Kategorie:Richtigstellung

Aus Organspende-Wiki
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Vorbemerkungen zu den Richtigstellungen:
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, der täuscht.
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten zitiert verbreitet, täuscht auch.
    Die Zitation schützt nicht vor der Tatsache, dass Halb- und Unwahrheit verbreitet wird. Daher schützen auch Zitationen von Halb- und Unwahrheiten nicht vor dem Vorwurf der Irreführung.
  • Wer bewusst Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, begeht den Tatbestand der bewussten Täuschung.
    Täuschung ist im deutschen Recht ein Strafbestand, der nach § 263 StGB (Betrug) oder § 146 StGB (Falschgeld) bestraft.

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