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Christentum

Zitate von Päpsten

Papst Pius XII. (1876-1958) in einer Ansprache am 24.11.1957 auf die Frage um Weiterbeatmung eines schwer komatösen Patienten schon so beantwortet hatte:[1]

Wenn tiefe Bewusstlosigkeit für permanent befunden wird, dann sind außerordentliche Mittel zur Weiterbehandlung des Lebens nicht obligatorisch. Man kann sie einstellen und dem Patienten erlauben zu sterben.

Papst Johannes Paul II. in seiner Rede am 29.8.2000 auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzung:[2]

Hier kann darauf hingewiesen werden, daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewißheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als "moralische Gewißheit" bezeichnet. Diese moralische Gewißheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise.
Lebenswichtige Organe, die nur einmal im menschlichen Körper vorhanden sind, können nur nach dem Tod entfernt werden, d. h. dem Körper eines Menschen entnommen werden, der eindeutig tot ist.

Kritiker verweisen an dieser Stelle gerne darauf, dass Papst Johannes Paul II. an dieser Stelle lateinisch "ex cadavere" gesprochen habe. Die vorliegende Textfassung ist jedoch die offizielle Textfassung des Vatikans für den deutschen Sprachraum. - Der Papst betonte an dieser Stelle, dass der Tod des Organspenders vorliegen muss, dass er nicht herbeigeführt werden darf. Dies wird bei Organraub in den Ländern der 3. Welt und für CDC beim kontrollierten Herztod der Klassifizierung III und IV des "Maastricht-Protokolls" getan.

Transplantationen sind ein wesentlicher Fortschritt der Wissenschaft im Dienst am Menschen, und viele von uns verdanken ihr Leben heute einer Organverpflanzung.
Zunächst muss hervorgehoben werden, wie ich bei einer anderen Gelegenheit bemerkte, dass jede Organverpflanzung auf einer Entscheidung von hoher ethischer Bedeutung begründet ist: 'die Entscheidung, unentgeltlich einen Teil des eigenen Körpers für die Genesung und das Wohlempfinden eines anderen zur Verfügung zu stellen' (Ansprache an den I. Internationalen Kongress der Gesellschaft für Organverpflanzung, 20. Juni 1991) ... Genau darin besteht die Größe dieser Geste, einer Geste, die eine wahre Tat der Liebe ist.
Voll Zuversicht bestärke ich die Verantwortlichen für Gesellschaft, Politik, Erziehungs- und Bildungswesen, sich auch weiterhin für die Förderung einer wahren, von Hochherzigkeit und Solidarität gekennzeichneten Kultur einzusetzen. Die Herzen der Menschen, vor allem junger Menschen, müssen wahrhaft und zutiefst offen sein für die Notwendigkeit brüderlicher Liebe, eine Liebe, die in der Entscheidung Organspender zu werden ihren Ausdruck finden kann. Möge der Herr jedem von Ihnen bei der Arbeit unterstützen und im Dienst für wahren menschlichen Fortschritt lenken. Diesen Wunsch begleite ich mit meinem Segen.

Papst Benedikt XVI. in seiner Rede am 7.11.2008 an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema "Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende".[3]

Eine Transplantationsmedizin, die einer Ethik der Gabe entspricht, erfordert seitens aller das Bemühen, jede mögliche Anstrengung in der Bildung und Information zu unternehmen, um die Gewissen immer mehr hinsichtlich einer Problematik zu sensibilisieren, von der das Leben so vieler Personen direkt betroffen ist. Es wird daher notwendig sein, Vorurteile und Missverständnisse zu beseitigen, Misstrauen und Ängste zu zerstreuen, um sie durch Gewissheiten und Garantien zu ersetzen und in allen ein zunehmend sich weiter ausbreitendes Bewusstsein des großen Geschenks des Lebens zuzulassen.
Organspende ist "eine besondere Form der Nächstenliebe".

Gemeinsame Erklärung der EKD und DBK

Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD "Organtransplantationen" (1990):[4]

Der äußere Unterschied zwischen Herztod und Hirntod kann irrtümlich so gedeutet werden, als ob Gewebe und Organe schon vor und nicht erst nach dem Tod des Spenders entnommen würden. Daher ist für das Vertrauen in die Transplantationsmedizin nicht nur die ärztlich selbstverständliche sichere Feststellung des Todes vor der Organspende entscheidend wichtig, sondern auch die allgemeine Kenntnis des Unterschieds zwischen Herztod und Hirntod.

Herztod heißt bleibender Stillstand des Herzens und damit auch des Kreislaufs. Durch den allgemeinen Ausfall der Blutversorgung hört die Tätigkeit aller übrigen Organe gleichzeitig und so rasch auf, daß der Eindruck eines einzigen Ereignisses, nicht eines fortlaufenden Geschehens entsteht. Dagegen stirbt beim Hirntod das gesamte Gehirn vor allen übrigen Organen ab. Ihre Tätigkeit läßt sich von da an noch eine Zeitlang künstlich aufrechterhalten, aber doch eben nur noch künstlich und ohne jede Aussicht auf eine Erholung des Gehirns. Daher heißt Hirntod vollständiger und bleibender Verlust der gesamten Hirntätigkeit unter den Bedingungen der Intensivbehandlung, einschließlich der künstlichen Beatmung. (10)

Der Hirntod wird auch festgestellt zur Beendigung einer zwecklos gewordenen Intensivbehandlung und ohne eine später mögliche Organspende. Der einwandfreie Beleg des Hirntodes läßt sich später jederzeit zweifelsfrei überprüfen. Der Nachweis des Hirntodes ist der Nachweis eines bereits bestehenden Sachverhalts, keine Beurteilung eines erst künftigen Krankheitsverlaufs, keine bloß rechtliche Todeserklärung. (10)

Der Hirntod bedeutet ebenso wie der Herztod den Tod des Menschen. Mit dem Hirntod fehlt dem Menschen die unersetzbare und nicht wieder zu erlangende körperliche Grundlage für sein geistiges Dasein in dieser Welt. Der unter allen Lebewesen einzigartige menschliche Geist ist körperlich ausschließlich an das Gehirn gebunden. Ein hirntoter Mensch kann nie mehr eine Beobachtung oder Wahrnehmung machen, verarbeiten und beantworten, nie mehr einen Gedanken fassen, verfolgen und äußern, nie mehr eine Gefühlsregung empfinden und zeigen, nie mehr irgendetwas entscheiden. ... Hirntod bedeutet also etwas entscheidend anderes als nur eine bleibende Bewußtlosigkeit, die allein noch nicht den Tod des Menschen ausmacht. (10f)

Vom christlichen Verständnis des Todes und vom Glauben an die Auferstehung der Toten kann auch die Organspende von Toten gewürdigt werden. Daß das irdische Leben eines Menschen unumkehrbar zu Ende ist, wird mit der Feststellung des Hirntodes zweifelsfrei erwiesen. Eine Rückkehr zum Leben ist dann auch durch ärztliche Kunst nicht mehr möglich. Wenn die unaufhebbare Trennung vom irdischen Leben eingetreten ist, können funktionsfähige Organe dem Leib entnommen und anderen schwerkranken Menschen eingepflanzt werden, um deren Leben zu retten und ihnen zur Gesundung oder Verbesserung der Lebensqualität zu helfen. (14)
So verständlich es auch sein mag, daß mancherlei gefühlsmäßige Vorbehalte gegen die Entnahme von Organen eines Hirntoten bestehen, so wissen wir doch, daß bei unserem Tod mit unserem Leib auch unsere körperlichen Organe alsbald zunichte werden. Nicht an der Unversehrtheit des Leichnams hängt die Erwartung der Auferstehung der Toten und des ewigen Lebens, sondern der Glaube vertraut darauf, daß der gnädige Gott aus dem Tod zum Leben auferweckt. (14)
Die medizinisch utopische Verpflanzung des Gehirns verbietet sich ethisch, weil mit diesem Organ die persönlichkeitsbestimmenden Merkmale verbunden sind. Die Übertragung bestimmter Gehirnzellen von Embryonen auf Parkinsonkranke ist solange abzulehnen, wie sie eine Abtreibung voraussetzt. Die ransplantation von Keimdrüsen ist abzulehnen, da sie in die genetische Individualität des Menschen eingreift. Organentnahmen bei Anenzephalen (d.h. Neugeborenen ohne Großhirn) ohne Hirntodfeststellung sind auch ethisch nicht zu vertreten. (4)
Der Begriff "Hirntod" wurde schon im Jahr 1800 geprägt, rund 150 Jahre bevor er durch die Entwicklung von Beatmungsgeräten für die medizinische Praxis wichtig werden konnte. Noch heute umschreibt er allein das Krankheitsgeschehen ohne Bezug zu irgendwelchen Zwecken. Dementsprechend kann der Begriff Hirntod nicht für noch so schwere Schäden oder Fehlbildungen (Anenzephalie) mit teilweise erhaltener Hirntätigkeit gelten, ebensowenig für das im Mutterleib wachsende Kind, dessen Hirntätigkeit sich erst entwickeln wird. (10)
Die Ärzte und ihre Mitarbeiter, aber auch die christlichen Gemeinden, sind aufgerufen, ihren Beitrag zur sachlichen Aufklärung der Bevölkerung zu leisten, um mehr Möglichkeiten der Transplantation zu verwirklichen. (17)

Schlusssatz dieser gemeinsamen Erklärung:

Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten. (17)

Katechismus der Katholischen Kirche (KKK)

Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) zur Organspende:[5]

KKK 2296 Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern.

Der Katholische Katechismus zur Obduktion, wissenschaftlichen Forschung und Organspende:[6]

KKK 2301 Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zur wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig. Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein.

Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (2015)

Am 27.4.2015 brachte die Deutsche Bischofskonferenz die Arbeitshilfe "Hirntod und Organspende" heraus.[7]

Angesichts der beständig wachsen den Zahl derjenigen Patientinnen und Patienten, deren Überleben vom Erhalt eines Spenderorgans abhängt, stellt diese Entwicklung eine enorme Herausforderung für die Transplantationsmedizin dar. (5)
Nach jetzigem Stand der Wissenschaft stellt das Hirntod-Kriterium im Sinne des Ganzhirntodes – sofern es in der Praxis ordnungsgemäß angewandt wird – das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen dar, so dass potentielle Organspender zu Recht davon ausgehen können, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind. (6)
Die Entscheidung zur postmortalen Spende eigener Organe stellt einen großherzigen Akt der Nächstenliebe dar, der als solcher frei von allem sozialen Druck bleiben sollte. (6)
Der potentielle Spender muss die Möglichkeit erhalten, über alle Aspekte der medizinischen Behandlung vor, während und nach der Explantation umfassend aufgeklärt zu werden. (6)
Bezugspunkt der Bestimmung von Leben und Tod des Menschen ist also der Mensch als Ganzer und nicht irgendeine organismische Teilfunktion, wobei dem Gehirn als zentraler Steuerungs- und Integrationsinstanz die Rolle einer notwendigen Voraussetzung für die Lebendigkeit des betroffenen Individuums zufällt. (14)
Als besonders irritierend gilt manchen der Umstand, dass weltweit mehrere Fälle erfolgreicher Schwangerschaften hirntoter Frauen beschrieben worden sind. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung einer bestehenden Schwangerschaft keineswegs eine eigenständige Leistung der jeweiligen Hirntoten allein, sondern das Ergebnis komplexer intensivmedizinischer Interventionen zur Stabilisierung bestimmter außerordentlich labiler Restlebensphänomene darstellen, die als solche gerade nicht auf der Ebene der Ganzheit des Organismus angesiedelt sind. (15)
Nicht ohne Grund spielte denn auch in der Argumentation der Bundesärztekammer zugunsten des Hirntod-Kriteriums nicht nur die Integrations-Funktion des Gehirns auf der Ebene der organismischen Ganzheit eine Rolle, sondern auch seine Bedeutung für die Selbstständigkeit (Autonomie), die Selbsttätigkeit (Spontaneität), die Abstimmung und Auswahl von Einzelfunktionen (Koordination) sowie für die Anpassung und Abgrenzung als Ganzes gegenüber der Umwelt eine wichtige Rolle. (19)
Die überwiegende Mehrheit der medizinischen Sachverständigen ist daher in Ermangelung eines besseren oder auch nur annähernd vergleichbar sicheren Konzepts nach wie vor von der Plausibilität des neurologischen Standards überzeugt. (19)
Tatsächlich besteht weder eine rechtliche noch eine moralische Pflicht zur Organspende noch besitzen Kranke einen Rechtsanspruch auf die Organe fremder verstorbener Menschen. Die Organspende ist vielmehr eine Handlung, die moralisch möglich und wegen ihrer altruistischen Motivation sowie des großen zu erwartenden Nutzens für den Organempfänger besonders lobenswert erscheint, ... (20)
Insbesondere der dem Anliegen der Organspende gegenüber positiv aufgeschlossene Patient hat im Sinne der sog. informierten Zustimmung (informed consent) ein Recht auf eine möglichst vollständige Aufklärung. Daher reicht es nicht aus, wenn die Bürger regelmäßig von ihrer Krankenversicherung angeschrieben und dazu aufgefordert werden, eine persönliche Entscheidung zur Spendebereitschaft zu fällen. (24)
Eine in diesem Zusammenhang besonders heikle Herausforderung stellt die kommunikative Begegnung von Ärzten und Pflegepersonal mit den Angehörigen des möglichen Organspenders dar. Hier darf das Interesse an den Organen des Hirntoten nicht die menschliche Begleitung der Hinterbliebenen in den Hintergrund treten lassen. Die Routine des Klinikbetriebs führt leicht dazu, dass Ärzte und Pflegepersonal Vorgänge als selbstverständlich und unproblematisch erleben, die für Angehörige mit großen Verunsicherungen und Ängsten verbunden sind. (25)
So sollten die Angehörigen bei der Mitteilung der Hirntod-Diagnose nicht sofort auch schon mit der Frage der Organspende konfrontiert werden. Angehörige brauchen zunächst einmal Zeit, um sich der Nachricht über den Tod zu stellen und Trauer zulassen zu können. (26)

Katholische Kirche

Der Leichnam eines Papstes müsse intakt bleiben, so der polnische Erzbischof Zygmunt Zimowski in der italienischen Zeitung "La Repubblica", da der Leichnam "der gesamten Kirche gehöre. Man müsse dies auch im Zusammenhang mit einer möglichen künftigen Verehrung sehen, erklärte Zimowski. Wobei er sich auf eine etwaige Heiligsprechung bezog. Das ändere aber nichts an dem Wert oder der Schönheit einer Organspende. Bis zum vergangenen Jahrhundert wurden päpstliche Organe entnommen, dadurch hielt die Einbalsamierung länger."[8]

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

Quelle: http://www.kirchenbund.ch/sites/default/files/media/pdf/stellungnahmen/8101_0.pdf Zugriff am 2.11.2016.


Zitate aus Schriften der evangelischen Kirche

Zitate zu Organspende

Anhalt
Baden
Bayern Aber man kann die Pflicht zur Erklärung der eigenen Zustimmung, Ablehung oder Enthaltung zur Organspende auch als Einübung in eine demokratische Tugend ansehen, die einem liberalen Gemeinwesen gut ansteht.[9]
Berlin -
Braunscheig -
Bremen Im christlichen Verständnis handelt ein Menschen grundsätzlich ethisch verantwortlich, wenn er einer Organspende nach dem Tod zustimmt. Sie kann ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken sein, deren Leben so gerettet oder verlängert werden kann. Und eine solche Entscheidung steht dem Respekt gegenüber dem Toten dann nicht entgegen, wenn sie nicht gegen seinen Willen getroffen wurde. ... Kein Mensch ist zu einer Organspende verpflichtet und darf nicht dazu gedrängt werden. ... Auch wenn es sich bei einer Organspende daher aus medizinischer, rechtlicher und christlicher Sicht nicht um Töten handelt, können dies Angehörige moralisch anders empfinden.[10]
Hannover
Hessen
Kurhessen
Lippe
Mitteldeutschl.
Nordkirche
Oldenburg
Pfalz
Sachsen
Schaumburg
Westfalen
Württemberg
EFiD Positionspapier 2013 Stellungnahme Berlin-Brandenburg [Anm. 1]

Zitate zu Hirntod

Kirche Zitat
Anhalt -
Baden

Der Hirntod ist aber keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod, sondern eine juristische und medizinische Setzung, die für die Organentnahme notwendig ist. ... Bei einem hirntoten Menschen wird in den Sterbeprozess eingegriffen, um die Organe für die Transplantation am Leben zu erhalten. ... Zum anderen erhält das Gehirn mit dem Hirntod-Kriterium eine Vorrangstellung vor anderen Organen. ... Wenn sie es wollen, kann ein Klinikseelsorger oder eine Klinikseelsorgerin mit dabei sein, um zu beten und den hirntoten Menschen zu segnen.[11]

Bayern

Ist es zumutbar, dem Bürger eine Entscheidung abzuverlangen, wenn das Kriterium des Hirntodes als Tod des Menschen umstritten ist?[12]
Sollte der betreffende Patient eine Organspende ausgeschlossen haben, so kann unter Umständen die Hirntoddiagnostik unterbleiben. ... Bei aller Kritik am Hirntodkonzept und der zugehörigen Hirntoddiagnostik sollte man sich jedoch klar machen, dass diese auch jenseits der Organtransplantation nötig ist, um bei Intensivpatienten entscheiden zu können, ob noch weiter behandelt werden soll. ... Der Hirntod ist eine medizinische Diagnose, die rechtlich erlaubt, einen Menschen für tot zu erklären. ... . Auch wenn die Medizin als wissenschaftliche Disziplin nicht allein in der Lage ist, umfassend auszusagen, was der Tod des Menschen ist, so haben wir ihr in Bezug auf Krankheit, Leben und Tod doch weitreichende Kompetenzen eingeräumt. ... Die im internationalen Vergleich sehr strengen Kriterien zur Hirntodfeststellung in Deutschland liefern ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für den unwiederbringlichen Verlust aller Hirnfunktionen und damit für den Sterbeprozess, sobald die Beatmung eingestellt wird. ... Nachdem der Hirntod eine so zentrale Bedeutung für die Organtransplantation hat, könnte man die Konsequenz aus dieser Uneindeutigkeit ziehen, dass Organentnahmen ohne eine hinreichende Sicherheit über den vollständigen Tod des betroffenen Menschen nicht durchgeführt werden sollten. ... Der Hirntod hingegen ist ein medizinisch-technisches Konstrukt, das erst auf der Grundlage der modernen Medizintechnik möglich geworden ist und das eine zentrale Voraussetzung für die Organspende bildet. ... Ob der Hirntod wirklich der vollständige und endgültige Tod des Menschen ist, lässt sich deshalb nicht entscheiden, weil medizinisches Todesverständnis und religiöses Todesverständnis nicht deckungsgleich sind – und auch nicht sein müssen.[13]

Berlin -
Braunscheig -
Bremen

Aus medizinischer Sicht handelt es sich beim Hirntod um den völligen Verlust der Hirntätigkeit, nicht bloß um eine Bewusstlosigkeit. ... Der Mensch kann nichts mehr wahrnehmen, empfinden und nicht mehr das Bewusstsein wiedererlangen.[14]

Hannover

Nach dem Hirntod könne der Kreislauf mit dem schlagenden Herzen noch einige Zeit aktiv sein, betonte Günther. Die Schweizer Staatsanwaltschaft berichtet von einem Video, worauf in einem Fall der Todeskampf fast eine Stunde gedauert habe.[15]

Hessen

Keinen Konsens über das Thema Hirntod und Organspende erbrachte eine Veranstaltung des Evangelischen Juristenforums am Dienstagabend in Kassel, auf dem namhafte Experten von Kirche, Recht, Theologie und Medizin zu Wort kamen.[16]

Kurhessen

Hein, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, drängt darauf, dass zwischen Hirntod und Tod unterschieden wird. "Auch wenn die Medizin mit Sicherheit sagen kann: 'Dieser Mensch wird nicht ins Leben zurückkehren', bleiben doch Zweifel, ob der Hirntod tatsächlich schon der Tod des Menschen ist. ... Da nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass hirntote Organ-Spender noch Schmerzen empfinden, ist für uns die Möglichkeit einer Vollnarkose während der Entnahme-Operation unabdingbar», erklärt EFiD-Vorsitzende Ilse Falk."[17]

Lippe -
Mitteldeutschl. -
Nordkirche -
Oldenburg "Hirntote Menschen sind keine Leichen, sondern Sterbende", sagte Falk.[18]
Pfalz -
Rheinland

Die Hirntod-Definition bleibt eine Hilfskonstruktion, die die Frage nach dem Zeitpunkt des Lebensendes nicht auflöst.[19] Beim Hirntod geht die Medizin davon aus, dass wesentliche lebensnotwendige Funktionen meines Gehirns unwiederbringlich erloschen sind. ... Der Hirntod ist aber keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod, sondern eine juristische und medizinische Setzung, die für die Organentnahme notwendig ist. ... Bei einem hirntoten Menschen wird in den Sterbeprozess eingegriffen, um die Organe für die Transplantation am Leben zu erhalten.[20] Der Hirntod kann nur nach seinem Eintritt festgestellt werden. ... Der Tod des Menschen ist mit dem Tod des Lebensträgers gleichzusetzen, der mit dem Hirntod definitiv unwiderruflich eingeleitet ist.[21]

Sachsen

Als Todeszeit wird bei Personen jeglichen Alters nicht der Zeitpunkt des Eintritts des Hirntodes, sondern der Zeitpunkt des Abschlusses der Diagnose und der Dokumentation des Hirntodes im Totenschein eingetragen.[22]

Schaumburg -
Westfalen -
Württemberg -

Schriften der katholischen Kirche

Andere Religionen

Die meisten Religionen und Konfessionen befürworten Organspende:[23]
Amisch, Baptisten (Akt der Nächstenliebe), Katholische Kirche (Akte der Nächstenliebe), Episkopale Kirche, Griechisch-Orthodoxe Kirche, Islam, Lutheraner (Akt der Nächstenliebe), Presbyterianer, Protestanten (Akt der Nächstenliebe), Sieben-Tage-Adventisten und Methodisten.
Andere Religionen und Konfessionen beziehen hierzu keine Position:
Buddhismus, Christian Science, Hinduismus, Mennoniten, Mormonen, Pfingstkirche, Quaker und Shintoismus.

Islam

Befürworter der Organspende

Wer einen Menschen tötet, für den soll es sein, als habe er die ganze Menschheit getötet. Und wer einen Menschen rettet, für den soll es sein, als habe er die ganze Welt gerettet. (Sure 5,32)

Auf dem Hintergrund von Sure 5,32 sind die meisten Muslime Befürworter der Organspende, so Ilhan Ilkilic.

ZMD = Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

ZMD 1. Anhörung im Bundestag 28.6.1995 ZMD 2. Anhörung im Bundestag 7.10.1996
ZMD zum Hirntod 21.4.1997
ZMD Organverpflanzung & Hirntod 2.7.1997 ZMD Moral aus der Sicht des Islam 24.11.1999
ZMD Anhörung im Bundestag 10.5.2011 ZMD begrüßt Neuregelung 5.3.2012
ZMD Aufklärungskampagne 15.4.2013 ZMD Tag der Organspende 31.5.2013
ZMD richtig, wichtig, lebenswichtig 17.11.2013
Organspende an Nichtmuslime (14.10.2016)

Der ägyptische Großmufti gab 1966 die erste Fatwa, die Organspenden erlaubte, heraus. 1986 wurde auf einer Konferenz islamischer Rechtsgelehrter in Amman der Hirntod dem Herztod in einer Fatwa gleichgestellt.[24]

Die internationale Versammlung für islamisches Rechtswesen definierte in ihrem Treffen 1986 in Amman (Jordanien) den Tod aus islamischer Sicht wie folgt: "Der menschliche Tod gilt beim vollständigem irreversiblen ärztlich festgestellten Herz- und Atemstillstand oder beim irreversiblem ärztlich festgestelltem Ausfall der Hirnfunktion, auch wenn die Herz- und Atemfunktion noch mechanisch aufrechterhalten werden kann."[25]

Im Islam gab es zu Hirntod und Organspende einige globale Treffen islamischer Rechtsgelehrten. Hieraus fasste der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. (ZMD) in seinem Schreiben vom 28.6.1995 für seine Anhörung im Bundestag zusammen:[26]

Internationale Versammlung für islamisches Rechtswesen, Islamische Weltliga in Mekka, 19. bis 28.01.1985

Islamische Organisation für Medizinwissenschaft, 6. Seminar für Medizin und islamisches Rechtswesen, Kuwait, 23.10.1989
Islamische Organisation für Medizinwissenschaft, 8. Seminar für Medizin und islamisches Rechtswesen, Kuwait, 22. bis 24.05.1995
WHO-Regional Office for the Eastern Mediterranean, Arbeitsvorlage von Prof. Dr. M.N.Yasien, Leiter der Fakultätsabteilung ”Vergleichendes islamisches Rechtswesen” der Universität von Kuwait
wird die zeitgenössische islamische Haltung der sunnitischen Rechtsschulen in Bezug auf Organverpflanzung wie folgt zusammengefaßt:

1. Die Entnahme eines Organs aus dem Körper eines Menschen und seine Verpflanzung in den Körper eines anderen Menschen ist eine erlaubte lobenswerte Handlung und wohltätige Hilfeleistung, die unter Berücksichtigung folgender Einzelheiten den islamischen Vorschriften und der Menschenwürde nicht widerspricht.

