Skandale

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Deutschland

Skandale 2012

In Deutschland gab es im Jahre 2012 eine Reihe von Organspendeskandalen:[1]

  • 20.7.2012 wurde bekannt, dass in der Uni-Klinik Göttingen ein Arzt in 25 Fällen die Daten seiner Patienten verfälscht habe, damit diese Patienten schneller eine Spenderleber vermittelt bekommen. - Am 24.7. erklärte die Uni-Klinik, dass die Höhe der Ärzte-Gehälter nicht mehr an die Zahl der Organtransplantationen gekoppelt sein soll.
  • 2.8.2012 wurde bekannt, dass der in Göttingen tätige Arzt zuvor in der Uni-Klinik Regensburg gearbeitet hat und dort der Verdacht der Manipulation der Patientendaten in 23 Fällen aufgekommen ist.
  • 3.8.2012 erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die Aufarbeitung der Organspendeskandale zur Chefsache. Er berief zu einem Krisentreffen für Ende August ein.[Anm. 1]
  • 9.8.2012 forderten die BÄK mit Spitzenkräften und Experten: Intensivere und verdachtsunabhängige Kontrollen und mehr Berichterstattung. Bei ärztlichem Fehlverhalten soll außerdem die Approbation entzogen werden.
    Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr fordert, wer sich nicht an die Gesetze und Vorschriften hält, "müsse mit aller Härte bestraft werden".[2]
  • 15.8.2012 kam der Verdacht auf, dass es auch in Hamburg zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei.[2]
  • 26.8.2012 verkündete Frank-Walter Steinmeier (SPD-Bundestagsabgeordneter), dass die SPD für notwendige Gesetzesänderungen bereit sei.[2]
  • 9.2012 stellten Prüfer am Münchner Krankenhaus rechts der Isar Auffälligkeiten bei der Oganvergabe fest.[3]
  • 1.1013 werden in Leipzig Manipulationen aufgedeckt.[3]
  • 5.2013 es dürfen ab sofort keine Leber im Klinikum rechts der Isar transplantiert werden.[3]
  • 6.2013 eine Änderung des TPG sieht Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor.[3]
  • 8.2013 Der Prozess gegen den Göttinger Transplantationsmediziners beginnt.
    Ärzte des Deutschen Herzzentrums erstatten Selbstanzeige.[3]
  • 5.2015 spricht das Göttinger Gericht den Arzt vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.[4]
  • 10.2015 wurde bekannt, dass auch am Heidelberger Herztransplantationszentrum Patientendaten manipuliert wurden.[4]

Von 2010 bis 2012 soll es 14 Fälle von Manipulation gegeben haben, bei denen Patienten auf der Warteliste nach vorne gerutscht sind.[3]

In den Kliniken

Tübingen (2012)
München (2012)
Regensburg (2012)
Göttingen (2012)

Am 20.7.2012 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen Göttinger Arzt ermittelt, der Patientendaten manipuliert haben soll, damit diese schneller ein Organ erhalten. Am 24.7. gab die Klinikleitung bekannt, dass die Ärzte keine Sonderzahlungen für vorgenommene Transplantationen erhalten. taz vom 20.7.2012:

Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten – und schon hat man eine neue Leber. An der Göttinger Uniklinik sollen Patienten mit Geld schneller an neue Organe gekommen sein.[5]

Die Staatsanwaltschaft Göttingen konnte keine Beweise finden, dass von einem der bevorzugten Patienten zum Göttinger Arzt Geld geflossen sei.[6]

Mai 2015 sprach das Landgericht Göttingen den 47-jährigen Chirurgen Aiman O. frei. Richter Ralf Günther sagte in einer ersten Urteilsbegründung, die Verstöße des Angeklagten seien zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen.[7]

Siehe auch: Göttingen

Leipzig

Der Direktor und zwei Oberärzte wurden vom Dienst suspendiert. Ihnen wird vorgeworfen, 38 Patienten für dialysepflichtig angegeben, die keine Dialyse erhielten. http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=67676

Berlin

https://www.organspende-info.de/aktuelles/stellungnahme-zu-den-aktuellen-manipulationsvorwuerfen-am-deutschen-herzzentrum-berlin

Fazit

Beschleunigtes Vermittlungsverfahren

Das beschleunigte Vermittlungsverfahren wurde im Sommer 2012 von den Medien wie ein weiterer Skandal präsentiert, oft auf der Titelseite der Printmedien. Dabei ging es hier genau nach den Regeln der BÄK zu. Auch hier erfolgte die Zuteilung über ET. Mehr Informationen hier.

