Kritiker: Unterschied zwischen den Versionen

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## Kein Hirntote kann noch irgend etwas wahrnehmen.<ref group="Anm.">Kein liebevolles Wort seiner Hinterbliebenen, kein liebevolles Streicheln, aber auch kein Aufschneiden für die Organentnahme. Siehe: [[Schmerzwahrnehmung]]</ref>
## Kein Hirntote kann noch irgend etwas wahrnehmen.<ref group="Anm.">Kein liebevolles Wort seiner Hinterbliebenen, kein liebevolles Streicheln, aber auch kein Aufschneiden für die Organentnahme. Siehe: [[Schmerzwahrnehmung]]</ref>
## Hirntoten sind alle lebenserhaltende (z.B. [[Eigenatmung]]) und lebensschützende (z.B. [[Lidschluss-Reflex]]) [[erloschen]].
## Hirntoten sind alle lebenserhaltende (z.B. [[Eigenatmung]]) und lebensschützende (z.B. [[Lidschluss-Reflex]]) [[erloschen]].
## Die von [[Alan Shewmon]] zusammengetragenen Angaben von über 170 Hirntoten belegen, dass trotz Fortsetzung der intensivmedizinischen Versorgung alle Hirntote bis zu ihrem [[Herztod]] in diesem Zustand des Hirntods verblieben.
# Der Mensch ist nicht der Körper, sondern er besitzt einen Körper. Damit ist der Mensch zu definieren als Einheit von Körper und Geist (und Seele). Mit dem Hirntod ist diese Einheit zerbrochen. Sie existiert nicht mehr und wir nie wieder existieren. Damit ist der Mensch tot. Es liegt somit ein reiner Körper (Leichnam) vor, der künstlich beatmet und künstlich ernährt wird, um den Blutkreislauf weiterhin aufrecht zu erhalten.
# Der Mensch ist nicht der Körper, sondern er besitzt einen Körper. Damit ist der Mensch zu definieren als Einheit von Körper und Geist (und Seele). Mit dem Hirntod ist diese Einheit zerbrochen. Sie existiert nicht mehr und wir nie wieder existieren. Damit ist der Mensch tot. Es liegt somit ein reiner Körper (Leichnam) vor, der künstlich beatmet und künstlich ernährt wird, um den Blutkreislauf weiterhin aufrecht zu erhalten.
Hieraus ergibt sich klar:
Hieraus ergibt sich klar:
{{back_gelb|Hirntod ist der Tod des Menschen. Herztod ist der Tod des Körpers.}}
{{back_gelb|Herztod ist der Tod des Körpers.<br>Hirntod ist der Tod des Menschen.}}


== Kritiker in Gruppen ==
== Kritiker in Gruppen ==

Version vom 6. August 2015, 10:51 Uhr

Kritiker sind Menschen, die Gegenstände oder Handlungen beurteilen. Dabei ist Kritik an sich wertneutral, wenngleich im deutschen Sprachraum "Kritik" und damit auch "Kritiker" häufig einen negativen Beigeschmack hat.

Kritiker zum Hirntod bzw. Organtransplantation sind in zwei Lager einzuteilen:

  • Die große Masse der Kritiker bringen Halb- und Unwahrheiten vor, die einen irreführenden Eindruck hinterlassen. (siehe: Richtigstellung
  • Einige wenige Kritiker bringen sachlich fundierte und korrekte Kritik vor.

Die Tabellen enthalten die Überschriften der von diesen Kritikern veröffentlichten Schriften. Meist führt der Link zu diesen Quellen. - Das "K hinter den Überschriften deutet darauf hin, dass es hierzu eine Korrektur gibt. Dies ist nur bei längeren Texten.

Empfehlung und Impulse

Unter Hirntod und den parallelen Themen Hirntoddiagnostik, Sicherheit, Lebende Hirntote und Schwangere Hirntote kann man sich umfassend zum Thema informieren. Gleiches gilt für das Taschenbuch "Hirntod".

Nach meinen Recherchen und reiflichen Überlegungen zu Hirntod und Organspende trage ich hier die für mich wichtigsten Fakten kurz zusammen:

  1. Es ist zwischen dem Hirnstammtod (USA, England, Polen) und dem Gesamthirntod (Deutschland, Österreich, Schweiz) zu unterscheiden. (Im weiteren Verlauf meiner Aufzählung gelten diese Aussagen meist auch für Hirnstammtote, immer aber für Gesamthirntote.)
  2. Kein Hirntoter ist je wieder ins normale Leben zurückgekehrt.
  3. Hirntoten ist Wahrnehmung und Bewusstsein unwiederbringlich erloschen. D.h. sie nehmen nichts mehr wahr, keinen noch so großen Schmerz und auch keine Anwesenheit von Hinterbliebenen. Daher benötigen sie auch keine Sterbebegleitung.
  4. Für Hirntote wurde zuvor alles Menschenmögliche getan, um sein Leben zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen, doch die Schwere der Ursache hatte dennoch den Hirntod zur Folge.
  5. Koma ist nicht gleich Hirntod. Beides kann medizinisch klar voneinander getrennt werden.
  6. Nach Feststellung des Hirntods wird die künstliche Beatmung abgeschaltet, worauf nach wenigen Minuten das Herz stehen bleibt, es sei denn: es liegt eine Zustimmung zur Organspende oder eine Schwangerschaft vor. Dann wird bis zur Organentnahme bzw. Entbindung weiterbehandelt.
  7. Wer gegen Organspende ist, weil seiner Meinung nach der Organspender auf dem OP-Tisch stirbt,
    1. der müsste auch in gleicher Weise gegen die Beendigung der Therapie nach Feststellung des Hirntods sein.
    2. In noch stärkerem Maße müsste er gegen die Patientenverfügung sein, weil diese noch viel früher in den Sterbeprozess eingreift, dort, wo oft noch Bewusstsein vorhanden ist, wenn auch keine Möglichkeit der Kommunikation.
  8. Der Hirntod ist keine Verletzung oder Schädigung des Gehirns, sondern ist dessen Totalschaden. Nichts in diesem Gehirn funktioniert mehr. Alles ist erloschen:
    1. Kein Hirntote wird je wieder einen Gedanken fassen können.
    2. Hirntote können sich damit auch an nichts mehr erinnern.
    3. Hirntoten ist ihr ganzes Wissen und Können erloschen.
    4. Kein Hirntote kann noch irgend etwas wahrnehmen.[Anm. 1]
    5. Hirntoten sind alle lebenserhaltende (z.B. Eigenatmung) und lebensschützende (z.B. Lidschluss-Reflex) erloschen.
    6. Die von Alan Shewmon zusammengetragenen Angaben von über 170 Hirntoten belegen, dass trotz Fortsetzung der intensivmedizinischen Versorgung alle Hirntote bis zu ihrem Herztod in diesem Zustand des Hirntods verblieben.
  9. Der Mensch ist nicht der Körper, sondern er besitzt einen Körper. Damit ist der Mensch zu definieren als Einheit von Körper und Geist (und Seele). Mit dem Hirntod ist diese Einheit zerbrochen. Sie existiert nicht mehr und wir nie wieder existieren. Damit ist der Mensch tot. Es liegt somit ein reiner Körper (Leichnam) vor, der künstlich beatmet und künstlich ernährt wird, um den Blutkreislauf weiterhin aufrecht zu erhalten.

Hieraus ergibt sich klar:

Herztod ist der Tod des Körpers.
Hirntod ist der Tod des Menschen.

Kritiker in Gruppen

Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.

Der eingetragene Verein "Kritische Aufklärung über Organtransplantation" (KAO) betreibt die Internetseite http://www.initiative-kao.de

Nach § 8 ihrer Satzung vom 18.11.2006 handelt es sich bei KAO um einen e.V. mit Steuerbegünstigigungen.[1] Ob sich damit eine Gemeinnützigkeit verbindet, ist unklar.

Auf der Seite der Vereinsvorstellung[2] steht sehr deutlich, was sie "fordern": "Von uns allen: die eigene Sterblichkeit zu akzeptieren".[Anm. 2] - Sollte dieser e.V. vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein, ist dies auf dem Hintergrund dieser Forderung an uns alle schwer nachvollziehbar. Eine solche Forderung hat mit Gemeinnützigkeit kaum was zu tun.

Der Vorstand von KAO besteht aus 6 Personen. Von Stand Sept. 2012 waren eingetragen:[Anm. 3]

  • 1. Vorsitzende: Renate Focke, Bremen
  • 2. Vorsitzender: Johannes Meyer, Köln
  • Schatzmeisterin: Liliana Stahnke
  • Schriftführer: Gebhard Focke, Bremen
  • Beisitzerin: Gisela Meyer, Bad Bodendorf
  • Beisitzer: Martin Stahnke

Bei KAO handelt es sich nach eigenen Angaben meist um Eltern, deren Kind in den Hirntod starben und die der Anfrage um Organspende zugestimmt haben. Anschließend kamen Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung.[Anm. 4]

Soweit nicht anders angegeben, dienten für diese Recherche:
- http://www.initiative-kao.de/kao-organspende-die-verschwiegene-seite-2011.pdf Zugriff 22.11.2014.

Nach Berichten der Eltern und anderer Familienangehöriger ist im Ablauf der Entscheidungsfindung wie auch bei der Organentnahme nicht alles korrekt oder vorbildlich gelaufen, zum Teil sogar unverantwortlich. Die traumatisierten Eltern haben sich zu KAO zusammengeschlossen und setzen sich nun gegen Organspende ein (Jeder soll seine Sterblichkeit akzeptieren). Mitunter wird es so gesehen und auch so dargestellt, als hätte die Medizin diese Kinder getötet. Es wird kaum gesehen, dass ein Unfall mit schwerer Schädelverletzung die Ursache des Hirntods war.

Gisela, Jürgen und Johannes Meyer

Gisela und Jürgen Meyer sind die Eltern des 1991 mit 16 Jahren bei einem Ski-Unfall tödlich verunglückten Lorenz Meyer. Johannes Mayer ist sein Bruder.

Das Ehepaar Meyer machte mit seinen vier Kindern Skiurlaub. Der 16-jährige Lorenz Meyer stürzte am Ende der Piste und schlug mit dem Hinterkopf auf einen Stein auf. Mit einer schweren Kopfverletzung wurde er ins Krankenhaus gefahren. Als die Eltern in auf der Intensivstation besuchten, sahen sie "in sein völlig unverletzt aussehendes Gesicht".[Anm. 5]

Renate und Gebhard Focke

Renate und Gebhard Focke sind die Eltern des 1997 mit 29 Jahren bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten Arnd Focke.

Der 29-jährige Arnd Focke kam nach einem schweren Verkehrsunfall mit schwerem Schädel-Hirn-Trauma auf die Intensivstation eines Krankenhauses. Zwei Tage später stand die Frage um Organspende im Raum, noch vor der Feststellung des Hirntods. "Unsere Schwiegertochter sagte uns dann wenig später, Arnd hätte sich für Organspende ausgesprochen. Wir teilten das den Ärzten mit."
Renate Focke berichtet weiter: "Den Gedanken an Organentnahme ließ ich nicht zu, denn er passte nicht zu meinem Erleben.
Meine Tochter, die zwischenzeitlich zu Hause gewesen war und zwei Tage später in die Klinik zurückkam, protestierte heftig gegen unsere vorweggenommene Zustimmung zur Organentnahme und sagte erschüttert: 'Er ist doch keine Organbank!' Ich hörte ihren Protest, verstand sie, aber stand ihr nicht bei. Denn über allem stand seine mündliche Erklärung für die Organspende."

Liliana und Martin Stahnke

Renate und Lutz Greinert

Renate und Lutz Greinert sind die Eltern des 1985 mit 15 Jahren bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten Christian Greinert.

Der 15-jährige Christian Greinert fuhr mit dem Fahrrad von der Schule nach Hause. Dabei wurde er von einem Auto erfasst, über die Motorhaube geschleudert und blieb auf dem Gehweg liegen. Mit einem Hubschrauber wurde er in die medizinische Hochschule nach Hannover geflogen. Dort wurde nach Tagen der Hirntod festgestellt. Renate und Lutz Greinert stimmten der Frage um Organspende zu.[3] - Nach der Organentnahme wollte sie den Körper von ihrem Sohn Christian sehen. Er wurde ihr gezeigt. Die Augenhöhlen waren leer, da die Augen für die Hornhautspende entnommen und nicht wieder zurückgesetzt wurden. Renate Greinert war entsetzt und wollte nun auch den Oberkörper sehen. Der war eine einzige klaffende Wunde. Dieser Anblick gab ihr den Rest.
Eine der Reaktionen dieser Erfahrung war die Gründung des Vereins KAO.
Rückblickend sagt Renate Greinert über den Tod ihres Sohnes Christian: "Mein Kind konnte nicht sicher in den Tod hinübergleiten, sein Lebensschiff ist übergangslos abgestürzt."[Anm. 6]

Renate Greinert

Unversehrt sterben Organspende - nie wieder!

