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Schriften

"Der Stammzellforscher" (10.07.2007)

Am 10.07.2007 veröffentlichten Michael Däumer, Sebastian Grundberger, Joscha Schmitz den Artikel "'Der Stammzellforscher' - Portrait des neuen spanischen Ministers für Gesundheit und Verbraucherschutz, Bernat Soria".[1] Darin heißt es:

Immer wieder hat er mit medienwirksamen Aussagen provoziert wie der, dass man zur Forschung an menschlichen Embryonen die „selben Kriterien wie bei der Organspende aus einer Leiche“ anwenden könne. Eine Leiche definiere sich durch den Hirntod und auch ein menschlicher, „sieben oder 14 Tage alter Embryo“ habe „kein Gehirn“.

Siehe: Embryo

Pro und Contra Organspende (04.07.2013)

Am 04.07.2013 berichtete Silke Bremer über die Veranstaltung "Pro und Contra Organspende".[2] Darin heißt es:

Problematisch sei auch die Nichteindeutigkeit des Hirntod-Konzeptes, wodurch ein Konflikt mit dem Grundrecht auf Leben entstehe.

Siehe: Hirntodkonzept

Das Transplantationswesen sei wenig transparent.

Siehe: Transparenz

Schwer würde vor allem die fehlende Legitimation der Ärztekammer wiegen, Gerechtigkeitsentscheidungen über Leben und Tod zu treffen.
Die vermittlungspflichtigen Organe sind von der Vermittlungsstelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln. (§ 12 Abs 3 TPG)

Wer kann das besser festlegen als die BÄK?

Hirntote wiesen vielmehr Vitalzeichen auf, könnten z. B. Stoffwechselprozesse aufrecht erhalten, Infektionen bekämpfen, Körpertemperatur regulieren.

Siehe: Leben der Hirntoten

Auch ein kohärenztheoretisches Argument spreche gegen den Hirntod. Für den Lebensbeginn komme es nach herrschender Auffassung nicht auf die Gehirntätigkeit an. Niemand behaupte, dass das Leben mit Beginn des Gehirns beginne. Somit könne schlecht behauptet werden, dass der Tod eintrete, wenn das Gehirn nicht mehr funktioniert.

Siehe: Embryo

Unter Verfassungsrechtlern mit medizinrechtlicher Ausrichtung werde das Hirntod-Konzept nicht mehr befürwortet, da es mit dem Grundrecht auf Leben nicht vereinbar sei.

In den Kommentaren zu Art. 2 GG sind es ca. 50% die das Hirntodkonzept ablehnen, die anderen 50% stimmen dem zu (Stand Januar 2020).

Das Hirntod-Konzept müsse anders gefasst werden. Der Hirntote sterbe unwiederbringlich, gleichwohl sei er ein sterbender Mensch.
Nach der (juristischen) Theorie der weiten Tatbestandsauslegung müsse man, wenn man nicht so genau wisse, einen weiten Schutzbereich eröffnen. Da wir den Zeitpunkt des Lebensanfangs und Lebensendes nicht genau kennen, spreche viel für eine weite Auslegung der Verfassung mit einem weitgehenden Schutz.

Siehe: Todesverständnis

Die höchst interessante Diskussion hat sehr deutlich gezeigt: Strukturelle Veränderungen sind dringend erforderlich. Ein offener gesellschaftlicher Diskurs muss unbedingt geführt werden.

Aufklärung ist erforderlich, keine gesellschaftlicher Diskurs.


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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Michael Däumer, Sebastian Grundberger, Joscha Schmitz: 'Der Stammzellforscher' - Portrait des neuen spanischen Ministers für Gesundheit und Verbraucherschutz, Bernat Soria. (10.07.2007) Nach: https://www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/-der-stammzellforscher-portrait-des-neuen-spanischen-ministers-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz-bernat-soria1 Zugriff am 09.07.2020.
  2. Silke Bremer: Pro und Contra Organspende (04.07.2013) Nach: https://www.kas.de/de/veranstaltungsberichte/detail/-/content/pro-und-contra-organspende1 Zugriff am 09.07.2020.