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Zitate über Organspende

Zitate von Päpsten

Papst Pius XII. (1876-1958) in einer Ansprache am 24.11.1957 auf die Frage um Weiterbeatmung eines schwer komatösen Patienten schon so beantwortet hatte:[1]

Wenn tiefe Bewusstlosigkeit für permanent befunden wird, dann sind außerordentliche Mittel zur Weiterbehandlung des Lebens nicht obligatorisch. Man kann sie einstellen und dem Patienten erlauben zu sterben.

Papst Johannes Paul II. in seiner Rede am 29.8.2000 auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzung:[2]

Hier kann darauf hingewiesen werden, daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewißheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als "moralische Gewißheit" bezeichnet. Diese moralische Gewißheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise.
Lebenswichtige Organe, die nur einmal im menschlichen Körper vorhanden sind, können nur nach dem Tod entfernt werden, d. h. dem Körper eines Menschen entnommen werden, der eindeutig tot ist.

Kritiker verweisen an dieser Stelle gerne darauf, dass Papst Johannes Paul II. an dieser Stelle lateinisch "ex cadavere" gesprochen habe. Die vorliegende Textfassung ist jedoch die offizielle Textfassung des Vatikans für den deutschen Sprachraum. - Der Papst betonte an dieser Stelle, dass der Tod des Organspenders vorliegen muss, dass er nicht herbeigeführt werden darf. Dies wird bei Organraub in den Ländern der 3. Welt und für CDC beim kontrollierten Herztod der Klassifizierung III und IV des "Maastricht-Protokolls" getan.

Transplantationen sind ein wesentlicher Fortschritt der Wissenschaft im Dienst am Menschen, und viele von uns verdanken ihr Leben heute einer Organverpflanzung.
Zunächst muss hervorgehoben werden, wie ich bei einer anderen Gelegenheit bemerkte, dass jede Organverpflanzung auf einer Entscheidung von hoher ethischer Bedeutung begründet ist: 'die Entscheidung, unentgeltlich einen Teil des eigenen Körpers für die Genesung und das Wohlempfinden eines anderen zur Verfügung zu stellen' (Ansprache an den I. Internationalen Kongress der Gesellschaft für Organverpflanzung, 20. Juni 1991) ... Genau darin besteht die Größe dieser Geste, einer Geste, die eine wahre Tat der Liebe ist.
Voll Zuversicht bestärke ich die Verantwortlichen für Gesellschaft, Politik, Erziehungs- und Bildungswesen, sich auch weiterhin für die Förderung einer wahren, von Hochherzigkeit und Solidarität gekennzeichneten Kultur einzusetzen. Die Herzen der Menschen, vor allem junger Menschen, müssen wahrhaft und zutiefst offen sein für die Notwendigkeit brüderlicher Liebe, eine Liebe, die in der Entscheidung Organspender zu werden ihren Ausdruck finden kann. Möge der Herr jedem von Ihnen bei der Arbeit unterstützen und im Dienst für wahren menschlichen Fortschritt lenken. Diesen Wunsch begleite ich mit meinem Segen.

Papst Benedikt XVI. in seiner Rede am 7.11.2008 an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema "Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende".[3]

Eine Transplantationsmedizin, die einer Ethik der Gabe entspricht, erfordert seitens aller das Bemühen, jede mögliche Anstrengung in der Bildung und Information zu unternehmen, um die Gewissen immer mehr hinsichtlich einer Problematik zu sensibilisieren, von der das Leben so vieler Personen direkt betroffen ist. Es wird daher notwendig sein, Vorurteile und Missverständnisse zu beseitigen, Misstrauen und Ängste zu zerstreuen, um sie durch Gewissheiten und Garantien zu ersetzen und in allen ein zunehmend sich weiter ausbreitendes Bewusstsein des großen Geschenks des Lebens zuzulassen.
Organspende ist "eine besondere Form der Nächstenliebe".

Gemeinsame Erklärung der EKD und DBK

Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD "Organtransplantationen" (1990):[4]

Der äußere Unterschied zwischen Herztod und Hirntod kann irrtümlich so gedeutet werden, als ob Gewebe und Organe schon vor und nicht erst nach dem Tod des Spenders entnommen würden. Daher ist für das Vertrauen in die Transplantationsmedizin nicht nur die ärztlich selbstverständliche sichere Feststellung des Todes vor der Organspende entscheidend wichtig, sondern auch die allgemeine Kenntnis des Unterschieds zwischen Herztod und Hirntod.

Herztod heißt bleibender Stillstand des Herzens und damit auch des Kreislaufs. Durch den allgemeinen Ausfall der Blutversorgung hört die Tätigkeit aller übrigen Organe gleichzeitig und so rasch auf, daß der Eindruck eines einzigen Ereignisses, nicht eines fortlaufenden Geschehens entsteht. Dagegen stirbt beim Hirntod das gesamte Gehirn vor allen übrigen Organen ab. Ihre Tätigkeit läßt sich von da an noch eine Zeitlang künstlich aufrechterhalten, aber doch eben nur noch künstlich und ohne jede Aussicht auf eine Erholung des Gehirns. Daher heißt Hirntod vollständiger und bleibender Verlust der gesamten Hirntätigkeit unter den Bedingungen der Intensivbehandlung, einschließlich der künstlichen Beatmung. (10)

Der Hirntod wird auch festgestellt zur Beendigung einer zwecklos gewordenen Intensivbehandlung und ohne eine später mögliche Organspende. Der einwandfreie Beleg des Hirntodes läßt sich später jederzeit zweifelsfrei überprüfen. Der Nachweis des Hirntodes ist der Nachweis eines bereits bestehenden Sachverhalts, keine Beurteilung eines erst künftigen Krankheitsverlaufs, keine bloß rechtliche Todeserklärung. (10)

Der Hirntod bedeutet ebenso wie der Herztod den Tod des Menschen. Mit dem Hirntod fehlt dem Menschen die unersetzbare und nicht wieder zu erlangende körperliche Grundlage für sein geistiges Dasein in dieser Welt. Der unter allen Lebewesen einzigartige menschliche Geist ist körperlich ausschließlich an das Gehirn gebunden. Ein hirntoter Mensch kann nie mehr eine Beobachtung oder Wahrnehmung machen, verarbeiten und beantworten, nie mehr einen Gedanken fassen, verfolgen und äußern, nie mehr eine Gefühlsregung empfinden und zeigen, nie mehr irgendetwas entscheiden. ... Hirntod bedeutet also etwas entscheidend anderes als nur eine bleibende Bewußtlosigkeit, die allein noch nicht den Tod des Menschen ausmacht. (10f)

Vom christlichen Verständnis des Todes und vom Glauben an die Auferstehung der Toten kann auch die Organspende von Toten gewürdigt werden. Daß das irdische Leben eines Menschen unumkehrbar zu Ende ist, wird mit der Feststellung des Hirntodes zweifelsfrei erwiesen. Eine Rückkehr zum Leben ist dann auch durch ärztliche Kunst nicht mehr möglich. Wenn die unaufhebbare Trennung vom irdischen Leben eingetreten ist, können funktionsfähige Organe dem Leib entnommen und anderen schwerkranken Menschen eingepflanzt werden, um deren Leben zu retten und ihnen zur Gesundung oder Verbesserung der Lebensqualität zu helfen. (14)
So verständlich es auch sein mag, daß mancherlei gefühlsmäßige Vorbehalte gegen die Entnahme von Organen eines Hirntoten bestehen, so wissen wir doch, daß bei unserem Tod mit unserem Leib auch unsere körperlichen Organe alsbald zunichte werden. Nicht an der Unversehrtheit des Leichnams hängt die Erwartung der Auferstehung der Toten und des ewigen Lebens, sondern der Glaube vertraut darauf, daß der gnädige Gott aus dem Tod zum Leben auferweckt. (14)
Die medizinisch utopische Verpflanzung des Gehirns verbietet sich ethisch, weil mit diesem Organ die persönlichkeitsbestimmenden Merkmale verbunden sind. Die Übertragung bestimmter Gehirnzellen von Embryonen auf Parkinsonkranke ist solange abzulehnen, wie sie eine Abtreibung voraussetzt. Die ransplantation von Keimdrüsen ist abzulehnen, da sie in die genetische Individualität des Menschen eingreift. Organentnahmen bei Anenzephalen (d.h. Neugeborenen ohne Großhirn) ohne Hirntodfeststellung sind auch ethisch nicht zu vertreten. (4)
Der Begriff "Hirntod" wurde schon im Jahr 1800 geprägt, rund 150 Jahre bevor er durch die Entwicklung von Beatmungsgeräten für die medizinische Praxis wichtig werden konnte. Noch heute umschreibt er allein das Krankheitsgeschehen ohne Bezug zu irgendwelchen Zwecken. Dementsprechend kann der Begriff Hirntod nicht für noch so schwere Schäden oder Fehlbildungen (Anenzephalie) mit teilweise erhaltener Hirntätigkeit gelten, ebensowenig für das im Mutterleib wachsende Kind, dessen Hirntätigkeit sich erst entwickeln wird. (10)
Die Ärzte und ihre Mitarbeiter, aber auch die christlichen Gemeinden, sind aufgerufen, ihren Beitrag zur sachlichen Aufklärung der Bevölkerung zu leisten, um mehr Möglichkeiten der Transplantation zu verwirklichen. (17)

Schlusssatz dieser gemeinsamen Erklärung:

Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten. (17)

Katechismus der Katholischen Kirche (KKK)

Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) zur Organspende:[5]

KKK 2296 Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern.

