Julia Zirfas

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Schriften

Smart Health rechtsverträglich gestaltet (2017)

Julia Zirfas: Smart Health rechtsverträglich gestaltet. Wiesbaden 2017. Nach: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2F978-3-658-18350-9.pdf Zugriff am 03.12.2019.</ref>

Die Menschenwürde endet mit dem Herztod. Das bedeutet aber auch, dass der Hirntod noch keine Beendigung des Würdeschutzes darstellt. (59)

Die Aussage des 1. Satzes wird mit "Herdegen, in: Maunz/Düring 2015, Art. 1 Abs. 1, Rn. 56; Jarass, in: Jarass/Pieroth 2016, Art. 1, Rn.10" belegt und hieraus die Schlussfolgerung zum Hirntod gezogen. Dabei endet die Menschenwürde nicht mit dem Herztod, sondern mit dem Tod des Menschen. Was ihm jedoch über den Tod hinaus noch bleibt, das ist die Würde.

Der Hirntod wird definiert als das Erlöschen der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten. (75)

Als Quelle wird hierzu angegeben "Lang, in: Epping/Hillgruber 2014, Art 2 GG, Rn. 60." Der Hirntod wird jedoch nicht in einem Kommentar definiert, sondern in § 3 TPG.

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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise