Faktencheck zur WSR: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Aussage''': " | '''Aussage''': Über 8.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan.<ref>https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/organspende-zahl-reicht-nicht-100.html | ||
* https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/tag-der-organspende-zeit-zeichen-zu-setzen,organspende-298.html | |||
* https://mwwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/gesundheitsminister-clemens-hoch-fordert-widerspruchsloesung-mehr-aufklaerung-und-bessere-strukturen-in-den-krankenhaeusern</ref> | |||
* '''Urteil''': Es stimmt bedingt. Es sind nur die Menschen, die bei Eurotransplant registriert sind.<ref>https://www.eurotransplant.org/regions/deutschland</ref> | |||
* '''Faktencheck''': Zur [[NTX]]: "Zum Stichtag 31.12.2025 standen 9.783 Personen auf der Warteliste. 6.237 galten als transplantabel, 3.546 als nicht transplantabel."<ref>https://dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO-Jahresbericht_2025.pdf Seite 91.</ref> In Deutschland erhalten rund 100.000 Menschen eine Dialyse-Therapie. Etwa 30.000 gelten als grundsätzlich transplantierbar.<ref>https://diatra.de/articles/2026/08/11/statistiken-organspende-warteliste-transplantation | |||
* https://www.dgfn.eu/pressemeldung/in-deutschland-stehen-dialyse-und-nierentransplantation-unter-druck.html </ref> | |||
'''Aussage''': Die Widerspruchslösung greife stark in die persönliche Selbstbestimmung ein.<ref>https://www.youtube.com/watch?v=WgbZMpiDmkM </ref> | |||
* '''Urteil''': Dies stimmt. | |||
* '''Faktencheck''': Wer kein Organspender sein will, muss bei eingeführter [[WSR]] widersprechen. | |||
'''Aussage''': Schweigen sei keine Zustimmung.<ref>https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/contra-widerspruchsloesung-organspende-braucht-ein-klares-ja_aid-150808901 | |||
* https://www.tagesspiegel.de/politik/widerspruchslosung-oder-bessere-aufklarung-wie-kann-man-am-besten-mehr-organspenden-erreichen-15627659.html | |||
* https://www.evangelisch.de/inhalte/258248/18-08-2026/organspende-widerspruchsregelung-stoesst-auf-zustimmung-und-kritik </ref> | |||
* '''Urteil''': Dies stimmt in vielen Bereichen nicht, auch in medizinischen Bereichen. | |||
* '''Faktencheck''': Es gibt zahlreiche [[Schweigen = Zustimmung|Beispiele]], in denen Schweigen Zustimmung entspricht: | |||
** Aus der Medizin | |||
*** Wer keine [[Patientenverfügung]] hat, erhält bei Bedarf einen gerichtlichen Betreuer. | |||
*** Bewusstlose Verunglückte werden ungefragt reanimiert. | |||
*** Bei einem misslungenem Suizidversuch handelt jeder Arzt wissentlich gegen den Willen des Patienten. | |||
** Aus dem Rechtswesen | |||
*** Wer kein Testament verfasst, der stimmt im Grunde der gesetzlichen Erbfolge zu. | |||
*** Eine Mitteilung des Amtsgerichts über eine Erbschaft an den/die Erben gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 6 Wochen widersprochen wird. | |||
*** Eltern, die für ihre unmündige Kinder keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, stimmen zu, dass beim Ausfall als Erziehungsberechtigte (z.B. durch Koma oder Tod) sich das Jugendamt um die unmündigen Kindern kümmert. | |||
*** Meta darf die öffentlichen Daten seiner Nutzer für das Trainieren der KI nutzen darf, wenn diese nicht widersprochen haben.<ref>https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/olg-koeln-15ukl225-meta-nutzerdaten-ki-training-2025-05-23 </ref> | |||
'''Aussage''': Die [[WSR]] sei verfassungswidrig.</ref>https://www.die-tagespost.de/politik/keine-annaeherung-in-sachen-organspende-art-276091 | |||
* https://www.domradio.de/artikel/bischoefe-kritisieren-idee-der-abgeordneten-zur-organspende | |||
* https://www.evangelisch.de/inhalte/258248/18-08-2026/organspende-widerspruchsregelung-stoesst-auf-zustimmung-und-kritik </ref> | |||
* '''Urteil''': Dies ist eine bisher unentschiedene [[Behauptung]]. | |||
* '''Faktencheck''': Ende der 1990er Jahre behaupteten Beschwerdeführer, die im [[TPG]] beschlossene [[Zustimmungsregelung]] sei verfassungswidrig, weil man ohne eigene Einwilligung Organspender werden könne. Das [[BVerfG]] lehnte am 18.02.1999 die Beschwerde ab und stellte keine Grundrechtsverletzung fest: | |||
** Die Beschwerdeführer seien nicht unmittelbar betroffen, weil sie jederzeit der Organentnahme widersprechen können (§ 2 Abs. 2 TPG). | |||
** Damit fehle die Voraussetzung für eine zulässige Verfassungsbeschwerde.<ref>https://datenbank.nwb.de/Dokument/198889 </ref> <br> Der bei der [[WSR]] die Menschen auch jederzeit widersprechen können, dürfte das [[BerfG]] auch bei der [[WSR]] keine Grundrechtsverletzung erkennen. | |||
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Version vom 18. September 2026, 14:58 Uhr
Zu den Aussagen für und gegen die WSR gibt es kaum einen Faktencheck. Einen hat die DIATRA-Redaktion am 06.09.2026 erstellt. Einen erweiterten gibt es nun hier:[Anm. 1]
Aussage: Über 8.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan.[1]
- Urteil: Es stimmt bedingt. Es sind nur die Menschen, die bei Eurotransplant registriert sind.[2]
- Faktencheck: Zur NTX: "Zum Stichtag 31.12.2025 standen 9.783 Personen auf der Warteliste. 6.237 galten als transplantabel, 3.546 als nicht transplantabel."[3] In Deutschland erhalten rund 100.000 Menschen eine Dialyse-Therapie. Etwa 30.000 gelten als grundsätzlich transplantierbar.[4]
Aussage: Die Widerspruchslösung greife stark in die persönliche Selbstbestimmung ein.[5]
- Urteil: Dies stimmt.
- Faktencheck: Wer kein Organspender sein will, muss bei eingeführter WSR widersprechen.
Aussage: Schweigen sei keine Zustimmung.[6]
- Urteil: Dies stimmt in vielen Bereichen nicht, auch in medizinischen Bereichen.
- Faktencheck: Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen Schweigen Zustimmung entspricht:
- Aus der Medizin
- Wer keine Patientenverfügung hat, erhält bei Bedarf einen gerichtlichen Betreuer.
- Bewusstlose Verunglückte werden ungefragt reanimiert.
- Bei einem misslungenem Suizidversuch handelt jeder Arzt wissentlich gegen den Willen des Patienten.
- Aus dem Rechtswesen
- Wer kein Testament verfasst, der stimmt im Grunde der gesetzlichen Erbfolge zu.
- Eine Mitteilung des Amtsgerichts über eine Erbschaft an den/die Erben gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 6 Wochen widersprochen wird.
- Eltern, die für ihre unmündige Kinder keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, stimmen zu, dass beim Ausfall als Erziehungsberechtigte (z.B. durch Koma oder Tod) sich das Jugendamt um die unmündigen Kindern kümmert.
- Meta darf die öffentlichen Daten seiner Nutzer für das Trainieren der KI nutzen darf, wenn diese nicht widersprochen haben.[7]
- Aus der Medizin
Aussage: Die WSR sei verfassungswidrig.</ref>https://www.die-tagespost.de/politik/keine-annaeherung-in-sachen-organspende-art-276091
- https://www.domradio.de/artikel/bischoefe-kritisieren-idee-der-abgeordneten-zur-organspende
- https://www.evangelisch.de/inhalte/258248/18-08-2026/organspende-widerspruchsregelung-stoesst-auf-zustimmung-und-kritik </ref>
- Urteil: Dies ist eine bisher unentschiedene Behauptung.
- Faktencheck: Ende der 1990er Jahre behaupteten Beschwerdeführer, die im TPG beschlossene Zustimmungsregelung sei verfassungswidrig, weil man ohne eigene Einwilligung Organspender werden könne. Das BVerfG lehnte am 18.02.1999 die Beschwerde ab und stellte keine Grundrechtsverletzung fest:
- Die Beschwerdeführer seien nicht unmittelbar betroffen, weil sie jederzeit der Organentnahme widersprechen können (§ 2 Abs. 2 TPG).
- Damit fehle die Voraussetzung für eine zulässige Verfassungsbeschwerde.[8]
Der bei der WSR die Menschen auch jederzeit widersprechen können, dürfte das BerfG auch bei der WSR keine Grundrechtsverletzung erkennen.
Aussage:
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- Urteil:
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Anhang
Anmerkungen
- ↑ Die Links dieser Seite wurden am 18.09.2026 aufgerufen.
Einzelnachweise
- ↑ https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/organspende-zahl-reicht-nicht-100.html
- ↑ https://www.eurotransplant.org/regions/deutschland
- ↑ https://dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO-Jahresbericht_2025.pdf Seite 91.
- ↑ https://diatra.de/articles/2026/08/11/statistiken-organspende-warteliste-transplantation
- ↑ https://www.youtube.com/watch?v=WgbZMpiDmkM
- ↑ https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/contra-widerspruchsloesung-organspende-braucht-ein-klares-ja_aid-150808901
- ↑ https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/olg-koeln-15ukl225-meta-nutzerdaten-ki-training-2025-05-23
- ↑ https://datenbank.nwb.de/Dokument/198889