Eugen Brysch

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Schriften

Stellungnahme zum Referentenentwurf (09.10.2018)

Am 09.10.2018 veröffentlichte die Deutsche Stiftung Patientenschutz das Schreiben "Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz für bessereZusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)".[1] Darin heißt es:

Die vorgeschlagene Einführung eines neurologischen konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienstes zur Hirntodfeststellung bei möglichen Spendern ist überfällig.

Eine Begründung hierfür wird nicht gegeben, dabei haben nur Kliniken mit Neurochirurgie Neurologen bzw. Neurochirurgen. Einer von ihnen wird seit 2015 für die Feststellung des Hirntodes gefordert. Von den 1.248 Kliniken mit Intensivstation sind 35 Uni-Kliniken (A-Klinik), 123 Kliniken mit Neurochirurgie (B-Kliniken) und 1.090 Kliniken ohne Neurochirurgie (C-Kliniken).[2] Woher sollen die 1.090 C-Kliniken für die Durchführung der HTD den benötigten Neurologen bzw Neurochirurgen hernehmen?

Das Transplantationsgesetz (TPG) hat die Gesamtverantwortung für das Organtransplantati-onssystem einer weitgehend geschlossenen, sich selbst kontrollierenden „Selbstverwaltung “ übertragen.

Die 2012/2013 erfolgte Vernetzung der Kontrollinstanzen machen eine Verstaatlichung des Systems überflüssig.

Aus Sicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist dies der einzige Weg, das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende nachhaltig zu gewinnen.

Entscheidungen

Eugen Brysch zur Widerspruchsregelung

Organspende: Schweigen heißt nicht Zustimmung (01.04.2019)

Am 01.04.2019 veröffentlichte Eugen Brysch auf der Seite der Stiftung Patientenschutz die Pressemeldung: "Organspende: Schweigen heißt nicht Zustimmung".[3][Anm. 1] Darin wird Eugen Brysch zitiert mit den Worten:

Die Widerspruchsregelung setzt darauf, dass der Bürger sich mit der Organspende nicht beschäftigt und schweigt.

Sie setzt darauf, dass sich niemand um diese Frage drücken kann. Wer sich drückt, stimmt im Falle des Hirntodes der Organentnahme zu. Diese Regelung gibt es auch in anderen Bereichen unseres Lebens, siehe: Alleinerziehende, Patientenverfügung und Testament

Die bewusste Entscheidung für die Organspende wird faktisch abgeschafft.

Sie wird nicht abgeschafft, sondern gefördert.

Zudem kann bei der Widerspruchsregelung von Spende keine Rede mehr sein.

Es geht um einen Widerspruchsregelung, nicht um eine Notstandsregelung

Denn jede Organspende ist eine freiwillige Entscheidung. Schweigen heißt aber nicht Zustimmung.

Siehe: Alleinerziehende, Patientenverfügung und Testament

Doch dieses Geschenk ist nicht mit der Brechstange zu erzwingen.

Es wird nur erzwungen, aktiv "Nein" zu sagen, wenn man kein Organspender sein will.

Genauso gut kann es auch ethische oder persönliche Gründe geben, sich gegen die Organspende zu entscheiden.

Diese müssen noch nicht einmal angegeben werden. Es genügt, auf dem OSA einfach "Nein" zu anzukreuzen.

Das Transplantationssystem muss in staatliche Hände gelegt werden. ... Der Staat darf die Verteilung von Lebenschancen nicht privaten Institutionen überlassen.

... und weshalb?

Studie: Möglicher Widerspruch zwischen Patientenverfügung und Organspende kaum bekannt (20.02.2019)

Am 20.02.2019 veröffentlichte Eugen Brysch die Pressemeldung "Studie: Möglicher Widerspruch zwischen Patientenverfügung und Organspende kaum bekannt".[4] Darin sagt Eugen Brysch:

Viele wollen ohne Intensivmedizin friedlich sterben. Aber genau hier liegt das Problem. Denn ohne künstliche Beatmung und Versorgung ist eine Organspende nicht möglich.

Ohne Intensivstation und ohne künstliche Beatmung wird niemand ein Hirntoter und damit auch kein Organspender.

Die von Jens Spahn propagierte Widerspruchsregelung wird das Problem noch vergrößern. Denn diese Regelung setzt darauf, dass der Bürger sich mit der Organspende nicht beschäftigt und schweigt. Eine bewusste und aufgeklärte Entscheidung für Organspende wird damit faktisch abgeschafft.

Als Patientenschützer sollte Eugen Brysch auch wissen, dass es nicht nur das Recht auf Information gibt, sondern in gleicher Weise auch auf Nichtwissen. Nach Ende der Schulzeit kann niemand zum Aneignen von Wissen verpflichtet werden. - Wer sich informieren möchte, konnte dies auch schon vor der inzwischen geltenden Erklärungsregelung: BZgA, Krankenkassen und ein eigens dazu eingerichtetes Infotelefon informierten schon seit Jahrzehnten (1997 wurde das TPG verabschiedet, das die Aufklärungspflicht von BZgA und Krankenkassen vorschreibt).

Organspende: Ohne Vertrauen bringt Widerspruchsregelung nichts (06.09.2018)

Am 06.09.2018 veröffentlichte Eugen Brysch auf der Internetseite der Patientenstiftung die Pressemeldung "Organspende: Ohne Vertrauen bringt Widerspruchsregelung nichts".[5] Darin wird Eugen Brysch mit den Worten zitiert:

Solange es kein Vertrauen in das Transplantationssystem gibt, bringt eine Widerspruchsregelung nichts.
Es gilt vielmehr, das Vertrauen der Menschen in das Organspendesystem zu gewinnen.

Siehe: Entscheidungen

Dies ist nur mit einem transparenten und sicheren Transplantationssystem möglich.

Das Transplantationssystem in Deutschland ist transparent und sicher.

Hierzu braucht es klare und einheitliche Regeln sowohl für die Verteilung der Organe als auch für die Organisation und Kontrolle.
Andernfalls werden auch die Rechte der Menschen auf der Warteliste durch eine Widerspruchsregelung nicht gestärkt. Denn für sie bleibt das Transplantationssystem eine intransparente Black-Box.

Siehe: Allokation und Sicherheit

Organspende: Gesetzentwurf richtig - Zentrales Problem jedoch nicht gelöst (06.05.2019)

Am 06.05.2019 veröffentlichte Eugen Brysch die Pressemeldung "Organspende: Gesetzentwurf richtig - Zentrales Problem jedoch nicht gelöst".[6] Darin wird Eugen Brysch mit den Worten zitiert:

Denn den Menschen fehlt weiter Vertrauen in das heutige Organspendesystem.
Nur so kann das Vertrauen in die Organspende wachsen und die Spendebereitschaft erhöht werden.

Siehe: Entscheidungen

Es gilt, das Transplantationssystem in staatliche Hände zu legen.
Bundestag und Bundesregierung dürfen die Verteilung von Lebenschancen nicht privaten Institutionen überlassen.

Warum denn?

Damit soll Transparenz und Gerechtigkeit sichergestellt werden. Das betrifft sowohl die Regeln und Verteilungskriterien als auch die Organisation und die Kontrolle.

Siehe: Allokation und Sicherheit

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung (25.09.2019)

In der "Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zur Änderung des Transplantationsgesetzes im Rahmen der 59. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 25.09.2019"[7] schreibt Eugen Brysch[Anm. 2]:

Denn die meisten bestimmen, dass ihre Patientenverfügung Vorrang vor einer Organspende haben soll. (3)

Dann braucht es keine Zustimmung zur Organspende, denn ohne Intensivmedizin und künstliche Beatmung ist ist Organspende unmöglich. - Im Jahr 2009 trat das Patientenverfügungsgesetz, eingearbeitet in das BGB, in Kraft. Seit 2010 geht die Zahl der potentiellen Organspender, d.h. festgestellter Hirntod und gesunde Organe, stets zurück. Dies dürfte wesentlich darauf zurückzuführen sein, dass durch die Vorrangstellung der PV gegebenüber der Organspende durch das vorzeitige Therapieende kein Hirntod erreicht wird. Hier liegt es auch in der Verantwortung der Stiftung Patientenschutz, dass darauf hingewiesen wird, dass der Konflikt zwischen PV und Organspende nur bei einem vorzeitigen Tod (siehe: Statistik/Spender#Todesursachen_der_Organspender) in Frage kommt.

Doch Schweigen ist keine Zustimmung. Das Recht auf Selbstbestimmung des Einzelnen wird eingeschränkt, wie es beispielsweise im Datenschutz, im Verbraucher-oder Medizinrecht ansonsten unvorstellbar wäre. (3)
Auch gehört es zu den demokratischen Spielregeln, dass eine Enthaltung nicht als Ja-Stimme gezählt wird. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll davon nun in einer ethisch und psychologisch sensiblen Frage abgewichen werden.

Siehe: Alleinerziehende, Patientenverfügung und Testament

So kann sich die Vertrauenskrise weiter verschärfen. (3)
Die Krise der Organspende in Deutschland ist auch eine Vertrauenskrise.
Auch verbinden viele Menschen mit dem Thema Organspende noch immer die im Jahr 2012 aufgedeckten Skandale.

Siehe: Entscheidungen

Verstärkt wird dies, da im Gesetzentwurf eine zweite Schranke durch einen möglichen Widerspruch der Angehörigen ausdrücklich ausgeschlossen wird. (3)
Die Angehörigen haben kein eigenes Entscheidungsrecht. (6)
Die nächsten Angehörigen verlieren im Vergleich zur bestehenden Rechtslage die Möglichkeit, eine eigene Entscheidung zu treffen, sofern keine schriftliche oder mündliche Willensbekundung des möglichen Organspenders bekannt ist. (6)

Es soll um den Willen des Hirntoten gehen - ebenso bei der PV um den Willen des Sterbenden -, nicht um den Willen der Hinterbliebenen.

Von einer „doppelten Widerspruchsregelung“ kann somit keine Rede sein. (3)
Überhaupt kann von einer „doppelten Widerspruchslösung“ bei dem vorliegenden Gesetz-entwurf eigentlich keine Rede sein. (6)

Das "doppelte" kommt daher, dass die Hinterbliebenen um einen evtl. mündlichen Widerspruch gefragt werden.

Und es widerspricht der gängigen Praxis in Ländern wie Österreich oder Spanien. Hier werden keine Organspenden gegen den Willen der Angehörigen durchgeführt. (3)

In diesen Ländern wird es so praktiziert, wie es der Gesetzentwurf vorgeschlagen hat. In diesen Ländern wird nicht nach dem Willen der Hinterbliebenen gefragt. Siehe: Österreich und Spanien

Bislang ist durch die Zustimmungsregelung sichergestellt, dass Organe nicht gegen den Willen des Spenders oder seiner nahen Angehörigen entnommen werden können. Mit einer Widerspruchsregelung steigt die Gefahr drastisch, dass Menschen zu Organspendern werden, obwohl sie dies nicht wollten. (6)

Die öffentlich zugänglichen Jahresberichte der DSO belegen, dass seit 2006 über 50% der Hirntoten weder eine schriftliche noch einen mündliche Willenserklärung hinterlassen hat. D.h. in über 50% der Fälle mussten die Hinterbliebenen annehmen oder selbst entscheiden. Wie Brysch selbst auf Seite 3 dieser Stellungnahme angibt, stehen "84% der Bevölkerung dem Thema Organspende grundsätzlich positiv gegenüber". Dies ist jedoch in den Entscheidungen nicht zu erkennen. Damit widersprechen Hinterbliebene der Organspende, obwohl der Hirntote dieser zugestimmt hätte. Hier wird der von Brysch so stark betonte Patientenwillen eindeutig missachtet.

In der aktuellen Debatte wird oft angeführt, dass die Zahl der tatsächlichen Organspender auch deshalb so niedrig sei, da Organspendeausweise oft nicht gefunden werden. (6)
Es ist somit nicht unwahrscheinlich, dass in einzelnen Fällen bei konsequenter Anwendung dieses Rechts auch Menschen Organe entnommen werden, deren Widerspruch erst später gefunden wird. (6)

Dies kann aber nicht seit 2010 mit eine stetig steigenden Zahl erfolgen, dass deswegen die Zahl der potentieller Organspender (siehe oben) so drastisch abnimmt. Einleuchtender ist hingegen die Vorrangstellung der PV gegenüber der Organspende.

Dann muss in der Umkehrung auch davon ausgegangen werden, dass schriftliche Widersprüche nicht oder eventuell zu spät gefunden werden. (6)

Der Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung sah vor, dass auch ein den Hinterbliebenen bekannter mündlicher Widerspruch gültig ist.

Heute entscheiden die Angehörigen bei 57 Prozent der tatsächlichen Organspenden.3Sie sind damit eine wichtige Stütze der Organspende in Deutschland. (6)

Das Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen sieht nicht vor, dass sie fremdbestimmt werden, sondern dass jeder seinen Willen erfüllt bekommt. Daher sollte man auch bei der Organspende nicht auf den Willen der Hinterbliebenen geschaut werden, sondern auf den Willen des Hirntoten. So wird es auch bei einer PV gemacht.

Verneint der Angehörige dies, hat aber Zweifel oder Bedenken bezüglich einer Organ-spende in diesem Fall, steht er selbst unter Druck. (7)

Dieser Druck ist mit der Entscheidungsregelung und der Erklärungsregelung noch größer, da die Hinterbliebenen den Willen des Hirntoten nicht kennen. Bei der Widerspruchsregelung bestünde die Möglichkeit, dass man sagen kann, dass es dem Hirntoten nicht wichtig war, zu widersprechen. Andernfalls hätte er dies schriftlich oder mündlich getan. Daher kann von einer Zustimmung zur Organentnahme ausgegangen werden.

Gleichzeitig geraten die Ärzte in ein Dilemma. (7)

Dieses Dilemma ist nicht erkennbar und wurde auch nicht benannt. Daher: Panikmache

Von der im Gesetzentwurf versprochenen Entlastung von Angehörigen und Ärzten kann keine Rede sein. (7)

Das oben Genannte widerspricht dieser Aussage.

Es gehört in Österreich zur üblichen Praxis, dass gegen den Willen der Angehörigen keine Organe entnommen werden. Dabei ist die dortige Rechtslage mit dem Gesetzentwurf vergleichbar. Auch das spanische Modell setzt darauf, keine Organspende gegen den Willen der Familie durchzuführen, da ein einziger sich daraus ergebender Skandal das ganze Programm untergraben würde. Es ist daher völlig unverständlich, warum mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Entscheidungsrecht der Angehörigen aus dem Transplantationsgesetz gestrichen werden soll und somit ein eigenes Widerspruchsrecht für sie als doppelte Schranke ebenfalls explizit ausgeschlossen wird. (7)

In beiden Nationen geht es dem Gesetz nach nur um den Willen des Hirntoten. In beiden Nationen werden die Hinterbliebenen gefragt, ob ihnen ein mündlicher Widerspruch bekannt ist. In beiden Nationen werden die Hinterbliebenen nicht gefragt, was sie wollen, sondern ob sie damit einverstanden sind, dass aufgrund der Ermangelung eines schriftlichen und mündlichen Widerspruchs von einer Zustimmung zur Organentnahme ausgegangen werden kann. In Spanien besagt die Anweisung für den Arzt ausdrücklich, dass er für das Gespräch mit den Hinterbliebenen sich viel Zeit nehmen soll, um sie zur Zustimmung zur Organentnahme zu bewegen. Dort wird das Gespräch definitiv nicht ergebnisoffen geführt. Siehe: Österreich und Spanien

Das Selbstbestimmungsrecht des möglichen Spenders ist in der bestehenden Rechtslage sehr gut gewahrt. (7)

Hier widerspricht sich Brysch selbst, denn auf Seite 6 schreibt er: "Heute entscheiden die Angehörigen bei 57 Prozent der tatsächlichen Organspenden."

