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Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern


Schriften

leben und sterben im Herrn (2014)

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern brachte 2014 das Heft "leben und sterben im Herrn. Handreichung zur Organspende und Organtransplantation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern" heraus.[1] Darin heißt es:

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Um den Hirntod diagnostizieren und von anderen Erscheinungsbildern (z.B. Locked-in-Syndrom, oder apallisches Syndrom) unterscheiden zu können, müssen vor der

Hirntoddiagnostik bestimmte Medikamente abgesetzt und andere Ursachen (wie Unterkühlung, Koma, Vergiftung) ausgeschlossen werden. (30)

Die Voraussetzungen (u.a. abgesetzte Medikamente, keine Unterkühlung, keine Vergiftung) müssen als 1. Säule der HTD vor Beginn der Überberprüfung der Klinischen Symptome (2. Säule der HTD) gegeben sein, weil jeder dieser Punkte Symptome von Hirntod vortäuschen kann. Ein tiefes Koma ist eine Bedingung der Klinischen Symptome. - Beim apallischen Syndrom atmet der Patient meist selbständig und ist damit eindeutig kein Hirntoter. Das Locked-in-Syndrom wird spätestens bei Durchführung der HTD als solches erkannt.

Kritiker des Hirntodkonzeptes argumentieren gegen dieses Vorgehen, dass die Absetzung schmerzstillender (Analgetika) oder bewusstseinsmindernder (Sedativa) Mittel dem Patienten, der ja noch nicht tot diagnostiziert worden ist, Schaden bzw. Schmerzen zufügen könnte. (31)

Die Medikamente werden abgesetzt, wenn ein begründeter Verdacht für Hirntod vorliegt, u.a. lichtstarre, weite Pupillen und kein Würgereflex beim Absaugen. Sollte anhand von Krämpfen oder steigendem Blutdruck oder Puls festgestellt werden, dass der Patient leidet, werden diese Medikament sofort wieder gegeben. Diese o.g. Sorge ist damit unberechtigt.

Im Rahmen der Hirntoddiagnostik und nachdem Schmerzbewusstsein und andere Reflexe als Zeichen von Vitalität ausgeschlossen worden sind, wird außerdem ein Apnoetest durchgeführt, bei dem die Sauerstoffsättigung im Blut kontrolliert herabgesetzt wird, um die reflexartige Schnappatmung herbeizuführen. (31)

Es wird nicht die Sauerstoffsättigung kontrolliert herabgesetzt, sondern der Anstieg des CO2-Gehaltes im Blut ist entscheidend. Bis zu 60 mm Hg CO2 darf kein Atemreflex erfolgen. Die Sauerstoffsättigung versucht man währenddessen weiterhin möglichst hoch zu halten.[Anm. 1]

Kritiker wenden hier jedoch ein, dass durch den Test der Zustand erst hergestellt werde, der eigentlich als bereits bestehend untersucht werden soll. (31)

Durch falsche Annahmen (siehe oben: Sauerstoffsättigung) entstehen diese Ängste und Vorbehalte. - Beim Apnoe-Test lässt man nach der Trennung des Hirntoten vom Beatmungsgerät Sauerstoff in die Lunge einströmen. Dadurch fällt der Sauerstsoffgehalt langsam ab, während durch die fehlende Atmung das CO2 rasch ansteigt.

Vielmehr weist ein hirntoter Mensch eine normale Körpertemperatur auf, er atmet, der Körper schwitzt und scheidet aus – alles körperliche Anzeichen, die unserem landläufigen Todesverständnis widersprechen. (31)

Hirntote atmen nicht, sie werden künstlich beatmet. Eigenatmung und Hirntod schließen sich gegenseitig aus. Siehe auch: Apnoe-Test und Leben der Hirntoten

Denn die koordinative Gesamtfunktion des Gehirns, welche die Atmung und damit auch den Herzschlag stimuliert, ist nicht mehr vorhanden. (32)

Es ist nicht nur die Eigenatmung ausgefallen, sondern auch die Homöostase.

Der Hirntod ist eine medizinische Diagnose, die rechtlich erlaubt, einen Menschen für tot zu erklären. (32)

Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung

Das ist wichtig, damit Ärzte keine Körperverletzung mit Todesfolge begehen, wenn sie einem Organspender Organe entnehmen. (32)

Das ist richtig, aber in den meisten Fällen erfolgt nach Feststellung des Hirntodes Therapieende. Hierfür gilt Gleiches.

{{Zitat2|Es gibt weltweit verschiedene Hirntoddiagnostiken, auch sind die Kriterien für den Hirntod unterschiedlich. (32) Was hat das mit der "Kritik an der Sicherheit der Hirntoddiagnostik" zu tun? Deutschland hat einer der strengsten Richtlinie, vielleicht sogar weltweit die strengste. Das sollte erwähnt werden.

Diese Unsicherheit hat nun auch die Debatten in Deutschland erreicht, wo im vergangenen Jahr der Deutsche Ethikrat eine ausführliche öffentliche Debatte zu diesem Thema veranstaltet hat – ohne dass deswegen hinreichend Klarheit herrschen würde. (33)

Der DER übe keine "Kritik an der Sicherheit der Hirntoddiagnostik" - unter dieser Überschrift ist dies aufgeführt -, sondern daran, ob der Hirntod als Tod des Menschen angesehen werden kann, und dies auch nur von 7 Mitglieder des DER, für 18 Mitglieder sind Hirntote Tote.

Auch wenn die Medizin als wissenschaftliche Disziplin nicht allein in der Lage ist, umfassend auszusagen, was der Tod des Menschen ist, so haben wir ihr in Bezug auf Krankheit, Leben und Tod doch weitreichende Kompetenzen eingeräumt. (33)

Es gibt keine wissenschaftliche Disziplin, die die Unterscheidung von Leben und Tod eines Menschen besser beurteilen kann als die Medizin.

Das Problem in der aktuellen Diskussion besteht darin, dass praktische und theoretische Zweifel an der Tragfähigkeit der Hirntoddiagnostik geäußert werden, und daran, ob der Hirntod wirklich als Tod des (ganzen) Menschen interpretiert werden kann. (33)

Siehe: Sicherheit und Todesverständnis

Sofern hier hinreichend starke Zweifel bestünden, würde eine Gesellschaft die Praxis der Organtransplantation nicht mehr aufrecht erhalten können. Entweder müsste man auf die Organtransplantation verzichten – und damit vielen Menschen eine unter Umständen lebensrettende Therapieoption vorenthalten – oder man müsste die Kriterien für die Organentnahme auf andere Annahmen als den Hirntod gründen. (33)

Was tut eine solche Aussage in einer Handreichung für das Volk? Worin besteht die Hilfestellung?

Hier gibt es gegenwärtig entsprechende Überlegungen, die Organentnahme sehr rasch nach dem Herzstillstand durchzuführen. So sicher einerseits der Herzstillstand als Todeskriterium auch für den medizinischen Laien erscheint, handelt man sich auf diesem Wege andere Probleme ein. (33)

Siehe: DCD

Insgesamt kann man sagen, dass bezüglich des Hirntods, wie er in Deutschland durch die vorgeschriebenen Maßnahmen diagnostiziert wird, ein medizinisch breiter Konsens darin besteht, dass in solcher Weise hirntot diagnostizierte Menschen nicht mehr in ein „normales” Leben zurückkehren können, sondern nach Abschalten der Herz- und Kreislauf unterstützenden Maßnahmen sehr bald einen Herzstillstand und damit den Tod erleiden, der im Alltagsverständnis vorherrscht. (34)
Ein breiter Konsens bedeutet aber, dass es auch abweichende Meinungen gibt und zwar sowohl in der Medizin wie auch in den mit dem Thema befassten Geisteswissenschaften und schließlich auch in der Kirche. (34)

Hier besteht kein "breiter Konsens". Dieser Aussage stimmen sogar die Kritiker des Hirntodkonzeptes zu.

{{Zitat2|Die im internationalen Vergleich sehr strengen Kriterien zur Hirntodfeststellung in Deutschland liefern ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für den unwiederbringlichen Verlust aller Hirnfunktionen und damit für den Sterbeprozess, sobald die Beatmung eingestellt wird. (34) Es ist nicht nur "ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit", sondern eine absolute Sicherheit.

Aber auch diese sehr hohe Wahrscheinlichkeit ist keine absolute Sicherheit, die es im Rahmen wissenschaftlicher Aussagen nur selten gibt. (34)

Auch wenn bisher alle Äpfel vom Baum zum Boden gefallen sind, ist dies keine absolute Sicherheit, dass nicht irgendwann ein Apfel einen anderen Weg nimmt.

{{Zitat2|Derzeit muss man konstatieren, dass die Diskussionslage in allen Disziplinen eher uneindeutig geworden ist – das betrifft sowohl die medizinische, die medizinethische, die anthropologische wie auch die theologische Diskussion. (34) Das mag für die ev. Kirche in Deutschland gelten, aber seit den im Text o.g. 1990-er Jahren hat sich die Medizin zunehmend darauf verständigt, dass der Hirntod der Tod des Menschen bedeutet. Ebenso sieht es auch die kath. Kirche. Siehe: Todesverständis

Es ist gut möglich, dass diese Situation zum einen mit der Relativierung des Hirntodkriteriums in den USA (durch den Bericht des President's Council on Bioethics von 2008), zum anderen aber auch mit der Diskussion um die Sterbehilfe bzw. das Sterbenlassen zu tun hat. (35)

Das PCB verfasste sein Papier 2008, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern 2014. Inzwischen haben wir 2020 und es hat sich in den USA diesbezüglich nichts getan.

Zugleich hat die Debatte um die wissenschaftliche Endgültigkeit des Hirntodkriteriums an Offenheit gewonnen; die Gewissheit über den Tod des Menschen im Hirntod kann offenbar nicht mehr mit der gleichen Plausibilität kommuniziert werden, wie es noch vor zehn oder zwanzig Jahren der Fall war. (35)

Siehe: Alan Shewmon

Nachdem der Hirntod eine so zentrale Bedeutung für die Organtransplantation hat, könnte man die Konsequenz aus dieser Uneindeutigkeit ziehen, dass Organentnahmen ohne eine hinreichende Sicherheit über den vollständigen Tod des betroffenen Menschen nicht durchgeführt werden sollten. (35)

Das ist die Haltung der ev. Kirche seit Anfang der 1990-er Jahre. Damals stützte man sich vor allem auf Hans Jonas, der den pathophysiologischen Zustand des Hirntodes nachweislich fehlerhaft verstanden hat.

Unsere gegenwärtige Rechtslage macht zwar den Hirntod verbindlich, aber sie lässt es auch zu, dass Menschen, die ein anderes Verständnis vom Tod haben, diesem folgen können, indem sie sich gegen eine Organspende entscheiden. Das entspricht einer pluralen und liberalen Gesellschaft und sollte nicht gering geschätzt werden. (36)

Siehe: Anarchie

Aus theologischer Sicht erscheint es zumindest fragwürdig, Leben und Tod, Gesundheit und Krankheit rein medizinisch verstehen zu wollen. Das würde die Medizin zu einer „Heilslehre“ überhöhen. (36)

Gesundheit und Krankheit gehören zur Fachdisziplin der Medizin, so wie Gravitation und Licht in die Fachdisziplin der Physik gehören, auch wenn Gesundheit und Krankheit, Gravitation und Licht uns alle betreffen. Schließlich gehen wir bei Krankheit zu einem Mediziner und nicht zu einem Physiker, Chemiker, Biologen, Mathematiker, ... Philosophen oder Theologen.

Wenn nun aber der Hirntod nicht das definitive Lebensende eines Menschen wäre, müsste man dann nicht auf jede Organtransplantation verzichten? Viele Kritiker des Hirntodes argumentieren so. (36)

Können bei den "vielen Kritikern" in Deutschland mehr als 100 Personen genannt werden, auch wenn sie Gruppen wie KAO angehören?

Andere wenden ein, dass Menschen, bei denen der Hirntod diagnostiziert worden ist, zwar noch nicht im herkömmlichen Sinne tot seien, dass aber der Sterbeprozess bereits so weit fortgeschritten sei, dass ein Eingriff wie die Organtransplantation zu rechtfertigen sei. (36)

Hierbei stimmt sogar die Minderheit des DER zu.

Aus theologischer Sicht lässt sich der Streit nicht eindeutig pro oder contra Hirntodkonzept entscheiden. Folgt man der biblischen Botschaft, so wird erkennbar, dass auch hier Tod und Todesfeststellung verschiedene Formen auf-

weisen können. (36)

Bei alle Verschiedenheiten der biblischen Verständnisse des Todes wäre ein Hirntoter noch immer ein Toter.[Anm. 2]

{{Zitat2|Auf der anderen Seite ist es eine Frage an jeden von uns, wie wir uns auf den Tod vorbereiten, ihn zu gegebener Zeit akzeptieren und darauf vertrauen können, dass andere uns gut begleiten. Diese „Vertrauensfrage“ richtet sich sowohl an konkrete Menschen wie auch Systeme wie das Transplantationssystem: Haben Sie persönlich Vertrauen zu den Menschen und den Prozeduren, um sich darauf einzulassen? (37) Worin begleitet das "Transplantationssystem" den Organspender ungut? Warum wird hier Misstrauen gesät?

Gott als der Urgrund unseres Vertrauens lässt sich nicht heranziehen, um die Frage nach der Sicherheit des Hirntodes definitiv zu entscheiden. Aber das Vertrauen in Gott kann die Basis für die eigene Entscheidung sein: So oder so dürfen Sie Ruhe über Ihrer Entscheidung finden. (37)

Soll hier mit Gott Anarchie begründet werden?

Nach der Organentnahme, die wie eine große Operation durchgeführt wird, wird der Leichnam wieder verschlossen. Die DSO legt großen Wert auf die Aussage, dass mit dem Leichnam von Organspendern pietätvoll umgegangen werde und die Angehörigen diesen auch nach der Explantation anschauen können. (38)

Die DSO trägt nur Sorge, was in § 6 TPG beschrieben ist:

(1) Die Organ- oder Gewebeentnahme bei verstorbenen Personen und alle mit ihr zusammenhängenden Maßnahmen müssen unter Achtung der Würde des Organ- oder Gewebespenders in einer der ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Weise durchgeführt werden.

(2) Der Leichnam des Organ- oder Gewebespenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen.

Ein Mensch, der auf ein Spendeorgan wartet, ist in den meisten Fällen schwer krank, wenn nicht sogar todkrank. (39)

In welchen Fällen ist der Mensch auf der Warteliste von ET nicht schwer krank?

{{Zitat2|Wenn davon gesprochen wird, dass „Patienten auf der Warteliste sterben“, dann ist das eine nicht ganz zutreffende Ausdrucksweise. Richtig ist, dass kranke Menschen sterben, während sie auf ein Organ warten.

Wenn davon gesprochen wird, dass „Patienten auf der Warteliste sterben“, dann ist das eine nicht ganz zutreffende Ausdrucksweise. Richtig ist, dass kranke Menschen sterben, während sie auf ein Organ warten. Sie sterben jedoch, weil sie krank sind und nicht, weil sie auf einer Warteliste stehen. (39)

Die Formulierung, dass „Patienten auf der Warteliste sterben“, ist absolut zutreffend. Das ist ein Faktum. - Die hier angebrachte Kritik richtet sich wohl gegen die Aussage, dass sie sterben, weil es so wenig Organe gibt.
Der hier vorgebrachte Einwand erweckt den Eindruck, dass diese Menschen sich auf die Warteliste setzen lassen, damit sie sterben dürfen. Das Gegenteil ist der Fall, sie wollen damit weiterleben. Siehe: unterlassene Hilfeleistung

Diese Warteliste könnte kürzer sein, wenn mehr Menschen ihre Organe spenden würden, doch auch das wäre noch keine Garantie, dass alle Menschen ein Organ bekommen, die eines brauchen. (39)

Dies erweckt den Eindruck: "Da eh´ nicht alle Menschen gerettet werden können, brauchen wir uns nicht bemühen, so viel als möglich zu retten."

Der Organempfänger wird auf die Operation vorbereitet. Nach Eintreffen des Transplantationsteams aus dem Spenderkrankenhaus werden das Organ bzw. die Organe transplantiert. (39)

Dies erweckt den Eindruck, dass das Transplantationsteam aus der Spenderklinik stammt. Vielmehr ist es so, dass es aus dem TXZ stammt, in die Entnahmeklinik fährt und hernach in das TXZ zurückkehrt. Unmissverständlicher wäre daher: "Nach Eintreffen des Transplantationsteams aus dem Spenderkrankenhaus werden das Organ bzw. die Organe transplantiert."[Anm. 3]

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Anhang

Anmerkungen

  1. In der 4. Fortschreibung der HTD (2015) heißt es auf Seite 6:
    Die Durchführung des Apnoe-Tests muss an die klinische Ausgangssituation (Oxygenierung, Kreislauf) angepasst und unter kontinuierlicher pulsoxymetrischer Kontrolle der Sauerstoff-Sättigung und des arteriellen Blutdrucks erfolgen. Voraussetzungen sind die Präoxygenierung mit 100  % Sauerstoff und ein Ausgangs-paCO2 im Normbereich von 35 mmHg bis 45 mmHg (entspricht 4,7 kPa bis 6 kPa, Temperatur-korrigierte Messung). Vorgehen bei einem Ausgangs-paCO2 über 45 mmHg: siehe unten.

    Die Hyperkapnie muss durch akute Hypoventilation bis zum Erreichen eines paCO2 von mindestens 60 mmHg (entspricht 8 kPa, Temperaturkorrigierte Messung) unter ständiger Kontrolle, ob Atemexkursionen bzw. spontane Atemanstrengungen des Patienten erkannt werden können, herbeigeführt werden. Das Fehlen des Atemantriebs muss im Zweifelsfall bei Diskonnektion des Patienten vom Respirator sicher beurteilt werden, da Apnoe-Programme oder das Triggern des Respirators durch pulssynchrone Luftbewegungen im Tubus fälschlicherweise einen Atemantrieb suggerieren können. Eine hinreichende Oxygenierung ist durch intratracheale O2-Insufflation (apnoische Oxygenation), durch niederfrequente manuelle Beatmung mit reinem Sauerstoff (z. B. zwei Atemzüge/Minute) oder reduzierte maschinelle Beatmung mit reinem Sauerstoff sicherzustellen.
    Für Patienten, deren Eigenatmung chronisch an einen paCO2 von mehr als 45 mmHg (entspricht 6 kPa, Temperatur-korrigierte Messung) adaptiert ist, gibt es keine allgemein anerkannten Werte des paCO2 für den Apnoe-Test. In diesen Fällen ist der Funktionsausfall des Hirnstamms zusätzlich durch den Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes zu belegen (siehe 3.2.3.). Dies gilt auch, wenn der Apnoe-Test aus anderen Ursachen (zum Beispiel Thorax-Verletzungen oder Gasaustauschstörung) nicht durchgeführt werden kann oder bei einem Ausgangs-paCO2 über 45 mmHg (entspricht 6 kPa, Temperatur-korrigierte Messung).

  2. Es ist sehr bedauerlich, dass in dieser religiösen Schrift die verschiedenen biblischen Verständnisse unbenannt geblieben sind. Sie hätten gut an Stelle der Wiederholungen platziert werden können.
  3. Es gibt auch Fälle, bei denen das Entnahmeteam aus den TXZ A und B in die Entnahmeklinik C reist und die Organe in die TXZ A, D, E und F oder in die TXZ D, E, F und G kommen. Die Kombinationen sind hierbei sehr verschieden.

Einzelnachweise

  1. Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: leben und sterben im Herrn. München 2014. Nach: https://www.bayern-evangelisch.de/downloads/elkb_Handreichung_Organspende.pdf Zugriff am 02.04.2020.