Linus S. Geisler: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Zur Person ===
[https://de.wikipedia.org/wiki/Linus_Geisler Linus S. Geisler] (* 1934) ist ein deutscher Arzt und Wissenschaftler. Er war Sachverständiger von zwei Enquête-Kommissionen des Deutschen Bundestages und ist Autor zahlreicher Publikationen.  
[https://de.wikipedia.org/wiki/Linus_Geisler Linus S. Geisler] (* 1934) ist ein deutscher Arzt und Wissenschaftler. Er war Sachverständiger von zwei Enquête-Kommissionen des Deutschen Bundestages und ist Autor zahlreicher Publikationen.  


Linus S. Geisler ist Facharzt für innere Medizin. Er sieht den Hirntod als ein "zeitlupenhaft auf Stunden und Tage, gelegentlich auf Monate ('chronic brain death'), zerdehnter Ablauf im Sterbeprozeß" an. Für Geisler ist Tod "immer ein Prozeß und Leben und Tod keine binären Zustände." Damit ist für Geisler der Hirntod "eine Phase im Sterben und damit Teil des Lebens".<ref>Linus Geisler: Die Zukunft des Todes - Überlegungen zum "Hirntod". Nach: http://www.linus-geisler.de/art2006/200605chaz-hirntod.html Zugriff am 06.06.2017.</ref>
Linus S. Geisler ist Facharzt für innere Medizin. Er sieht den Hirntod als ein "zeitlupenhaft auf Stunden und Tage, gelegentlich auf Monate ('chronic brain death'), zerdehnter Ablauf im Sterbeprozeß" an. Für Geisler ist Tod "immer ein Prozeß und Leben und Tod keine binären Zustände." Damit ist für Geisler der Hirntod "eine Phase im Sterben und damit Teil des Lebens".<ref>Linus Geisler: Die Zukunft des Todes - Überlegungen zum "Hirntod". Nach: http://www.linus-geisler.de/art2006/200605chaz-hirntod.html Zugriff am 06.06.2017.</ref>
== Schriften ==
=== Die Lebenden und die Toten (2010) ===
Januar 2010 veröffentliche Linus Geisler in Universitas 65 (2010) den Artikel "Die Lebenden und die Toten".<ref>Linus Geisler: Die Lebenden und die Toten. In: Universitas 65 (2010), 4-13. Nach: http://www.linus-geisler.de/art2010/201001universitas_tote-spender-regel.html Zugriff am 02.05.2020.</ref> Darin heißt es:
{{Zitat2|Aber die junge Frau oder der junge Mann gelten, entgegen allem Anschein, nicht als Lebende, sondern als Tote.}}
{{Zitat2| Im Klartext bedeutet der Abschied von der "Tote-Spender-Regel" nichts anderes, als die Entnahme lebenswichtiger Organe zur Organspende bereits bei Lebenden zu legitimieren.}}
Siehe: [[Todesverständnis]]
{{Zitat2|Sie wurden für tot erklärt, weil bei ihnen der Hirntod diagnostiziert wurde.}}
Siehe: [[Todesfeststellung]], [[Todeserklärung]]
{{Zitat2|Die klassischen Zeichen des Todes, wie sie seit Menschengedenken bekannt sind, lassen sich aber bei ihnen nicht feststellen: Blässe, Kälte, Körperstarre und Bewegungslosigkeit.}}
Damit befinden wir uns im 19. Jh., denn seither gelten diese als [[unsichere Todeszeichen]].
{{Zitat2|Hirntote sind Menschen, bei denen 97 Prozent ihres Körpers leben, nur drei Prozent – ihr Gehirn – ist tot, "hirntot".}}
Siehe: [[97%]]
{{Zitat2|Hirntot bedeutet, ihr Gehirn ist irreversibel so schwer geschädigt, dass sie ohne intensivmedizinische Maßnahmen, wie zum Beispiel künstliche Beatmung, in kurzer Zeit sterben würden.}}
Es würde "in kürzerer Zeit" der Herzstillstand erfolgen. Tot sind Hirntote bereits. Siehe: [[Todesverständnis]]
{{Zitat2|Sie lassen nicht die geringsten Zeichen einer Verwesung erkennen.}}
Solange das [[Herz]] schlägt, gibt es keine Verwesung des Körpers.
{{Zitat2|Der amerikanische Neurologe Alan Shewmon hat 57 derartige gesichtete Fälle von "chronischem Hirntod" beschrieben.]]
Es sind 56 gesicherte Fälle in der Studie genannt. Siehe: [[Alan Shewmon]]
{{Zitat2|Für die meisten Angehörigen sind Hirntote nicht tot, sondern noch am Leben.}}
Siehe: [[Phänomen-Ebene]]
{{Zitat2| Dieser massive Verstoß gegen die menschliche Intuition ist eine der wesentlichen Ursachen für Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Organentnahme bei hirntoten Menschen.}}
Als es im 19. Jh. um die Klärung der [[Scheintoten]] ging, rief man die Mediziner zur Hilfe. Jetzt, wo es um das [[Scheinleben]] geht, will man den Medizinern die Fachkompetenz absprechen. Siehe: [[Phänomen-Ebene]]
{{Zitat2|Aber das Hirntodkonzept ist von Anfang an weder von der Allgemeinheit noch von der Gesamtheit der Wissenschaft widerspruchslos akzeptiert worden.}}
Siehe: [[gemeinsame Erklärungen]]
{{Zitat2|Die "Tote-Spender-Regel" ist immer stärker zum erdrückenden Ballast geworden, den die Transplantationsmedizin so lange nicht abwerfen kann – so gern sie es täte – so lange sie daran festhalten muss, dass sie nur Toten lebenswichtige Organe entnehmen darf.}}
Nicht die [[TX]]-medizin hat den "erdrückenden Balast" abgeworfen, sondern die Medizin, und dies schon seit den 1970-er Jahren.
{{Zitat2|In einem seiner letzten Briefe (November 1992) schrieb der Philosoph Hans Jonas an den Rechtsmediziner Hans-Bernhard Wuermeling fast flehend zur Organentnahme von Hirntoten: "Lasst sie zuerst sterben ...". Jonas wusste sehr wohl, wovon er sprach, denn er hatte sich – anders als die meisten Philosophen – per Augenschein vom Procedere der "Organgewinnung" bei Hirntoten überzeugt.}}
Siehe: [[Hans Jonas]]
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== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 2. Mai 2020, 17:49 Uhr

Zur Person

Linus S. Geisler (* 1934) ist ein deutscher Arzt und Wissenschaftler. Er war Sachverständiger von zwei Enquête-Kommissionen des Deutschen Bundestages und ist Autor zahlreicher Publikationen.

Linus S. Geisler ist Facharzt für innere Medizin. Er sieht den Hirntod als ein "zeitlupenhaft auf Stunden und Tage, gelegentlich auf Monate ('chronic brain death'), zerdehnter Ablauf im Sterbeprozeß" an. Für Geisler ist Tod "immer ein Prozeß und Leben und Tod keine binären Zustände." Damit ist für Geisler der Hirntod "eine Phase im Sterben und damit Teil des Lebens".[1]

Schriften

Die Lebenden und die Toten (2010)

Januar 2010 veröffentliche Linus Geisler in Universitas 65 (2010) den Artikel "Die Lebenden und die Toten".[2] Darin heißt es:

Aber die junge Frau oder der junge Mann gelten, entgegen allem Anschein, nicht als Lebende, sondern als Tote.
Im Klartext bedeutet der Abschied von der "Tote-Spender-Regel" nichts anderes, als die Entnahme lebenswichtiger Organe zur Organspende bereits bei Lebenden zu legitimieren.

Siehe: Todesverständnis

Sie wurden für tot erklärt, weil bei ihnen der Hirntod diagnostiziert wurde.

Siehe: Todesfeststellung, Todeserklärung

Die klassischen Zeichen des Todes, wie sie seit Menschengedenken bekannt sind, lassen sich aber bei ihnen nicht feststellen: Blässe, Kälte, Körperstarre und Bewegungslosigkeit.

Damit befinden wir uns im 19. Jh., denn seither gelten diese als unsichere Todeszeichen.

Hirntote sind Menschen, bei denen 97 Prozent ihres Körpers leben, nur drei Prozent – ihr Gehirn – ist tot, "hirntot".

Siehe: 97%

Hirntot bedeutet, ihr Gehirn ist irreversibel so schwer geschädigt, dass sie ohne intensivmedizinische Maßnahmen, wie zum Beispiel künstliche Beatmung, in kurzer Zeit sterben würden.

Es würde "in kürzerer Zeit" der Herzstillstand erfolgen. Tot sind Hirntote bereits. Siehe: Todesverständnis

Sie lassen nicht die geringsten Zeichen einer Verwesung erkennen.

Solange das Herz schlägt, gibt es keine Verwesung des Körpers.

{{Zitat2|Der amerikanische Neurologe Alan Shewmon hat 57 derartige gesichtete Fälle von "chronischem Hirntod" beschrieben.]] Es sind 56 gesicherte Fälle in der Studie genannt. Siehe: Alan Shewmon

Für die meisten Angehörigen sind Hirntote nicht tot, sondern noch am Leben.

Siehe: Phänomen-Ebene

Dieser massive Verstoß gegen die menschliche Intuition ist eine der wesentlichen Ursachen für Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Organentnahme bei hirntoten Menschen.

Als es im 19. Jh. um die Klärung der Scheintoten ging, rief man die Mediziner zur Hilfe. Jetzt, wo es um das Scheinleben geht, will man den Medizinern die Fachkompetenz absprechen. Siehe: Phänomen-Ebene

Aber das Hirntodkonzept ist von Anfang an weder von der Allgemeinheit noch von der Gesamtheit der Wissenschaft widerspruchslos akzeptiert worden.

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Die "Tote-Spender-Regel" ist immer stärker zum erdrückenden Ballast geworden, den die Transplantationsmedizin so lange nicht abwerfen kann – so gern sie es täte – so lange sie daran festhalten muss, dass sie nur Toten lebenswichtige Organe entnehmen darf.

Nicht die TX-medizin hat den "erdrückenden Balast" abgeworfen, sondern die Medizin, und dies schon seit den 1970-er Jahren.

In einem seiner letzten Briefe (November 1992) schrieb der Philosoph Hans Jonas an den Rechtsmediziner Hans-Bernhard Wuermeling fast flehend zur Organentnahme von Hirntoten: "Lasst sie zuerst sterben ...". Jonas wusste sehr wohl, wovon er sprach, denn er hatte sich – anders als die meisten Philosophen – per Augenschein vom Procedere der "Organgewinnung" bei Hirntoten überzeugt.

Siehe: Hans Jonas

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Aussagen

Nach den Kriterien einer 1968 in Harvard tagenden Ethik-Kommission (Harvard-Commission) sind sie als Tote anzusehen ...

[3]

Bereits im Jahr 1966 wurden in Frankreich Hirntote als Tote angesehen. Bereits im Jahr 1960 hat Pierre Wertheimer veröffentlicht, dass er eine künstliche Beatmung beendet hat, weil er den Hirntod festgestellt hat. Siehe: Chronik/Hirntod

Das Hirntodkonzept begleitet wie ein düsterer Schatten die Transplantationsmedizin, ein Schatten, den sie liebend gern loswerden möchte, aber nicht loswerden kann.[3]

Vor allem die Gegner des Hirntodkonzeptes verknüpfen den Hirntod mit der Organspende. Damit können sie dem Hirntodkonzept eine Zweckgebundenheit unterstellen, ein Nutzungsinteresse. Die Chronik des Hirntodes zeigt jedoch deutlich auf, dass sich der Hirntod zeitlich Jahre vor der Organtransplantation entwickelt hat und damit von ihr losgelöst zu betrachten ist.

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Anhang

Quellen

Alle diese Links wurden aufgerufen am 20.6.2016:

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Linus Geisler: Die Zukunft des Todes - Überlegungen zum "Hirntod". Nach: http://www.linus-geisler.de/art2006/200605chaz-hirntod.html Zugriff am 06.06.2017.
  2. Linus Geisler: Die Lebenden und die Toten. In: Universitas 65 (2010), 4-13. Nach: http://www.linus-geisler.de/art2010/201001universitas_tote-spender-regel.html Zugriff am 02.05.2020.
  3. a b Linus Geisler: Die Lebenden und die Toten. Die Transplantationsmedizin beginnt sich von der 'Tote-Spender-Regel' zu verabschieden. Nach: http://www.linus-geisler.de/art2010/201001universitas_tote-spender-regel.html Zugriff am 29.4.2017.