2. Die Organverpflanzung muß die einzig mögliche medizinische Behandlungsmaßnahme für den Empfänger sein.

3. Der Erfolg bei beiden Operationen, sowohl der Entnahme als auch der Einpflanzung, muß für gewöhnlich oder in den meisten Fällen gesichert sein.

4. Die Organentnahme darf beim Spender nicht zu einer Schädigung führen, die den normalen Lebensablauf stört, da der islamische Grundsatz lautet:

"Ein Schaden darf nicht durch einen anderen Schaden gleichen oder größeren Ausmaßes behoben werden."

Der Spender würde sich in diesem Fall sonst selbst ins Verderben stürzen, was islamisch nicht erlaubt ist.

5. Sollte der Schaden beim Empfänger durch eine Organspende von einem Verstorbenen bzw. durch tierisches Material oder technische Mittel zu beheben sein, ist die Organspende von einem lebenden Menschen nicht erlaubt.

6. Die Abgabe des Organs muß vom Spender freiwillig und nicht unter Zwang erfolgen. Bei Kindern und entmündigten Personen genügt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. des Vormundes nicht, da dies zu einer Entwürdigung und Schädigung der beaufsichtigten Person führt.

7. Kauf und Verkauf von menschlichen Organen sowie sonstiger Organhandel widerspricht der Menschenwürde und ist verboten. Materielle Zuwendungen und sonstige freiwillige nicht auf kommerzieller Basis beruhende Entschädigungen sind erlaubt.

8. Da jedem Menschen von Gott Ehre erwiesen und Würde verliehen wurde, können islamisch gesehen Muslime, Anhänger anderer Offenbarungsreligionen und Nichtgläubige unabhängig von ihrer weltanschaulichen Überzeugung sowohl als Organspender als auch als -empfänger akzeptiert werden.

Lediglich rechtskräftig zum Tode verurteilte Personen kommen als Organempfänger nicht in Frage.

9. Die Entnahme von Organen von einem toten Menschen darf nur nach seiner zu Lebzeiten und bei voller geistigen Kraft erfolgten ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Eine Erlaubnis kann von den Angehörigen erteilt werden, unter den Bedingungen, daß vom Verstorbenen keine ausdrückliche Verweigerung zu Lebzeiten ausgesprochen wurde und daß die sonstigen o.g. Vorschriften beachtet werden.

Islamische Gelehrte behandeln in ihren Rechtsgutachten zum Thema Organtransplantation die gottgefällige Haltung, ein Menschenleben zu retten, mit oberster Priorität.

  • Die Organtransplantation von einer oder einem Toten sei nicht gleichbedeutend mit Respektlosigkeit gegenüber der oder dem Toten, ferner sei Organ- und Gewebespende ein Zeichen von Mitgefühl.
  • Gemäß dem Prinzip "Taten werden nach der dahinter stehenden Absicht beurteilt" dürfte die Organspende lediglich aus einem Gefühl der Nächstenliebe heraus geschehen. Keinesfalls kann sie zu Handelszwecken genutzt werden. Damit lehnt der Islam mit klaren Worten den Organhandel ab.
  • Die Spenderin oder der Spender sollte bei klarem Verstand und volljährig sein und sein Einverständnis erklärt haben. Organe von Kindern oder entmündigten Menschen können auch mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder der betreuenden Person entnommen werden. Auch Lebendspenden sind möglich. Allerdings muss der Nutzen für den Empfänger den möglichen Schaden für die Spenderin oder den Spender überwiegen.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat in seiner Stellungnahme zur Organtransplantation das im Jahre 1997 zur Verabschiedung stehende TPG als mit dem islamischen Prinzip vereinbar eingestuft.

Im o.g. Schreiben vom 28.6.1995 schreibt der ZMD über Hirntod und Hirntoddiagnostik: Vorlage:Zitatat Damit wird der Hirntote als Leichnam mit vitalen Funktionen angesehen. Die Feststellung des Hirntods wie auch die Abschaltung der künstlichen Beatmung bzw. die Organentnahme soll "nicht über Gebühr hinausgezögert werden", da dies einer Leichenschändung entspricht. Dies ist zwar so nicht formuliert, aber angedeutet.

Trotz dieser eindeutigen Zustimmung zur Organspende ist nach Einschätzung von Ärzten die Spendebereitschaft von Muslime in Deutschland geringer als in islamischen Nationen. Dies wird darauf zurückgeführt, dass es Stimmen im Islam gibt, die die Organspende von Muslime nur an Muslime zulassen,[27] während Muslime auch von "Ungläubigen" Organe entgegennehmen dürfen. Im Islamischen Staat (IS) soll im Januar 2015 ein Papier verfasst worden sein, das für die Rettung des Leben eines Muslimen die Organentnahme bei "Ungläubigen" auch dann zulässt, wenn dieser durch die Organentnahme zu Tode kommt.[28]

Nach obersten muslimischer Rechtsgutachter dürfen Muslime ihre Organe auch an Andersgläubigen spenden, z.B. an Christen, denn wir alle sind Kinder Adams, so Ilhan Ilkilic.

Gegen die Organspende

Es gibt im Islam vereinzelt auch Stimmen gegen Organspende. Die hierfür genannten Gründe sind:[29]

  • Der Mensch habe seinen Körper nur als Leihgabe
    Der Mensch habe seinen Körper nur als Leihgabe. Daher könne er nicht über seine Organe verfügen und dürfe er keine Organe spenden.
    Dem ist entgegen zu halten, dass es dafür im Islam berechtigt ist, Dieben die Hand abzuhacken oder SünderInnen zu steinigen. Das passt doch nicht zusammen.
  • Man sei als Spender mitverantwortlich für die Taten des Empfängers
    Man sei als Spender mitverantwortlich für die Taten des Empfängers, so z.B. wenn der Empfänger durch diese Lebensverlängerung einem anderen Menschen schadet, z.B. tötet. Ohne das gespendete Organ wäre dieser Mensch vor der Tat gestorben.
    Dem ist entgegenzuhalten, dass man in gleicher Weise mitschuldig ist, wenn der potentielle Empfänger dadurch verweigerte Organspende nicht in der Lage ist, anderen Menschen das Leben zu retten, so z.B. in der med. Forschung, weil er das Medikament gegen Aids nicht finden konnte. - Dem ist auch entgegenzuhalten, dass man nichts schenken darf, mit dem der Beschenkte die Möglichkeit hat, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen (kein Messer, keine Glasflasche, keinen Spiegel, keine Schnur, ...).[Anm. 2]

Die muslimischen Rechtsgutachter treten diesen Meinungen mit aller Entschiedenheit entgegen.[30]

Judentum

Und wer ein einziges Leben [aus Israel] gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte. (Talmud)
Halachic Organ Donor (HOD)

Im Jahre 1987 wurde durch das oberste Rabbinat von Israel das Hirntod-Kriterium offiziell gebilligt.[31] Damit ist nach jüdischem Glauben ein Hirntoter ein Toter.[Anm. 3]


Die meisten Oberrabbiner sind für Organspende. Sie erkennen auch den Hirntod als Tod des Menschen an. - Einige Oberrabbiner sind gegen Organspende, weil sie den Hirntod nicht als Tod des Menschen anerkennen.

Organspende: eine gute Tat oder ein Gebot?

Jüdisches Recht (die Halacha) legt eindeutig fest, dass ein Leben zu retten von größter Wichtigkeit ist. Es setzt daher nahezu jedes Verbot und Gebot im Judentum außer Kraft (mit Ausnahme von Mord, Unzucht und Götzenanbetung).[32]

Es gibt drei biblische Verbote die sich auf Leichen beziehen. Diese sind:

  1. Nivul Hamet, es verbietet die unnötige Verstümmelung von Leichen. - Jüdisches Recht erlaubt Autopsien, wenn eine Autopsie eine reelle und sofortige Chance bietet Leben zu retten. Die meisten Rabbiner sind sich einig, dass ein Leben zu retten, wichtiger ist als das Verbot von Nivul Hamet.
  2. Halanat Hamet, (5. Moses 21,23) es verbietet die Verzögerung der Beerdigung einer Leiche. Alle Rabbiner sind sich einig, dass Retten eines Lebens, wichtiger ist als eine schnelle Beerdigung.
  3. Hana’at Hamet, es verbietet von einem toten Körper einen Nutzen zu ziehen (z.B. Verkauf der Leiche für medizinische Recherche). Alle Rabbiner sind sich einig, dass ein Leben zu retten, wichtiger ist als dieses Verbot.

Organtransplantation rettet Leben. Daher ist Organspende auch gegen diese Verbote im Judentum erlaubt.

Organspende an Nicht-Juden?

Nach jüdischem Glauben schuf Gott den Menschen nach Gottes Abbild. Er schuf den Menschen, nicht den Juden, Muslime, Christen, ... Selbst Abraham, der Begründer des Judentums, wurde als Nicht-Jude geboren. Er wurde erst durch seine Berufung zu Abraham. Daher ist die Organspende gegenüber allen Menschen erlaubt, auch gegenüber Nicht-Juden. Alle Menschen sind Kinder des einen Gottes.

Auch wenn alle von einem Juden gespendeten Organe an Nicht-Juden gehen, so bringt dies doch auch Juden, die auf der Warteliste stehen, nach oben. D.h. mit jeder Organspende an einen Nicht-Juden haben auch Juden einen Vorteil.

Auferstehung von den Toten

Der jüdische Ausspruch "mit seinen Vätern vereint" (Num 20,26; 1.Makk 2,69; 14,30; Apg 13,36) stamme daher, dass man den Toten zunächst in einer Nische in einer Familiengruft beigelegt habe. Nach Monaten, wenn sich Muskeln und Organe zersetzt hatten und nur noch die Gebeine vorlagen, wurden diese in die Grube aller Vorfahren gelegt. Daher ist es im jüdischen Auferstehungsglauben nicht wichtig, über seinen Tod hinaus alle seine Organe zu besitzen.[33]

Anhang

Anmerkungen

  1. Von der Internetseit der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg wurde diese Stellungnahme aus dem Netz genommen.
  2. In überspitzter Weise könnte man hierbei sagen, dass man alle Menschen umbringen sollte, damit sie nicht Gefahr laufen, andere Menschen umzubringen. - Es ist noch immer so, dass jeder Mensch für das eigene Handeln verantwortlich ist und dieses nicht auf einen anderen Menschen abschieben kann.
  3. Einzelne Rabbiner lehren noch heute, dass der Hirntod nicht der Tod des Menschen sei.

Einzelnachweise

  1. http://www.der-schlafdoktor.de/akademievortrag.pdf Zugriff am 9.4.2014.
    Das war knapp 10 Jahre vor der ersten Herztransplantation und rund 10,5 Jahre vor der ersten Definition von Hirntod.
  2. Papst Johannes Paul II. in seiner Rede am 29.8.2000 auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzung
  3. Papst Benedikt XVI. in seiner Rede am 7.11.2008 an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema "Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende"
  4. Rat der EKD und DBK: Gemeinsame Texte 1. Organtransplantationen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD Bonn / Hannover 1990.
  5. http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM#2BE Zugriff am 22.2.2014.
  6. http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM#2MI Zugriff am 22.2.2014.
  7. http://www.dbk-shop.de/media/files_public/fwmsuermds/DBK_1241.pdf Zugriff am 1.8.2015.
  8. Sächsische Zeitung vom 4.2.2011. Zitiert nach: http://www.sz-online.de/nachrichten/vatikan-stellt-klar-papst-ist-kein-organspender-mehr-355078.html Zugriff am 29.2.2016.
  9. http://www.bayern-evangelisch.de/was-uns-bewegt/organspende.php Zugriff am 22.11.2016.
  10. http://www.kirche-bremen.de/feiern/bestattung/bestattung_organspende.php Zugriff am 22.11.2016.
  11. http://www.ekiba.de/html/aktuell/aktuell_u.html?&cataktuell=&m=4420&artikel=4468&stichwort_aktuell=&default=true Zugriff am 22.11.2016.
  12. http://www.bayern-evangelisch.de/was-uns-bewegt/organspende.php Zugriff am 22.11.2016.
  13. http://www.bayern-evangelisch.de/downloads/elkb_Handreichung_Organspende.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  14. http://www.kirche-bremen.de/feiern/bestattung/bestattung_organspende.php Zugriff am 22.11.2016.
  15. http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2008/03/21-8075 Zugriff am 22.11.2016.
  16. http://www.ekhn.de/aktuell/detailmagazin/news/experten-uneins-ueber-hirntod-und-organspende.html Zugriff am 22.11.2016.
  17. http://www.ekkw.de/aktuell/archiv_15798.htm#a16155 Zugriff am 22.11.2016.
  18. http://www.kirche-oldenburg.de/aktuell/news-niedersachsen/artikel/evangelische-frauen-stellen-hirntod-definition-infrage.html Zugriff am 22.11.2016.
  19. http://www.ekir.de/www/downloads/P05_-_Transplantationsgesetz.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  20. http://www.ekir.de/krankenhausseelsorge/Downloads/organspendepapier_ekiba_2013_.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  21. http://www.ekir.de/krankenhausseelsorge/Downloads/Organ-_Gewebeentnahme.pdf Zugriff am 22.11.2016.
  22. http://www.evlks.de/doc/LKA_Organspende_web.pdf Zugriff am 22.11.2015.
  23. http://www.hods.org/German/h-issues/issues.asp#OtherReligions Zugriff am 22.7.2014.
  24. https://de.wikipedia.org/wiki/Organspende#Islam Zugriff am 29.2.2016.
  25. http://zentralrat.de/18035.php Zugriff am 22.7.2014.
  26. http://zentralrat.de/14632.php Zugriff am 22.7.2014.
  27. https://de.wikipedia.org/wiki/Organspende#Islam Zugriff am 29.2.2016.
  28. http://www.faz.net/aktuell/politik/kampf-gegen-den-terror/islamische-extremisten-organhandel-vorwuerfe-gegen-is-13984006.html Zugriff am 29.2.2016.
  29. Es gibt für alles mind. 3 Gründe: Einen Grund, den ich nenne. Einen Grund, den ich verschweige. Einen Grund, der mir selbst nicht bewusst ist. (unbekannt)
    "Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe." (Willy Meurer)
  30. https://www.evangelisch.de/inhalte/84263/02-06-2013/muslime-werben-fuer-organspende Zugriff am 7.10.2016.
  31. http://d-nb.info/969800185/34 Zugriff am 29.2.2016.
  32. http://www.hods.org/German/h-issues/issues.asp#Gosses Zugriff am 22.7.2014.
  33. http://www.hods.org/German/h-issues/issues.asp#OtherReligions 22.7.2014.