Der Katholische Katechismus zur Obduktion, wissenschaftlichen Forschung und Organspende:[6]

KKK 2301 Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zur wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig. Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein.

Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (2015)

Am 27.4.2015 brachte die Deutsche Bischofskonferenz die Arbeitshilfe "Hirntod und Organspende" heraus.[7]

Angesichts der beständig wachsen den Zahl derjenigen Patientinnen und Patienten, deren Überleben vom Erhalt eines Spenderorgans abhängt, stellt diese Entwicklung eine enorme Herausforderung für die Transplantationsmedizin dar. (5)
Nach jetzigem Stand der Wissenschaft stellt das Hirntod-Kriterium im Sinne des Ganzhirntodes – sofern es in der Praxis ordnungsgemäß angewandt wird – das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen dar, so dass potentielle Organspender zu Recht davon ausgehen können, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind. (6)
Die Entscheidung zur postmortalen Spende eigener Organe stellt einen großherzigen Akt der Nächstenliebe dar, der als solcher frei von allem sozialen Druck bleiben sollte. (6)
Der potentielle Spender muss die Möglichkeit erhalten, über alle Aspekte der medizinischen Behandlung vor, während und nach der Explantation umfassend aufgeklärt zu werden. (6)
Bezugspunkt der Bestimmung von Leben und Tod des Menschen ist also der Mensch als Ganzer und nicht irgendeine organismische Teilfunktion, wobei dem Gehirn als zentraler Steuerungs- und Integrationsinstanz die Rolle einer notwendigen Voraussetzung für die Lebendigkeit des betroffenen Individuums zufällt. (14)
Als besonders irritierend gilt manchen der Umstand, dass weltweit mehrere Fälle erfolgreicher Schwangerschaften hirntoter Frauen beschrieben worden sind. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung einer bestehenden Schwangerschaft keineswegs eine eigenständige Leistung der jeweiligen Hirntoten allein, sondern das Ergebnis komplexer intensivmedizinischer Interventionen zur Stabilisierung bestimmter außerordentlich labiler Restlebensphänomene darstellen, die als solche gerade nicht auf der Ebene der Ganzheit des Organismus angesiedelt sind. (15)
Nicht ohne Grund spielte denn auch in der Argumentation der Bundesärztekammer zugunsten des Hirntod-Kriteriums nicht nur die Integrations-Funktion des Gehirns auf der Ebene der organismischen Ganzheit eine Rolle, sondern auch seine Bedeutung für die Selbstständigkeit (Autonomie), die Selbsttätigkeit (Spontaneität), die Abstimmung und Auswahl von Einzelfunktionen (Koordination) sowie für die Anpassung und Abgrenzung als Ganzes gegenüber der Umwelt eine wichtige Rolle. (19)
Die überwiegende Mehrheit der medizinischen Sachverständigen ist daher in Ermangelung eines besseren oder auch nur annähernd vergleichbar sicheren Konzepts nach wie vor von der Plausibilität des neurologischen Standards überzeugt. (19)
Tatsächlich besteht weder eine rechtliche noch eine moralische Pflicht zur Organspende noch besitzen Kranke einen Rechtsanspruch auf die Organe fremder verstorbener Menschen. Die Organspende ist vielmehr eine Handlung, die moralisch möglich und wegen ihrer altruistischen Motivation sowie des großen zu erwartenden Nutzens für den Organempfänger besonders lobenswert erscheint, ... (20)
Insbesondere der dem Anliegen der Organspende gegenüber positiv aufgeschlossene Patient hat im Sinne der sog. informierten Zustimmung (informed consent) ein Recht auf eine möglichst vollständige Aufklärung. Daher reicht es nicht aus, wenn die Bürger regelmäßig von ihrer Krankenversicherung angeschrieben und dazu aufgefordert werden, eine persönliche Entscheidung zur Spendebereitschaft zu fällen. (24)
Eine in diesem Zusammenhang besonders heikle Herausforderung stellt die kommunikative Begegnung von Ärzten und Pflegepersonal mit den Angehörigen des möglichen Organspenders dar. Hier darf das Interesse an den Organen des Hirntoten nicht die menschliche Begleitung der Hinterbliebenen in den Hintergrund treten lassen. Die Routine des Klinikbetriebs führt leicht dazu, dass Ärzte und Pflegepersonal Vorgänge als selbstverständlich und unproblematisch erleben, die für Angehörige mit großen Verunsicherungen und Ängsten verbunden sind. (25)
So sollten die Angehörigen bei der Mitteilung der Hirntod-Diagnose nicht sofort auch schon mit der Frage der Organspende konfrontiert werden. Angehörige brauchen zunächst einmal Zeit, um sich der Nachricht über den Tod zu stellen und Trauer zulassen zu können. (26)

