Hartmut Steeb

Aus Organspende-Wiki
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Hartmut Steeb (* 1953) war ab 01.04.1988 Geschäftsführer der damals westdeutschen Evangelischen Allianz (DEA). Seit der Wiedervereinigung beider deutscher Allianzen war er von 1991 bis zu seinem Ruhestand 2019 Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz.


Schriften

Einzelne Aussagen

Hartmut Steeb wird häufig zitiert, u.a. mit diesen Aussagen (alle Zugriffe am 21.12.2019):

  • 24.12.2018: "„Eine Fremdbestimmung über den eigenen Körper lehnen wir ab. Deshalb darf es auch keine Pflicht zur Organspende geben."[1]
    Es geht bei der Widerspruchsregelung nur darum, wie man bei vorliegendem Hirntod zur Entscheidung kommen kann, ob die Organe entnommen werden dürfen.
  • 4.Quartal 2011: "Natürlich darf der Staat seine Bürger einladen, im Todesfall bedürftigen Menschen Organe zu spenden. Aber dann ist damit auch die Pflicht verbunden, sachgerecht, aufrichtig und ohne Tabus zu informieren. Und es muss die Frage erlaubt sein, ob der Hirntod tatsächlich der richtige Aspekt für die Feststellung des Todes ist. Denn dass diese neue Todesdefinition ausgerechnet im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Organtransplantationen erarbeitet wurde, führt zu Recht zu kritischen Nachfragen. Dann muss auch darüber informiert werden, dass Menschen mitunter künstlich länger am Leben gehalten werden müssen, als ihnen recht sein mag - nur damit sie noch für eine Organentnahme zur Verfügung stehen. Und es muss die wirtschaftliche Frage offengelegt werden, wer, wann, weshalb und wie viel an der Organtransplantation verdient. Kurzum: Es muss gewährleistet bleiben, dass die Spende freiwillige geschieht und es weder moralische noch wirtschaftliche Abqualifizierungen gibt, wenn sich ein Bürger hier nicht festlegen will."[2]
    Dieser Pflicht zur Aufklärung kommt der Staat seit 2012 über die Krankenkassen nach. Jeder Versicherte bekommt ab dem 16. Lebensjahr diese Informationen sogar ins Haus geliefert. Wer mehr wissen will, der erkundigt sich im Internet bei BZgA, DSO, BÄK und ET. Jeder Bürger hat auch das Recht auf Nicht-Wissen. Da nachweislich weniger als die Hälfte die von den Krankenkassen zugesandten Informationen nicht gelesen hat, darf man nicht auf diese verweisen.
    Siehe: Todesverständnis
    Wer wie viel - zumeist Aufwandsentschädigung - bei der Organtransplantation bekommt, ist im Internet nachzulesen.
    Wer sich selbst nicht zur Frage der Organspende entscheidet, lädt damit seien Hinterbliebenen eine schwere Bürde auf.
  • 28.11.2011: "Dann muss auch die Frage erlaubt sein, ob der Hirntod tatsächlich der richtige Aspekt für die Feststellung des Todes ist. Denn dass diese neue Todesdefinition ausgerechnet im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn von Organtransplantationen erarbeitet wurde, führt zu Recht zum Verdacht, dass das nicht problemlos geglaubt werden muss."[3]
    Siehe: Todesverständnis und Chronik/Hirntod
  • 28.11.2011: "Es darf auch keinen Zwang zur Äußerung in einer solchen schwerwiegenden Frage geben."[4]
    Bei der Einführung der Entscheidungsregelung wurde kein Zwang ausgeübt.
  • 10.05.2007: "Nächstenliebe kann man nicht befehlen"[5]
    Richtig.
  • 22.10.2006: Er äußerte seine "Sorge, dass die Bundesregierung eine Tür für den Organhandel öffne: ... Der Kannibalismus des 21. Jahrhunderts nimmt seinen unmerklichen Lauf", so Steeb gegenüber idea.[6]
    Siehe: Organhandel und Diffamierung




Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise