Vorbemerkungen zu den Richtigstellungen:
- Wer Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, der täuscht.
- Wer Halb- bzw. Unwahrheiten zitiert verbreitet, täuscht auch.
Die Zitation schützt nicht vor der Tatsache, dass Halb- und Unwahrheit verbreitet wird. Daher schützen auch Zitationen von Halb- und Unwahrheiten nicht vor dem Vorwurf der Irreführung.
- Wer bewusst Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, begeht den Tatbestand der bewussten Täuschung.
Täuschung ist im deutschen Recht ein Strafbestand, der nach § 263 StGB (Betrug) oder § 146 StGB (Falschgeld) bestraft.
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