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Christian Erk ist Assistenzprofessor für Management und Ethik an der Universität St. Gallen.<ref name="OO">Christian Erk: Die Explantation vitalen organischen Marterials "ex cadavere". Oder: Was macht einen lebendigen Körper zu einem Leichnam?. Nach: Nach: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjwh6LlrPHwAhVihf0HHdkoB4QQFjAFegQIBhAD&url=https%3A%2F%2Fwww.bioethik-online.at%2Finteractivist%2Ffrontend%2FdownloadDoc.asp%3Ffile%3DDie%255FExplantation%255Fvitalen%255Forganischen%255FMaterials%255Fex%255Fcadavere%252Epdf%26id%3D226%26chk%3D1441202%26typ%3D.pdf&usg=AOvVaw0psdxAkQH4brngy2qXqYpf Zugriff am 31.05.2021.</ref> | |||
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=== Die Explantation vitalen organischen Marterials "ex cadavere". () === | === Die Explantation vitalen organischen Marterials "ex cadavere". () === | ||
Christian Erk publizierte den Artikel "Die Explantation vitalen organischen Marterials 'ex cadavere'. Oder: Was macht einen lebendigen Körper zu einem Leichnam?".<ref | Christian Erk publizierte den Artikel "Die Explantation vitalen organischen Marterials 'ex cadavere'. Oder: Was macht einen lebendigen Körper zu einem Leichnam?".<ref name="OO"></ref> Darin heißt es: | ||
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Jetzt, beim Kern der Sache, kneift Christian Erk und verweist einfach auf Birnbacher. | |||
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* (C 1): eine Person P, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, ist nicht tot. | |||
* (C 2):Die Entnahme vitalen organischen Materials von einer Person P, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, zum Zwecke der Transplantation ist somit moralisch nicht zulässig. (126)}} | |||
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immer prämortal und tötet darüberhinaus den Spender bzw. beschleunigt dessen Sterbeprozess. Entsprechend ist eine solche | |||
Handlung moralisch unzulässig. (126)}} | |||
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Päpstlicher Rat für die Pastoral im Krankendienst, Charta der Arbeiter im Gesundheitsdienst: 85 | Päpstlicher Rat für die Pastoral im Krankendienst, Charta der Arbeiter im Gesundheitsdienst: 85 |
Version vom 30. Mai 2021, 16:21 Uhr
Christian Erk ist Assistenzprofessor für Management und Ethik an der Universität St. Gallen.[1]
Schriften
Die Explantation vitalen organischen Marterials "ex cadavere". ()
Christian Erk publizierte den Artikel "Die Explantation vitalen organischen Marterials 'ex cadavere'. Oder: Was macht einen lebendigen Körper zu einem Leichnam?".[1] Darin heißt es:
Die Explantation vitalen organischen Marterials "ex cadavere". Oder: Was macht einen lebendigen Körper zu einem Leichnam? (109) |
Siehe: Körper, Individuum, Todesverständnis, Polemik
so ist es z. B. für Robert Troug und Franklin Miller [37] moralisch nicht relevant, wann eine Person tot
ist oder ob sie durch die Organentnahme stirbt, da sie ihr Recht aufleben, wenn sie einmal in den Sterbeprozess eingetreten ist, freiwillig autonom durch informierte Zustimmung aufgeben kann. ebenfalls für die Aufgabe dieser Regel (zusammen mit der Vorstellung der Heiligkeit des Lebens), allerdings auf Basis eines an Lebensqualität orientierten utilitaristischen Arguments, sprechen sich PeTer SINGER ([24], s. 20 ff.) und DIETER BIRNBACHER [6] aus. Diese Argumente können hier jedoch nicht näher besprochen werden. (111) |
Siehe: Todesverständnis - Dabei wäre gerade deren Argumente so wichtig.
: eine Person P, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, ist tot<>nicht tot. (114) |
Siehe: Nullsummenzustand
Die Todesfeststellung setzt das Todeskriterium voraus und dieses die Todesdefinition. (115f)
Der Tod ist der abgeschlossene und irreversible Verlust des Lebens. (115) |
Siehe: Todesverständnis
Wie Abb. 3 darlegt, sind die Kriterien zur Todesfeststellung nur so gut wie das ihnen zugrunde liegende Todeskriterium, das Todeskriterium nur so sinnvoll wie die Todesdefinition, von der es abgeleitet ist, und die Todesdefinition nur so haltbar wie die Definition von Leben, deren negative Formulierung es ist. (116) |
Im Rahmen der Debatte über die moralische Zulässigkeit der Entnahme vitalen organischen Materials aus Hirntoten tut somit nicht so sehr die Diskussion der Frage not, ob der Hirntod für sich betrachtet ein sinnvolles Todeskriterium ist, sondern welche Vorstellung von Leben diesem Konzept zugrunde liegt und ob diese sinnvoll ist. (116) |
Siehe: Todesverständnis
Christian Erk setzt die "Lebensdefinition" über die "Todesdefinition", der dann "Todeskriterium" und "Todesfeststellung" untergeordnet ist. (117f)
Wenn wir die Biologie bzw. aktuelle Lehrbücher der Biologie dazu befragen, was sie uns bzgl. des Was des Lebens sagen, so finden wir z.B. folgende Antworten:
„leben ist eine organisierte genetische Einheit, die zu Stoff�wechsel, Fortpflanzung und Evolution fähig ist“ ([22], s. 2). „Wir erkennen das leben an dem, was Lebewesen tun“ ([10], s. 3) ([10], S. 3). (117) |
Siehe: Lebennsverständnis
Die liste der zu einersolchen Beschreibung des Lebens herangezogenen Merkmale umfasst üblicherweise die folgenden Funktionen bzw. Fähigkei�ten (vgl. hierzu stellvertretend [17]; [8], s. 51–70; [22], s. 2f.; [10], s. 4; [9], s. 4 sowie [18], s. 1ff.):
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Siehe: Lebennsverständnis
Wie durch die Pünktchen beim letzten Aufzählungszeichen angedeutet, ist diese Zusammenstellung nicht als abschließend
zu betrachten; so könnte man diese Liste z.B. noch um das implizit aus dem Hirntodkonzept ableitbare Merkmal „Nachweisbarkeit von Gehirnströmen“ ergänzen. (117f) |
Siehe: Nullsummmenzustand, Todesverständnis, Lebensverständnis
Nicht alle durch Aufnahme in obige liste als Kennzeichen des Lebens postulier�ten Merkmale lassen sich bei allen Wesen, die wir als lebendig erachten, nachweisen. so haben z.B. Kenneth und Janet M. Storey nachgewiesen, dass gewisse polare Fisch-, Frosch- oder Insektenarten Temperaturen von unter null Grad überleben können, ohne Zeichen von Stoffwechsel oder Respiration aufzuweisen (vgl. auch [27], s. 368f.): (118) |
Siehe: Irreversibilität
Wir können aus der Tatsache, dass sich Leben anhand von einer bestimmten Anzahl (x) von Fähigkeits- bzw. Funktionsmerkmalen empirisch umfassend und erschöpfend beschreiben lässt, nicht automatisch schließen, dass, wenn an einem Lebewesen z.B. nur x - 1 Merkmale nachzuweisen sind, dieses Lebewesen nicht lebendig ist. (118) |
Siehe: Irreversibilität, Todesverständnis
In dieser Beschränkung auf ein Merkmal des Lebendigen liegt auch das große Irritationspotential des Hirntodkriteriums; denn es ist in der Tat mehr als kontraintuitiv und grenzt für manche an Willkür, Personen nur aufgrund des Ausfalls ihrer Gehirnfunktionen für
tot zu erklären, obwohl sie bekanntlich eine Vielzahl anderer Merkmale des Lebens zeigen, d.h. u.a. atmen, schwitzen, Gänsehaut bekommen, weinen und ein Kind zeugen bzw. empfangen können, sich warm anfühlen, einen intakten Kreislauf besitzen, deren Haut heilt, wenn sie verletzt wird, und die für die Entnahme von Organen betäubt werden. (119) |
Siehe: Phänomen-Ebene, schwangere Hirntote, Narkose
Sonst wird damit argumentiert, dass schwangere Hirntote ein lebendes Kind gebären können. Hier aber wird von der Zeugung und der Empfängnis eines Kindes geschrieben. Die Empfängnis ist ohne fremde Hilfe bei einer Hirntoten vorstellbar, aber eine Zeugung eines Kindes durch einen Hirntoten (Mann!) ist ohne fremde Hilfe unmöglich.
Die Seele ist jedoch nicht einfach actus, sondern wird genauer als actus primus spezifiziert (vgl. [36], lib. 2 l. 1 n. 23 sowie [2], 412a27; 412b7). (121) |
Die empirisch beobachtbaren Merkmale des Lebens sind also letzten Endes nichts anderes als actūs secundi bzw. operationes, denen
die Form „Seele“ als actus primus bzw. principium operationis zugrundeliegt. (122) |
Siehe: Seele
Lebensdefinition: Leben ist Besitz der substantiellen Form „Seele“ als actus primus. eine Person P lebt, wenn P’s Körper die substantielle Form „Seele“ als actus primus besitzt. (123) |
Siehe: Lebensdefnition, Todesdefinition, Seele
Todesdefinition: Der Tod ist der abgeschlossene und irreversible Verlust des Lebens. Eine Person P ist tot, wenn sie nicht
mehr lebt. (123) |
Siehe: Seele
Es sei am Rande angemerkt, dass dieses „Seelenkriterium“ des Todes übrigens die von Dieter Birnbacher definierten, aus
seiner Sicht universal akzeptierbaren formalen Anforderungen an eine Todesdefinition (vgl. [7], s. 25ff.) erfüllt und somit auch für diejenigen annehmbar sein sollte, die die dahinterliegende philosophische Position nicht teilen. (123f) |
Siehe: Seele, Todesverständnis
Jetzt, beim Kern der Sache, kneift Christian Erk und verweist einfach auf Birnbacher.
Wie die bisherigen Ausführungen deutlich machen, stellt der irreversible Ausfall der Gehirnfunktionen für sich genommen kein hinreichendes Kriterium dar, anhand dessen der Tod einer Person sicher festgestellt werden kann. hierfür bedarf es der Feststellung, dass jegliche Lebensäußerung unmöglich geworden ist; und dies ist beim Hirntod, bei dem sich eben nur ein Merkmal des Lebens nicht mehr nachweisen lässt, eindeutig nicht der Fall. (125f) |
Siehe: Todesverständnis, Nullsummenzustand, Intermediäres Leben
Konklusionen (C )
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Die Explantation vitaler Organe aus einer Person, deren Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, geschieht somit
immer prämortal und tötet darüberhinaus den Spender bzw. beschleunigt dessen Sterbeprozess. Entsprechend ist eine solche Handlung moralisch unzulässig. (126) |
Siehe: Todesverständnis
{{Zitat2| Siehe: [[
Päpstlicher Rat für die Pastoral im Krankendienst, Charta der Arbeiter im Gesundheitsdienst: 85
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ a b Christian Erk: Die Explantation vitalen organischen Marterials "ex cadavere". Oder: Was macht einen lebendigen Körper zu einem Leichnam?. Nach: Nach: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjwh6LlrPHwAhVihf0HHdkoB4QQFjAFegQIBhAD&url=https%3A%2F%2Fwww.bioethik-online.at%2Finteractivist%2Ffrontend%2FdownloadDoc.asp%3Ffile%3DDie%255FExplantation%255Fvitalen%255Forganischen%255FMaterials%255Fex%255Fcadavere%252Epdf%26id%3D226%26chk%3D1441202%26typ%3D.pdf&usg=AOvVaw0psdxAkQH4brngy2qXqYpf Zugriff am 31.05.2021.