Hirntotspende

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Bei der Organspende und Gewebespende gibt es 3 verschiedene Spendeformen:

  1. Lebendspende
    Bei der Lebendspende lebt der Spender nach der Spende der Organe (nur Niere oder Leberlappen möglich) oder des Gewebes (z.B. Blut, Knochenmark) ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen weiter.
  2. Totspende
    Bei der Totspende muss zum Zeitpunkt der Spende der Tod des Menschen festgestellt sein. Bei einer Totspende ist nur eine Gewebespende möglich, d.h. Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen und Weichteilgewebe, Haut, Eihaut der Fruchtblase (Amnion) sowie Inselzellen.
  3. Hirntotspende
    Bei der Hirntotspende muss zum Zeitpunkt der Spende der Hirntod des Spenders festgestellt sein. Danach ist eine Organspende (Herz, Lunge, Leber, Niere, Pankreas und Dünndarm) und eine Gewebespende der Totspende möglich.



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise