Isabell Steußloff

Aus Organspende-Wiki
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Per Gesetz zum potentiellen Organspender (2018)

Isabell Steußloff veröffentlichte am 16.12.2018 in Epochtimes den Artikel "Per Gesetz zum potentiellen Organspender – Warum diese Art Gesetzgebung ein absolutes NO-GO ist"[1] Darin schreibt sie:

Schlagzeilen wie „Täglich sterben drei Menschen, weil kein Spenderorgan gefunden wird“ oder „In Deutschland sterben 10 000 Menschen, weil keine Organe bereitstehen“ sorgen für ein schlechtes Gewissen.

Jährlich sterben keine 10.000, sondern knapp 1.000 Menschen, deren Leben mit rechtzeitig zur Verfügung stehenden Organen hätten gerettet werden können.

Dabei stellen 10 000 wegen möglicherweise durch Transplantation verhinderbarer Todesfälle gerade 1,1% der jährlichen Todesursachen.

Da es sich um 1.000 Tote handelt, sind es auch nur 0,11%. Das "möglicherweise" relativiert die Aussage, dass das Leben hätte gerettet werden können. Korrekter wäre, deren Leben mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte gerettet werden können.

Und es stirbt auch kein Mensch, weil keine Organe da sind, sondern weil seine eigenen Organe nicht mehr mitspielen. ... Die Nichtspender sind nicht schuld am Tod ihrer Mitmenschen.

Den meisten dieser verstorbenen Menschen hätte man mit einem rechtzeitig zur Verfügung stehende Organ das Leben retten können. Die Ärzte können hier nur das Leben retten, wenn die Organe vorhanden sind.

Organverpflanzung ist immer eine Gratwanderung und für die großen lebenswichtigen Organe immer mit dem Tod des Spenders verbunden.

Warum wird den Krebspatienten geholfen? Warum wird reanimiert? Warum haben wir Kliniken? Warum haben wir überhaupt Ärzte? Die Menschen müsse doch eh´ alle sterben.
Ohne TX kommt der Tod früher, mit TX im statistischen Durchschnitt um Jahre später. Dies gilt bei allen Organen, siehe Studien.

Im Zusammenhang mit Organspende bedeutet Tod daher nur Tod des Geistes, also Hirntod.

Der "Tod des Geistes" wäre bereits beim Großhirntod. In D/A/CH gilt jedoch der Gesamthirntod. Das ist weitgreifender.

Es ist ein Tod per Definition, vom deutschen Ethikrat zwar bestätigt, jedoch keineswegs unumstritten.

Der DER ist sich zwar im Verständnis zum Hirntod uneins, aber vollkommene Einigkeit herrscht bei dem Punkt, dass aus Hirntoten Organe entnommen werden dürfen.

Der Hirntod wird anhand von festgelegten Untersuchungsmethoden ermittelt und festgeschrieben, ist aber letztlich nicht beweisbar.

Die Nichtdurchblutung des Gehirns kann nachgewiesen werden. Was nicht durchblutet wird, stirbt. So auch beim Gehirn. Liegen Hirntote mehrere Tage auf der Intensivstation, löst sich das Gehirn auf, siehe Autolyse.

aber wir alle wissen, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse von heute die Irrtümer von morgen sein können.

Abgestorbene Gehirnzellen bleiben auch in 1.000 Jahren abgestorbene Gehirnzellen. Da gibt es keinen Irrtum.

Sterben bedeutet aber zumindest das Sterben von Geist und Körper.

Mit dem Hirntod ist auch die körperliche Einheit (Homöostase) zerbrochen. Es ist somit nicht nur die Datenbank unseres Lebens physikalisch zerstört.

Der Körper, der zuvor sorgfältig am Leben erhalten wird, wird mit der Organentnahme zu Tode gebracht.

Der Mensch ist mit Eintritt des Hirntodes tot. Mit dem festgestelltem Hirntod ist der Tod des Menschen festgestellt. Dass dank der Intensivmedizin der Großteil des Körpers noch Stoffwechsel aufweist, rechtfertigt es nicht, von einem lebenden Menschen zu sprechen, siehe Supravitalität.

Die Transplantationsmedizin ist zudem sehr bemüht, den Todeszeitpunkt per Definition weiter nach vorn zu verlegen.

Seit dem Jahr 1982 haben wir in Deutschland nachweislich den Gesamthirntod als Todesdefinition. Seit über 35 Jahren wurde daran nicht gerüttelt. Warum sollte dies in Zukunft geschehen? Hierfür gibt es keine Anzeichen.

Es gibt sogar Bestrebungen, den Tod als Voraussetzung der Organentnahme zu kippen.

Diese Bestrebungen gibt es nicht in D/A/CH.

... weil man dazu nicht in der Lage ist (z. B. krank oder geistig nicht beweglich genug)… Dieser Teil ist nämlich der entscheidende und stillschweigend vorausgesetzte.

Minderjährige Kinder haben hierzu ihre Eltern. Nicht geschäftsfähige Menschen haben hierzu ihren Betreuer.

Aber was ist z. B. mit Kindern? Hier sollen Eltern entscheiden. Dürfen Eltern das vor dem beschrieben Hintergrund wirklich?

Der Staat setzt die Grenzen fest, bis zu denen die Eltern bei minderjährigen Kindern entscheiden dürfen. Wird diese Grenze überschritten, z.B. wenn Eltern (Zeugen Jehovas) ihrem Kind aus religiösen Gründen die lebensrettende Bluttransfusion verweigern, wird vorübergehend den Eltern das Sorgerecht entzogen.

Wäre ein derartiges Gesetz zur Spendergewinnung auf Basis einer Widerspruchslösung nicht ein Gesetz zum Geld drucken für Privatunternehmen?

Nein, das ist das Gesetz nicht.

In der Argumentation für die Widerspruchslösung hat man sich sogar verstiegen anzuführen, in der DDR habe es diese Regelung ja auch gegeben! Ausgerechnet die DDR soll ein Beispiel sein, ein Unrechtsstaat, eine Diktatur.
Wäre dies nicht ein Gesetz, auf dessen Grundlage nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingegriffen werden würde?
Quelle[2] 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
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Differenz 180 190 175 175 147 203 53 72 135
in % 40,2 45,9 39,1 40,3 34,9 60,6 14,3 20,6 39,8

Dann leben die Menschen in Ländern mit Widerspruchsregelung in einem Unrechtsstaat? Wir verbieten die Vermittlung von Organen, die aus DCD-Spenden kommen. Dann müssten wir auch die Vermittlung von Organen aus Ländern mit Widerspruchsregelung verbieten. Deutschland ist im ET-Verbund die einzige Nation, die keine Widerspruchsregelung hat. Da haben wir ein ganz neues Problem.

... noch schlimmer aber ist die Tatsache, dass eine solche Gesetzgebung erstmalig Anspruch des Staates oder gar privater Unternehmen erheben würde auf Leib und Leben von Menschen.
Herz 94a.jpg

Die HTD wird immer durchgeführt, wenn es deutliche Hinweise dafür gibt, dass nicht nur tiefes Koma vorliegt, sondern Hirntod, unabhängig von der Frage einer möglichen Organspende, d.h. auch bei einem Patienten mit aktenkundigem Lungentumor. Ist der Hirntod festgestellt und es ist keine Organentahme möglich (dies ist in über 50% der Fälle), wird die künstliche Beatmung abgeschaltet und das Herz bleibt binnen wenigen Minuten stehen (Therapieende).


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. xyzs://www.epochtimes.de/gesundheit/per-gesetz-zum-potentiellen-organspender-warum-diese-art-gesetzgebung-ein-absolutes-no-go-ist-a2741586.html Zugriff am 14.01.2019.
  2. DSO:Jahresberichte