Prüfungskommission und Überwachungskommission

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Die Prüfungskommission und Überwachungskommission ist zwar bei der BÄK angesiedelt, aber nicht nur von Ärzten besetzt, sondern auch von Richtern im Ruhestand.

Nach den Skandalen der Jahre 2012 und 2013 stellte die Prüfungskommission und Überwachungskommission in einer Pressekonferenz am 04.09.2013 das Ergebnis ihrer Überprüfungen vor:[1]

Prüfungskommission und Überwachungskommission

  • Vors. Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rinder, Vorsitzende der Prüfungskommission
    Kurzstatement[Anm. 1]
  • Prof. Dr. Dr. Hans Lippert, Vorsitzender der Überwachungskommission

Vertrauensstelle Transplantationsmedizin

  • Vors. Richterin am Bundesgerichtshof i. R., Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
    Kurzstatement[Anm. 2]

Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer

  • Prof. Dr. Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer

Trägerorganisationen Prüfungskommission und Überwachungskommission

  • Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft
    Kurzstatement[Anm. 3]
  • Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer
    Kurzstatement[Anm. 4]
  • Johann-Magnus Frhr. v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes
    Kurzstatement[Anm. 5]
  • Daniel Bahr, Bundesminister für Gesundheit
Kommissionsbericht Teil 1 (PDF)

Kommissionsbericht Teil 2 (PDF)

Kommissionsbericht Teil 3 (PDF)

Kommissionsbericht Teil 4 (PDF)

Addendum: Kommissionsbericht der Prüfungs- und Überwachungskommission zur Prüfung des Lebertransplantationsprogramms der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie der Universitätsmedizin Göttingen (PDF)
Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lebertransplantation (PDF)