BÄK

Die Bundsärztekammer schreibt in ihrem Tätigkeitsbericht 2012 auf Seite 294 zu den Unregelmäßigkeiten:[8]

In diesem Zuge wurden die entsprechenden Richtlinienentwürfe auf der Internetseite der Bundesärztekammer der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und jeweils befristet die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten. Parallel wurde der Entwurf dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dem Bundesminister für Gesundheit und den für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Ministern der Länder zugeleitet. In dieser Weise soll künftig bei allen Richtlinienänderungen verfahren werden. Darüber hinaus haben die Überwachungskommission und die Prüfungskommission einstimmig und im Einvernehmen mit den Trägerinstitutionen entschieden, der Öffentlichkeit alle Jahresberichte seit Einsetzung der beiden Kontrollgremien verfügbar zu machen. Entsprechend können seit August 2012 die Jahresberichte von Prüfungs- und Überwachungskommission auf der Internetseite der Bundesärztekammer abgerufen werden. [9] In gleicher Weise veröffentlicht wurde auch eine Dokumentation aller abgeschlossenen Prüfungen von Allokationsauffälligkeiten, in der aus Gründen des Patientenschutzes die dokumentierten Fälle anonymisiert gehalten sind.[10]

Schließlich wurde im November 2012 bei der Prüfungskommission und der Überwachungskommission eine unabhängige Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ zur (auch anonymen) Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht eingerichtet (siehe Kapitel 5.1.7). Im Dezember 2012 haben sich Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband Bund der Krankenkassen grundsätzlich darauf verständigt, im ersten Quartal 2013 eine gemeinsame „Geschäftsstelle Transplantationsmedizin“ einzurichten, die als Stabsbereich bei der Hauptgeschäftsführung der Bundesärztekammer angesiedelt werden soll. Der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin obliegt die Geschäftsführung der Prüfungskommission und der Überwachungskommission, der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin (in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband Bund der Krankenkassen) sowie der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer.

Die Bundesärztekammer schreibt in ihrem Tätigkeitsbericht 2013 auf Seite 24 zu den Veränderungen:[11]

Mit der am 1. August 2012 in Kraft getretenen Novelle des Transplantationsgesetzes wurden die Kontrollmöglichkeiten der Prüfungs- und der Überwachungskommission neu gestaltet. Auf dieser Grundlage sind bislang alle 24 Lebertransplantationsprogramme in Deutschland einer Vor-Ort-Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der bis zur Überarbeitung des TPG fehlenden Kontrollinstrumente der Prüfungs- und Überwachungskommission konnten sich diese zuvor nur anlassbezogen mit Allokationsauffälligkeiten befassen. Den Kommissionen wurde nunmehr eine gesetzliche Überwachungskompetenz zugewiesen, die es ihnen ermöglicht, nicht nur anlassbezogen, sondern auch verdachtsunabhängige Prüfungen vorzunehmen. Kraft der neu geschaffenen Kontrollmöglichkeiten wurden die Kommissionen in die Lage versetzt, auf die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Manipulation von Patientendaten mit flächendeckenden Prüfungen zu reagieren.

Verstöße dokumentiert
Die Prüfungs- und die Überwachungskommission haben jeden festgestellten Richtlinienverstoß unabhängig von seiner Schwere dokumentiert. In jedem Transplantationszentrum wurden die Lebertransplantationen der Jahre 2010 und 2011 geprüft. ... Dem Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wurde dadurch entsprochen, dass die Prüfungs- und die Überwachungskommission in ihrem Jahresbericht, den sie auf ihrer Bilanzpressekonferenz am 4. September 2013 der Öffentlichkeit präsentierten, auch sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen veröffentlichten.

Maßnahmen und Konsequenzen

Verstärkte Kontrollen

  • Alle 24 TX-Zentren für Leber-TX wurden geprüft: in 4 TX-Zentren wurden Verstöße festgestellt, bei 20 keine.[12]
    • Es konnte keine Bevorzugung bestimmter Patienten (privatversichert/kassenversichert) festgestellt werden.[12]
    • Es gab keine Hinweise auf eine systematische Bevorzugung von Patienten.[12]
    • Es konnte kein Geldfluss von Patienten zum Arzt nachgewiesen werden.
  • Künftig erfolgen die Prüfungen regelmäßig. D.h. dass alle TX-Zentren mind. einmal in 3 Jahren unangekündigt geprüft werden.[12]
  • Die Prüfkommission wurde durch die Errichtung einer Task Force (Einsatzgruppe) personell verstärkt.[12]
  • Vertreter der Länder, in denen das geprüfte TX-Zentrum seinen Sitz hat, sind an der Prüfung beteiligt.[12]
  • Die Prüfungskommission erstellt über ihre Arbeit einen Jahresbericht und veröffentlicht ihn.[12]
  • Im November 2012 wurde bei der [[BÄK]] eine unabhängige Vertrauensstelle "Transplantationsmedizin" eingerichtet, die (auch anonymen) Meldungen von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das TPG entgegen nimmt.[12]

Höhere Transparenz bei der Führung der Wartelisten

  • Die Richtlinien der [[BÄK]] für die Führung der Wartelisten wurde geändert: Es müssen mind. 3 Ärzte über Aufnahme in die und Abmeldung von der Warteliste entscheiden. Ihre Namen werden gegenüber ET benannt.[12]
  • Droht der Verlust eines Spenderorgans, ist ET berechtigt, auf das beschleunigte Vermittlungsverfahren zu wechseln.[12] [Anm. 2]
  • Zur Errichtung eines nationalen TX-Registers wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll Transparenz bei der Qualität der TX bringen.[12]
  • Seit dem 1.8.2013 erfüllt die Manipulation von Gesundheitsdaten den Tatbestand der Urkundenfälschung.[13] und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe belegt werden.[12]
  • Die Richtlinien der [[BÄK]] zur TX-Medizin werden durch das Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.[12]

Vermeidung von Fehlanreizen

  • April 2013 sprachen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die [[BÄK]] die Empfehlung aus, dass keine finanzielle Anreize für einzelne Operationen sein dürfen, auch in der TX-Medizin.[12]
  • Kliniken müssen in ihren Qualitätsberichten angeben, ob sie sich an diese Empfehlungen halten. Abweichungen müssen in ihren Qualitätsberichten angeben.[12]

Veränderungen bei der DSO Die im Jahr 2012 bekannt gewordenen Manipulationsvorwurfe betrafen den Bereich der Organvermittlung. Dieser ist im TPG streng vom Bereich der Koordination getrennt. Dennoch wurde die DSO einer stärkeren staatlichen Kontrolle unterstellt, um ihr stärker eine öffentliche Ausrichtung zu geben.[12][Anm. 3]

Höhere Transparenz und mehr staatliche Kontrolle „Das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ setzt primär die europäischen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen zur Organtransplantation um und verschärft die Kontrolle im Organspendeprozess.

Nachwirkungen

Trotz dieser Informationen gibt es Jahre später ein Zerrbild über die Skandale 2012, nicht nur unter der allgemeinen Bevölkerung, sondern auch unter den sogenannten Fachleuten. So sagte Dr. Joachim Boldt in einem Interview: "Ich kann den Impuls verstehen, dass man jemandem, der durch Bestechung seinen Platzz auf der Empfängerliste verbessert, nicht unbedingt helfen will, auch wenn es immer noch ein kranker Mensch ist, dem meine Spende hilft. Für das Vertrauen in das System muss absolut klar sein: Organe bekommt, wer sie am dringlichsten braucht. Weder der Geldbeutel darf eine Rolle spielen noch das Alter, weder die soziale Stellung noch die Weltanschauung."[14]

Dass der freigesprochene Arzt am 13.09.2019 vom LG Braunschweig 1,2 Millionen Euro für die unrechtmäßige Untersuchungshaft (7 O 3677/18) und am 28.10.2020 vom OLG Braunschweig eine Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen erhielt (11 U 149/19), ist für alle redlich arbeitende Ärzte eine Ohrfeige.

2013

In der Uni-Klinik Leipzig wurde in 37 Fällen eine Dialysebehandlung vorgetäuscht, die nie erfolgt ist, damit die Patienten schneller an ein Spenderorgan kommen.

2015

Im Klinikum Großhadern bei 17 Patienten, die zwischen 2010 und 2012 im Klinikum auf ein Spenderherz gewartet haben, sollen Patientendaten manipuliert worden sein.

2015

In Spiegel-Online vom 18.2.2014 ist hierzu zu lesen: "Zu den Fehlern zählten Fälle, in denen der Hirntod angegeben wurde, obwohl die Betroffenen Medikamente bekamen, die das Zentrale Nervensystem dämpften. Das ist laut den Richtlinien nicht erlaubt. In einem anderen Fall sei der sogenannte Apnoe-Test nicht durchgeführt worden, der bei der Hirntoddiagnostik aber vorgeschrieben ist."[15]

Sicherheit der HTD

Nachdem die 4. Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes am 06.06.2015 in Kraft trat, gab es einige strittige Dokumentationen. Geprüft wurden 51 Dokumentationen. "Die Hälfte der Protokolle war korrekt ausgefüllt". 25% wiesen formelle Fehler auf, Flüchtigkeitsfehler beim Ausfüllen, so Bösebeck. Und weitere 25% mussten teilweise wiederholt werden, weil etwa die Reihenfolge von klinischer und apparativer Untersuchung nicht eingehalten wurde. "Aber es gibt keinen Fall, der kritisch gewesen wäre, wo eine Organentnahme stattgefunden hätte und der Spender nicht tot gewesen wäre."[16]


Bremen (2015)

Die Berichterstattung

Am 11.1.2015 berichtete Christina Berndt in der Süddeutsche Zeitung:

