Lutz Arnold

Aus Organspende-Wiki
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Lutz Arnold ist Rechtsanwalt.[1]

Schriften

Organspendeausweis – die verkannte Verfügung (26.07.21)

Lutz Arnold veröffentlichte am 26.07.2021 den Artikel "Organspendeausweis – die verkannte Verfügung".[1] Darin heißt es:

Wer also z.B. in den Urlaub ins Ausland fährt tut gut daran, eine Ablehnung einer Organspende vorher schriftlich zu fixieren, wenn er auf keinen Fall spenden möchte, denn sonst kann er dort als Spender gelten!

Siehe: Verfahrensanweisungen

Zwei private Organisationen, eine davon im Ausland, regeln, ob wer wann welche Organe erhält – manchem erscheint das nicht vertrauenswürdig.

Siehe: Allokation

Angehörige „sollen“ dann informiert werden. Aber zustimmen müssen sie nicht, wenn der Patient eine Zustimmung zur Organentnahme – etwa auf dem Organspendeausweis – erklärt hatte.
Die Entnahme muss schnell erfolgen, weil die Organe, wenn sie zu lange im toten Körper verbleiben, vergiften und dann nicht mehr verwendbar sind.

Da in Deutschland nach dem TPG eine Organentnahme nur aus Hirntoten erlaubt ist, sind die Organe bis zur Organentnahme immer durchblutet. Damit kann es nicht zu einer Ischemie und der daraus resultierenden Vergiftung kommen.

Aus medizinischer Sicht ist eine Entnahme ohne Betäubung ideal, weil betäubte Organe nicht verpflanzbar sind.

In der Schweiz wird für die Organentnahme eine Narkose empfohlen - nicht wie häufig behauptet wird, vorgeschrieben. Damit wären dieser Aussage nach diese Organe nicht mehr "verpflanzbar".

Die Entnahme erfolgt in der Regel nachts, wo die OP-Säle leer aber die Familien meist nicht vor Ort sind.

Bis zur Organentnahme können die Hinterbliebenen beim Hirntoten sein.

Aus Sicht der Chirurgen nachvollziehbar, aus Sicht der Angehörigen nicht immer beruhigend.

Bei keiner im OP-Saal durchgeführten Operation dürfen Angehörige mit im OP-Saal dabei sein. Diese Grundregel wird auch für keine Organentnahme geändert.

Andererseits sollten diejenigen, die spenden wollen, daran denken, wie sich Angehörige fühlen werden, wenn Ärzte die Organe entnommen haben ohne dass sie Angehörige informiert hatten oder ohne dass die Angehörigen den Patienten noch einmal sehen konnten.

Siehe: Zustimmung

Oft bleiben Zweifel über den korrekten Ablauf der Entnahme.

Bei solch einer "Aufklärung" sind die Zweifel vorprogrammiert.

Die Abrufbarkeit „rund um die Uhr“ und das weltweit sind absolut wichtig, denn das muss auch von unterwegs klappen! Wer wichtige Vorsorgedokumente wie die Organverfügung oder eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nur zu Hause liegen hat, sollte sich überlegen, wie ein Krankenhaus denn davon erfährt, dass es solche Texte überhaupt gibt, wo diese liegen und wie es darankommt, wenn der Patient doch bewusstlos ist.

Dazu ist es wichtig, dass nicht nur Vorsorgedokumente abrufbar sind, sondern vor allem auch medizinische Notfalldaten wie „notwendige Medikamente“, „Allergien“, „Unverträglichkeiten“ und die „Kontaktdaten behandelnder Ärzte“, denn diese Daten können Leben retten.

Dies ist ein lobenswerter Gedanke, aber gerade als Rechtsanwalt sollte Herr Arnold wissen, dass in Deutschland der Datenschutz über dem Lebensschutz steht. Dies wurde während der Corona-Pandemie mit der erstellten [Corona-App] deutlich: Lieber stockte man das Personal der Gesundheitsämter auf, als dass man eine elektronische Nachverfolgung zuließ.



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise