen.

So spielt sich zum Beispiel das Gefühlsleben im Körper ab (im Bauch, Herzbereich, Hals, etc.) und nicht im Hirn. (45)

Das widerspricht den Erkenntnissen der Hirnforschung.

Auch beinhaltet der Körper mit dem enterischen Nervensystem, dem Bauchhirn genannt, annähernd gleichviele Nervenzellen, wie das Hirn im Kopf. (45)

Das ENS besitzt etwa 100 Mio. Neuronen, das Großhirn etwa 100 Mrd. Neuronen und das Kleinhirn weitere 100 Mrd. Neuronen. Zwischen Mio. und Mrd. liegt der Faktor 1.000. Damit kann man es nicht als "annähernd gleichviele" bezeichnen.

Der Mensch ist schlicht nicht erschöpfend erforscht. Die heutige Praxis von Organtransplantationen am Lebensende könnte sich in Zukunft als Fehler, als eine menschliche und wissenschaftliche Tragödie erweisen. (45)

Mit den heutigen Möglichkeiten kann den Hirntoten nicht geholfen werden, daher Therapieende oder Organentnahme.

Indem lebende Organe verpflanzt werden, wird ins Leben, auch das der Spender, eingegriffen. (45)

Richtig, das Leben der Empfänger wird dadurch gerettet. Die Spender sind schon tot.

Mit dem Eingriff ins Leben der Spender entsteht die Möglichkeit, dieses Leben zu schaden. Daraus wiederum ergibt sich die Pflicht, nachzuweisen, dass Nutzen und Nebenwirkungen des Eingriffs für Spender in einem annehmbaren Verhältnis stehen, insbesondere, dass der Eingriff Spendern keinen unverhältnismäßigen Schaden zufügt. Diesen Nachweis kann die Transplantationsmedizin nicht erbringen. (45)

Die Organspender sind tot. Siehe: Todesverständnis - Für sie gibt es nach heutigem medizinischen Stand nur Therapieende oder Organspende. - Worin soll denn der mögliche Schaden für den Organspender bestehen?

Der Sterbeprozess ist zum Zeitpunkt der Explantation noch nicht beendet und wird gestört. (45)
Zudem dauert es nach Herzstillstand ungefähr sieben Tage, bis die letzten Zellen im Körper gestorben sind. Der Sterbeprozess ist also bei der Explantation noch nicht abgeschlossen und wird gestört. (45)

Siehe: Sterbeprozess - Worin soll die Störung liegen?

Bei Menschen mit Hirnversagen sind 3% des Körpers tot, 97% leben noch. (45)

Siehe: 97%

Heute muss davon ausgegangen werden, dass Menschen explantiert werden, die geglaubt haben, sie seien zum Zeitpunkt der Organentnahme eine Leiche im herkömmlichen Sinn: keine Atmung, kein Herzschlag, kalte, blasse Haut. (46)

Das mag für die Schweiz vielleicht gelten, dem Wohnort des Verfassers. In Deutschland wurde seit Ende 2012 jeder Krankenversicherte von seiner Krankenversicherung angeschrieben und über den Hirntod aufgeklärt. Wenn die Menschen diese Informationen nicht lesen (wollen), kann nicht die Krankenversicherung oder die Transplantationsmedizin dafür verantwortlich gemacht werden.

Mediziner und Ethiker um Robert Truog, dem jetzigen Direktor des Zentrums für Bioethik der Harvard Medical School, das 1968 das Hirntodkonzpt lanciert hatte, sind heute der Ansicht, dass Menschen mit Hirnversagen zwar nicht tot sind, dass es aber dennoch moralisch richtig ist, ihnen Organe zu entnehmen. ... Sie fordern eine Abkehr von der Dead Donor Rule (Tote-Spender-Regel) und eröffnen damit die Debatte des 'Justified Killing' (gerechtfertigtes Töten). (46)

Siehe: Robert Truog

Die erste Begründung lautete, dass Menschen mit Hirnversagen tot seien, da das Hirn das zentrale Steuerorgan des menschlichen Körpers sei und mit seinem Ausfall der Tod sofort eintrete. Diese Begründung wurde durch das jahrelange Überleben von Menschen mit Hirnversagen widerlegt. (46)

Das "jahrelange Überleben" konnte Alan Shewmon nur an 3 Neugeborenen und Kleinkindern belegen. Das "Überleben" war zudem nur mit dauernder künstlicher Beatmung und künstlicher Ernährung, ohne Bewusstsein und ohne Besserung des Zustandes. Allen anderen Hirntoten versagte der Blutkreislauf trotz fortgesetzter intensivmedizinischer Versorgung binnen Wochen oder Monaten, je jünger, desto später. Siehe: Alan Shewmon

Die aus Sicht jedes potenziellen Organspenders und der ärztlichen Ethik vorrangige Frage, ob kein Schaden angerichtet wird, ob also Transplantationen Spendern nicht schaden könnten, wird nie gestellt und diskutiert. (46)
Offenbar verdrängt die ethische Verpflichtung und Motivation, schwer kranken Menschen zu helfen sowie das Sterben nach medizinischem Fortschritt und Prestige die Einsicht: das Fundament der Transplantationsmedizin am Lebensende ist nicht tragfähig und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Transplantationsmedizin Organspendern Leid zufügt. (46)

Worin soll der Schaden bzw. das Leid liegen?

Das 'gerechtfertigte Töten' ... (Anna Bergmann)

Mit dieser Problematik befassten sich die US-amerikanischen Bioethiker Robert D. Truog (Harvard Center for Bioethics) und Franklin G. Miller (Natinal Institutes of Health), als sie 208 erklärten: Die Hirntoddefinition sei biologisch nicht mehr aufrechtzuerhalten: 'Hirntote Patienten (sind) nicht wirklich tot.' (47)

Siehe: Robert D. Truog und Franklin G. Miller

Aus dieser Neubewertung der bisherigen transplantationsmedizinischen Praxis leiten Truog und Miller ein für die Zwecke der Verpflanzungsmedizin verallgemeinbares medizinisches Tötungsrecht ab, um speziell die Explantation von Patienten mit Herzstillstand ('Non Herat Beating Donors') zu erlauben. (47)

In Deutschland sind BÄG und andere med. Gesellschaften gegen die Einführung der DCD. Siehe: gemeinsame Erklärungen

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise