EKD

Aus Organspende-Wiki
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Die Evangelische Kirche in Deutschland] (EKD) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (siehe auch Parafiskus), gebildet durch die Gemeinschaft von 20 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland. Die selbständigen Gliedkirchen haben ungeachtet ihres unterschiedlichen Bekenntnisstandes uneingeschränkte Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Das Kirchenamt der EKD befindet sich in Hannover-Herrenhausen.

Ruth Denkhaus beschreibt die EKD wie folgt:[1] "Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist der Zusammenschluss der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland und wirkt alsl 'Stimme des Protestantismus' in der Öffentlichkeit. Zu ihren Leitungsorganen gehören der Rat (mit dem Ratsvorsitzenden als höchstem Repräsentanten der EKD), die Synode und die Kirchenkonferenz. Für die Geschäftsführung ist das Kirchenamt mit Sitz in Hannover zuständig. Wenn sich die EKD zu gesellschaftlichen und politischen Fragen äußert, geschieht dies in der Regel durch den Rat, bei Themen von grundsätzlicher Bedeutung schriftlich in Form von Denkschriften, Orientierungshilfen und anderen Texten. Der Rat wird bei seiner Arbeit durch die mit Fachleuten aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft besetzten Kammern der EKD (insbesondere die Kammer für die öffentliche Verantwortung) unterstützt, kann zur Vorbereitung einer Publikation bei Bedarf aber auch spezielle Arbeitsgruppen einsetzen."



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Ruth Denkhaus: Die evangelische Debatte um Hirntod und Organspende. In: Stephan M. Probst: Hirntod und Organspende aus interkultureller Sicht. Leipzig 2019, 169.