Rosemarie Körner

Rosemarie Körner beschreibt in der Broschüre "Organspende - die verschwiegene Seite" ihre "Erfahrungen mit dem sogenannten Hirntod": Ihr Mann wurde am Kropf operiert. In der darauf folgenden Nacht kam es zu einem Herzstillstand. Die Reanimation sei erfolglos gewesen. Hiervon wurde umgehend der Oberarzt verständigt, der 20 Minuten später in der Klinik war. Er hätte nun erfolgreich reanimiert und eine Notoperation durchgeführt.[Anm. 7]

Das Fazit von Rosemarie Körner zur Organspende lautet: "Sicher ist nur, dass der Organspender unwiederbringlich tot ist nach der Spende." Dies muss jedoch ergänzt werden mit den Worten: "Genauso sicher tot sind auch alle, denen nach Feststellung des Hirntods die künstliche Beatmung abgestellt wird."[Anm. 8]

Hirntote sind nicht tot

Die Kinder dieser Eltern

Aus der Summe der o.g. Quellen[Anm. 9] lässt sich diese Tabelle der hirntoten Kinder erstellen:

Hirntoter Jahr Alter Art Notiz
Herr Körner 1975 38 Herzinfarkt Ehemann, kein Organspender
Christian Greinert 1985 15 Verkehrsunfall Sohn
Lorenz Meyer 1991 16 Ski-Unfall Sohn
Arnd Focke 1997 29 Verkehrsunfall Sohn

Religiöse Gruppen

Evangelische Frauen in Deutschland e.V.

Positonspapier zur Organspende K [www.ekd.de/aktuell_presse/

pm2013_10_21_212_evfrauen_organspende.html Presseerklärung zum Positionspapier]

Delegiertenversammlung der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland

Presseerklärung vom 14.11.2011

Konvent Evangelischer Theologinnen in der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Stellungnahme zur Organspende

Arbeitskreis Christen und Bioethik

[http://www.bioethik-nrw.de/acb-antwort-organspende-rhein-landessynode-18-04-

13.pdf#page=1&zoom=auto,0,849 Antwort an die Rheinische Landessynode ... vom 18.4.2013]

[http://www.bioethik-nrw.de/acb-schreiben-

praeses-schneider-04-02-13.pdf Geistliches Wort zur Organspende vom 27.11.2012]

Politische Gruppen

Fraktion DIE LINKE

Kleine Anfrage Entschließungsantrag Anfrage 23.7.13

Landesarbeitskreis Grüne-Bayern

[http://lak.gruene-

bayern.de/blog/archives/2462 Organspendepapier verabschiedete Fassung]

Christdemokraten für das Leben

Es droht eine Vergesellschaftung der Organspende

Sonstige Gruppen

Initiative gegen Mordärzte

Georg Meinecke gibt in seinem im Jahre 2013 erschienen Buch "Organtransplantation. Gottes oder Satans Werk"[4] auf den Seiten 44 und 46 an, dass die "Initiative gegen Mordärzte" am 18. Mai 2012 bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin ein Strafanzeige "wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung" eingereicht hätten, nennt aber keine Namen.

http://www.spkpfh.de/Strafanzeige_wegen_Mordes_gegen_Bundesaerztekammer_DSO.pdf[Anm. 10]
Unter diesem Link ist die PDF-Datei der Strafanzeige im Internet, aber ohne Namen der Unterzeichnenden. - Google bringt 18 Internetseiten mit "Initiative gegen Mordärzte", doch ohne Namen der Personen. - Google bringt zum Aktenzeichen "234 Js 208/12" drei Internetseiten, doch auch diese ohne weitere Informationen zu den Personen.

Am 28.11.2013 wurde eine Anfrage an das Justizministerium Berlin gerichtet, die Namen der Unterzeichnenden zu nennen.[Anm. 11]

Auf Nachfrage vom 29.10.2014 (über 10 Monate später) kam die Antwort, dass diese Information bei der Staatsanwaltschaft in Berlin angefragt werden soll.[Anm. 12]Eine entsprechende Anfrage an die Staatsanwaltschaft Berlin wurde am 17.11.2014 auf postalischem Wege abgesendet. In der Antwort der Staatsanwaltschaft Berlin vom 27.11.2014 wurden die Namen der Kläger nicht mitgeteilt, "da insofern kein berechtigtes Interesse an der Übermittlung erkennbar ist".[Anm. 13]

Strafanzeige gegen die Bundesärztekammer und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung

Einzelne Kritiker

Medizin

Hier werden nur die deutschen Kritiker aufgeführt, weil sie im Grunde gegen den Gesamthirntod protestieren. Die häufig zitierten amerikanische und britische Ärzte werden hier nicht aufgeführt, da diese gegen den dort geltenden Hirnstammtod protestieren.