Der Gesetzgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die gesamte Bevölkerung durch persönliche Anschreiben über die Änderung einer Rechtslage zu informieren. Praktisch ist dies auch gar nicht möglich. (8)

Auch wenn der Gesetzgeber dazu nicht verpflichtet ist, darf er es dennoch tun. Praktisch ist dies auch möglich.

Im vorgesehenen Register kann neben dem Widerspruch auch ein Ja zur Organspende dokumentiert werden, doch die Option „Derzeit noch unentschieden“ ist nicht vorgesehen. Dies führt unweigerlich dazu, dass Unentschiedene entweder zum Widerspruch gedrängt werden oder stillschweigend möglicher Organspender sind, da Schweigen als Zustimmung gewertet wird. (8)

Nach festgestelltem Hirntod gibt es kein "unentschieden". Dort wird ein "Ja" oder ein "Nein" benötigt. Und für genau diese Situation wird der ganze Aufwand betrieben.

Das vorgeschlagene Register ist außerdem nicht so unbürokratisch angelegt, wie angekün-digt. In der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzentwurfes wurde ausgeführt, dass ein Eintrag oder eine Änderung des Eintrags zunächst nur persönlich bei einem Arzt mög-lich sein soll. Dies ist eine doppelte Hürde: Durch die Notwendigkeit eines Termins und die Offenbarung seiner Entscheidung gegenüber dem Arzt. (9)

Ist denn hier die Erklärungsregelung besser?

Schließlich wagen Initiatoren und Unterstützer des Gesetzentwurfes Prognosen darüber, in welchem Umfang die Zahl der tatsächlichen Organspender steigen wird. Der Bundestags-abgeordnete Karl Lauterbach spricht von einer Verdoppelung10, der Berliner Transplantati-onsmediziner Kai-Uwe Eckardt rechnet mit einem Zuwachs von 30 Prozent11. Dahingegen geht der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, von 200 Fällen aus, die aus seiner Sicht „möglicherweise auch durch viel mehr Vertrauensarbeit“ generiert werden könnten. (9)

Wo sind hier die Vergleichszahlen zur Erklärungregelung?

In den Medien erscheinende Zitate von Eugen Brysch zur Widerspruchsregelung

Im Ringen um eine Neuregelung für die Organspende hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz vor einer Aufgabe des Prinzips der Freiwilligkeit gewarnt. Das wäre bei der sogenannten Widerspruchsregelung der Fall, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.[8]
Bei der Widerspruchsregelung könne von Spende keine Rede mehr sein, sagt Vorstand Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz.[9][10][11][12]
Es sei ethisch besonders wertvoll, einem anderen Menschen sein Organ zu schenken. "Doch dieses Geschenk ist nicht mit der Brechstange zu erzwingen."[9][13][11][14]
Bei der sogenannten Widerspruchsregelung könne von Spende keine Rede mehr sein, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.[13]

Es geht um eine Widerspruchsregelung, nicht um eine Notstandsregelung.

"Schweigen heißt aber nicht Zustimmung", sagt Brysch.[9][13][11][15][16][17]
Kritik an der Widerspruchslösung kam auch vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der darauf hinwies, dass Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden könne. Dies gelte sowohl im Verbraucher- und Datenschutz wie auch im Medizinrecht.[18][19]

Siehe: Alleinerziehende, Patientenverfügung und Testament

Der Vorschlag für eine Widerspruchsregelung erweist der Sache jedoch einen Bärendienst. Mit Zwang lässt sich kein Vertrauen gewinnen.[20]
"Denn Zwang wird das Misstrauen in der Bevölkerung eher verstärken", sagte Vorstand Eugen Brysch.[21]
"Nur mit Vertrauen in ein gerechtes System kann eine positive Stimmung bei der Organspende entstehen", so Brysch.[21]

Siehe: Entscheidungen

Die Familien würden bei dieser ethisch sensiblen Frage zu „reinen Vermittlern“ abgewertet, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. „Es gilt viel­mehr, die Angehörigen zu stärken und sie in alle Entscheidungen mit einzubeziehen.“[22]
Die Mehrheit der Organspenden komme zustande, weil die Angehörigen des Verstorbenen "ja" sagen, erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Die Widerspruchsregelung schwäche die Position der Verwandten und bedeute für sie "einen großen Rückschritt im Vergleich zur geltenden Rechtslage", kritisierte Brysch. Dem Entwurf von Spahn und Lauterbach zufolge hätten Angehörige bei der Widerspruchsregelung kein eigenes Entscheidungsrecht mehr.[23]

Wie bei der PV geht es nicht um den Willen der Hinterbliebenen, sondern um den des Hirntoten. Alles andere verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht (Art. 1 Abs. 1 GG). Das sollte besonders denen bewusst sein, die vorgeben, für das Recht der Patienten einzutreten.

Spahn wolle an den elementaren Fehlern des Organspendesystems in Deutschland nichts ändern. "Stattdessen setzt er die Axt an den Grundrechten an", wetterte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.[24][12]
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz rief zu einem sachlichen Austausch von Argumenten auf. "Das Thema eignet sich nicht für Polarisierungen", sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur.[25]

Warum sagt Eugen Brysch dies?

Er kritisierte, dass das Argument der Nächstenliebe schon jetzt instrumentalisiert werde. "Einseitig beanspruchen die Befürworter der Widerspruchsregelung diese für sich. Doch wer der Nächstenliebe die Freiwilligkeit nimmt, zerstört ihren Kern."[25]

Schon bereits 1990 bezeichnete der Rat der EKD und die DBK Organspende als einen Akt der Nächstenliebe.

Unterstützer einer Widerspruchslösung seien nicht "die Guten", Skeptiker oder Kritiker seien nicht "die Bösen".[25]

Will Eugen Brysch ein Guter sein?

Will der Staat wirklich etwas für die Schwerstkranken auf der Warteliste tun, hat er selbst Verantwortung zu übernehmen. Das fehlt bisher. Deshalb muss der Bundestag sowohl für die Verteilungsgerechtigkeit als auch für die staatliche Organisation und Kontrolle sorgen.[17]

Was wird dadurch besser?

Dagegen argumentiert der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen werde eingeschränkt.[26]

Durch die Widerspruchsregelung würde das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen gestärkt, denn von 2006 bis 2019 lag bei über 50% der Hirntoten weder eine schriftliche noch eine mündliche Willenserklärung zur Frage der Organspende vor. Siehe: Entscheidungen

Menschen könnten sich zur Organspende gedrängt fühlen, was die Vertrauenskrise verschärfe.[26]

Siehe: Entscheidungen

Von einer doppelten Widerspruchslösung könne keine Rede sein,[18]

Doppelt daher, weil ein schriftlicher (direkter Weg) und ein mündlicher Widerspruch (indirekt über die Hinterbliebenen) möglich ist.

vielmehr verlören die Angehörigen im Vergleich zur bestehenden Rechtslage die Möglichkeit, eine eigene Entscheidung zu treffen, sofern keine schriftliche oder mündliche Willensbekundung des potenziellen Spenders bekannt sei.

[18]}}

Siehe: Selbstbestimmungsrecht

„Es ist ethisch besonders wertvoll, einem anderen Menschen sein Organ und damit mehr Lebenszeit zu schenken. Doch dieses Geschenk ist nicht mit der Brechstange zu erzwingen“, so Brysch.[19]

Siehe: Widerspruchsregelung und Notstandsregelung

Es könne auch ethische oder persönliche Gründe geben, sich gegen die Organspende zu entscheiden.[19]

Welche ethische Gründe gibt es denn gegen die Organentnahme?

{{Zitat2|Bisher stünden laut Gesundheitsministerium 84 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüber, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es sei zu bezweifeln, ob die Einführung einer Widerspruchsregelung tatsächlich zu einer deutlichen Steigerung der Organentnahmen führen würde. Wenn die Ablehnung von Organspenden zunehme, wäre "den 10.000 Schwerstkranken auf der Warteliste nicht geholfen", so Brysch.[27] Brysch verweist auf 84% Zustimmung der Bevölkerung, ermittelt aus repräsentativen Umfragen. Die Zustimmung zur Organentnahme nach Feststellung des Hirntodes liegt jedoch bei rund 70%, so die Zahlen der DSO, siehe: Entscheidungen. Es ist daher mit der Einführung der Widerspruchsregelung eher mit einer Steigerung der Organspender zu rechnen als mit einem Rückgang.

{{Zitat2|Das sei „sozialer Sprengstoff", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.[28] Spahns Versuch war eine faire Bemühung.

{{Zitat2|«Die Widerspruchslösung mobilisiert offensichtlich die Ablehnung», sagte Brysch.[29] Wie soll das geschehen, wenn die Mehrheit des Volkes die Widerspruchsregelung haben will?

Interviews

Einzelne Zitate zur Widerspruchsregelung

Am 15.01.2020 wird im Ärzteblatt Eugen Brysch mit den Worten zitiert:[30]

Es gilt viel­mehr, die Angehörigen zu stärken und sie in alle Entscheidungen mit einzubeziehen.

Damit widerspricht Brysch dem TPG, nach dem es um den Willen des Hirntoten gehen soll. Siehe: Entscheidungen

Am 27.06.2019 veröffentlichte Focus den Artikel "Von Spahns neuen Organspende-Regeln ist es nur ein Katzensprung bis zur Nötigung".[31] Darin heißt es:

„Die Widerspruchslösung wird den ersten Skandal produzieren, wenn Angehörige nicht ‚Ja‘ gesagt haben. Wenn sie sagen, dass der Patient das nicht gewollt habe“, so Eugen Brysch.

Dies ist nicht nachvollziehbar.

Patientenschützer: Widerspruchslösung ändert nichts (26.06.2019)

Am 26.06.2019 veröffentlichte der Deutschlandfunk ein Interview mit Eugen Brysch.[32] Darin sagt Eugen Brysch:

Anders als bei Spahn oder Lauterbach können sich die Angehörigen auch für ein Ja entscheiden, selbst wenn sie den Willen des geliebten Menschen gar nicht kennen, der da zum Spender möglich wäre. Sie sehen, welch grundsätzlicher Unterschied. Deswegen muss ich auch schon sagen: Beispielsweise bei dem Spahn-Lauterbach-Vorschlag von einer doppelten Widerspruchslösung zu reden, hat mit der Realität gar nichts zu tun. Die Angehörigen werden ausgeschaltet.

Bei der von Spahn und Lauterbach vorgeschlagenen Widerspruchsregelung werden, wenn kein schriftlicher Widerspruch zur Organspende vorliegt, immer die Hinterbliebenen gefragt, ob ihnen ein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch zur Organspende vorliegt. Wenn die Hinterbliebenen ihre eigene Haltung einbringen wollen, sagen sie bei einer Zustimmung zur Organspende, dass ihnen kein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch bekannt ist, andernfalls geben sie an, dass ihnen ein Widerspruch bekannt sei. Die Hinterbliebenen sind somit immer mit in die Entscheidungsfindung mit eingebunden.

Wir brauchen die Unterstützung der Angehörigen.

Es geht bei der Frage um Organspende um die Umsetzung des Willen des Hirntoten, nicht um den der Hinterbliebenen.

Das ist für ein ethisches Thema, für ein solches Schwergewicht, wenn es ums Leben geht und wenn es darum geht, dass Sie so viele Menschen mitnehmen, ein ganz schlechtes Signal.

Alle Nationen im Verbund von ET haben die Widerspruchsregelung. Wir haben keine Skrupel, aus diesen Ländern im Organtausch Organe anzunehmen (jährlich rund 400 Abgaben und 600 Annahmen), aber im eigenen Land soll die Widerspruchsregelung unethisch sein.

Wir sollten den Menschen offen und ehrlich sagen, dass mit allen Lösungen, die wir anbieten werden, mit allen Lösungen ... alle Lösungen werden niemals den Zustand erreichen, dass wir genügend Organspender in Deutschland haben. Alle Lösungen! Deswegen frage ich mich, warum wir nicht endlich auch die Verantwortung übernehmen, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

Sollte dennoch nicht versucht werden, ein Maximum zu erreichen? Mit reiner Hirntodspende (d.h. keine DCD) hatte im Jahr 2016 Deutschland 10,6 Organspender pro Million Einwohner, Polen hatte 13,8, Österreich hatte 24,2, Italien hatte 24,4, Tschechien hatte 24,9, Frankreich hatte 28,7, Portugal hatte 31,7, Spanien hatte 33,1 und Kroatien hatte 39,5. Damit ist Deutschland das Schlusslicht in Europa. - Wie soll denn die Gerechtigkeit aussehen, wenn wir doch nie ausreichend Organe haben werden? Irgend jemanden trifft es immer, der kein Organ bekommt.

Es kann doch nicht sein, dass derjenige, der prüft und überwacht, auch derjenige ist, der die Regeln festsetzt. Das gibt es doch nirgendwo in unserem System.

Wenn der Staat alles in die Hand nimmt, dann ist es auch der Staat, der sich selbst überprüft. - Außerdem: Der VDE erlässt auch Vorschriften und überprüft sie selbst. Da hat noch nie jemand dagegen protestiert.

Ich glaube, dass das dann immer auch eine ganz praktische Frage sein wird, und Sie sehen, ich glaube, diese Widerspruchslösung wird den ersten Skandal produzieren, wenn Angehörige nicht Ja gesagt haben, wenn sie sagten, das wollte er gar nicht, und das alles erst im Nachhinein aufgearbeitet wird und auch solche Krankheitssituationen dann zu ganz individuellen Schicksalen führen.

Dies kann nicht nachvollzogen werden.

Organspende: Was man wissen muss (26.06.2019)

Am 26.06.2019 erschien in dw.com der Artikel "Organspende: Was man wissen muss".[33] Darin heißt es:

Brysch verwies auf Umfragen, nach denen die Hälfte der Bundesbürger die Organverteilung in Deutschland als ungerecht empfänden.

Anfang des Monats sagte Brysch, dass ein Drittel das System für ungerecht halte. Am Monatsende sollen es schon die Hälfte der Bürger sein?

Jeder Dritte hält Spendesystem für ungerecht (01.06.2019)

Am 01.06.2019 erschien im ZDF der Artikel "Jeder Dritte hält Spendesystem für ungerecht".[34] Darin heißt es:

Stiftungsvorstand Eugen Brysch beklagte, auch die aktuell vorgestellten Gesetzentwürfe ließen diesen Aspekt außer Acht. "Immer noch liegen Verteilungskriterien, Organisation und Durchführung sowie die Kontrolle bei den privatrechtlichen Akteuren der Selbstverwaltung. So ist es nicht verwunderlich, dass die Menschen Zweifel daran haben, dass es gerecht zugeht"

Bei der Umfrage wurde nicht nachgefragt, warum sie das System für ungerecht empfinden. Es muss davon ausgegangen werden, dass Unwissenheit über die Verteilung der Organe die Ursache für diese Skepsis ist. Ein Nachfragen, warum sie das System für ungerecht halten, hätte Licht in die Sache gebracht.

"Gedanke an Organspende muss selbstverständlich werden" (01.06.2019)

Stiftungsvorstand Eugen Brysch beklagte, die aktuell vorgestellten Gesetzentwürfe ließen diesen Aspekt außer Acht. «Immer noch liegen Verteilungskriterien, Organisation und Durchführung sowie die Kontrolle bei den privatrechtlichen Akteuren der Selbstverwaltung. So ist es nicht verwunderlich, dass die Menschen Zweifel daran haben, dass es gerecht zugeht»

Es muss davon ausgegangen werden, dass Unwissenheit über die Verteilung der Organe diese Skepsis schürt. Daher ändert es nichts, wenn dies in staatliche Hand gegeben wird.

Herz tot oder Hirn? (15.02.2019)

Am 15.02.2019 veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung den Artikel "Herz tot oder Hirn?".[35] Darin sagte Eugen Brysch:

Es kann sehr persönliche Gründe geben, sich gegen die Organspende zu entscheiden. Diese Menschen dürfen sich für ihre Haltung nicht rechtfertigen müssen.

Es standen 2019 verschiedene Wege zur Diskussion, wie man zur Antwort auf die Frage um Organspende kommt. Dabei wurden Entscheidungsregelung, Erklärungsregelung, Vertrauensregelung und Widerspruchsregelung diskutiert. Dass sich jemand für seine Entscheidung - ob Zustimmung oder Widerspruch - rechtfertigen soll, war nie Bestandteil der Diskussion.

Fachgespräch Organspende im Bundestag (25.10.2018)

Am 25.10.2018 wurde im Internet der Artikel "Fachgespräch Organspende im Bundestag" veröffentlicht.[36] Darin heißt es:

Eugen Brysch führte an, dass eine erweiterte Widerspruchslösung an dem aktuellen Problem nicht helfen würde, da die Angehörigen weiterhin mit der Entscheidung im Ernstfall überlastet wären.

Die Hinterbliebenen werden bei der von Jens Spahn vorgeschlagenen Widerspruchsregelung nicht um ihre Meinung gefragt, sondern darum, ob sie von einem schriftlichen oder mündlichen Widerspruch des Hirntoten wissen. Es geht somit gar nicht um die Entscheidung der Hinterbliebenen, sondern um die Erfüllung des Willens des Hirntoten. Damit ist die Widerspruchsregelung keinen Überlastung der Hinterbliebenen.

Organspende: Merkel befürwortet Widerspruchslösung (06.09.2018)

Am 06.09.2018 erschien in der Tagesschau der Artikel "Organspende: Merkel befürwortet Widerspruchslösung".[37] Darin heißt es:

"Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bekräftigte ihr Nein zur Widerspruchslösung. Diese bringe nichts, solange es kein Vertrauen in das Transplantationssystem gebe, erklärte Stiiftungsvorstand Eugen Brysch.
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[38] [Anm. 3]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[39] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[40] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[41] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.

Der Kampf um Lebenszeit (04.09.2018)

Am 04.09.2018 erschien in der taz der Artikel "Der Kampf um Lebenszeit".[42] Darin heißt es:

Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz warnt vor einer Verstärkung der „Vertrauenskrise“ im Verhältnis zur Transplantationsmedizin, käme die Widerspruchslösung. Eine „Vertrauenskrise“ gibt es jetzt schon in der Haltung vieler BürgerInnen zur Transplantationsmedizin.
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[43] [Anm. 4]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[44] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[45] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[46] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.

Ohne Widerspruch automatisch Organspender? (03.09.2018)

Am 03.09.2018 erschien im Tagesspiegel der Artikel "Ohne Widerspruch automatisch Organspender?".[47] Darin heißt es:

Mit der geforderten Widerspruchslösung lege Spahn „die Axt an den Grundrechten an“, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Dass alle von ET nach Deutschland vermittelte Organe aus Nationen mit Widerspruchsregelung stammen, ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn aber die Widerspruchsregelung im eigenen Land eingeführt werden sollte, dann soll es die Axt an die Grundrechte anlegen sein?

Spahn will Organspenden besser vergüten (31.08.2018)

Am 31.08.2018 veröffentlichte 24matins.de den Artikel "Spahn will Organspenden besser vergüten".[48] Darin heißt es:

Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Richtig sei es außerdem, die Strukturen und Abläufe in den Krankenhäusern zu verbessern. Das dürfe aber nicht dazu führen, “dass sich Angehörige von den Transplantationsbeauftragten unter Druck gesetzt fühlen, wenn sie über eine Organspende entscheiden müssen”.

Bei der von Jens Spahn vorgeschlagenen Widerspruchsregelung haben die Hinterbliebenen nicht zu entscheiden. Sie werden jedoch in jedem Fall gefragt, ob ihnen ein mündlicher oder schriftlicher Widerspruch des Hirntoten zur Frage der Organspende bekannt ist.

Organspende: CSU fordert doppelte Widerspruchslösung (24.08.2018)

Am 24.08.2018 erschien in der HAZ der Artikel "Organspende: CSU fordert doppelte Widerspruchslösung".[49] Darin sagte Eugen Brysch:

Aber die Widerspruchslösung ist hier der falsche Weg. Sie ist zudem verfassungsrechtlich bedenklich.

Alle von ET nach Deutschland vermittelte Organe - jährlich ca. 600 - stammen aus Nationen mit Widerspruchsregelung. Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Aber wenn im eigenen Land die Widerspruchsregelung eingeführt werden soll, dann soll dies verfassungsrechtlich bedenklich sein?

Organspende: Neue Debatte über "Widerspruchslösung" (02.06.2018)

Am 02.06.2018 erschien auf der Internetseite katholisch.de der Artikel "Organspende: Neue Debatte über 'Widerspruchslösung'".[50] Darin heißt es:

Vorstand Eugen Brysch: "Damit war die Widerspruchslösung vom Tisch, die auch verfassungsrechtlich hoch bedenklich ist."

Organe aus Nationen mit Widerspruchsregelung bedenkenlos annehmen, aber im eigenen Land verfasssungsrechtlich gegen die Widerspruchsregelung sein?

„Täglich drei Tote“: Zu wenig Spenderorgane in Deutschland (02.06.2018)

Am 02.06.2018 veröffentlichte der SHZ den Artikel "„Täglich drei Tote“: Zu wenig Spenderorgane in Deutschland".[51] Darin sagt Eugen Brysch:

Damit war die Widerspruchslösung vom Tisch, die auch verfassungsrechtlich hoch bedenklich ist.

Wir haben keine Skrupel, Organe aus Nationen mit Widerspruchsregelung anzunehmen, aber im eigenen Land soll dies verfassungsrechtlich bedenklich sein.

Gehirntod nicht sicher festgestellt (13.01.2015)

Am 13.01.2015 erschien im Schwäbischen Tagblatt der Artikel "Gehirntod nicht sicher festgestellt".[52] Darin heißt es:

Bei der Feststellung des Hirntods müssten allerhöchste Sorgfalt und Professionalität gelten. "Dies allein den Entnahme-Krankenhäusern zu überlassen, ist unverantwortlich", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Die Durchführung der HTD wird zwar den Entnahmekliniken überlassen, aber der Transplantationskoordinator der DSO kontrolliert vor der Organentnahme die notwendigen Papiere. In Bremen - und darum geht es in dem Artikel - war beim Apnoe-Test ein CO2-Wert von 58 mmHG angegeben. Gefordert sind jedoch 60 mmHg. Deswegen wurde die Organentnahme abgebrochen, obwohl die Hirntote zu Lebzeiten deutlich gesagt hat, dass sie gerne zur Organspende bereit ist. Bremen zeigt somit: Bei einer Organentnahme sieht immer auch ein Transplantationskoordinator der DSO auf die Papiere.

Fehler bei Hirntod-Diagnosen (19.02.2014)

Am 19.02.2014 erschien im Handelsblatt der Artikel "Fehler bei Hirntod-Diagnosen".[53] Darin heißt es: {{Zitat2|Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte ... Jetzt sei „konsequentes Handeln gefordert, denn die Frage, ob Lebenden oder Toten Organe entnommen werden, trifft den Kern der Sorgen in der Bevölkerung beim Thema Organspende“. In Deutschland dürfen Organe eindeutig nur von Hirntoten entnommen werden und die sind medizinisch wie auch juristisch Tote.

Debatte um Reform des Organspendesystems - Künast für Verstaatlichung (18.03.2013)

Am 18.03.2013 erschien in evangelisch.de der Artikel "Debatte um Reform des Organspendesystems - Künast für Verstaatlichung".[54] Darin heißt es:

Brysch: "Die Öffentlichkeit braucht wieder Vertrauen in ein hochsensibles System, das Menschenleben retten soll."
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Niemand weiß, wann es wen trifft - es kann jeden jederzeit treffen - das Leben belegt es.
Daher ist es sinnvoll, sich jetzt zu entscheiden.
Wer sich noch nicht entscheiden kann, soll "Nein" ankreuzen,
man kann es später - so lange man noch lebt - jederzeit ändern, ohne Angaben von Gründen.
Nach der Feststellung des Hirntodes
gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",
dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",
so wie bei der Widerspruchsregelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes geht es auf der Grundlage des Grundrechts der Selbstbestimmung immer um die Umsetzung des Willen des Hirntoten. Nur wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haben die Hinterbliebenen zu entscheiden.
Außer der WSR haben bei allen anderen Regelungen
die Menschen die Möglichkeit der Nicht-Entscheidung,
was die Entscheidung durch die Hinterbliebenen zur Folge hat.
Daher ist die WSR die ideale Regelung bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Ein "Nein" auf dem OSA ist besser als kein OSA.

Entscheidungen 2002-2021

Die Entscheidung zur Organspende ab dem Jahr 2002.[55] [Anm. 5]

Entscheidung 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Potenziell[56] 1.868 2.090 1.865 1.963 1.866 1.888 1.876 1.799 1.584 1.370 1.339 1.317 1.248 1.178 1.416 1.371 1.344 1.280
Ja: (Abs) 1.259 1.313 1.198 1.217 1.296 1.200 1.046 876 921 926 857 863 955 1.040 1.028 1.039
schriftlich 5,0 5,5 7,3 5,8 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7 17,6 18,8 21,2 20,3
mündlich 11,6 11,8 13,0 11,1 16,1 18,4 19,9 21,9 21,8 25,8 23,2 25,8 24,8 27,9 26,7 26,7 25,4 24,8 20,8 22,3
vermutet 75,4 76,8 75,9 79,1 68,1 66,6 60,9 51,8 53,5 47,7 50,6 43,6 42,0 44,2 44,5 41,0 45.5 44,2 45,3 47,4
Hinterbliebene 8,1 5,8 3,7 3,9 8,9 8,8 12,9 17,4 17,4 17,7 15,9 16,3 17,2 12,7 12,3 12,6 11,6 12,2 12,2 9,1
Nein: (Abs) 485 537 551 565 482 486 434 402 381 358 297 282 340 293 274 241
schriftlich 1,3 1,0 2,3 2,2 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6 4,1 3,1 4,0 4,1
mündlich 15,9 17,5 17,7 18,9 21,4 22,9 22,7 30,8 28,8 31,2 31,1 35,1 32,0 35,8 32,3 29,8 32,1 28,7 16,8 14,1
vermutet 68,3 66,1 68,7 70,8 52,4 47,5 43,6 29,4 28,8 27,1 27,6 24,6 26,0 29,3 28,3 24,8 31,2 26,6 38,3 42,7
Hinterbliebene 14,5 15,3 11,3 8,1 24,7 29,2 32,8 38,4 40,7 40,6 39,4 38,3 39,1 31,8 35,0 40,8 32,6 41,6 40,5 38,2
Nein-Anteil 26,0 27,4 29,5 29,9 25,7 27,0 27,4 29,3 28,5 27,2 23,8 23,9 24,0 21,4 21,4 20,4
Ja-Anteil 67,7 66,9 64,2 64,5 69,1 66,7 66,0 63,9 68,8 70,3 68,7 73,3 67,4 75,9 75,8 76,5
Ja OSA % 4,6 4,1 4,0 5,7 5,0 5,9 6,8 9,1 11,1 10,7 11,3 14,4 11,9 14,3
Nein OSA % 0,4 0,1 0,3 0,4 0,4 0,3 0,5 0,6 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 0,7
OSA % 5,0 4,3 4,3 6,1 5,5 6,2 7,3 9,7 11,9 11,5 12,3 15,5 12,9 14,9

Nein-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme widersprochen hat
Ja-Anteil = nach Feststellung des Hirntodes der Anteil in %, der der Organentnahme zugestimmt hat
Ja OSA % = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein OSA % = von den Nicht-Organspendern hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
OSA % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Nicht-Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. Im Jahr 2013 gab nach Feststellung des Hirntodes 29,3% "Nein" zur Organspende, doch 2008 waren es 29,5% und 2009 sogar 29,9%. Von 2013 bis 2016 ging der Nein-Anteil von 29,3% auf 23,8% zurück. Seither stagniert der Widerspruch zur Organspende bei ca. 24%. Von einem "Vertrauensverlust" kann hier wirklich nicht gesprochen werden, der einen Rückgang der Organspender um rund 30% bewirkte.

Entscheidungen ab 2022

Ab dem Jahr 2022 brachte die DSO in ihren Jahresberichten eine neue Berechnung der Entscheidungen heraus. Daher sind die Tabellen nun anders: Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord 51,3
Nord-Ost 57,8
Ost 56,6
Bayern 59,5
B-W 59,5
Mitte 44,9
NRW 39,5

Die schriftlichen Entscheidungen nach DSO-Regionen:

Ja (%) 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Nord Ja 25,8
Nord Nein 7,5
Nord-Ost Ja 23,1
Nord-Ost Nein 5,3
Ost Ja 19,4
Ost Nein 6,5
Bayern Ja 23,8
Bayern Nein 4,3
B-W Ja 21,4
B-W Nein 4,3
Mitte Ja 26,6
Mitte Nein 11,1
NRW Ja 18,3
NRW Nein 6,9

Entscheidungen 2021

Ausschlussgründe[57] Anz. %
keine Zustimmung zur Organspende im Vorfeld 945 47%
keine Feststellung des Hirntodes 514 25%
medizinische Kontraindikationen 334 17%
Herzprobleme oder Herzstillstand 216 11%
keine Freigabe durch Staatsanwaltschaft 3
Bereits im Vorfeld der Hirntodfeststellung gab es in 945 Fällen keine Zustimmung zur Organentnahme.
Willenserklärung[58] Anz. Ja % Ja Anz. Nein % Nein
schriftlich 261 22,4 81 6,8%
mündlich 253 21,7% 181 15,1%
vermutet 543 46,6% 456 38,2%
Hinterbliebene 104 8,9% 389 32,6%
Summe 1.166 1.112
Sonstiges 83 6,9%
Rund jeder 4. Hirntote hatte im Jahr 2022 eine schriftliche Willensäußerung zur Frage der Organspende.
Damit mussten 3/4 der Hinterbliebenen gefragt werden ob sie den Willen des Hirntoten kennen.
Über die Hälfte der Hinterbliebenen kannten nicht den Willen des Hirntoten.
Damit musste weitergefragt werden, was sie wohl vermuten und in letzter Konsequenz, wie sie entscheiden.
Daher ist die baldige Einführung der Widerspruchsregelung sinnvoll.
Brysch fügte hinzu, es gehe nicht allein um medizinische, sondern vor allem um ethische Fragen: "Ethik darf aber keine Privatsache der Bundesärztekammer sein." Der Patientenschützer äußerte die Befürchtung, dass beim Prozess das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung enttäuscht werden könnte."

Für die Patienten, die kein Organ erhalten, ist die Regelung immer eine Enttäuschung.

Debatte um neue Organspende-Regelung (22.12.2011)

Am 22.12.2011 erschien der Artikel "Debatte um neue Organspende-Regelung: Deutsche Hospiz Stiftung stellt sechs zentrale Fragen zur Organspende vor".[59] Darin sagte Eugen Brysch:

Werden in Deutschland Organe implantiert, deren Entnahme nach deutschem Recht unzulässig wäre?

Organe aus einer DCD-Spende - sie ist in Deutschland verboten - dürfen nicht nach Deutschland vermittelt werden. ET weiß davon und hält sich daran.

Wir brauchen eine funktionierende rechtsstaatliche Kontrolle, um den Menschen durch Transparenz und Information mehr Sicherheit in Fragen der Organspende zu geben.

Ob wir mehr Transparenz erhalten, wenn wir die Organspende komplett in die Hände des Staates geben, muss bezweifelt werden. Welche Informationen werden seit 2013 denn noch vermisst?

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Zitate aus der Presse

Die Politik muss Kriterien für die Entnahme und die Verteilungspraxis festlegen. Die Entscheidungsgewalt hierüber liegt bislang einzig in den Händen von privaten Organisationen. Ein nicht-rechtsfähiger Verein wie die Bundesärztekammer legt die Hirntod-Kriterien fest. Private Stiftungen wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und Eurotransplant in den Niederlanden entscheiden über die Vergabe von Organen. Und damit über Lebenschancen. Alles ohne parlamentarische und rechtsstaatliche Kontrolle.[60] (05.10.2011)

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert deshalb eine Änderung des Transplantationsgesetz. Es müssten mindestens drei Kompetenzteams aus speziell qualifizierten Neurologen die letzte Prüfung vornehmen, sagte der Verbandsvorsitzende Eugen Brysch. Diese sollten unter staatlicher Verantwortung beim Robert Koch-Institut angesiedelt werden.[61] (12.01.2015)

Und der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, spricht von "Täuschung der Öffentlichkeit".[62] (16.01.2015)

Dabrock und Brysch rügen den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine „Widerspruchslösung“ bei der Organspende durchsetzen möchte.[63] (04.09.2018)

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte die Einrichtung eines «Kompetenzteams Hirntoddiagnostik». Dieses sollte beim Robert-Koch-Institut angesiedelt sein und von den Entnahmekrankenhäusern bundesweit angefordert werden können. Jetzt sei «konsequentes Handeln gefordert, denn die Frage, ob Lebenden oder Toten Organe entnommen werden, trifft den Kern der Sorgen in der Bevölkerung beim Thema Organspende».[64] (15.01.2019)

Anhang

Anmerkungen

  1. Auf der gleichen Seite stellt sich die Stiftung Patientenschutz wie folgt vor:
    "Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung."
    Es geht der Stiftung somit um Patienten. Ob Zustimmungsregelung, Entscheidungsregelung, Erklärungsregelung, Widerspruchsregelung oder Notstandsregelung, es betrifft nie Patienten, sondern immer nur Hirntote. Diese sind medizinisch und juristisch Tote. Daher ist es völlig unzutreffend, wenn sich die Stiftung Patientenschutz zu einer dieser Regelungen äußert. Hirntote gehören nicht in den Bereich dieser Stiftung.
  2. Die in Klammer gesetzte Zahl gibt die Seitenzahl des Dokuments an.
  3. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.
  4. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.
  5. Die Zahlen der Jahre 2002 bis 2005 wurden aus dem Jahrbuch der DSO entnommen. Die Zahlen der Jahre 2006 bis 2013 wurden nach den absoluten Zahlen der Jahrbücher der DSO berechnet. Dabei wurden nur die realisierten Organspenden mit den Ablehnungen nach Feststellung des Hirntods ins Verhältnis gesetzt. D.h. nicht berücksichtigt wurden dabei nicht erfolgte Organtransplantationen, z.B. durch Kreislaufversagen oder med. Gründen.

Einzelnachweise

  1. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/GZSO/Stiftung_Patientenschutz_GZSO.pdf Zugriff am 24.07.2019.
  2. DSO: Jahresbericht 2018, 92.
  3. Eugen Brysch: Organspende: Schweigen heißt nicht Zustimmung. (01.04.2019) Nach: https://www.stiftung-patientenschutz.de/2019/04/Organspende-Schweigen-hei%C3%9Ft-nicht-Zustimmung Zugriff am 28.03.2020.
  4. https://www.stiftung-patientenschutz.de/2019/02/Studie-M%C3%B6glicher-Widerspruch-zwischen-Patientenverf%C3%BCgung-und-Organspende-kaum-bekannt Zugriff am 28.03.2020.
  5. https://www.stiftung-patientenschutz.de/2018/09/Organspende-Ohne-Vertrauen-bringt-Widerspruchsregelung-nichts Zugriff am 28.03.2020.
  6. https://www.stiftung-patientenschutz.de/2019/05/Organspende-Gesetzentwurf-richtig-Zentrales-Problem-jedoch-nicht-gel%C3%B6st Zugriff am 28.03.2020.
  7. https://www.bundestag.de/resource/blob/658672/0ef1765f18d69f43293c27fae4c758df/19_14_0095-11-_ESV-Eugen-Brysch_Organspende-data.pdf Zugriff am 28.03.2020.
  8. ZDF (01.04.2019). Nach: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/neuregelung-fuer-die-organspende-kritik-an-widerspruchsregelung-100.html Zugriff am 30.03.2020.
  9. a b c t-online (01.04.2019). Nach: https://www.t-online.de/gesundheit/id_85502362/organspende-in-deutschland-stiftung-kritisiert-gesetzentwurf.html Zugriff am 30.03.2020.
  10. Zeit (01.04.2019). Nach: https://www.zeit.de/news/2019-04/01/spahn-und-lauterbach-praesentieren-vorstoss-fuer-organspende-190331-99-625518 Zugriff am 30.03.2020.
  11. a b c Pharmazeutische Zeitung (01.04.2019). Nach: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/widerspruchsloesung-in-der-kritik Zugriff am 30.03.2020.
  12. a b https://www.tah.de/lokales/lokalnachrichten/news-single/spahn-will-mit-widerspruchsloesung-zahl-der-organspenden-erhoehen.html Zugriff am 30.03.2020.
  13. a b c focus (01.04.2019). Nach: https://www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschaftsticker/stiftung-patientenschutz-organspende-muss-freiwillig-bleiben_id_10529103.html Zugriff am 30.03.2020.
  14. https://www.kv-fux.de/2020/03/05/organspende-bundestagsentscheidung Zugriff am 30.03.2020.
  15. Presseportal (01.04.2019). Nach: https://www.presseportal.de/pm/30621/4193395 Zugriff am 30.03.2020.
  16. Hannoversche Allgemeine (01.04.2019). Nach: https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Organspende-Kritik-an-doppelter-Widerspruchsloesung Zugriff am 30.03.2020.
  17. a b news24 (14.02.2019). Nach: https://nex24.news/2019/02/patientenschuetzer-brysch-warnt-bei-organspende-vor-widerspruchsloesung Zugriff am 30.03.2020.
  18. a b c Das Parlament. Nach: https://www.das-parlament.de/2019/40_42/innenpolitik/660050-660050 Zugriff am 30.03.2020.
  19. a b c https://www.deshalb-versichern.de/zum-tag-der-organspende-diskussion-um-neues-gesetz-haelt-an Zugriff am 30.03.2020.
  20. dw (11.01.2019). Nach: https://www.dw.com/de/wieder-mehr-organspender-in-deutschland/a-47043018 Zugriff am 30.03.2020.
  21. a b WDR (13.01.2020). Nach: https://www1.wdr.de/nachrichten/organspende-zweitausendneunzehn-nrw-spahn-100.html Zugriff am 30.03.2020.
  22. Ärzteblatt (15.01.2020). Nach: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108662/Organspendereform-Ausgang-der-Abstimmung-voellig-offen Zugriff am 30.03.2020.
  23. Unsere Kirche (15.01.2020). Nach: https://unserekirche.de/kurznachrichten/sozial-institut-organspende-hat-viel-mit-vertrauen-zu-tun-15-01-2020 Zugriff am 30.03.2020.
  24. Ärztezeitung (03.09.2018). Nach: https://www.aerztezeitung.de/Politik/Spahn-befeuert-Debatte-ueber-die-Widerspruchsloesung-303583.html Zugriff am 30.03.2020.
  25. a b c Volksstimme (28.11.2018). Nach: https://www.volksstimme.de/deutschland-welt/politik/bundestag-debatte-ueber-neue-organspende-regeln Zugriff am 30.03.2020.
  26. a b Nordkurier. Nach: https://www.nordkurier.de/nachrichten/ticker/organspende-anhoerung-viele-experten-fuer-grosse-reform-2436840309.html Zugriff am 30.03.2020.
  27. https://www.pnp.de/nachrichten/politik/Umfrage-Fast-die-Haelfte-fuer-Widerspruchsloesung-bei-Organspende-3336404.html Zugriff am 30.30.2020.
  28. https://magazin-forum.de/de/node/12104 Zugriff am 30.03.2020.
  29. https://www.nau.ch/news/europa/fast-die-halfte-der-burger-befurwortet-widerspruchslosung-bei-organspende-65529123 Zugriff am 30.03.2020.
  30. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108662/Organspendereform-Ausgang-der-Abstimmung-voellig-offen Zugriff am 01.06.2020.
  31. https://www.focus.de/politik/experten/bkelle/gastbeitrag-von-birgit-kelle-organspende-nur-ja-heisst-ja_id_10868403.html Zugriff am 24.07.2019.
  32. https://www.deutschlandfunk.de/gesetzesentwuerfe-zu-organspende-patientenschuetzer.694.de.html?dram:article_id=452319 Zugriff am 24.07.2019.
  33. https://www.dw.com/de/organspende-was-man-wissen-muss/a-45342670-0 Zugriff am 24.07.2019.
  34. https://www.zdf.de/nachrichten/heute/umfrage-zum-tag-der-organspende-jeder-dritte-haelt-spendesystem-fuer-ungerecht-100.html Zugriff am 24.07.2019.
  35. https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-herz-tot-oder-hirn-1.4331907 Zugriff am 24.07.2019.
  36. https://www.hilde-mattheis.de/meldungen/fachgespraech-organspende-im-bundestag Zugriff am 24.07.2019.
  37. https://meta.tagesschau.de/id/137668/organspende-merkel-befuerwortet-widerspruchsloesung Zugriff am 24.07.2019.
  38. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  39. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  40. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  41. DSO: Jahresbericht 2022, 23.
  42. https://taz.de/Widerspruchsloesung-fuer-Organspende/!5532813 Zugriff am 24.07.2019.
  43. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  44. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  45. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  46. DSO: Jahresbericht 2022, 23.
  47. https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-spahn-will-systemaenderung-ohne-widerspruch-automatisch-organspender/22989378.html Zugriff am 24.07.2019.
  48. https://www.24matins.de/topnews/pol/bericht-spahn-plant-bessere-organisationsstrukturen-fuer-organspenden-118174 Zugriff am 24.07.2019.
  49. https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/CDU-fordert-doppelte-Widerspruchsloesung-fuer-Organspende
  50. https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/organspende-neue-debatte-uber-widerspruchslosung Zugriff am 24.07.2019.
  51. https://www.shz.de/deutschland-welt/politik/taeglich-drei-tote-zu-wenig-spenderorgane-in-deutschland-id20014857.html?nojs=true Zugriff am 24.07.2019.
  52. https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Gehirntod-nicht-sicher-festgestellt-55720.html Zugriff am 14.07..2019.
  53. https://www.handelsblatt.com/technik/das-technologie-update/healthcare/organspende-fehler-bei-hirntod-diagnosen/9504860-all.html Zugriff am 24.09.2019.
  54. https://app.evangelisch.de/inhalte/87650/18-08-2013/debatte-um-reform-des-organspendesystems-kuenast-fuer-verstaatlichung Zugriff am 24.07.2019.
  55. DSO: Jahrbuch 2002ff.
  56. Die Anzahl der potenzieller Organspender umfasst alle Hirntoten, die mit für eine TX brauchbare Organe auf der Intensivstation liegen. Die meisten von werden tatsächlich Organspender. Bei einigen wird die die Organspende verweigert. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hirntoten, bei denen zwar eine Zustimmung zur Organspende vorgelegen hat, bei denen es jedoch aus verschiedenen Gründen zu keiner Organspende gekommen ist. Die DSO unterscheidet hierbei unter:
    • Abbruch vor oder während der Organentnahme (z.B. Tumorfeststellung)
    • Medizinische Gründe (inkl. Herz-Kreislaufstillstand, ICD-10 I46.9)
    • Sonstiges (Keine Einwilligungsberechtigten, Gespräch nicht zumutbar, keine Freigabe durch den Staatsanwalt)
  57. DSO: Jahresbericht 2022, 60.
  58. DSO: Jahresbericht 2022, 23.
  59. https://www.organspende-aufklaerung.de/neues/archiv-2011/22-12-11-neue-organspende-regelung-deutsche-hospiz-stiftung-stellt-6-zentrale-fragen-zur-organspende-vor Zugriff am 24.07.2019.
  60. https://www.stiftung-patientenschutz.de/Brysch-gegen%C3%BCber-ZDF-Heute.de-Diskutierte-%C3%84nderung-des-Transplantationsgesetzes-wird-nicht-zu-mehr-Organspenden-f%C3%BChren.-M%C3%A4ngel-liegen-in-Organisationsversagen-und-Intransparenz
  61. https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/hirntod-diagnose-organentnahme-wegen-formfehler-abgebrochen-a-1012619.html
  62. https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/zwischenfall-bei-hirntod-diagnose-experten-beklagen-taeuschung-der-oeffentlichkeit-1.2305479
  63. https://taz.de/Widerspruchsloesung-fuer-Organspende/!5532813
  64. https://www.fr.de/ratgeber/gesundheit/fehler-hirntod-diagnose-11225928.html