Zitate über den Hirntod

Habe ich doch schon vor 17 Jahren gesagt - Tod bedeutet nichts anderes als das Erlöschen der Hirndurchblutung.[8]

Zitate über Hirntod in Tabelle

Verfasser Zitat
Roland Hetzer Wenn das Gehirn nicht mehr funktioniert, dann hat er als Mensch aufgehört zu existieren.[9]
Hartmut Kress ...bleibt festzuhalten, dass der Betroffene im Fall des Hirntods keine Gegenwart mehr erlebt und dass es für ihn als Subjekt keine Zukunft mehr gibt. Er existiert nicht mehr als Leib, sondern nur noch als Körper – zwar nicht als toter Körper, aber als Körper eines Toten.[10]


Zitate über Organspende in Tabelle

Verfasser Zitat
Roland Hetzer Die Organtransplantation, so wie wir es heute betreiben, krankt, am Mangel an Spenderorganen.[9]
Axel Rahmel Je informierter die Menschen sind, desto eher sprechen sie sich für eine Organspende aus.[11]
Klaus Schäfer Viele Menschen verstehen nichts vom Geschenk des 2. Lebens der Organspende, weil sie noch nichts vom Geschenk des 1. Lebens verstanden haben.
Klaus Schäfer Organspender sind für mich die Heiligen der Gegenwart.
Horst Seehofer Organspende ist gelebte Solidarität, die über den Tod hinausgeht.[12]
Rita Waschbüsch Wenn ich gestorben bin, brauche ich meine Organe nicht mehr.[12]
Roland Hetzer Das Herz ist ein muskuläres Hohlorgan. Es wird bei der Transplantation vom Nervensystem des Spenders abgetrennt und wächst nicht wieder mit dem Nervensystems des Empfängers zusammen. Es bleibt denerviert, das heißt es hat keine Verbindungen zum Nervensystems des Empfängers.[9]
Hans-Fred Weiser Nur wenn die Mitglieder einer Gesellschaft bereit sind, Organe zu spenden, kann den erkrankten Mitgliedern dieser Gesellschaft auch geholfen werden.[13]
Amon Afek Leben zu geben, ist die größte menschliche Tat, die es gibt. Sie ist Ausdruck der Hoffnung auf Freundschaft und Hilfsbereitschaft zwischen allen Menschen dieser Welt.[14]
Ilhan Ilkilic Organspende gilt als die heiligste Spende, die man einem anderen Menschen spenden kann.[15]

Anhang

Quellen

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. http://www.der-schlafdoktor.de/akademievortrag.pdf Zugriff am 9.4.2014.
    Das war knapp 10 Jahre vor der ersten Herztransplantation und rund 10,5 Jahre vor der ersten Definition von Hirntod.
  2. Papst Johannes Paul II. in seiner Rede am 29.8.2000 auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzung
  3. Papst Benedikt XVI. in seiner Rede am 7.11.2008 an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema "Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende"
  4. Rat der EKD und DBK: Gemeinsame Texte 1. Organtransplantationen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD Bonn / Hannover 1990.
  5. http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM#2BE Zugriff am 22.2.2014.
  6. http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM#2MI Zugriff am 22.2.2014.
  7. http://www.dbk-shop.de/media/files_public/fwmsuermds/DBK_1241.pdf Zugriff am 1.8.2015.
  8. Dag Moskopp: Hirntod. Auf Seite 75 legt Dag Moskopp dieses Zitat Clarence Crafoord in den Mund.
  9. a b c http://www.deutschlandradiokultur.de/manuskript-die-reise-des-lazarus-pdf.media.ea2abd6ef224ffd3b7897fce82498f57.pdf Zugriff am 21.6.2016.
  10. Hartmut Kress: Organentnahme nach dem Hirntod bei Kindern. Ethische und rechtliche Gratwanderung. In: MedR (2015) 33, 858.
  11. http://www.aponet.de/aktuelles/aus-gesellschaft-und-politik/20150605-danke-sagen-und-aufklaeren-tag-der-organspende.html Zugriff am 22.4.2016.
  12. a b http://www.welt.de/print-welt/article652798/Wir-haben-schon-genug-gegeben.html Zugriff am 1.2.2014.
  13. http://www.rotenburger-rundschau.de/rrarchiv/lokales/rotenburg-wuemme/in-deutschland-warten-11-000-patienten-auf-transplantation-1131.html Zugriff am 21.6.2016.
  14. http://www.israelnetz.com/gesellschaft/detailansicht/aktuell/organspende-als-zeichen-der-hoffnung Zugriff am 1.2.2014.
  15. http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gesundheitspolitik_international/article/887942/muslime-arzt-medizin-kulturfreie-zone.html Zugriff am 6.11.2015