Paolo Bavastro

Organspende: Kein Ende der ethischen Diskussion

Dr. med. Regina Breul

Organspende - ethische Grauzone aus biblischer und medizinischer Sicht Offener Brief an die Bundeskanzlerin vom 18.11.2011

Prof. Alexandra Manzei

Sabine Müller

Der Tod als Ansichtssache Wie tot sind Hirntote?


Stephan Sahm

- Ist die Organspende noch zu retten?

Rechtswesen

Prof. Wolfgang Waldstein

Wolfgang Waldstein (*1928) promovierte und habilitierte in Rechtswissenschaft. Unter seinen zahlreichen Schriften publizierte er auch über das Recht auf Leben. Seit 1992 ist er emeritiert. Seit 1994 ist er Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben."

Leben retten durch Töten? Der Wert des Lebens Bereitschaft, sich töten zu lassen


Anhang

Anmerkungen

  1. Kein liebevolles Wort seiner Hinterbliebenen, kein liebevolles Streicheln, aber auch kein Aufschneiden für die Organentnahme. Siehe: Schmerzwahrnehmung
  2. In der KAO-Broschüre "Organspende - die verschwiegene Seite" steht auf Seite 2 die Forderung etwas ausführlicher: "sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinander zu setzen und sich zu fragen, ob man Lebensverlängerung um jeden Preis akzeptiert – denn auch bei bewusster Zustimmung des Organgebers muss man auf das Unglück dieses anderen Menschen warten".
    Es wird hierbei verschwiegen, dass dieses Unglück geschieht, unabhängig ob jemand auf ein Organ wartet oder nicht. - Es ist jedoch so: Weil das Unglück geschehen ist und eine Zustimmung zur Organspende gegeben wurde, konnten die Organe transplantiert werden.
  3. Auffallend ist, dass es bei den 6 Vorstandsposten 3 Familiennamen sind. Hierbei stellt es sich die Frage, ob dies die Größe des Vereins wiederspiegelt, d.h. die meisten Vereinsmitglieder im Vorstand sind? - Fakt ist: Renate und Gebhard Focke sind/waren ein Ehepaar. Gisela und Jürgen Meyer sind/waren ein Ehepaar, Johannes Meyer ist deren lebender Sohn. Liliana und Martin Stahnke? (Zugriff am 22.11.2014).
    Auch Januar 2011 waren bei 6 Vorstandsmitglieder 3 Familiennamen eingetragen:
    1. Vorsitzende: Renate Focke, Bremen
    2. Vorsitzender: Johannes Meyer, Köln
    Schatzmeister: Lutz Greinert, Wolfsburg
    Schriftführer: Gebhard Focke, Bremen
    Beisitzerin: Renate Greinert, Wolfsburg
    Beisitzerin: Gisela Meyer, Bad Bodendorf
    (Quelle: http://web.archive.org/web/20110704205652/http://www.initiative-kao.de/kao-vereinsvorstellung.html)
  4. Beim 29-jährigen Arnd Focke lag eine mündliche Zustimmung zur Organspende vor, die seine Ehefrau bestätigte. Arnd Focke ist der Sohn von Renate und Gebhard Focke.
  5. Dies ist die Sicht der Mutter. - Wenn Lorenz mit dem Hinterkopf auf einen Stein aufschlug, ist klar, dass sein Gesicht völlig unverletzt aussieht.
  6. Über 98% der Organspender stürzen mitten aus ihrem Leben in den Hirntod ab. Es da kein Hinübergleiten. Die Ursache ist jedoch nicht die Organspende, sondern das todbringende Ereignis: Bei knapp 60% eine massive Hirnblutung, bei je 10-15% Schädel-Hirn-Trauma (Unfall), Herz-Stillstand oder massiver Hirninfarkt. Deutlich wird dies daran, wenn dieses Ereignis nicht todbringend ist, sondern "nur" zu einem absoluten Pflegefall führt, der seine Umwelt nicht mehr wahrnimmt und nicht mehr mit ihr kommunizieren kann.
  7. Dies klingt sehr unglaubwürdig: Eine Faustregel besagt, dass eine erfolglose Reanimation nach 30 Minuten abgebrochen wird. Dazu kommen die 20 Minuten, bis der Oberarzt gekommen ist und die Reanimation fortsetzt. 20 Minuten - selbst wenn diese, wie Rosemarie Körner angibt, im Kühlraum der Pathologie erfolgt sein sollen - ohne weitere Herztätigkeit, danach noch erfolgreich zu reanimieren, das klingt wie Gebrüder Grimm oder Hollywood.
