Skandale: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bundsärztekammer schreibt in ihrem Tätigkeitsbericht 2012 auf Seite 294 zu den Unregelmäßigkeiten:  
Die Bundsärztekammer schreibt in ihrem Tätigkeitsbericht 2012 auf Seite 294 zu den Unregelmäßigkeiten:<ref>http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Taetigkeitsbericht_2012.pdf Zugriff am 19.2.2015.</ref>
{{Zitat|In diesem Zuge wurden die entsprechenden Richtlinienentwürfe auf der Internetseite der Bundesärztekammer der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und jeweils befristet die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten. Parallel wurde der Entwurf dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dem Bundesminister für Gesundheit und den für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Ministern der Länder zugeleitet. In dieser Weise soll künftig bei allen Richtlinienänderungen verfahren werden. Darüber hinaus haben die Überwachungskommission und die Prüfungskommission einstimmig und im Einvernehmen mit den Trägerinstitutionen entschieden, der Öffentlichkeit alle Jahresberichte seit Einsetzung der beiden Kontrollgremien verfügbar zu machen. Entsprechend können seit August 2012 die Jahresberichte von Prüfungs- und Überwachungskommission auf der Internetseite der Bundesärztekammer abgerufen werden. <ref>http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.10676.10744&all=true</ref> In gleicher Weise veröffentlicht wurde auch eine Dokumentation aller abgeschlossenen Prüfungen von Allokationsauffälligkeiten, in der aus Gründen des Patientenschutzes die dokumentierten Fälle anonymisiert gehalten sind.<ref>http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/gesamtdokumentation_abgeschlossene_faelle_24082012.pdf</ref><br>
{{Zitat|In diesem Zuge wurden die entsprechenden Richtlinienentwürfe auf der Internetseite der Bundesärztekammer der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und jeweils befristet die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten. Parallel wurde der Entwurf dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dem Bundesminister für Gesundheit und den für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Ministern der Länder zugeleitet. In dieser Weise soll künftig bei allen Richtlinienänderungen verfahren werden. Darüber hinaus haben die Überwachungskommission und die Prüfungskommission einstimmig und im Einvernehmen mit den Trägerinstitutionen entschieden, der Öffentlichkeit alle Jahresberichte seit Einsetzung der beiden Kontrollgremien verfügbar zu machen. Entsprechend können seit August 2012 die Jahresberichte von Prüfungs- und Überwachungskommission auf der Internetseite der Bundesärztekammer abgerufen werden. <ref>http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.10676.10744&all=true</ref> In gleicher Weise veröffentlicht wurde auch eine Dokumentation aller abgeschlossenen Prüfungen von Allokationsauffälligkeiten, in der aus Gründen des Patientenschutzes die dokumentierten Fälle anonymisiert gehalten sind.<ref>http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/gesamtdokumentation_abgeschlossene_faelle_24082012.pdf</ref><br>
Schließlich wurde im November 2012 bei der Prüfungskommission und der Überwachungskommission eine unabhängige Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ zur (auch anonymen) Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht eingerichtet (siehe Kapitel 5.1.7). Im Dezember 2012 haben sich Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband Bund der Krankenkassen grundsätzlich darauf verständigt, im ersten Quartal 2013 eine gemeinsame „Geschäftsstelle Transplantationsmedizin“ einzurichten, die als Stabsbereich bei der Hauptgeschäftsführung der Bundesärztekammer angesiedelt werden soll. Der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin obliegt die Geschäftsführung der Prüfungskommission und der Überwachungskommission, der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin (in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband Bund der Krankenkassen) sowie der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer.}}
Schließlich wurde im November 2012 bei der Prüfungskommission und der Überwachungskommission eine unabhängige Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ zur (auch anonymen) Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht eingerichtet (siehe Kapitel 5.1.7). Im Dezember 2012 haben sich Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband Bund der Krankenkassen grundsätzlich darauf verständigt, im ersten Quartal 2013 eine gemeinsame „Geschäftsstelle Transplantationsmedizin“ einzurichten, die als Stabsbereich bei der Hauptgeschäftsführung der Bundesärztekammer angesiedelt werden soll. Der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin obliegt die Geschäftsführung der Prüfungskommission und der Überwachungskommission, der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin (in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband Bund der Krankenkassen) sowie der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer.}}

Version vom 18. Januar 2015, 20:32 Uhr

Patientenverfügung und Organspende Sterbeprozess Entscheidungshilfen Widerspruchsregelung Medien Religion
Vom Patienten zum Organspender Intermediäres Leben Zufriedenheit Risiken der TX Texte Zitate
Organhandel Verbesserungen Alternativen Organe Bücher
Organprotektive Intensivtherapie Organmangel [[]] Dank dem Spender Spenden Skandale
World Transplant Games korrekte Sprache Nachsorge Gesetzesänderungen Ausland Glossar

