KAO-Schriften

Aus Organspende-Wiki
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Schriften I

Diese Schriften bringt KAO schon seit Jahren unter das Volk, immer wieder in aktualisierter Form.

Hirntod - Der neue Tod bei lebendigem Leib (4/2017)

Die PDF-Datei "Hirntod - Der neue Tod bei lebendigem Leib" in der Ausgabe 4/2017 liegt vor. Darin steht:

Der neue Tod bei lebendigem Leib

"Bei lebendigem Leib" ist eine Metapher,[1] die mit umgangssprachlich einem lebenden Menschen gleichgesetzt wird. Hirntote sind jedoch tote Menschen bei lebendigem Leibe. Daher ist bereits der Titel eine brilliante Irreführung.

Seit einigen Jahren wird uns im Zusammenhang mit Organtransplantation ein neuer Tod verordnet.

Wir nehmen in der öffentlichen Diskussion den Hirntod fast ausschließlich nur im Zusammenhang mit Organspende wahr. Dabei erfolgt nach Feststellung des Hirntodes meist die Abschaltung der künstlichen Beatmung (Therapieende). Dies wurde erstmals 1960 von Pierre Wertheimer dokumentiert, 7 Jahre vor der ersten Herz-TX.

Schon beim Versagen des Gehirns soll der Mensch tot sein, obwohl alle anderen Körperfunktionen noch erhalten sind.

Siehe: Todesverständnis und Datenbank unseres Lebens

Die Transplantationsmediziner und mit ihnen die Ärztekammer behaupten das.

Aus diesen Worten spricht ein Feindbild, das seit 2 Jahren nicht mehr aktuell ist: 2015 hat auch das BMG diese Haltung eingenommen. Zudem steht es - wenn auch indirekt, aber klar - seit 1997 auch im TPG, dass Hirntote Tote sind.

Können wir ihnen, die nicht mehr den sterbenden Menschen, sondern nur dessen lebensfrische Organe sehen, trauen?

Meist erfolgt nach der Feststellung des Hirntodes die Abschaltung der künstlichen Beatmung (Therapieende). Es geht somit nicht nur um die "lebensfrischen Organe".
Grundsätzliches: Solange der Hirntod nicht festgestellt ist,[Anm. 1] wird alles getan, um das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen. Die Frage um Organspende wird erst relevant, wenn der Hirntod festgestellt ist und gesunde Organe vorliegen.

Deshalb ist es wichtig, die mit teurer Werbung und unter dem Deckmantel der Nächstenliebe antretende neue Medizin kritisch zu prüfen.

Es tritt weniger die Medizin mit dem Begriff "Nächstenliebe" auf, sondern religiöse Gemeinschaften, insbesondere christliche Gemeinschaften.
Nach § 2 TPG ist insbesondere der BZgA und den Krankenkassen die Aufklärung der Bevölkerung übertragen.

Noch nach Jahren leiden sie darunter, ihr Kind im Sterben alleine gelassen zu haben.

Eltern, die um ein Kind trauern, sind traumatisiert, mitunter lebenslänglich. Das hat nichts mit Organspende zu tun, sondern mit dem Umstand, dass das Kind tot ist. Trauernden Eltern gehört daher das Mitgefühl aller.
Mit der Feststellung des Hirntodes ist der Tod des Menschen festgestellt, siehe: Todesverständnis. Hirntote benötigen daher keine Sterbebegleitung, sehr wohl die Hinterbliebene von Hirntoten eine gute Begleitung.

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Schriften II

50 Jahre Transplantation, 20 Jahre TPG in Deutschland (2017)

Der Verein KAO veröffentlichte am 06.12.2017 den Artikel "50 Jahre Transplantation, 20 Jahre TPG in Deutschland, KAO bilanziert die Geschichte einer großen Täuschung".[2] Darin heißt es:

Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!" Prof Pichlmayr(+)

Hierbei handelt es sich um eine unbelegte Aussage, die der Haltung von Prof. Pichlmayr widerspricht. Durch seinen Tod kann er sich selbst nicht gegen diese Verleumdung wehren.

Diese Geschichte begann nicht als Versuch, Patienten mit einer neuen Behandlungsmethode zu helfen, sondern als knallharter Konkurrenzkampf: Wer ist der Erste? Wer kann schneller/skrupelloser lebende Herzen verpflanzen?

Demnach darf es nie einen Ersten geben, denn damit würde Konkurrenzkampf unterstellt werden. Dies würde der Tod des medizinischen Fortschrittes bedeuten.

Als nächstes kam die Täuschung durch das Ad-hoc-Komitee in Harvard, das eine Umdefinierung des Todes vornahm.

Die Chronik des Hirntodes zeigt überdeutlich, dass diese Präzisierung des Todes längst fällig war und nichts mit Organspende zu tun hat.

.. die Politiker dachten und denken sich bis heute Verfahren aus, wie man die Menschen dazu bringen/sie dazu zwingen kann, ihre Organe herzugeben: Erweiterte Zustimmungslösung, Entscheidungslösung, Widerspruchslösung, Notstandslösung ...

Hier wird in polemischer Weise Angst geschürt. - Auch bei der Widerspruchsregelung hat der einzelne Bürger für sich das Recht, zu widersprechen. Sein Selbstbestimmungsrecht ist damit nicht eingeschränkt. - Ende 2017 ist kein Land bekannt, in dem es eine Notstandsregelung gibt. Selbst Bulgarien scheint sie in eine Widerspruchsregelung abgeändert zu haben.

Angehörige werden in einer Schocksituation unter Druck gesetzt – entgegen den sonst geltenden Regeln müssen sie nach einem „mutmaßlichen Willen des Verstorbenen“ entscheiden.

Die Hinterbliebenen können die Frage um Organspende in der Schocksituation durchaus als Druck erleben. Sieht doch der Hirntote wie ein Schlafender aus. Bei der DSO gibt es die Order, lieber auf Organe zu verzichten, als eine nicht tragfähige Entscheidung herbeizuführen.

Dieses alles soll der Bevölkerung durch „Aufklärungskampagnen“ nahe gebracht werden, die nichts anderes waren und sind als Werbung, Propaganda, Falschinformation, Verschleierung, Verdrängung.

Dies ist eine Sammlung unbelegter Unterstellungen.

Die Transplantationsmedizin arbeitet mit dem Unvorstellbaren, Menschen als Sache, als Organlager zu betrachten. Hans Jonas ist nicht der einzige Kritiker. Viele Mediziner, Juristen und Ethiker weltweit machen darauf aufmerksam, dass hier rote Linien überschritten werden, besonders die, dass man sterbende Menschen als Heilmittel, und damit als Sache, für andere Schwerkranke benutzt. Der Tod des einen ist die Voraussetzung für eine Behandlung des anderen.

Organe zu spenden ist Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts. Dieses Recht soll von niemandem angetastet werden. - Hirntote sind Tote. - Organspender haben der Organentnahme zugestimmt. - "Darf ich mit dem, was mir gehört, nicht tun, was ich will? Oder ist dein Auge böse, weil ich gut bin?" (Mt 20,7)

Dazu kommen die immer wieder veröffentlichten Berichte über kriminelle Machenschaften auf allen Ebenen dieses undurchschaubaren Systems.

Dies ist eine Pauschalverurteilung ohne jeglichem Beweis. - Das System ist offen und transparent. Selbst die einzelnen TXZ sind verpflichtet, jährlich einen Bericht ihrer Tätigkeit zu veröffentlichen. Dies ist im Internet abrufbar.

Wir haben begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie wir es uns vorgestellt hatten.

Organe können von Hirntoten entnommen werden, d.h. der Mensch ist tot, sein Körper hat noch funktionierenden Stoffwechsel, siehe Tod. Das bestätigte sogar im Jahr 2015 einstimmig der DER.

Durch unsere Zustimmung waren unsere Kinder in ihrem Sterbeprozess, in dem sie unserer besonderen Liebe bedurften, ungeschützt alleingelassen.

Der Sterbeprozess endet mit dem Tod. Entscheidend ist, was man als den Tod des Menschen ansieht: den Hirntod, den biologischen Tod, den genetischen Tod oder den absoluten Tod. Medizinisch und juristisch ist es der Hirntod.

einer Organentnahme überantwortet, die uns hinterher wie das Ausschlachten eines Autowracks erschien.

Hiermit wurde eindeutig die Sachlichkeit verlassen und die emotionale Ebene angesprochen.

2014 Regensburg: Kontroverse Debatte zur Organspende auf dem Katholikentag

KAO veröffentlichte am 04.06.2014 im Internet den Artikel "Regensburg: Kontroverse Debatte zur Organspende auf dem Katholikentag".[3] Darin heißt es:

Die Zu-Tode-Definierung eines noch lebenden Menschen zum Zwecke der Organgewinnung, die fehlende neutrale Information für die Menschen, die einen Spenderausweis ausfüllen sollen

Hirntote sind lebende Körper eines toten Menschen, siehe: Todesdefinition
Die "Informationen" von KAO kann man wohl kaum als neutral bezeichnen. Stellenweise sind sie sogar irreführend, wie z.B. die Aussagen über angebliche Schmerzen der Hirntoten.

Nach dem Transplantationsgesetz darf erst dann nach einer Organspende gefragt werden, wenn der Hirntod festgestellt ist. Es war strittig, ob diese Feststellung, die ja fremdnützig erfolgt, durch eine Patientenverfügung gedeckt ist, die lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt.

Da die Feststellung des Hirntodes ohne jeden Bezug zu einer evtl. Organentnahme durchgeführt wird, kann hier nicht von einer "Fremdnützigkeit" gesprochen werden.

Es sei ihnen bewusst geworden, dass der Sterbeprozess nachhaltig gestört worden sei.

Der Sterbeprozess wird in D/A/CH bei einer Organentnahme nicht nachhaltiger gestört als bei einer Einäscherung.

Es sei auch wichtig, darüber informiert zu sein, dass unter den Bedingungen einer Organentnahme eine Sterbebegleitung durch die Familie nicht möglich ist.

Die Sterbebegleitung ist mit dem Eintritt des Hirnntodes abgeschlossen. Nach der Feststellung des Hirntodes handelt es sich um einen Leichnam. Hinterbliebene brauchen dann Begleitung, nicht der Hirntote.

Sie forderte endlich eine ehrliche und vollständige Information der Menschen.

Aus diesem Grunde wurde dieses Wiki geschaffen.

2014 KAO klärt auf zum „Tag der Organspende“

Am 02.06.2014 veröffentlichte KAO im Internet den Artikel "KAO klärt auf zum „Tag der Organspende“".[3] Darin steht:

Am ‚Tag der Organspende‘ wird wieder um Organspender geworben, als sei der ‚Hirntod‘ – das Kriterium für eine Organentnahme in Deutschland – todsicher, als sei jeder Mensch moralisch verpflichtet, seine Organe im Fall des Hirnversagens abzugeben. Alle Zweifel, Erkenntnisse und Erfahrungen werden abgetan, es zählt nur ein Argument: ‚Wir brauchen mehr Organe!‘

Der Hirntod als Kriterium für eine Organspende ist sicher. Das bestätigte im Früjahr 2015 der DER. - Es wird jeder - entsprechend dem TPG seit Herbst 2012 - dazu aufgefordert, sich zur Frage der Organspende zu entscheiden und diese Entscheidung schriftlich festzuhalten. Damit sollen im Falle des Hirntodes nicht die Hinterbliebenen entscheiden müssen.

In internationalen Fachdiskussionen wird der Hirntod schon länger nicht mehr als der Tod des Menschen angesehen, sondern als eine Phase im Sterbeprozess.

Innerhalb des PCB und des DER ist es eine Minderheit, die Hirntote als Sterbende sehen. Einig sind sich jedoch beide Gremien einstimmig, dass der festgestellte Hirntod das Kriterium für die Entnahme von Organen ist.

Organe von Toten können nicht transplantiert werden. Daher wurde der Todeszeitpunkt medizinisch und juristisch vorverlegt und als ‚Hirntod‘ bezeichnet, um lebende Organe transplantieren zu können.

1964 erfolgte die 1. Organentnahme aus einem Hirntoten. 1960 beendete Pierre Wertheimer die sinnlos gewordene Therapie eines 13-jährigen Hirntoten. Siehe: Chronik/Hirntod

Dies bedeutet, dass Patienten, denen Organe entnommen werden sollen, unter anderem bis zum Ende der Organentnahme beatmet werden, dass sie warm und durchblutet sind.

Es sind keine Patienten, denen die Organe entnommen werden, sondern Hirntote. Sie werden nicht "bis zum Ende der Organentnahme beatmet", sondern nur bis zum Herzstillstand. Danach hat eine künstliche Beatmung für die Sauerstoffversorgung der Organe keinen Sinn.

Was offenbar nicht sein darf, ist eine erneute gesellschaftliche Auseinandersetzung darüber, wie tot oder lebendig man ist, wenn man ‚hirntot‘ ist, und – damit eng verbunden – wer über eine Organentnahme und damit auch über die Verwertung von Körpern entscheiden kann, darf, soll.

KAO und andere Kritiker versuchen diese gesellschaftliche Diskussion zu führen, oft mit Halb- und Unwahrheiten. Es erfolgt von ihrer Seite kaum eine medizinische Aufklärung, was für ein pathophysiologischer Zustand Hirntod ist. - Wer über die Organentnahme entscheiden darf, ist seit 1997 im TPG klar geregelt: Primär ist es der Hirntote selbst, zu seinen Lebzeiten, andernfalls die Hinterbliebenen.

Zudem würden Menschen, die trotz aller Bedenken zu einer Organ-Spende bereit sind, eine Vollnarkose bei der Organentnahme einfordern.

Hirntote können keine Schmerzen wahrnehmen. Warum also Vollnarkose?

Nur Menschen, die sich nach umfassender Information durch eine neutrale Stelle schriftlich bereit erklären, ihre Organe und ihren Sterbeprozess zu opfern, dürfen als Spender in Betracht kommen.

Damit gewährleistet ist, dass sich auch wirklich jeder entscheidet, sollte die einfache Widerspruchsregelung eingeführt werden. Damit ist sichergestellt, dass im Falle des Hirntodes jeder für sich entschieden hat.

Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. verwahrt sich gegen diese interessengeleitete Umdeutung des Patientenwillens und rät allen Menschen, die nicht als „Organspender“ dienen wollen, in der Patientenverfügung eine Hirntoddiagnostik zu untersagen.

Auch hier zeigt sich mangeldes Wissen: Die HTD wird unabhängig von einer möglichen anschließenden Organentnahme durchgeführt. In den meisten Fällen erfolgt nach Feststellung des Hirntodes das Abschalten der künstlichen Beatmung (Therapieende), was binnen weniger Minuten zum Herzstillstand führt.

2014: Organspendezahlen sinken: Menschen lassen sich nicht mehr so leicht für tot verkaufen

Am 22.01.2014 veröffentlichte KAO die Pressemitteilung "Organspendezahlen sinken: Menschen lassen sich nicht mehr so leicht für tot verkaufen" im Internet.[3] Darin schreibt KAO:

Vergangene Woche hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation ihre Organspenderzahlen für 2013 vorgelegt. Diese sind stark gesunken. Schuld seien die Transplantationsskandale. Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) sieht einen anderen Grund: Die anhaltende einseitige Information pro Organspende.

Nach Feststellung des Hirntodes betrug die Bereitschaft zur Organspende in den Jahren 2008-2015 etwa 72% ±2%. In den Jahren 2016 und 2017 stieg sie auf rund 76%, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende. Die Ursache ist der Rückgang der potentiellen Organspender.

Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Kampagnen der Krankenkassen seien zum größten Teil Werbung, sie erfüllten sogar teilweise den Tatbestand der arglistigen Täuschung, erklärt die KAO.

Von arglistiger Täuschung kann man eher über Aussagen von KAO sprechen, wie z.B. dass Hirntote noch Schmerzen wahrnehmen könnten.

In Wahrheit jedoch können transplantierbare Organe nur beatmeten, durchbluteten Patienten im Hirnversagen entnommen werden, die durch die Organentnahme im OP getötet werden.

Hirntod ist kein Hirnversagen. Die Gehirnzellen sterben bei Hirntod ab. Das ist mehr als nur ein Koma. Siehe auch: Todesdefinition

Fazit

"Kritische Aufklärung" sieht anders aus.

Was der eingetragene Verein "Kritische Aufklärung über Organtransplantation" (KAO) in seinem Vereinsnamen hat, die Aufklärung, praktiziert er selbst nicht. In seinen Aussagen und seinenSchriften verbindet er ausschließlich Kritik - hier entspricht es dem Vereinsnamen, steht auch an 1. Stelle - zumeist mit Halb- und Unwahrheiten, wodurch ein Zerrbild von Hirntod und Organspende entsteht. Die Maßstäbe, die KAO von anderen erwartet, erfüllt KAO selbst kaum.

KAO argumentiert auf der Ebene der Eindrücke und Gefühle, ist jedoch gegenüber Fakten beratungsresistent. Sie sehen nicht ein, dass ihr Angehöriger, meist ihr Kind, in Folge eines Unfalls zu Tode gekommen ist, sondern meinen, dass es durch die Organentnahme umgebracht wurde.

Daher sollte man sich auf anderen Internetseiten über Organspende informieren und diese Seiten erst dann aufrufen, wenn man sich kundig gemacht hat, um die falschen Darstellungen als solches entlarven zu können.


Anhang

Siehe auch: KAO und die evangelische Kirche

Anmerkungen

  1. Um es ganz genau zu sagen: Solange noch irgendwie medizinische Hoffnung besteht, wird alles Menschenmögliche getan, um das Leben zu retten und die Gesundheit wieder herzustellen. In dieser Phase interessiert sich niemand für einen Organspendeausweis. Liegt jedoch nach Tagen der Behandlung medizinisch ein aussichtsloser Zustand vor, der sich unaufhaltsam auf den Hirntod zuentwickelt - dies ist mitunter zu erkennen -, dann beginnt man, sich Gedanken um eine Organspende zu machen. Dann erst kommt frühestens die Frage um einen Organspendeausweis - aber auch um einen Patientenverfügung - auf.

Einzelnachweise

  1. https://www.praktische-philosophie.org/schweda--jongsma-2018.html Zugriff am 02.03.2019.
  2. xyzs://www.openpr.de/news/984011/50-Jahre-Transplantation-20-Jahre-TPG-in-Deutschland-KAO-bilanziert-die-Geschichte-einer-grossen-Taeuschung.html Zugriff am 15.12.2017.
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