  8. Wenn keine Schwangerschaft vorliegt und der Hirntod festgestellt ist, gibt es nur die Wahl zwischen Abschalten der künstlichen Beatmung binnen weniger Stunden (meist binnen 4 Stunden, je nach Klinik) oder Organentnahme, mit der bei rund 85% binnen 24 Stunden begonnen wird.
  9. Hauptsächlich aus der Schrift "Organspende - die verschwiegene Seite". Siehe: http://www.initiative-kao.de/kao-organspende-die-verschwiegene-seite-2011.pdf Zugriff am 22.11.2014.
  10. Zugriff 22.11.2014. - Fakt ist, dass diese Strafanzeige im Internet einzig unter www.spkpfh.de steht, der Seite des „Sozialistische Patientenkollektiv (SPK)“. Sie ist in Wikipedia beschrieben.
  11. Der Wortlaut des Schreibens:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin Klaus Schäfer, Klinikseelsorger in Karlsruhe, Autor der Bücher "Pro und Contra zur Organspende":
    http://www.amazon.de/gp/product/3848204126
    http://www.amazon.de/gp/product/3848204886
    Georg Meinecke gibt in seinem im Jahre 2013 erschienen Buch "Organtransplantation. Gottes oder Satans Werk" auf den Seiten 44 und 46 an, dass die "Initiative gegen Mordärtze" am 18. Mai 2012 bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin ein Strafanzeige "wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung" eingereicht hätten.
    Ich suche nun nach Namen, die diese Strafanzeige unterschrieben haben.
    http://www.spkpfh.de/Strafanzeige_wegen_Mordes_gegen_Bundesaerztekammer_DSO.pdf Unter diesem Link ist die PDF-Datei der Strafanzeige im Internet, aber ohne Namen der Unterzeichnenden.
    Google brachte mir heute 18 Internetseiten mit "Initiative gegen Mordärzte", doch ohne weitere Informationen zu den Personen.
    Google bringt zum Aktenzeichen 234 Js 208/12 vier Internetseiten, doch auch diese ohne weitere Informationen zu den Personen.
    Ich schreibe derzeit an einem Buch über Hirntod. Dabei will ich auch diese Strafanzeige mit aufnehmen, aber mit den Namen der Unterzeichnenden.
    Ich bitte Sie daher, mir die Namen der Unterzeichnenden mitzuteilen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Klaus Schäfer
  12. Es ist unfassbar, dass unter Nennung der Klage (Mord und Bildung einer kriminellen Vereinigung), Datum (18.5.2012) und Aktenzeichen (234 Js 208/12) es so schwierig ist, die Namen der Unterzeichnenden zu erfahren.
    Alle Anzeichen sprechen dafür, dass Georg Meinecke zur "Initiative gegen Mordärzte" gehört oder ihr zumindest nahe steht. Anders ist es nicht zu erklären, dass er bei so großer Verschwiegenheit dieser Anzeige er davon weiß.
  13. Auf Ihr Schreiben vom 17.11.2014 teile ich Ihnen mit, dass hiesiges Ermittlungsverfahren am 29.05.2012 gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.
    Auskünfte zur Person des Anzeigeerstatters oder weiterer Personen in diesem Zusammenhang werden versagt, da insofern kein berechtigtes Interesse an der Übermittlung erkennbar ist (§ 475 Abs. 1 i.V.m. Abs. IV der Strafprozessordnung).
    Diese ergeben sich weder aus Ihrer Position als Betreiber einer Internetseite noch als Buchautor.
    Mit freundlichen Grüßen

    § 170 der Strafprozessordnung besagt:
    "§ 170 [Entscheidung über eine Anklageerhebung]
    (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
    (2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist." § 475 Abs. 1 i.V.m. Abs. IV der Strafprozessordnung besagt:
    "Für eine Privatperson und für sonstige Stellen kann, unbeschadet der Vorschrift des § 406e, ein Rechtsanwalt Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Auskünfte sind zu versagen, wenn der hiervon Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat." (http://dejure.org/gesetze/StPO/475.html Zugriff am 3.12.2014.

Einzelnachweise