EAD

Aus Organspende-Wiki
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Die Evangelische Allianz in Deutschland (EAD) gehört zur "Deutschen Evangelische Allianz" (DEA). Sie ist ein eingetragener Verein, dem etwa 60 Mitglieder angehören und dem sich ein evangelikales Netzwerk von evangelisch-reformatorisch gesinnten Christen aus verschiedenen Kirchen und Gemeinschaften ideell zugehörig fühlt. Die DEA ist Mitglied der Weltweiten Evangelischen Allianz. Die theologische Basis der Allianz ist nach ihrem Selbstverständnis die schriftgemäße Interpretation der historischen reformatorischen Bekenntnisse. Regelmäßiges Publikationsorgan ist das Quartalsmagazin "EiNS".

Zum Netzwerk der Evangelischen Allianz gehören ca. 1000 örtliche Allianzkreise, in denen sich Christen aus verschiedenen lokalen Gemeinden und Organisationen, aus Landes- und Freikirchen und christlichen Gruppen und Werken treffen, um gemeinsam die Ziele der Evangelischen Allianz zu fördern. Rechtlich ist die Allianz als eingetragener Verein organisiert, dessen Mitglieder als „Hauptvorstand“ der Deutschen Evangelischen Allianz bezeichnet werden.

Arbeitsfelder sind diakonische, pädagogische, publizistische und missionarische Tätigkeiten in mehr als 230 Einrichtungen.

Schriften

Deutsche Evangelische Allianz: Keine Pflicht zur Organspende! (02.12.2018)

Am 02.12.2018 veröffentlichte die EAD den Artikel "Deutsche Evangelische Allianz: Keine Pflicht zur Organspende!".[1] Darin heißt es:

Hartmut Steeb: 'Eine Fremdbestimmung über den eigenen Körper lehnen wir ab.'
Der Vorstand der Allianz sei gegen eine 'Pflicht zur Organspende', heißt es in einer Pressemitteilung vom 30. November.

Die Notstandsregelung stand in Deutschland nie in der politischen Diskussion. Mit diesem Zitat wird ein Gespenst aufgebaut, das es gar nicht gibt.

Spahn hatte angeregt, die Voraussetzungen für eine Organentnahme zu lockern.

Das ist keine Lockerung der Voraussetzungen, sondern ein anderer Weg der Entscheidungsfindung.

Sie wäre ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und damit die Würde des Menschen.

Ob Alleinerziehende, Patientenverfügung, Testament oder die geplante Widerspruchsregelung, immer regelt der Staat das, was man selbst nicht geregelt hat. Wer es selbst regeln will, darf dies gerne, ja soll es sogar.

In der Gesellschaft dürfe nicht vergessen werden, dass der Tod zum Leben gehöre.

Angesichts der täglich 3 Verstorbenen, deren Leben mit einer rechtzeitigen TX hätte gerettet werden können, wird der Tod nicht vergessen.

'Menschen sterben, weil sie krank sind, nicht, weil ihnen ein Dritter seine Organe vorenthält', so die Allianz.

Siehe: unterlassene Hilfeleistung

Um möglichst vielen Menschen durch Organspenden das Leben zu retten, müsse die Politik 'eine vertrauensvolle Regelung zu finden, die viele Menschen zur Spende motiviert'. Dazu gehöre, frühzeitig über das Thema zu informieren.

Das wird seit 2012 über die Krankenkassen persönlich gemacht. Allgemein kann man die nötigen Informationen auch aus dem Internet holen, so z.B. von der BZgA, der DSO, der BÄK und ET. Es besteht auch das Recht auf Nichtinformation, was offensichtlich die Mehrheit der Bürger nutzen. Diese dürfen sich jedoch über ihr Unwissen nicht beschweren. Ebenso dürfen diese auch nicht als Beispiele für mangelnde Aufklärung hergenommen werden.

