Deutsche schwangere Hirntote
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Seit dem Jahr 1990 sind aus Deutschland einige schwangere Hirntote und schwangere Komapatientinnen bekannt, bei denen man versuchte, durch Fortsetzung der intensivmedizinischen Behandlung die Geburt des ungeborenen Kindes lebend zu erreichen. Leider gelang dies nicht immer.
In der Dissertation "Schwangerschaft in Grenzbereichen von Medizin und Ethik. Die 'Erlanger Fälle' 1992 und 2007" von Karolina Echinger ist auf Seite 124 eine tabellarische Kurzübersicht aufgeführt (Erlangen 1992 und Erlangen 2007), die jedoch ergänzt wurde.
Stuttgart 1990 | Erlangen 1992 | Erlangen 2007 | |
---|---|---|---|
Ursache | unbekannt | Autounfall | Myokadinfarkt |
Alter | 32 | 18 | 40 |
Anamnese | Bland | Risikoschwangerschaft[Anm. 1] | |
Zustand der Frau | Z.n. Reanimation, hypoxämischer Hirnschaden, Hirntod nicht festgestellt[Anm. 2] | schweres Schädelhirntrauma, Hirntod im Verlauf festgestellt | Z.n. Reanimation, hypoxämischer Hirnschaden mit Wachkoma |
Hirntod festgestellt | Nein[Anm. 3] | Ja | Nein[Anm. 4] |
Schwangerschaftswoche | 19. SSW | 12. SSW | 13. SSW |
Wunschkind | Ja | Nein | Ja |
Partner | Ja | Nein | Ja |
Entscheidungsfindung | Einmaliges Ad-hoc Ethikkonzil beteiligter Ärzte | Vorbestehendes Ethikkomitee mit gesicherten Strukturen und regelmäßigen Treffen | |
Entbindung | in der 28. SSW | Spontanabort in der 17. SSW | Sectio in der 35. SSW |
Kind | lebt | tot | lebt |
Mutter | tot | tot | kam als Patientin mit apallischen Syndrom in Pfelgeheim |
Veröffentlichung | Durch die Eltern kurz nach dem Unfall | Durch die Klinik, anonymisiert und um 2 Jahre zeitversetzt | |
Medienecho | Geteilte Meinung, starke Kritik an der Vorgehensweise | Positiv | |
Rechtsgrundlage | Nicht vorhanden. Beschluss bei Gericht, Bestellung eines Betreuers | Klar geregelt | |
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Die Hirntote war Raucherin, hatte starkes Übergewicht, Diabetes und eine schlechte Herzleistung nach dem Infarkt. (Jahresbericht der Uniklinik Erlangen 2009/10. Zitiert nach: Karolina Echinger: Schwangerschaft in Grenzbereichen, 232.)
- ↑ Vorliegende Unterlagen lassen den Eindruck entstehen, dass bewusst keine oder keine vollständige HTD durchgeführt wurde, damit nicht der Hirntod festgestellt ist. Damit verlief dies nach amtlichen Papieren als Komapatientin. Dies vereinfachte vieles, insbesondere rechtliche Fragen. - Es scheint im Jahr 1992 von Stuttgart aus einen Hinweis nach Erlangen gegeben zu haben, dass auch sie den Hirntod nicht feststellen sollen, weil damit vieles einfacher ist.
- ↑ Vorliegende Unterlagen deuten darauf hin, dass der Hirntod angenommen wurde, dass jedoch die HTD nicht oder nicht vollständig durchgeführt wurde, um es juristisch einfacher zu haben.
- ↑ Es lag definitiv kein Hirntod vor. Die Patientin war im apallischen Syndrom und kam nach der Entbindung in ein Pflegeheim. (siehe: Karolina Echinger: Schwangerschaft in Grenzbereichen von Medizin und Ethik. Die 'Erlanger Fälle' 1992 und 2007.