Richard Fuchs
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Schriften
Recht auf Selbstbestimmung (06.03.2018)
Am 06.03.2018 veröffentlichte Richard Fuchs den Leserbrief "Recht auf Selbstbestimmung".[1] Darin heißt es:
| Ob Bürgerinnen und Bürger zwangsweise dazu verpflichtet werden können, ihr Votum für oder gegen eine Organspende abzugeben, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. |
Siehe: Alleinerziehende, Patientenverfügung und Testament
| Schweigen bedeutet an keinem Punkt unserer Rechtsordnung Zustimmung. |
Siehe: Widerspruchsregelung#Beispiele von Schweigen = Zustimmung
| In unserer Gesellschaft herrscht das Recht, sich in diesem Fall nicht äußern zu müssen. |
In welchem Paragraphen steht das?
| Eine Widerspruchsregelung wäre ein Anschlag auf unser verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht. Es gibt keine soziale Pflicht des Bürgers, seinen Körper nach dem sogenannten Hirntod Dritten zur Verfügung zu stellen. |
Siehe: Widerspruchsregelung und Notstandsregelung
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Richard Fuchs: Recht auf Selbstbestimmung. In: SZ (06.03.2018). Nach: https://www.sueddeutsche.de/kolumne/organspende-den-buergern-reinen-wein-einschenken-1.3894155 Zugriff am 23.12.2018.