Organspende: Keine Fremdbestimmung über den menschlichen Körper (30.11.2018)

Am 30.11.2018 veröffentlichte EAD den Artikel "Organspende: Keine Fremdbestimmung über den menschlichen Körper".[2] Darin heißt es:

Keine Fremdbestimmung über den menschlichen Körper
Der Vorstand der Deutschen Evangelische Allianz (DEA) ist gegen eine Pflicht zur Organspende.
Der Generalsekretär der DEA, Hartmut Steeb, erklärte: 'Eine Fremdbestimmung über den eigenen Körper lehnen wir ab. Deshalb darf es auch keine Pflicht zur Organspende geben.'

Die Notstandsregelung stand in Deutschland nie in der politischen Diskussion. Mit dieser Überschrift wird ein Gespenst aufgebaut, das es gar nicht gibt.

Diese Gewissensentscheidung berührt ein sehr sensibles Thema, weil es um nicht weniger geht als um Leben und Tod.

Es geht um den Weg der Entscheidungsfindung, ob nach der Feststellung des Hirntodes Organe entnommen werden dürfen.

Ebenfalls strittig ist die Definition des Hirntods.

Siehe: Todesverständnis

Der Tod gehört zum Leben, das darf eine Gesellschaft nicht verdrängen.

Das Sterben gehört zum Leben. Der Tod ist ein dem Leben entgegengesetzter Zustand.

Menschen sterben, weil sie krank sind, nicht, weil ihnen ein Dritter seine Organe vorenthält.

Siehe: unterlassene Hilfeleistung

Deswegen ist die Politik gefordert, eine vertrauensvolle Regelung zu finden, die viele Menschen zur Spende motiviert. Dazu gehört vor allem, Menschen frühzeitig über das Thema zu informieren.

Das wird seit 2012 über die Krankenkassen persönlich gemacht. Allgemein kann man die nötigen Informationen auch aus dem Internet holen, so z.B. von der BZgA, der DSO, der BÄK und ET. Es besteht auch das Recht auf Nichtinformation, was offensichtlich die Mehrheit der Bürger nutzen. Diese dürfen sich jedoch über ihr Unwissen nicht beschweren. Ebenso dürfen diese auch nicht als Beispiele für mangelnde Aufklärung hergenommen werden.

Zudem braucht es eine bessere Datenerfassung (und nicht nur einen zufällig bei sich getragenen Spenderausweis)

Zu was denn?

Nicht zu vergessen: Deutschland muss sich für eine Eindämmung des internationalen Menschenhandels zur Entnahme von Organen engagieren, denn dies ist ein grausames, menschenverachtendes Geschäft.

Das ist mit den §§ 17 und 18 TPG gegeben. Ein praktisches Beispiel hierzu ist: Willi Germund.

Pressemitteilung des Bundesverbandes Lebensrecht (25.05.2012)

Am 25.05.2012 veröffentlichte die EAD die "Pressemitteilung des Bundesverbandes Lebensrecht: Der Vorsitzende Martin Lohmann zur Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Organspende".[3] Darin heißt es:

In einer entscheidenden Frage der Würde und der Selbstverantwortung des Menschen wird eine verhängnisvolle Richtung eingeschlagen.

Mit der Entscheidungsregelung wird jeder gebeten, sich zur Frage der Organspende zu entscheiden. Ein Zwang wird nicht ausgeübt. Daher kann auch nicht von "Würde" die Rede sein.

Denn im interessengeleiteten Bemühen zur Bereitschaft von mehr Organspenden verliert sich immer mehr die Achtung vor der Würde des Menschen bis zu seinem natürlichen Lebensende.

Zur Würde, siehe oben. Das "natürliche Lebensende" haben Hirntote mit dem Erlöschen der Eigenatmung überschritten.

Der Hirntote ist jedoch nicht tot, sondern wird trotz weitere künstlicher Beatmung und hoher Schmerzmitteldosierung bei der Organentnahme, um unerwünschte Reaktionen zu unterbinden als tot 'erklärt', ist jedoch tatsächlich ein Kranker und Sterbender.

Siehe: Todesfeststellung, Todeserklärung, Todesverständnis und Schmerzen

Denn die Bürger werden nun regelmäßig und nachdrücklich ausgerechnet von ihrer Krankenkasse aufgefordert, ihre "Organe" doch zum Zeitpunkt X auf jeden Fall zu spenden.

Es ist keine Aufforderung, sondern eine Frage.

Statt dessen hat der Gesetzgeber nunmehr eine verschleierte Zwangsregelung auf den Weg gebracht, die einer ambitionierten Entmündigung durch eine mehr oder weniger offene Druckausübung gleichkommt.
Das ist keine der unantastbaren Würde des einzelnen entsprechende gerechte Vorgehensweise.

Fühlt sich der Verfasser im Supermarkt bei der Auswahl der Kaffeesorten auch entmündigt und seiner Würde beraubt?

Die sonst so hoch gelobte Selbstbestimmung wird faktisch ausgehöhlt und unterlaufen.

Dies ist nicht nachvollziehbar.

Organspende: Gibt es eine moralische Pflicht? (05.07.2011)

Am 05.07.2011 veröffentlichte EAD den Artikel "Organspende: Gibt es eine moralische Pflicht?".[4] Darin heißt es:

So könne man fragen, ob die Feststellung des Hirntods tatsächlich das richtige Kriterium für den Todeszeitpunkt ist.
Organspende: Gibt es eine moralische Pflicht?

Ich meine: Ja

Hartmut Steeb erwartet vom künftigen Transplantationsgesetz die Garantie, dass Organspenden freiwillig geschehen und es weder moralische noch wirtschaftliche Abqualifizierungen gibt, wenn sich ein Bürger nicht festlegen will.

Das Faktum bleibt jedoch bestehen: Wer sich selbst nicht entscheidet, bürdet im Falle seines Hirntodes damit seinen Hinterbliebenen eine schwere Bürde auf. Siehe: [xyzs://epub.uni-regensburg.de/36459 Der Ausweis], ein realitätsnaher Roman.

Es darf keine Verpflichtung zur Organspende geben (02.07.2011)

Am 02.07.2011 veröffentlichte EAD den Artikel "Es darf keine Verpflichtung zur Organspende geben".[5] Darin heißt es:

Es darf keine Verpflichtung zur Organspende geben
Und weil ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist, darf es auch keine Pflicht geben, diesen oder Teile dessen zur Verfügung zu stellen.

Die Notstandsregelung stand in Deutschland nie in der politischen Diskussion. Mit der Überschrift wird ein Gespenst aufgebaut, das es gar nicht gibt.

Natürlich darf der Staat seine Bürger einladen, im Todesfall bedürftigen Menschen Organe zu spenden. Aber dann ist damit auch die Pflicht verbunden, sachgerecht, aufrichtig und ohne Tabus zu informieren.

Die meisten Kritiker verbreiten Halb- und Unwahrheiten.

Und es muss die Frage erlaubt sein, ob der Hirntod tatsächlich der richtige Aspekt für die Feststellung des Todes ist.

Siehe: Todesverständnis

Dann muss auch darüber informiert werden, dass Menschen mitunter künstlich länger am Leben gehalten werden müssen, als ihnen recht sein mag – nur damit sie noch für eine Organentnahme zur Verfügung stehen.

Das geschieht mit dieser Internetseite.

Und es muss die wirtschaftliche Frage offengelegt werden, wer, wann, weshalb und wie viel an Organtransplantationen verdient.

Bei anderen medizinischen Behandlungen wird dies auch nicht.

Es muss gewährleistet bleiben, dass die Spende freiwillig geschieht und es weder moralische noch wirtschaftliche Abqualifizierungen gibt – wenn sich ein Bürger hier nicht festlegen will.

Das Faktum bleibt jedoch bestehen: Wer sich selbst nicht entscheidet, bürdet im Falle seines Hirntodes damit seinen Hinterbliebenen eine schwere Bürde auf. Siehe: [xyzs://epub.uni-regensburg.de/36459 Der Ausweis], ein realitätsnaher Roman.

Zehn Jahre Transplantationsgesetz - Erosion der Moral (07.12.2007)

Am 07.12.2007 veröffentlichte EAD den Artikel "Tagungsbericht: Zehn Jahre Transplantationsgesetz - Erosion der Moral".[6] Zu der von KAO initiierten Podiumsdiskussion "waren Angehoerige von Organspendern, Mediziner und Sachverstaendige, die sich bei der damaligen Bundestagsanhoerung vor Verabschiedung des Gesetzes kritisch geaeussert hatten, sowie alle am Thema Interessierten in das Haus der Evangelischen Kirche in Bonn eingeladen. In der Pressemeldung heißt es:

Auch 10 Jahre spaeter steht die Frage, wann der Mensch wirklich tot ist, im Mittelpunkt der Kritik.
Die Einhellige Haltung der Tagungsteilnehmer war dabei: "Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen."
Die Transplantationsmedizin aber frage: 'Was brauchen wir von diesem Sterbenden?'

Siehe: Todesverständnis

Ist ein Organspender unmittelbar vor der Organentnahme eine Leiche oder ein Lebender ohne messbare Hirnfunktion?

Ja, aber nicht nur Organspender, sondern auch die Hirntoten mit Therapieende.

Zudem forderte KAO eine umfassende ehrliche Aufklaerung, was bei einer Organentnahme nach dem Hirntodkriterium geschieht. Die bisherigen Kampagnen, z. B. der Deutschen Stiftung Organtransplantation DSO, seien einseitig nur auf die positiven Aspekte der Organspende ausgelegt.

Was KAO betreibt, kann schlecht als Aufklärung bezeichnet werden.

Gleich zu Beginn der Tagung erlaeuterte Dr. Paolo Bavastro, Internist und Kardiologe aus Stuttgart, in seinem Vortrag 'Menschen im Hirnversagen sind Sterbende' ausfuehrlich die Kritik am Hirntodkonzept.

Eine Stimme gegen gemeinsame Erklärungen

Der Mensch habe das Anrecht auf einen ungestoerten Sterbeprozess, der fuer ihn und die Angehoerigen 'lebenswichtig' sei.

Sind die Hinterbliebenen ansonsten tot, weil "lebenswichtig"? Dies ist ein Beispiel der sachlichen Aufklärung durch KAO.

Die Psychoanalytikerin und Sachbuchautorin Elisabeth Wellendorf berichtete von Wesensveraenderungen und Schuldgefuehlen gerade bei jungen Transplantierten.

Zu Wesensveränderungen siehe Märchen. - Die Schuldgefühle werden vor allem durch Aussagen der Kritiker verursacht.

Mit Hilfe der im Prinzip kostenlos zur Verfuegung gestellten Organe habe sich ein Milliardenmarkt etabliert.

Die kostenlos zur Verfügung gestellten Organe können nicht kostenlos transplantiert werden.

Kritiker fordern umfassende und ehrliche Aufklaerung ueber Organspende (02.06.2006)

Am 02.06.2006 veröffentlichte EAD den Artikel "Kritiker fordern umfassende und ehrliche Aufklaerung ueber Organspende".[7]

Nur wenn potentielle Spender auch ueber die andere Seite der Transplantationsmedizin informiert werden, sei eine bewusste Entscheidung fuer oder gegen eine Organspende moeglich.
Zufriedenheit der Transplantierten
Frage: Wie sehen Sie heute Ihre TX an?[8]

A = stimmt / B = stimmt eher / C = eher falsch / D = falsch (n = 203)

Aussage (in %) A B C D o.A.
Die TX war für Sie ein wahres Geschenk. 89,7 3,9 0,5 0,5 5,4
Die TX verbesserte Ihre Lebensqualität. 82,8 8,4 1,0 1,0 6,9
Die TX bewahrte sie vor drohendem Tode. 72,9 10,3 6,9 4,4 5,4
Die TX würden Sie jederzeit wiederholen. 70,0 13,8 4,4 3,4 8,4
Die TX ist eine Zumutung, von der Sie abraten. 3,9 3,4 5,9 78,8 7,9
Die TX hat Ihr Leben eindeutig positiv beeinflusst. 77,8 12,3 2,0 1,0 6,9

Im Winterhalbjahr 2014/2015 wurde von Klaus Schäfer unter Transplantierten eine Online-Umfrage durchgeführt. Dachverbände der Transplantierten gaben den Link zum Online-Fragebogen an ihre Mitglieder weiter. Insgesamt nahmen 203 Transplantierte an dieser Umfrage teil. Hiervon hatten 28,6% ein Herz transplantiert, 24,1% eine Niere, 21,7% eine Lunge und 17,2% eine Leber.

Zu ihrer Zufriedenheit über die durchgeführte TX antworteten die 203 Transplantierten:
Für 89,7% der Transplantierten war die TX ein wahres Geschenk, die bei 82,8% der Transplantierten die Lebensqualität verbesserte und bei 77,8% der Transplantierten das Leben eindeutig positiv beeinflusst hat.
72,9% der Transplantierten hat die TX vor dem drohenden Tode bewahrt. 70,0% der Transplantierten würde die TX jederzeit wiederholen.
Der Aussage von Werner Hanne, dass TX eine Zumutung sei, von der abzuraten sei, stimmten 3,9% zu und lehnten 78,8% ab.

Es gibt bei der TX auch "Verlierer", d.h. ihnen geht es nach der TX schlechter als vor der TX. Dies soll nicht verschwiegen werden. Ihr Anteil ist jedoch kleiner 5%.

Über 70% - politisch ist das mehr als eine 2/3-Mehrheit; damit bekommt man sogar eine Grundgesetzänderung durch - der Transplantierten bewerten ihre TX positiv, weniger als 5% negativ.

TX ist damit eindeutig ein medizinischer Erfolg.

Damit sind die Mitleidsbekundungen einiger Kritiker reine Fehlinformationen oder gar geheuchelte Krokodilstränen.

Das Hirntodkriterium als „Todesfeststellung“, um „frische“ Organe entnehmen zu koennen ...

Das primäre Ziel der Hirntodfeststellung lautet anders: Therapieende

Denn nach Auffassung der Initiative und auch zahlreicher kritischer Forscher ist der Hirntod nicht der Tod des Menschen, sondern ein unumkehrbarer Prozess im Sterben, der durch die Transplantation unterbrochen wird und mit einem Sterben in Wuerde unvereinbar ist.

Es gibt auch zahlreiche "Forscher", die das Alter der Erde auf etwas über 6.000 Jahren schätzen.

Bei Hirntoten gebe es viele Lebenszeichen: So funktioniert z.B. das Herz-Kreislauf-System weiterhin bei kuenstlicher Beatmung, es sind noch Bewegungen moeglich, einige schwangere Frauen mit Hirnversagen konnten ihre Kinder austragen und auf den Einschnitt bei der Organentnahme reagieren viele Hirntote mit ansteigendem Blutdruck.

Siehe: Lebenszeichen der Hirntoten

Zudem sei das Hirntodkriterium als „Todesfeststellung“ unzuverlaessig.

Das hat sich seit 2015 geändert. Seither muss einer der untersuchenden Ärzte ein Neurologe oder Neurochirurg sein.

Nicht selten werde zudem der Hirntod von Aerzten in kleineren Krankenhaeusern, aber auch in Unikliniken faelschlicherweise vermutet oder nicht exakt nach den Richtlinien der BundesAerztekammer festgestellt. Das DSO-Team aus Niedersachsen etwa habe bei knapp 50 Untersuchungen 21-mal den Hirntod nicht sichern koennen, so Hermann Deutschmann.

Deutschmann fuhr als 2. Untersucher zu den Kliniken und stellte diesen Mangel fest.

Auch Wissenschaftler der Paepstlichen Akademie der Wissenschaften in Rom kamen Anfang Februar 2005 in ihrer Stellungnahme „Brain death is not death“ zu dem Schluss, dass man das vollstaendige Hirnversagen nicht feststellen kann und dass der Hirntod nicht der Tod des Menschen ist.

Siehe: Ein Treffen der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften

'Hier sollten sich insbesondere katholische Kirchenvertreter ein Beispiel nehmen und die von ihnen propagierte Position zur Organspende als Akt der Naechstenliebe ueberdenken', mahnte der Sprecher der Initiative.