Anhang

Anmerkungen

  1. Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission legen heute ihren Bericht 2012/2013 der Öffentlichkeit vor.
    • Der Bericht enthält auch die Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfungen aller 24 Lebertransplantationsprogramme in Deutschland.
    • Prüfungen dieser Art sind erst seit der TPG-Novelle 2012 möglich, als der Gesetzgeber dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat.
    • Mit der Gesetzesreform wurden den Kommissionen ermöglicht, nicht nur anlassbezogene, sondern auch verdachtsunabhängige Prüfungen durchzuführen.
    • Kraft dieser neu geschaffenen Kontrollmöglichkeiten konnten die Kommissionen schnell und angemessen reagieren auf die bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Manipulation von Patientendaten.
    • Auf dieser gesetzlichen Grundlage und anknüpfend an den zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung im August 2012 vereinbarten Maßnahmenkatalog haben die Prüfungskommission und die Überwachungskommission im September 2012 eine Verschärfung der Kontrollen in den Transplantationszentren beschlossen und das Prozedere dieser Vor-Ort-Prüfungen festgelegt.
    • Entsprechend werden nunmehr alle 46 Transplantationszentren mit ihren rund 140 organspezifischen Transplantationsprogrammen mindestens einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort geprüft.
    • Zunächst sind alle 24 Lebertransplantationsprogramme in Deutschland überprüft worden.
    • In jedem Transplantationszentrum wurden die Lebertransplantationen der Jahre 2010 und 2011 geprüft.
    • Prüfgegenstand war die Frage, ob im Falle der Lebertransplantation in einem Transplantationszentrum verstoßen wurde gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG betreffend die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Lebertransplantation.
    • Grundlage der Stichproben-Prüfungen waren von der Prüfungskommission und der Überwachungskommission bei der Vermittlungsstelle in Auftrag gegebene Plausibilitätskontrollen. Einschlägig waren Angaben zu Dialysepatienten, Angaben zu möglichen Einschränkungen der Aufnahme in die Warteliste, Angaben von Laborwerten zur Berechnung des MELD-Scores sowie Angaben im Zusammenhang mit der Beantragung einer sogenannten Standard Exception oder des beschleunigten Vermittlungsverfahrens.
    • Auf dieser Basis wurde jedes Transplantationszentrum nach einem von der Prüfungskommission und der Überwachungskommission festgelegten Schema nach einheitlichen Kriterien geprüft.
    • Sofern sich im Zuge einer Prüfung Auffälligkeiten ergeben haben, die weitere Untersuchungen erforderlich machten, ist eine Nachprüfung erfolgt.
    • In solchen Fällen wurden auch die Transplantationen weiterer Jahre in die Prüfung einbezogen.
    • Die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen wurden von der Prüfungskommission und der Überwachungskommission beraten und jeweils als Kommissionsbericht verabschiedet.
    • In den Jahren 2010 und 2011 wurden in Deutschland insgesamt 2303 postmortal gespendete Lebern transplantiert.
    • In 24 Transplantationszentren wurden die Krankenakten von insgesamt 1180 Empfängern postmortal gespendeter Lebern geprüft.
    • In den vier Transplantationszentren Göttingen, Leipzig, München rechts der Isar und Münster wurden schwerwiegende Richtlinienverstöße unterschiedlicher Ausprägung festgestellt.
    • In Göttingen ergab sich aufgrund der Art der Verstöße, der Umstände im Einzelfall sowie der Häufigkeit des Auftretens der Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevorzugung bestimmter Patienten.
    • Auch in Leipzig, München rechts der Isar und Münster ergaben sich eindeutige Anhaltspunkte für systematische Falschangaben, wenn auch teilweise in zahlenmäßig geringerem Umfang.
    • In zwanzig Transplantationszentren wurden keine bzw. nur solche Richtlinienverstöße festgestellt, bei denen sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls oder der geringen Anzahl kein Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevorzugung bestimmter Patienten ergab (z. B. Dokumentationsfehler, Flüchtigkeitsfehler, Bewertungsfehler).
    • Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission haben jeden festgestellten Richtlinienverstoß unabhängig von seiner Schwere ordnungsgemäß dokumentiert.
    • Das heißt: Aus der insgesamt festgestellten Anzahl allein lässt sich nicht auf die Bedeutung der Richtlinienverstöße durch die einzelnen Transplantationszentren schließen!
    • Der überwiegende Teil der schwerwiegenden Richtlinienverstöße wurde in vier Zentren festgestellt.
    • In drei Transplantationszentren, nämlich Göttingen, Leipzig und München r. d. Isar, ermittelt derzeit die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft.
    • In Göttingen findet bereits das Gerichtsverfahren statt.
    Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass privatversicherte Patienten oder sogenannte Non-ET-Residents bevorzugt behandelt und transplantiert worden wären.
    • Auch ergeben sich keine Bedenken gegen das beschleunigte Vermittlungsverfahren als solches. Insbesondere haben sich keine Anhaltspunkte für Manipulationen mit Hilfe dieses Verfahrens ergeben.
    • Positiver Effekt der Vor-Ort-Prüfungen ist im Zusammenhang mit der Einführung der interdisziplinären Transplantationskonferenzen bereits jetzt eine Verbesserung der formalen Abläufe sowie der jeweiligen Dokumentationen.
    • Zugleich ist das Bewusstsein für den Stellenwert der Richtlinien geschärft worden, was sich u. a. auch in Einzelnachfragen durch die Transplantationszentren an die Prüfungskommission und die Überwachungskommission ausdrückt.
    • Da sich die Vor-Ort-Prüfungen auf die Jahre 2010 und 2011, d. h. auf den Zeitraum vor der TPG-Novellierung im Jahr 2012 beziehen, und zudem die Auswirkungen der Vor-Ort-Prüfungen der Lebertransplantationsprogramme beachtlich sind, ist für die Jahre 2012 und 2013 mit einer deutlich geringeren Anzahl an Richtlinienverstößen in diesem Bereich zu rechnen.
  2. Nach der TPG-Novelle und anknüpfend an den zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung im August 2012 vereinbarten Maßnahmenkatalog haben die Prüfungskommission und die Überwachungskommission im November 2012 eine unabhängige Vertrauensstelle Transplantationsmedizin eingerichtet.
    • Sie wird seitdem genutzt zur – auch anonymen – Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht.
    • Meine Aufgabe als Leiterin der Vertrauensstelle sehe ich darin, auf vertraulicher Basis Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten in der Transplantationsmedizin entgegenzunehmen und auf deren Klärung hinzuwirken.
    • Insgesamt sind bis heute 101 Eingaben und Anfragen für die Vertrauensstelle Transplantationsmedizin eingegangen.
    • Darunter waren zehn anonyme Anzeigen mit konkreten und detaillierten Anschuldigungen wegen Richtlinienverstößen bei Organtransplantationen, insbesondere gegen einzelne Transplantationszentren und/oder einzelne namentlich genannte Ärzte.
    • Die anonymen Anzeigen kamen alle ersichtlich aus der Ärzteschaft oder von Pflegekräften, da Art und Inhalt der Informationen medizinische Sachkunde voraussetzten.
    • Allen Anzeigen wurde bzw. wird ausnahmslos in der geeigneten Form nachgegangen.
    • In einem Fall wurde die Anzeige direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet, da ein Arzt krimineller Machenschaften beschuldigt wurde.
    • In den übrigen Fällen wurden die anonymen Anzeigen an die Prüfungs- und Überwachungskommissionen weitergeleitet. Sie wurden sämtlich zu Gegenständen der Prüfung von Transplantationsprogrammen gemacht.Die große Menge der Eingaben betraf anders gelagerte Fälle.
      • Bsp. 1: Rückgabe des Organspenderausweises
      • Bsp. 2: Informationsbedarf betreffend Verfahren der Organspende
      • Bsp. 3: Generalkritik an der Transplantationsmedizin
      • Bsp. 4: Verbesserungsvorschläge (z. B. Widerspruchslösung)
      • Bsp. 5: Fragen im Zusammenhang postmortaler Organentnahme
    • Einige dieser Eingaben sind ersichtlich ohne Erwartung einer Antwort erfolgt.
    • Oft aber wurde eine Antwort erwartet oder schien mir wegen des dahinter stehenden persönlichen Schicksals angebracht.
    • Hier habe ich telefoniert und geschrieben oder aber sachverständigen Kolleginnen und Kollegen aus der Ständigen Kommission Organtransplantation, der Prüfungskommission oder der Überwachungskommission um Unterstützung gebeten.
    • Die Vertrauensstelle wurde als Reaktion auf die bekannt gewordenen Manipulationen als eine von mehreren Maßnahmen zur Verhinderung von Fehlentwicklungen in der Transplantationsmedizin eingerichtet.
    • Sie war und ist gedacht als Anlaufstelle für – auch anonyme – Informationen zu manipulationsverdächtigen Vorgängen oder anderen tatsächlichen oder vermeintlichen Missständen im Zusammenhang mit Organtransplantationen.
    • Sie ist gut angenommen worden und hat sich bewährt. Vor allem auch deshalb, weil sie Patienten, Angehörigen, interessierten Bürgern und nicht zuletzt Ärzten und anderen Personen aus dem medizinischen Bereich die Möglichkeit bietet, persönliche Beschwerden anzubringen, Informationen weiterzugeben oder Fragen zu stellen, die durchgeführte oder bevorstehende oder allgemein die Transplantationsmedizin betreffen.
    • Dies alles zusammen genommen soll und kann, wie ich meine, dazu beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin wieder zu stärken und die Spendenbereitschaft zu fördern.
    • Die Vertrauensstelle trägt auch zur Ordnung und Versachlichung der Diskussion über die Transplantationsmedizin bei.
  3. Mit 47 Transplantationszentren gewährleisten die Krankenhäuser ausreichende Kapazitäten für die Versorgung schwerstkranker Patienten, die einer Transplantation von Organen bedürfen. Zentrales Hindernis für mehr Transplantationen ist die begrenzte Verfügbarkeit von Spenderorganen. Deshalb muss alles getan werden, was das Vertrauen in die Organspende stärkt. In den ca. 1.350 Entnahmekrankenhäusern werden Transplantationsbeauftragte tätig, die zu diesem Ziel beitragen.
    Die Einhaltung der Regelungen für die Platzierung von Patienten auf der Warteliste und für die Zuteilung der Organe ist zentrale Voraussetzung für das Vertrauen und die Akzeptanz in das System; deshalb muss jedem Verstoß nachgegangen werden, und wo sich tatsächliche Verstöße erweisen, müssen diese auch sanktioniert werden.
    Die DKG sieht sich gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband und der Bundesärztekammer in der Verantwortung, die Kontroll- und Überwachungsfunktion wahrzunehmen. Mit der Errichtung einer neuen gemeinsamen Geschäftsstelle für die Kommissionen und einer Vertrauensstelle sowie mit der Neuorganisation der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden die Grundlagen für noch effizientere Kontroll- und Überwachungsfunktionen gelegt.
    Nach Abschluss der Überprüfungen der Lebertransplantationen im Zeitraum 2010/2011 ist festzuhalten, dass die große Mehrzahl der Lebertransplantationen richtlinienkonform durchgeführt worden ist. Soweit bei der Überprüfung nicht systematische und bewusste Richtlinienverstöße festgestellt wurden, unterstreicht dies die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Regeln. Sie müssen klar sein und das aktuelle medizinische Wissen abbilden. Auch eine Neujustierung des Verhältnisses der gegenwärtigen Zuteilungskriterien „Dringlichkeit und Erfolgsaussicht“ muss diskutiert werden.
    Die von der Kommission festgestellten systematischen Regelverstöße in den vier Zentren wurden auf Kommissionsebene schonungslos aufgearbeitet und den Staatsanwaltschaften übergeben. Wichtig ist festzuhalten, dass trotz der Regelverstöße keine gespendeten Organe verlorengegangen sind.
    Auch ist festzustellen, dass es keine Zusammenhänge zwischen der Vergütung der Krankenhäuser und der Krankenhausärzte und dem festgestellten Fehlverhalten gibt. Gleichwohl hat die DKG die Musterverträge für die leitenden Ärzte dahingehend überarbeitet, dass Bonusverträge keine einzelnen Transplantationsleistungen mehr zum Gegenstand haben. Kliniken, die dagegen verstoßen würden, unterlägen der Veröffentlichungspflicht. Wir gehen davon aus, dass die Kliniken dagegen nicht verstoßen werden. Die Finanzierung der Transplantationsmedizin über Fallpauschalen ist aus Sicht der Krankenhäuser nicht zwingend notwendig. Wenn bei Krankenkassen und Politik die Sorge besteht, Fallpauschalen gäben Anreize zu einem nicht gewollten Leistungswettbewerb, sind die Krankenhäuser für eine Rückkehr der Finanzierung über Jahresbudgets offen.
    Ausdrücklich ist auch darauf hinzuweisen, dass die Qualität der transplantationsmedizinischen Leistungen in Deutschland sehr hoch ist. Sämtliche Transplantationsbereiche sind Gegenstand der externen Qualitätsmessung. Die erreichten Indikatoren sind in der überwiegenden Zahl der Zentren ut und sehr gut. In der Qualitätsdiskussion und vor allem bei internationalen Vergleichen muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Organe in Deutschland nicht nur nach Erfolgsaussichten, sondern auch nach Dringlichkeit zugeteilt werden. Die Krankenhäuser befürworten und unterstützen die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin, sowohl im Zuständigkeitsbereich der Ärztekammern als auch im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie durch die Schaffung eines Transplantationsregisters. Die Transplantationsmedizin soll von der Führung der Wartelisten über die Organentnahme und Transplantation bis hin zur Nachsorge der Patienten noch besser qualitätsgesichert und maximal transparent sein.
  4. Es war gut und richtig, die Organtransplantation in Deutschland gesetzlich zu regeln. Wir wissen die damit erreichte Rechtssicherheit und die in der Folge der TPG-Novelle von 2012 nochmals erhöhte Verfahrenstransparenz zu schätzen.
    Im August 2012 haben wir zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung einen Maßnahmenkatalog unter dem Titel „Kontrolle stärken, Transparenz schaffen, Vertrauen gewinnen“ vereinbart. Wesentliche Punkte des Kataloges sind
    • die Gewährleistung eines Mehraugenprinzips in den Transplantationszentren,
    • die Etablierung interdisziplinärer und organspezifischer Transplantationskonferenzen,
    • die Schaffung der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin,
    • die Einrichtung der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin sowie
    • die Verschärfung der Kontrollen in den Transplantationszentren. So dürfen wir z.B. seit der Änderung des TPG im letzten Jahr nicht mehr „nur anlassbezogen“ sondern regelmäßig und verdachtsunabhängig prüfen.
    Wir haben aber auch dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit entsprochen. Deshalb legen heute die Prüfungskommission und die Überwachungskommission, gemeinsam getragen von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband, ihren ersten Bericht nach der Novellierung des Transplantationsgesetzes vor.
    Dieser Bericht belegt eindrücklich, dass sich die Kommissionen in der umfassenden Prüfung der Transplantationszentren mehr als bewährt haben. Prüfungskommission und Überwachungskommission sind zügig arbeitende und sehr belastbare Kontrollgremien, die den Anforderungen des komplexen und dynamischen Gebiets fachlich, inhaltlich und rechtlich gerecht werden.
    Es waren die Kommissionen, die die Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Manipulation von Patientendaten aufgedeckt und sorgfältig und umfassend aufgeklärt haben. Dafür haben wir als Selbstverwaltung gesorgt. Wir erfüllen damit eine wesentliche Aufgabe, die uns vom Gesetzgeber mit dem Transplantationsgesetz zugewiesen wurde.
    Mit Blick auf die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Vorgänge in einigen Transplantationszentren ist festzustellen: Es ist nicht zu rechtfertigen, das Transplantationsgesetz und die Transplantationsrichtlinien nach persönlichem Gutdünken oder vorrangig zum Nutzen des eigenen Zentrums auszulegen, unabhängig davon, ob es sich um geringfügige oder schwere Verstöße handelt. Denn es ist äußerst bedrückend, zu sehen, wie die Vorgänge in einzelnen Transplantationszentren ein ganzes System ins Wanken bringen.
    Die Analyse zeigt aber auch: Es waren nicht vordergründig materielle Motive, die zu Verstößen gegen die Transplantationsrichtlinien führten; es war nicht eine Bevorzugung von Privatpatienten, Eurotransplant „non residents“ oder eine Bereicherung Einzelner. Vielmehr gab es strukturelle Anreize aus der Krankenhausfinanzierung, aus dem Wettbewerbsstreben einzelner Krankenhäuser und auch dem vermeintlichen Streben nach Ruhm und Ehre.
    Deshalb ist es so wichtig, dass heute die Prüfungskommission und die Überwachungskommission ihren Bericht vorlegen. Die Selbstverwaltung – Ärzteschaft, Kostenträger und Krankenhäuser – trägt Verantwortung für eine positive Fortentwicklung der Transplantationsmedizin und für die Menschen auf der Warteliste. Dafür bieten die flächendeckenden Vor-Ort-Prüfungen, wie sie seit der Gesetzes-reform möglich sind, sehr gute Ansatzpunkte.
    Die Ergebnisse der Prüfungen werden nun in der Ständigen Kommission Organ-transplantation schnellstmöglich ausgewertet, um sie zur Feststellung des Standes der medizinischen Wissenschaft in den Richtlinien der Bundesärztekammer für die Organtransplantation zu nutzen. Diese Richtlinien sind nichts Statisches – vielmehr werden sie laufend dynamisch an den Stand der Wissenschaft angepasst. Durch die Erfassung und Auswertung der Prüfungsergebnisse können wir noch intensiver als bisher Sorge dafür tragen, dass wir zu einer transparenten Diskussion auch von Transplantationsergebnissen kommen.
    Ich möchte daher der Prüfungskommission und der Überwachungskommission für ihre Arbeit an dieser Stelle herzlich danken!
    Man kann nicht genug betonen, dass es sich hierbei um ein außerordentlich hohes und äußerst professionelles, ehrenamtliches Engagement handelt.
    Die Maßnahmen für mehr Kontrolle und Transparenz in der Transplantationsmedizin greifen! Lassen Sie uns im Interesse der Gemeinschaftsaufgabe Organspende weiter konsequent daran arbeiten, Vertrauen zurück zu gewinnen und das Organaufkommen dauerhaft zu steigern.
  5. Die deutsche Transplantationsmedizin befindet sich in einer tiefen Vertrauenskrise. Um Vertrauen wieder herzustellen hilft nur eine lückenlose Aufklärung aller Manipulationen in den Transplantationszentren. Der GKV-Spitzenverband bedankt sich ausdrücklich für die konsequente Aufklärungsarbeit, die durch die Prüfungs- und Überwachungskommission im Verlauf der vergangenen 12 Monate geleistet wurde. Insbesondere die Arbeit der beiden Vorsitzenden Frau Rinder und Herr Professor Lippert sowie weiterer Experten verdienen Respekt. Normalität wird in der Transplantationsmedizin nur einkehren können, wenn diese Arbeit fortgesetzt wird.
    Mit Aufklärung allein ist es nicht getan; auch die Strukturen müssen überdacht werden. Deutschland hat zu viele Transplantationszentren bei zu wenigen Spenderorganen. Der Wettbewerb zwischen den Zentren ist wahrscheinlich auch ein Grund für die Manipulationen. Kleine Fallzahlen gefährden Patienten. Bei Nierentransplantation liegen 7 von 39 Zentren unter der vorgegebenen Mindestmenge des Gemeinsamen Bundesausschusses, bei Lebertransplantationen sind es 8 von 24. Bei anderen Organen, bei denen keine Mindestmenge existiert, gibt es Fallzahlen unter 5, also eine Größenordnung bei der in der Regel keine aussagefähige Qualitätssicherung mehr existiert. Bei Herzen sind dies 5 von 22 Zentren, bei Lunge 2 von 14 und bei Pankreas 15 von 24. Ein Appell an die Länder reicht nicht. Die Verteilung der Organe muss sich – gerade angesichts des Organmangels – auf jene Zentren beschränken, die groß genug sind, um Qualität garantieren zu können.
    Die Manipulationen sind ein schrecklicher Vorgang. Sie sollten die Versicherten aber nicht dazu verleiten, Organspende nunmehr als etwas Sinnloses anzusehen.
    Selbst in den Fällen, in denen Richtlinien nicht ganz korrekt eingehalten worden sind, hat Organspende dazu beigetragen, anderen Menschen weitere Lebenszeit zu schenken. Wir appellieren an die Versicherten, überlegt ihre Entscheidung zur Organspende zu treffen und dies auf dem Organspendeausweis kenntlich zu machen. Wir werden als GKV-Spitzenverband unseren Teil dazu beitragen, ein Transplantationssystem zu gestalten, das Vertrauen verdient und hilft, Leben zu retten.

Einzelnachweise