Schwere Panne bei Organ-Entnahme

Erst in letzter Minute fiel auf, dass der Nachweis fehlte: In einem norddeutschen Krankenhaus wurde ein Mensch ohne die vorgeschriebenen Untersuchungen zum Hirntoten erklärt. Beinahe hätte man ihm Spenderorgane entnommen.
... Doch nachdem einer der Chirurgen dem Organspender den Bauch aufgeschnitten hatte, fiel plötzlich auf, dass der Spender womöglich gar nicht tot war: Sein Hirntod war nicht nach den dafür vorgeschriebenen Regeln nachgewiesen worden. Unter keinen Umständen durften nun Organe entnommen werden - die Chirurgen würden sich der Tötung schuldig machen. Flugs wurde das ganze Prozedere abgebrochen.
Der Fall, der sich nach SZ-Informationen Anfang Dezember 2014 in einem Krankenhaus im Raum Bremen/Bremerhaven ereignete, sorgt derzeit für erhebliche Aufregung unter den Beteiligten. Mitarbeiter erzählten Kollegen unter Tränen von dem Vorfall, andere kündigten an, sich nun ganz aus der Organspende zurückziehen zu wollen. ... Ob es zum Beispiel stimmt, dass sich die Ärzte dazu entschlossen, die Beatmung des Patienten einfach einzustellen, wie der SZ zugetragen wurde. Die Spende sei aufgrund von "Herz-Kreislaufversagen" abgebrochen worden, heißt es in der Dokumentation der DSO. Ob das Herz zufällig stehen blieb oder ob ihm der Sauerstoff abgedreht wurde, steht da nicht. ... [17]

Am 11.1.2015 berichtete n24 im Internet:

Schwere Panne bei Organ-Entnahme

In einem Krankenhaus bei Bremen wurde ein Mensch ohne die vorgeschriebenen Untersuchungen als hirntot erklärt. Beinahe hätte man ihm Spenderorgane entnommen. Die Bauchdecke war bereits geöffnet.
Bei einer Organspende haben Ärzte einem Medienbericht zufolge erneut Fehler bei der Feststellung des Hirntods gemacht. ...[18]

Am 11.1.2015 berichtete Roman Christian Renner unter wordpress.com:

Krankenhaus bei Bremen: Schwere Panne bei Organ-Entnahme

Erst in letzter Minute fiel auf, dass der Nachweis fehlte: In einem norddeutschen Krankenhaus wurde ein Mensch ohne die vorgeschriebenen Untersuchungen zum Hirntoten erklärt. Beinahe hätte man ihm Spenderorgane entnommen.[19]

Am 12.1.2015 berichtete retter.tv vorsichtig im Internet:

Panne bei Organentnahme: Hirntod nicht ordnungsgemäß festgestellt

Wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten, soll es bei einer Organentnahme im Dezember letzten Jahres zu einer schwerwiegenden Panne gekommen sein. Offenbar war der Hirntod des Spenders nicht ordnungsgemäß festgestellt worden. Die Organentnahme war daraufhin im letzten Moment gestoppt worden. ...[20]

Am 12.1.2015 berichtete t-online auf ihrer Internetseite:

Ärzte brechen Organentnahme ab

Wieder gibt es Diskussionen um die Organspende. Ärzte mussten eine Organentnahme stoppen. Die Dokumentation der Hirntod-Diagnose war nicht ganz korrekt.[21]

Am 12.1.2015 berichtete n-tv.de auf ihrer Internetseite:

Panne bei Organspende: Ärzte stellen fälschlicherweise Hirntod fest

Ein neuer Organspendeskandal kündigt sich an. Offenbar diagnostizierten Ärzte verfrüht den Hirntod eines Patienten. Die anschließende Organentnahme wird in letzter Minute gestoppt.
Bei einer Organspende haben Ärzte einem Medienbericht zufolge erneut Fehler bei der Feststellung des Hirntods gemacht. In einem Krankenhaus im Raum Bremen/Bremerhaven wurde Anfang Dezember 2014 eine Organspende abgebrochen, weil der Spender womöglich noch lebte, berichtete die "Süddeutsche Zeitung".
Demnach hatten Operateure bereits den Bauch des Spenders geöffnet, als auffiel, dass dessen Hirntod nicht nach den dafür vorgesehenen Regeln diagnostiziert worden war. Das Prozedere musste sofort abgebrochen werden, da sich die Mediziner sonst der Tötung schuldig machen würden.[22]

Am 12.1.2015 veröffentlichte die BÄK zu dem Vorfall eine Stellungnahme. Siehe unten.

