Feststellung des Hirntodes

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Feststellung des Todes, auch des Hirntodes, ist die letzte Handlung des Arztes, zu der jeder Arzt gesetzlich verpflichtet ist. Bei der Feststellung des Hirntodes sind an die beiden untersuchenden Ärzte bestimmte Kriterien geknüpft. Wird auf der Intensivstation der Tod, auch der Hirntod, festgestellt, wird anschließend die künstliche Beatmung beendet. Bei Hirntoten gibt es 2 Ausnahmen:

  1. Wenn gesunde Organe und eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegen. Dann wird bis zur Organentnahme weiterbehandelt.
  2. Wenn die Hirntote schwanger ist. Dann wird bis zur Geburt des Kindes die organprotektive Behandlung bis zur Geburt fortgesetzt.

In allen anderen Fällen, wird die künstliche Beatmung nach der Feststellung des Hirntodes abgeschaltet. Dass dies nach der Feststellung des Hirntodes meist erfolgt, gibt die medizinisch Literatur und eine gemeinsame Erklärung (2015) an.

In den Jahren 1982 erließ der WB-BÄK eine Hilfestellung zur Feststellung des Hirntodes. In den Jahren 1986, 1991 und 1997 erfolgte jeweils eine Fortschreibung mit der Anpassung an den medizinischen Fortschritt. In Folge des im Jahre 1997 verabschiedeten TPG wurde unter sprachlicher Anpassung aus der Hilfestellung eine Richtlinie. Diese erfuhr 2015 ihre Fortschreibung. Siehe: HTD.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise