Hans Joachim Türk

Aus Organspende-Wiki
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Prof. Dr. Hans Joachim Türk lehrte Philosophie und Sozialethik an der Georg-Simon-Ohm-Technische Hochschule Nürnberg.[1]

Schriften

Organtransplantation – Nächstenliebe oder Tötung? (?)

Hans Joachim Türk veröffentlichte den Artikel "Organtransplantation - Nächstenliebe oder Tötung?"[2] Darin heißt es:

Die ethische Berechtigung der Organentnahme hängt von der Sicherheit der Todes-feststellung ab, seit der nicht nur in den USA, sondern allgemein akzeptierten Erklä-rung der Havard-Kommission von 1968 ist dies der Hirntod als Tod von Großhirn, Hirnstamm und Kleinhirn.

In Polen und Großbritannien gilt der Hirnstammtod, d.h. dort gilt jemand als hirtot, wenn der Hirnstamm abgestorben ist. Nach Großhirn und Kleinhirn wird dort nicht gefragt.

Untersuchungen haben ergeben, daß das Gehirn keineswegs die Funktion einer die Ganzheit des Körpers steuernde Instanz ist, auch bildet es nur 3 Prozent des Ganzen, während 97 Prozent des Körpers noch Lebenszeichen geben.

Siehe: 97%

Der Mensch ist nicht nur Gehirn, sonst wären Komapatienten und Gehirngeschädigte keine Menschen.

Komapatienten und Gehirngeschädigte haben teilweise ein funktionierendes Gehirn. Bei Hirntoten ist das ganze Gehirn funktionslos.

Hirntote können noch Fieber entwickeln, Wunden heilen lassen, auf Reize hin mit Erhöhung des Blutdrucks und der Herzfrequenz reagieren, Schmerzreaktionen las-sen sich beobachten, weshalb bei der Entnahme Medikamente verabreicht werden, Kinder können noch wachsen und Schwangere Kinder gebären.

Siehe: Leben der Hirntoten und Schwangere Hirntote

Es sollen sogar Hirntote wieder zu Bewußtsein erwacht sein. Auf einer Tagung der Katholischen Akademie in München im Jahr 2013 berichtete eine Referentin, daß schon 1998 eine wissenschaftliche Studie von 175 dokumentierten Hirntoten berichtete, die viele Jahre überlebten.

Siehe: Alan Shewmon

In manchen Ländern und Kliniken begnügt man sich sogar mit dem festgestellten Funktionsverlust des Großhirns allein.

Mir ist keine Nation bekannt, in der der Großhirntod gilt. Es ist auch unvorstellbar, dass einzelne Kliniken abweichend von der nationalen Vorgabe sich ihr eigenes Verständnis von Hirntod bauen.

Sterben ist ein differen-zierter Prozeß, der sich hinzieht, so daß ein genauer Zeitpunkt des Todes nicht fest-gestellt werden kann, erst im sicheren Nachhinein.

Wie konnte dann bisher der Tod festgestellt werden?

Angesichts dieser nicht nur von Ethikern, sondern auch von Medizinern geäußerten Einwänden gegen die gesetzlich gestützte Praxis, stellt sich die Frage, ob es moralisch erlaubt ist, sich als noch Lebender vor dem endgültigen Tod für eine Spende zur Verfügung zu stellen.

Siehe: Todesverständnis

Aber der menschliche Körper eines Hirntoten, der immer noch Ausdruck seiner Seele und seines Geistes ist, darf nicht als Ersatzteillager benutzt werden, aus dem man sich bei Bedarf bedient.

Woher weiß der Autor, dass die Seele noch im Hirntoten ist? Dass der Mensch überhaupt eine Seele hat? "Ersatzteillager" ist einen Diffamierung der guten Absicht, mit seinem Hirntod noch etwas Gutes zu tun. Niemand bedient sich an Organspendern, sondern es ist Wille des Hirntoten bzw. seines gesetzlichen Vertreters, dass die Organe entnommen werden, um damit anderen Menschen das Leben zu retten.

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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. http://web.tuomi-media.de/dno2/Dateien/NO115-6.pdf Zugriff am 02.09.2019.
  2. Hans Joachim Türk: Organtransplantation – Nächstenliebe oder Tötung? Nach: http://web.tuomi-media.de/dno2/Dateien/NO115-6.pdf Zugriff am 28.09.2019.