Am 14.1.2015 berichtete radiobremen auf ihrer Internetseite:

Frau vor abgebrochener Organentnahme hirntot

Die Patientin, der im Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide Organe entnommen werden sollten, war vor der Operation hirntot. Untersuchungen hätten ergeben, dass alle Hirnfunktionen erloschen waren, teilte die Prüfungs- und Überwachungskommission von Deutscher Krankenhausgesellschaft, Bundesärztekammer und den Krankenkassen mit. Unabhängig davon sei die Dokumentation unzulänglich gewesen.[23]

Am 16.1.2015 berichtete die ÄrzteZeitung auf ihrer Internetseite:

Zwei Koordinatoren - zwei Ergebnisse?

... Ein Wechsel der DSO-Koordinatoren während der Organentnahme könnte nach Informationen der "Ärzte Zeitung" die Probleme bei einer Organtransplantation in Bremerhaven verursacht haben.
Nach Recherchen der "Ärzte Zeitung" haben zwei Ärzte des Klinikums unabhängig voneinander den Hirntod der Frau mit Schädelhirntrauma festgestellt. Darauf prüfte ein Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) die Hirntodfeststellung und bestätigte sie.
Bis hierher lief der Prozess wohl vorschriftsmäßig ab. Aber dann wechselten angeblich die Koordinatoren. Und während das Entnahmeteam der DSO bereits mit der Operation begonnen hatte, schritt offenbar der neue Koordinator ein.
Er habe entdeckt, dass der Kohlendioxid-Partialdruck im Blut (PCO2-Wert) bei 58 lag und nicht, wie vorgeschrieben, bei 60. Darauf habe der neue Koordinator die Organentnahme abgebrochen. Kurz darauf sei die Frau an Herzversagen gestorben. ... [24][Anm. 4]

Am 16.1.2015 berichtete onmeda.de auf ihrer Internetseite:

Diagnosefehler: Organspende gestoppt

... Im Klinikum Bremerhaven musste Anfang Dezember 2014 eine Organentnahme (Explantation) gestoppt werden, nachdem Unregelmäßigkeiten bei der Hirntod-Diagnose der Spenderin aufgefallen waren. ... Wie die Überwachungskommission für Transplantationen versichert, sei die Patientin vor der Entnahme zweifelsfrei hirntot gewesen. Man habe aber "Unzulänglichkeiten in der Dokumentation festgestellt, die zu Unsicherheiten bei den Beteiligten und schließlich zum Abbruch der Organentnahme geführt haben". Auch ein Sprecher des Bremer Gesundheitssenators spricht lediglich von "formalen Mängeln".
Nach Informationen der "Ärzte-Zeitung" waren die Vorgänge im vorliegenden Fall allerdings deutlich gravierender. Für den Hirntod-Nachweis ist unter anderem ein sogenannter Apnoe-Test zwingend vorgeschrieben. Dabei wird die künstliche Beatmung so weit reduziert oder abgeschaltet bis der Kohlendioxyd-Partialdruck im Blut auf 60 mm HG ansteigt. Wenn auch bei diesem Wert die spontane Eigenatmung nicht einsetzt, gilt der Atemstillstand als belegt. Bei dem Unfallopfer von Bremerhaven allerdings beendeten die Ärzte den Test offenbar bereits vorzeitig bei einem Wert von 58 mm HG – möglicherweise um die Organe der Spenderin nicht zu gefährden.[25]

Am 16.1.2015 berichtete Simone Schnase in taz.de:

Übertriebene Panikmache

Wegen Dokumentationsfehlern in einem Bremerhavener Klinikum wurde eine Organentnahme gestoppt. Fest steht aber: Die Patientin war hirntot
Bundesweit griffen Medien in den vergangenen Tagen einen Fall auf, der sich Anfang Dezember im Klinikum Reinkenheide in Bremerhaven zugetragen hat: Kurz bevor einer hirntoten Patientin dort die Organe entnommen werden sollten, ließ ein Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) den Eingriff stoppen. Die Diagnose „hirntod“ weise Fehler auf.
Sensationsheischend warfen manche Zeitungen die Frage auf: „Lebte der Spender noch?“, ein Fernsehsender behauptete sogar, der operierende Arzt habe kurz vor der Organentnahme bemerkt, dass die Patientin gar nicht tot gewesen sei. Inzwischen bestätigt die Prüfungs- und Überwachungskommission von Deutscher Krankenhausgesellschaft, Bundesärztekammer und den Krankenkassen, dass es Fehler in der Dokumentation gegeben habe, die Frau aber zweifelsfrei hirntot war. ...[26]

Am 16.1.2015 gab die DTG eine "Stellungnahme es Vorstandes der DTG zu den Vorgängen vor einer geplanten Organentnahme in Bremerhaven" ab. Darin heißt es:[27]

Die DTG weist in diesem Zusammenhang auf die klare und vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Trennung der Aufgaben bzgl. der Hirntoddiagnostik (Entnahmekrankenhaus), Koordination der Organspende (DSO, Deutsche Stiftung Organspende), Organvermittlung (ET, Eurotransplant) und Organtransplantation (Transplantationszentren) hin. Als medizinische Fachgesellschaft vertritt die DTG die jenigen Transplantationsmediziner, die sich um die Bereiche Wartelisten, Transplantation und Nachsorge kümmern. Dazu zählt allerdings nicht eine Zuständigkeit für Fragen der Hirntodfeststellung. Diese Trennung dient nicht nur der Regelung von Zuständigkeiten sondern vor allem der Vermeidung von Interessenkonflikten.

Damit distanziert sich die DTG von der Feststellung des Hirntods. Sie muss jedoch zugestehen, dass es in Bremen ein Entnahmechirurg war, der den Hirntod angezweifelt hatte. Damit steht die DTG sehr wohl in der Kritik, weil sie der vorausgegangenen Feststellung "Hirntod" nicht geglaubt hat. - Dass im Vorfeld etwas[Anm. 5] nicht vorschriftsmäßig gelaufen war, ist ein anderes Thema. Es kann nicht Aufgabe des Entnahmechirurgen sein, die Hirntoddiagnostik anzuzweifeln.

Am 20.1.2015 veröffentlichte die Internetseite aufwachen2014.blogspot.de:

Panne bei Organ-Entnahme – ist ein Hirntoter tot?

... So weit die Süddeutsche Zeitung. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen nicht, ob dies das erste Mal war, dass solch ein Fehler vorgekommen ist. Dieser Vorfall macht aber erneut die sehr komplexe Problematik der Hirntod- Diagnostik deutlich. In diesem Fall wurde der Hirntod nicht korrekt nachgewiesen. Deshalb stellt sich erneut die ganz grundsätzliche und offenbar höchst brisante Frage: Wie sicher ist die Hirntoddiagnostik bei der Organtransplantation? Ist ein hirntoter Patient auch tatsächlich tot? ...[28][Anm. 6]

Ohne Datum und Name liest sich auf der Internetzeitung http://www.wir-zeitung.com/?p=123493 :

Organopfer: Krankenhaus beginnt Organentnahme-OP ohne Hirntodfeststellung

Krankenhaus bei Bremen - Schwere Panne bei Organ-Entnahme
Erst in letzter Minute fiel auf, dass der Nachweis fehlte: In einem norddeutschen Krankenhaus wurde ein Mensch ohne die vorgeschriebenen Untersuchungen zum Hirntoten erklärt. Beinahe hätte man ihm Spenderorgane entnommen.[29]

Dazu gibt es noch ein Plakat mit der Aufschrift "Organspende kann tödlich sein".

"Zu diesem Zeitpunkt war die Bauchdecke der Patientin schon geöffnet worden."[30]

Die Fakten

Am 12.1.2015 veröffentlichte die BÄK auf ihrer Internetseite hierzu ein Statement:

Statement der Prüfungs- und der Überwachungskommission zur Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über eine vermeintlich zweifelhafte Hirntoddiagnostik in einem norddeutschen Krankenhaus

Prüfungs- und Überwachungskommission, in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV Spitzenverband, haben nach eingehender Analyse einer in Frage gestellten Hirntoddiagnostik in einem norddeutschen Krankenhaus auch unter Hinzuziehung weiterer unabhängiger Expertise festgestellt, dass die Organspenderin vor geplanter Organentnahme hirntot war.
Die seit Dezember laufenden Untersuchungen der Kommissionen haben bisher ergeben, dass sämtliche Hirnfunktionen erloschen waren. Das haben eingehende Untersuchungen nach Anhörungen von Experten und die Sichtung der vorliegenden Unterlagen gezeigt. Unabhängig davon wurden Unzulänglichkeiten in der Dokumentation festgestellt, die zu Unsicherheiten bei den Beteiligten und schließlich zum Abbruch der Organentnahme geführt haben. Für die Kommissionen ist das zwingender Anlass, weitere detaillierte Untersuchungen zum Ablauf sowie persönliche Anhörungen der Beteiligten schnellstmöglich abzuschließen. Die Kommissionen veröffentlichen unmittelbar nach Abschluss der Untersuchungen ihren Bericht.[31]

Am 23.01.2015 erschien im Deutschen Ärzteblatt ein Artikel zu dem Vorfall. Darin wird die Überwachungskommission mit den Worten zitiert:[32]

Wir stellen ausdrücklich klar, dass der Apnoetest, dessen Durchführung in diesem Fall nicht die Vorgaben der Richtlinie zur Feststellung des Hirntods erfüllte, nicht als Dokumentationsfehler gewertet wurde. In den Richtlinien heißt es auch mit Bezug auf den Apnoetest: ,Die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome kann – außer durch die Verlaufsbeobachtung – alternativ nachgewiesen werden durch Null-Linien-EEG oder Erlöschen evozierter Potentiale oder zerebralen Zirkulationsstillstand’. Eine solche Untersuchung ist in Bremerhaven vorgenommen worden.
Apnoe-Test

