Unmündige Kinder
		
		
		
		
		
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unmündige Kinder und WSR
Bei unmündigen Kindern hat der Staat das geregelt, was der Bürger zu seinen Lebzeiten nicht geregelt hat. Hierbei spricht niemand von "Pflicht" oder "Zwang". Bei der WSR wird aber von "Pflicht" und "Zwang" gesprochen. Dabei regelt in beiden Fällen der Staat das, was der Bürger zu seinen Lebzeiten nicht geregelt hat.
| Sachverhalt | unmündige Kinder | WSR | 
|---|---|---|
| tritt ein bei Koma der Eltern | Ja | Nein | 
| tritt ein bei Tod der Eltern | Ja | Ja | 
| es geht um ... | eigene Kinder | eigene Organe | 
| man spricht von "Pflicht" | Nein | Ja | 
| man spricht von "Zwang" | Nein | Ja | 
| Möglichkeit einer Selbstbestimmung | Ja, Verfügung | Ja, OSA, Register | 
| ohne eigenes Handeln | das Jugendamt kümmert sich um die unmündigen Kinder | bei WSR: die Organe werden entnommen. | 
Anhang
Anmerkungen