Pflicht
In der Diskussion um die Widerspruchsregelung wird häufig von einer "Pflicht" zur Organspende gesprochen. Diese gäbe es bei der Notstandsregelung.
Bei der Widerspruchsregelung hat jeder auf der Grundlage der Selbstbestimmung das Recht, Widerspruch zur Organentnahme einzulegen. Er muss hierzu nur auf dem OSA "Nein" ankreuzen.
Die lückenlose "verpflichtende Entscheidung" ist die WSR. Dabei kommt niemand aus. Dort gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden" und kein "Ich will mich nicht entscheiden", so wenig, wie es dies nach der Feststellung des Hirntodes gibt.
Es gibt eine Reihe von gelebten Beispielen, bei denen wir von "Pflicht" reden
weil es um das Leben eines Menschen geht. Kein Schwerverletzter, kein Bewusstloser und kein Lebensmüder hat diesem Einsatz vorher (schriftlich) zugestimmt.
Auch mit der WSR regelt der Staat das, was der Bürger nicht geregelt hat, unabhängig von dessen Gründen. |
Anhang
Anmerkungen