Asphyxie

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Als eine Asphyxie (Asphyxia) (griech. Aufhören des Pulsschlages) wird allgemein ein Zustand mit Kreislaufschwäche und Atemdepression bis -stillstand bezeichnet, der mit Hypoxie und Hyperkapnie einhergeht. Ursachen können ein Herz-Kreislauf-Versagen, eine Atemlähmung oder eine Verlegung der Atemwege sein.

Der fehlende Gasaustausch führt zum Abfall des Sauerstoffs im Blut (Hypoxämie) und so zum Rückgang des Sauerstoffpartialdrucks im arteriellen Blut und im Gewebe (Hypoxie), was an der zentralen Zyanose (Blauanlaufen der Haut und Schleimhäute) sichtbar wird. Zudem sammelt sich nicht abgeatmetes Kohlenstoffdioxid im Gewebe und Blut (Hyperkapnie), was als so genannte Kohlenstoffdioxidnarkose zu Bewusstseinstrübung und Koma führt, wenn die Ursachen nicht beseitigt werden.

Weitere Informationen

Es wird zwischen Asphyxie und Hypoxie unterschieden:[1]

  • Asphyxie
    Erstickungsabläufe mit CO2-Retention (Hyperkapnie, z.B. bei Aspiration, Verschüttung). Dabei tritt beim Betroffenen eine erhebliche Angst vor dem Ersticken auf.
  • Hypoxie
    Erstickungsabläufe ohne CO2-Retention (z.B. bei Sauerstoffmangel in großer Höhe). Da bei dieser Form keine Erstickungsangst, sondern manchmal sogar eine Euphorie auftritt, nimmt der Betroffene die Gefahr gar nicht wahr. Eine Hypoxie ist damit unberechenbarer und gefährlicher.

Die Phasen des asphyktischen Erstickens sind:[1]

  • Atemnot: Anstieg des Kohlenstoffdioxids im Blut → Luftnot, forcierte Atmung, Pulsanstieg
  • Zyanose
  • Erstickungskrämpfe: Sauerstoffmangel → Bewusstseinsverlust, Krämpfe, Pulsverlangsamung, Kot- und Urinabgang, Ejakulation
  • präterminale Atempause: Atemstillstand Vaguslähmung → erneuter Pulsanstieg)
  • terminale Atembewegungen (Schnappatmung)
Der Erstickungsvorgang kann ca. 4-10 min dauern.

Herzaktionen sind aber noch nach 20 min abzuleiten.[2]

Wird eine Strangulation überlebt, muss zum Ausschluss einer Kehlkopfverletzung (Fraktur, Hämatom, Ödem) und der damit verbundenen Gefahr einer akuten Atembehinderung unbedingt eine HNO-ärztliche Untersuchung erfolgen. Der Betroffene muss darüber aufgeklärt werden, dass mit gewisser zeitlicher Verzögerung eine schwellungsbedingte Atemwegsverletzung auftreten kann. Die Frage nach der Lebensgefährlichkeit sollte durch einen Rechtsmediziner beurteilt werden.[2]


Asphyxie wird in den Lexika des 18. und 19. Jh. meist mit dem Scheintod bzw. dieser mit Asphyxie synonym verwendet.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. a b O.V.: Alles fürs Examen. Das Kompendium für die 2. Ärzteprüfung. Band C. 2. Auflage. Stuttgart 2014, 269.
  2. a b O.V.: Alles fürs Examen. Das Kompendium für die 2. Ärzteprüfung. Band C. 2. Auflage. Stuttgart 2014, 270.