In Bremen wurde bei der HRD der Apnoe-Test bei 58 mm HG CO2 abgebrochen, obwohl 60 mm HG in der Richtlinie gefordert war. Dennoch wurde hier Hirntod bescheinigt.[33] Zwischen der HTD auf der Intensivstation und dem Beginn der Organentnahme im OP-Saal war bei den DSO-Koordinatoren Schichtwechsel. Der neue Koordinator sah in den Protokollen den Wert von 58 mm HG eingetragen und blies damit bevorstehende Organentnahme mit der Begründung ab, dass der Hirntod nicht korrekt festgestellt worden sei. Die DSO hat den Fall der Überwachungskommission gemeldet. - Für die Hirntote, es soll sich um ein Unfallopfer gehandelt haben, hatte "schon zu Lebzeiten formulierter Wunsch, nach ihrem Hirntod anderen Menschen mit ihrem Herzen oder ihrer Leber ein nicht zu bezahlendes Geschenk zu hinterlassen. Dieser Wunsch erfüllte sich wegen unglücklicher Pannen nicht."[34]

Ende 2015 veröffentlichte die Prüfungs- und Überwachungskommission der BÄK ihren Bericht: Die Frau war sicher hirntot, aber der CO2-Wert von 60 mm HG konnte aus medizinischen Gründen nicht erreicht werden.[35]


http://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article136362971/Elf-Hirntod-Diagnosen-stehen-auf-dem-Pruefstand.html

siehe: Fehldiagnose#Bremen.2C_Dezember_2014

Am 17.01.2015 veröffentlichte Andreas Rahn den Beitrag: "Grenzwerte aus wissenschaftlicher Sicht"[36]

Ein gemessener PCO2-Wert von 60 liegt aus wissenschaftlicher Sicht bei einer Fehlertoleranz von 5% mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zwischen 60 - 5% (also 57) und 60 + 5% (also 63).

Für einen Wert von 58 gilt Entsprechendes.
Gemessene Werte von 58 und 60 sind bei einer Fehlertoleranz von 5% aus wissenschaftlicher Sicht somit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirklich verschieden.
Diese Verhältnisse sollte man bei der Festlegung von Grenzwerten vorher bedenken. Oder anders herum: macht es überhaupt Sinn, für die Feststellung des Hirntodes derartige Grenzwerte festzulegen?
Aus wissenschaftlicher Sinn wird man das bezweifeln können, es bleibt das Problem, wie man es so hinbekommt, dass mehrere Ärzte zu denselben Ergebnissen kommen (auch das wird man nie zu 100% hinbekommen...).
Es bleibt also schwierig. Aber bedenken muss man das - und zwar bevor man solche Kriterien festlegt. Sonst darf man sich nicht wundern, wenn bei 58 abgebrochen wird, was erst ab 60 zulässig ist.

Anhang

"Klar ist aber, dass eine der Hauptmotivationen der Wunsch nach vermehrten Lebertransplantationen war. Dies war nur über eine Manipulation der Warteliste möglich, da Deutschland bereits vor diesem Skandal eine im internationalen Vergleich niedrige Spenderate hatte."[37]

Quellen

Echte Quellen: (Zugriff am 5.5.2016)


Weitere Quellen sind: (Zugriff am 5.5.2016.)

Anmerkungen

  1. Eingeladen waren der Kassen-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Stiftung Eurotransplant, die Deutsche Transplantationsgesellschaft, die Bundesärztekammer, die ständige Kommission Organtransplantation sowie die Überwachungs- und Prüfungskommission bei der Bundesärztekammer.
  2. Bisher konnte beim beschleunigten Vermittlungsverfahren das TX-Zentrum, das ein Organangebot durch ET erhielt, selbst seinen Patienten auswählen. Mit Blick auf den Anstieg dieser Fälle und um das Verfahren transparenter zu gestalten, wurden die Richtlinien geändert. Nun entscheidet Eurotransplant über die Vergabe des Organs im beschleunigten Verfahren. Aus der Gruppe der Patienten, die die Zentren der Region, in denen sich das Organ befindet, als infrage kommende Spender gemeldet haben, vermittelt Eurotransplant streng nach festgelegten Verteilungsregeln.(Quelle: DSO: Hintergrundinformation}
  3. In der Vergangenheit wurde immer wieder vorgeworfen, dass sie als private Stiftung eigentlich diese wichtige Aufgabe gar nicht erfüllen dürfe und sie kaum von öffentlicher Seite kontrolliert werden könne.
  4. Dr. Andreas Rahn schrieb am 17.1.2015 hierzu einen Leserkommentar:
    "Grenzwerte aus wissenschaftlicher Sicht
    Ein gemessener PCO2-Wert von 60 liegt aus wissenschaftlicher Sicht bei einer Fehlertoleranz von 5% mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zwischen 60 - 5% (also 57) und 60 + 5% (also 63).
    Für einen Wert von 58 gilt Entsprechendes.
    Gemessene Werte von 58 und 60 sind bei einer Fehlertoleranz von 5% aus wissenschaftlicher Sicht somit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirklich verschieden.
    Diese Verhältnisse sollte man bei der Festlegung von Grenzwerten vorher bedenken. Oder anders herum: macht es überhaupt Sinn, für die Feststellung des Hirntodes derartige Grenzwerte festzulegen?
    Aus wissenschaftlicher Sinn wird man das bezweifeln können, es bleibt das Problem, wie man es so hinbekommt, dass mehrere Ärzte zu denselben Ergebnissen kommen (auch das wird man nie zu 100% hinbekommen...).
    Es bleibt also schwierig. Aber bedenken muss man das - und zwar bevor man solche Kriterien festlegt. Sonst darf man sich nicht wundern, wenn bei 58 abgebrochen wird, was erst ab 60 zulässig ist."
  5. Die Untersuchungskommission stellte fest, dass Hirntod vorlag, wenngleich bei der Feststellung des Hirntods etwas nicht vorschriftsmäßig gelaufen ist. Dieses konnte bisher nicht lückenlos recherchiert werden.
  6. Hier wurde die Meldung gleich dafür verwendet, den Hirntoten als Lebenden darzustellen.

Einzelnachweise

  1. http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/news/die-chronik-des-organspendeskandals-bid-1.2968763# Zugriff am 14.2.2015.
  2. a b c http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/news/die-chronik-des-organspendeskandals-bid-1.2968763 Zugriff am 5.5.2016.
  3. a b c d e f http://www.bkk-dachverband.de/presse/agenturmeldungen/detailansicht/artikel/organspende-skandale-in-deutschland Zugriff am 5.5.2016.
  4. a b http://www.bkk-dachverband.de/presse/agenturmeldungen/detailansicht/artikel/organspende-skandale-in-deutschland-1 Zugriff am 5.5.2016.
  5. http://www.taz.de/!5088531 Zugriff am 31.3.2016.
    Daneben gab es noch zahlreiche andere Medien, die auch diese Vermutung ausgedrückt haben.
  6. Alle diese Seiten recherchiert am 31.3.2016:
  7. http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2015-05/freispruch-fuer-goettinger-transplantations-arzt Zugriff am 31.3.2016.
  8. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Taetigkeitsbericht_2012.pdf Zugriff am 19.2.2015.
  9. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.10676.10744&all=true
  10. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/gesamtdokumentation_abgeschlossene_faelle_24082012.pdf
  11. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/TB_20132.pdf Zugriff am 19.2.2015.
  12. a b c d e f g h i j k l m n o p DSO: Hintergrundinformation. Nach den Wartelisten-Manipulationen. Was hat sich geändert? Maßnahmen und Konsequenzen. Frankfurt Januar 2014.
  13. BZgA. Broschüre: Organspende?!- Ich habe mich entschieden. Auflage 2013, S.11.
  14. Für Sie. 25/2015, Seite 81.
  15. http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/organspende-zweifel-an-korrekter-hirntod-diagnose-a-954167.html Zugriff am 1.8.2015.
  16. Christian Beneker: "Hirntoddiagnostik in 99,9 Prozent aller Fälle sicher – aber die Untersucher sind es nicht …" (Medscape 02.03.2016) Nach: https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4904638 Zugriff am 22.12.2018.
  17. http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/krankenhaus-bei-bremen-schwere-panne-bei-organ-entnahme-1.2298079 Zugriff am 4.8.2015.
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  33. Christina Berndt: Experten beklagen "Täuschung der Öffentlichkeit" (SZ 16.01.2015) Nach: https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/zwischenfall-bei-hirntod-diagnose-experten-beklagen-taeuschung-der-oeffentlichkeit-1.2305479 Zugriff am 22.12.2018.
  34. Christina Berndt: Experten beklagen "Täuschung der Öffentlichkeit" (SZ 16.01.2015) Nach: https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/zwischenfall-bei-hirntod-diagnose-experten-beklagen-taeuschung-der-oeffentlichkeit-1.2305479-2 Zugriff am 22.12.2018.
  35. Christian Beneker: "Hirntoddiagnostik in 99,9 Prozent aller Fälle sicher – aber die Untersucher sind es nicht …" (Medscape 02.03.2016) Nach: https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4904638 Zugriff am 22.12.2018.
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  37. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/organspendeskandal-am-rechts-der-isar-chefarzt-aeussert-schweren-verdacht-1.1707862 Zugriff am 5.5.2016.