Staatsanwaltschaft

Aus Organspende-Wiki
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Bei der Todesfeststellung wird zwischen einem natürlichen Tod einer ungeklärten Todesart unterschieden.[Anm. 1] Liegt eine ungeklärte Todesursache vor, hat der Arzt unverzüglich die Polizei oder die Staatsanwaltschaft - je nach Bundesland verschieden - darüber zu informieren. Die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber, ob der Leichnam für die Bestattung freigegeben wird oder für eine gerichtsmedizinische Untersuchung beschlagnahmt wird. Hierbei kommt nicht jeder Leichnam in ein rechtsmedizinisches Institut.[1]

Wird der Hirntote in ein rechtsmedizinisches Institut gebracht, ist eine Organspende ausgeschlossen.

Werden die rechtsmedizinischen Untersuchungen vor der Organentnahme auf der Intensivstation und/oder während bzw. nach der Organentnahme im Operationssaal vorgenommen, ist eine Organspende möglich.


Anhang

Anmerkungen

  1. Nicht alles, was auf den ersten Blick als Mord erscheint, ist auch tatsächlich Mord. Es könnte daneben Suizid, Totschlag, Notwehr, fahrlässiges Handeln mit Todesfolge oder ein Unfall sein. Daher ist für den Arzt, der die Todesfeststellung vornimmt, zunächst eine ungeklärte Todesursache.

Einzelnachweise