Deutschland

In den Kliniken

Tübingen

München

Regensburg

Göttingen

Leipzig

Der Direktor und zwei Oberärzte wurden vom Dienst suspendiert. Ihnen wird vorgeworfen, 38 Patienten für dialysepflichtig angegeben, die keine Dialyse erhielten.


http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=67676

Fazit

Beschleunigtes Vermittlungsverfahren

Die Darstellung

Die Recherche

Fazit

BÄK

Die Bundsärztekammer schreibt in ihrem Tätigkeitsbericht 2012 auf Seite 294 zu den Unregelmäßigkeiten:[1]

In diesem Zuge wurden die entsprechenden Richtlinienentwürfe auf der Internetseite der Bundesärztekammer der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und jeweils befristet die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten. Parallel wurde der Entwurf dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dem Bundesminister für Gesundheit und den für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Ministern der Länder zugeleitet. In dieser Weise soll künftig bei allen Richtlinienänderungen verfahren werden. Darüber hinaus haben die Überwachungskommission und die Prüfungskommission einstimmig und im Einvernehmen mit den Trägerinstitutionen entschieden, der Öffentlichkeit alle Jahresberichte seit Einsetzung der beiden Kontrollgremien verfügbar zu machen. Entsprechend können seit August 2012 die Jahresberichte von Prüfungs- und Überwachungskommission auf der Internetseite der Bundesärztekammer abgerufen werden. [2] In gleicher Weise veröffentlicht wurde auch eine Dokumentation aller abgeschlossenen Prüfungen von Allokationsauffälligkeiten, in der aus Gründen des Patientenschutzes die dokumentierten Fälle anonymisiert gehalten sind.[3]

Schließlich wurde im November 2012 bei der Prüfungskommission und der Überwachungskommission eine unabhängige Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ zur (auch anonymen) Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht eingerichtet (siehe Kapitel 5.1.7). Im Dezember 2012 haben sich Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband Bund der Krankenkassen grundsätzlich darauf verständigt, im ersten Quartal 2013 eine gemeinsame „Geschäftsstelle Transplantationsmedizin“ einzurichten, die als Stabsbereich bei der Hauptgeschäftsführung der Bundesärztekammer angesiedelt werden soll. Der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin obliegt die Geschäftsführung der Prüfungskommission und der Überwachungskommission, der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin (in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband Bund der Krankenkassen) sowie der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer.

Die Bundesärztekammer schreibt in ihrem Tätigkeitsbericht 2013 auf Seite 24 zu den Veränderungen:[4]

Mit der am 1. August 2012 in Kraft getretenen Novelle des Transplantationsgesetzes wurden die Kontrollmöglichkeiten der Prüfungs- und der Überwachungskommission neu gestaltet. Auf dieser Grundlage sind bislang alle 24 Lebertransplantationsprogramme in Deutschland einer Vor-Ort-Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der bis zur Überarbeitung des TPG fehlenden Kontrollinstrumente der Prüfungs- und Überwachungskommission konnten sich diese zuvor nur anlassbezogen mit Allokationsauffälligkeiten befassen. Den Kommissionen wurde nunmehr eine gesetzliche Überwachungskompetenz zugewiesen, die es ihnen ermöglicht, nicht nur anlassbezogen, sondern auch verdachtsunabhängige Prüfungen vorzunehmen. Kraft der neu geschaffenen Kontrollmöglichkeiten wurden die Kommissionen in die Lage versetzt, auf die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Manipulation von Patientendaten mit flächendeckenden Prüfungen zu reagieren.

Verstöße dokumentiert
Die Prüfungs- und die Überwachungskommission haben jeden festgestellten Richtlinienverstoß unabhängig von seiner Schwere dokumentiert. In jedem Transplantationszentrum wurden die Lebertransplantationen der Jahre 2010 und 2011 geprüft. ... Dem Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wurde dadurch entsprochen, dass die Prüfungs- und die Überwachungskommission in ihrem Jahresbericht, den sie auf ihrer Bilanzpressekonferenz am 4. September 2013 der Öffentlichkeit präsentierten, auch sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen veröffentlichten.

Maßnahmen und Konsequenzen

Verstärkte Kontrollen

  • Alle 24 TX-Zentren für Leber-TX wurden geprüft: in 4 TX-Zentren wurden Verstöße festgestellt, bei 20 keine.[5]
    • Es konnte keine Bevorzugung bestimmter Patienten (privatversichert/kassenversichert) festgestellt werden.[5]
    • Es gab keine Hinweise auf eine systematische Bevorzugung von Patienten.[5]
    • Es konnte kein Geldfluss von Patienten zum Arzt nachgewiesen werden.
  • Künftig erfolgen die Prüfungen regelmäßig. D.h. dass alle TX-Zentren mind. einmal in 3 Jahren unangekündigt geprüft werden.[5]
  • Die Prüfkommission wurde durch die Errichtung einer Task Force (Einsatzgruppe) personell verstärkt.[5]
  • Vertreter der Länder, in denen das geprüfte TX-Zentrum seinen Sitz hat, sind an der Prüfung beteiligt.[5]
  • Die Prüfungskommission erstellt über ihre Arbeit einen Jahresbericht und veröffentlicht ihn.[5]
  • Im November 2012 wurde bei der [[BÄK]] eine unabhängige Vertrauensstelle "Transplantationsmedizin" eingerichtet, die (auch anonymen) Meldungen von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das TPG entgegen nimmt.[5]

Höhere Transparenz bei der Führung der Wartelisten

  • Die Richtlinien der [[BÄK]] für die Führung der Wartelisten wurde geändert: Es müssen mind. 3 Ärzte über Aufnahme in die und Abmeldung von der Warteliste entscheiden. Ihre Namen werden gegenüber ET benannt.[5]
  • Droht der Verlust eines Spenderorgans, ist ET berechtigt, auf das beschleunigte Vermittlungsverfahren zu wechseln.[5] [Anm. 1]
  • Zur Errichtung eines nationalen TX-Registers wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll Transparenz bei der Qualität der TX bringen.[5]
  • Seit dem 1.8.2013 erfüllt die Manipulation von Gesundheitsdaten den Tatbestand der Urkundenfälschung.[6] und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe belegt werden.[5]
  • Die Richtlinien der [[BÄK]] zur TX-Medizin werden durch das Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.[5]

Vermeidung von Fehlanreizen

  • April 2013 sprachen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die [[BÄK]] die Empfehlung aus, dass keine finanzielle Anreize für einzelne Operationen sein dürfen, auch in der TX-Medizin.[5]
  • Kliniken müssen in ihren Qualitätsberichten angeben, ob sie sich an diese Empfehlungen halten. Abweichungen müssen in ihren Qualitätsberichten angeben.[5]

Veränderungen bei der DSO

Die im Jahr 2012 bekannt gewordenen Manipulationsvorwurfe betrafen den Bereich der Organvermittlung. Dieser ist im TPG streng vom Bereich der Koordination getrennt. Dennoch wurde die DSO einer stärkeren staatlichen Kontrolle unterstellt, um ihr stärker eine öffentliche Ausrichtung zu geben.[5][Anm. 2]

Höhere Transparenz und mehr staatliche Kontrolle

.„Das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ setzt primär die europäischen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen zur Organtransplantation um und verschärft die Kontrolle im Organspendeprozess.

Anhang

Anmerkungen

  1. Bisher konnte beim beschleunigten Vermittlungsverfahren das TX-Zentrum, das ein Organangebot durch ET erhielt, selbst seinen Patienten auswählen. Mit Blick auf den Anstieg dieser Fälle und um das Verfahren transparenter zu gestalten, wurden die Richtlinien geändert. Nun entscheidet Eurotransplant über die Vergabe des Organs im beschleunigten Verfahren. Aus der Gruppe der Patienten, die die Zentren der Region, in denen sich das Organ befindet, als infrage kommende Spender gemeldet haben, vermittelt Eurotransplant streng nach festgelegten Verteilungsregeln.(Quelle: DSO: Hintergrundinformation}
  2. In der Vergangenheit wurde immer wieder vorgeworfen, dass sie als private Stiftung eigentlich diese wichtige Aufgabe gar nicht erfüllen dürfe und sie kaum von öffentlicher Seite kontrolliert werden könne.

Einzelnachweise

  1. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Taetigkeitsbericht_2012.pdf Zugriff am 19.2.2015.
  2. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.10676.10744&all=true
  3. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/gesamtdokumentation_abgeschlossene_faelle_24082012.pdf
  4. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/TB_20132.pdf Zugriff am 19.2.2015.
  5. a b c d e f g h i j k l m n o p DSO: Hintergrundinformation. Nach den Wartelisten-Manipulationen. Was hat sich geändert? Maßnahmen und Konsequenzen. Frankfurt Januar 2014.
  6. BZgA. Broschüre: Organspende?!- Ich habe mich entschieden. Auflage 2013, S.11.