Siehe: Ein_Treffen_der_Päpstlichen_Akademie_der_Wissenschaften#Das_Ergebnis_der_Tagung

Dort gibt es kostenlos zahlreiche Dokumente und Texte, ... ebenso einen Ausweis fuer Nicht-Organspender.

Dies darf als Beweis dafür gewertet werden, dass man den offiziellen OSA nie richtig angesehen hat, denn dort kann man auch "Nein" ankreuzen.

Denn nur wer von beiden Seiten informiert ist, kann eine bewusste Entscheidung fuer oder gegen eine Organspende treffen.

Die "Aufklärung" der Kritiker steckt meist voller Halb- und Unwahrheiten.

Deutsche fuerchten Organhandel (02.04.2004) =

Am 02.04.2004 veröffentlichte die EAD den Artikel "Deutsche fuerchten Organhandel: Sorge auch bei Transplantationsmedizinern".[9] Darin heißt es:

70 Prozent der deutschen Bevoelkerung befuerchten, dass es bei einer Organspende zum Missbrauch in Form von Organhandel kommt. Das erklaerte eine Arbeitsgruppe der Universitaet zu Koeln unter Berufung auf eine Umfrage von Julia Fassbender vom Chirurgischen Institut der Universitaet gegenueber der Presse (30. Maerz). Auch 38 Prozent der befragten Transplantationsmediziner teilen demnach diese Angst.

Dies ist eine unseriöse Aussage, weil die Fragestellung unbekannt ist.

Weiter heisst es, dass nur 62 Prozent der Bevoelkerung den Hirntod als den tatsaechlichen Tod des Menschen akzeptierten.

Siehe: Todesverständnis

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. xyzs://www.ead.de/nachrichten-ead/2018/dezember/02122018-deutsche-evangelische-allianz-keine-pflicht-zur-organspende Zugriff am 21.12.2019.
  2. EAD: Organspende: Keine Fremdbestimmung über den menschlichen Körper. (30.11.2018) Nach: xyzs://www.ead.de/nachrichten-ead/2018/november/30112018-organspende-keine-fremdbestimmung Zugriff am 08.12.2019.
  3. xyzs://www.ead.de/nachrichten-ead/2012/mai/25052012-pressemitteilung-des-bundesverbandes-lebensrecht-der-vorsitzende-martin-lohmann-zur-entscheidung-des-deutschen-bundestages-zur-organspende Zugriff am 21.12.2019.
  4. EAD: Organspende: Gibt es eine moralische Pflicht? (05.07.2011) Nach: xyzs://www.ead.de/nachrichten-ead/2011/juli/05072011-organspende-gibt-es-eine-moralische-pflicht Zugriff am 08.12.2018.
  5. EAD: Es darf keine Verpflichtung zur Organspende geben. (02.07.2011) Nach: xyzs://www.ead.de/nachrichten-ead/2011/juli/02072011-es-darf-keine-verpflichtung-zur-organspende-geben Zugriff am 08.12.2018.
  6. EAD: Tagungsbericht: Zehn Jahre Transplantationsgesetz - Erosion der Moral (07.12.2007) Nach: xyzs://www.ead.de/nachrichten-ead/2007/dezember/07122007-tagungsbericht-zehn-jahre-transplantationsgesetz-erosion-der-moral Zugriff am 08.12.2018.
  7. EAD: Kritiker fordern umfassende und ehrliche Aufklaerung ueber Organspende. (02.06.2006) Nach: xyzs://www.ead.de/nachrichten-ead/2006/juni/02062006-kritiker-fordern-umfassende-und-ehrliche-aufklaerung-ueber-organspende Zugriff am 08.12.2018.
  8. Klaus Schäfer: Leben - dank dem Spender. Ergebnisse aus Umfragen unter 203 Transplantierten. Karlsruhe 2013.
  9. xyzs://www.ead.de/nachrichten-ead/2004/april/02042004-deutsche-fuerchten-organhandel-sorge-auch-bei-transplantationsmedizinern Zugriff am 21.12.2019.