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Aus Organspende-Wiki
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Die Schriften

Am 20.09.2019 nannte die Suchfunktion bei taz 253 Artikel mit dem Begriff "Hirntod". Einige von ihnen und neuere Artikel der taz-Redaktion werden mit ihren Aussagen hier zitiert.

Schweine (20.04.2019)

Am 20.04.2019 veröffentlichte Helmut Höge den Artikel "Schweine".[1] Darin heißt es:

Deswegen ist die Reanimierung der Tiere nach ihrem Hirntod eine Wiedergutmachung, wenn auch nur in symbolischer Hinsicht, denn sie wurden natürlich nach diesem erfolgreichen Versuch der US-Hirnforscher entsorgt.

Keines der Tiere wurde erfolgreich reanimiert, auch nicht ihre Gehirne. Es wurde nur Stoffwechsel in den Gehirnen festgestellt, aber keine Gehirnaktivität, wie sie sich z.B. in einem EEG zeigt. Siehe: Reanimation des Gehirns

Die Mediziner befürchten, dass fortan Patienten länger intensivmedizinisch behandelt werden müssen, bevor man sie für tot erklären darf.

Mir ist kein Mediziner bekannt, der auf diese Studie hin diese Sorge hat.

Warum Jens Spahn diesmal Recht hat (03.04.2019)

Am 03.04.2019 veröffentlichte Johanna Roth den Artikel "Warum Jens Spahn diesmal Recht hat".[2] Darin heißt es:

Davon zeugen nicht nur Fälle wie der gerade vor dem Bundesgerichtshof beschiedene, bei denen alte Menschen mangels Patientenverfügung mit Magensonden künstlich am Leben gehalten – man möchte sagen: ins Leben gesperrt – werden. Davon zeugt auch die aktuelle Debatte über Organspenden.

Die sogenannte Widerspruchslösung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einführen möchte, kann dazu beitragen, dass sich das endlich ändert.

Selbst wenn statt der Widerspruchsregelung die Notstandsregelung eingeführt werden würde, würde das nichts an den alten Menschen ändern, die "mit Magensonden künstlich am Leben gehalten" werden, denn für die Organspende muss der Hirntod festgestellt sein.

Zwang zur Entscheidung (01.04.2019)

Am 01.04.2019 veröffentlichte Barbara Dribbusch den Artikel "Zwang zur Entscheidung".[3] Darin heißt es:

Wer sich nicht äußert und wessen Widerspruch dann auch nicht in einem Register gespeichert ist, von dem können die Ärzte etwa nach einem Unfalltod bedenkenlos Organe entnehmen.

Organspender müssen hirntot sein, nicht Unfall-tot. Zwar können Unfalltote den Hirntod gestorben sein, aber die meisten Unfalltote sterben keinen Hirntod und kommen daher als Organspender nicht in Frage.

Dies erinnert an die USA, in der die Spenderzahlen deutlich höher sind als in Deutschland.

In den USA gibt es durch das lockere Waffengesetz auch deutlich mehr Hirntote durch Kopfschüsse als in D/A/CH.

Fast die Hälfte der US-AmerikanerInnen sind auf diese Weise potenzielle Organspender. In Deutschland hingegen haben nur 36 Prozent der BürgerInnen einen Organspendeausweis.

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen: Wer einen OSA hat, hat damit nicht in jedem Fall der Organspende zugestimmt. Nach den Jahresberichten der DSO liegt nach Feststellung des Hirntodes die Zustimmung zur Organentnahme bei über 70%. Das sind mehr als die knapp 50% der US-Amerikaner. Wobei es unklar ist, ob knapp 50% der US-Amerikaner einen Führerschein haben oder tatsächlich der Organspende zustimmen. Denn auch auf dem Führerschein kann man "Nein" eintragen lassen.

Der Mensch als Biomüll (02.12.2018)

Am 02.12.2018 veröffentlichte Anna Bergmann den Artikel "Der Mensch als Biomüll".[4]

Der Text „Der Mensch als Biomüll“ fand große Zustimmung auf der Leserseite „‚Unvollständig‘ in die Ewigkeit entlassen?“[5]

Was ist das für eine Leserschaft, die diesem Artikel zustimmen?

In dem Artikel von Anna Bergmann heißt es:

Mit diesem Narrativ wird nicht nur suggeriert, es sei eine Eigenart von Hirntoten, dass nach Abbruch der lebensverlängernden Therapie und dem darauf folgenden Eintritt ihres Todes die Verwesung beginne, sollten sie zuvor keine Organe gespendet haben.

Bei Hirntoten wird keine "lebensverlängernde Therapie" beendet, sondern eine durch den festgestellten Hirntod sinnlose Therapie. Der Tod tritt mit dem Hirntod ein, nicht mit dem Herzstillstand.

Tote werden nunmehr in den Status von recycel­barem Biomüll versetzt.

Siehe: Diffamierung

Diese instrumentelle Beziehung zu den Toten kündigt nicht nur Bräuche unserer Bestattungskultur sowie die anthropologisch verankerte „heilige Scheu“ vor dem Leichnam auf, sie verkehrt sie gar ins Gegenteil: in ein aggressives Verhältnis, das aus Tötungsriten des Krieges bekannt ist, in denen Leichen des Feindes zerstückelt werden.

Dann lebt Österreich seit 1770 in einem kriegsähnlichen Zustand, denn Maria Theresia verfügte 1770, dass in ihrem Reich alle in einer Klinik verstorbenen Tote obdukziert werden müssen. In Adelshäuser und der katholischen Kirche hatte man offensichtlich keine "heilige Scheu", Toten die Organe zu entnehmen (meist das Herz), um sie an anderer Stelle zu bestatten, oder Päpste einzubalsamieren.

Zwar gänzlich anders motiviert und dem hehren Ziel der Lebensrettung todkranker Menschen verpflichtet, darf ein Hirntoter bei einer Multiorgan- und Gewebespende von Kopf bis Fuß in einzelne Teile zerlegt werden – zunächst in bis zu acht Organe und anschließend im Zuge der Gewebespende in weitere Fragmente (Knochen, Sehnen, Knorpel, Blutgefäße).

Siehe: Diffamierung

Mit diesem Vorschlag wollen sie die Patientenautonomie durch die aktive Sterbehilfe stärken, den chronischen Organmangel beheben und auch die Qualität der Organe verbessern.

Die Widerspruchsregelung ist keine aktive Sterbehilfe, da vor der Organentnahme der Hirntod festgestellt sein muss.

Wilkinson und Savulescu verstehen ihre ethische Rechtfertigung der Organbeschaffung als Ergänzung der Ausführungen von dem Bioethiker Robert D. Truog (Harvard Center for Bioethics) und Franklin G. Miller (National Institutes of Health). Seit 2008 erklären sie, die Hirntoddefinition sei biologisch nicht aufrecht zu erhalten.[1] Ihre Conclusio lautet: „Hirntote sind nicht wirklich tot“ Aus dieser Neubewertung der transplantationsmedizinischen Praxis leiten sie ein medizinisches Tötungsrecht ab und sprechen von einem justified killing, einem gerechtfertigten Töten, um das Leben anderer Patienten zu retten.

Siehe: Robert Truog

Die Hirntodvereinbarung teilt einen Patienten auf in eine „tote Person“ mit einem „noch überlebenden übrigen Körper“.

Eine solche Zweiteilung von sterbenden Menschen ist seit der Einführung der Hirntoddefinition von 1968 umstritten.

Hirntote sind keine sterbende Menschen, da der Mensch schon seit Eintritt des Hirntodes tot ist.

Zudem ist der Begriff „Person“ der Philosophie entlehnt und mit medizinischen Methoden nicht beweisbar.

Wenn der Hirntod eingetreten ist, ist die Person tot, denn alles Personale ist an unser Gehirn geknüpft. Siehe: Todesverständnis und Datenbank unseres Lebens

Die Hirntoddefinition hingegen fixiert den Tod eines Menschen auf ein einziges Organ und einen einzigen Zeitpunkt.

Das macht der Herztod in anderer Weise auch.

as Herz von Hirntoten schlägt, ihre Lungen atmen mit technischer Hilfe, sie verdauen, scheiden aus, wehren Infektionen ab.

Siehe: Leben der Hirntoten

{{Zitat2|Dass er ab der Hirntodfeststellung bis zu seinem Herztod genährt, gepflegt und anästhesiologisch betreut wird, dient einem einzigen Zweck: der Verwertung seines Körpers.]] Es dient dem Zweck, den Willen des Hirntoten bzw. seiner Hinterbliebenen zu erfüllen, anderen Menschen das Leben zu retten.

Diese entmenschlichende Sprache offenbart den verwertungsorientierten Blick auf einen hirnsterbenden Patienten ...

Es sind Hirntote, keine hirnsterbende Patienten.

Organspender sind sozial Ausgestoßene, denn ihnen bleibt eine palliativmedizinische Betreuung sowie eine Sterbebegleitung durch Angehörige und Freunde verwehrt.

Die soziale Ausstoßung erfolgt durch die Kritiker. Wer zu Lebzeiten der Organspende widersprochen hat, kommt als Hirntoter nicht in den Genuss der "palliativmedizinischen Betreuung", da die schwere Hirnschädigung einen völlig anderen Behandlungsablauf einleitet. Siehe auch: Sterbebegleitung

Die Rede von der Organspende erweist sich als ideologisches Kons­trukt, das seit 1979 von der Transplantationsmedizin unter Mithilfe der christlichen Kirchen, der Medien und des Staates durch permanente Werbekampagnen in öffentlichen Räumen der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut worden ist.

Es müsste richtiger Weise "Organgeschenk" heißen.

Lassen wir die Maske der christlichen Nächstenliebe und Solidarität fallen, dann entpuppt sich die Organgewinnung als Opferung eines sterbenden Menschen – jedoch nicht im Sinne eines sakralen Opfers, das auf einer Wechselbeziehung von Gabe und Tausch beruht.

Kein Organspender opfert sich, da er bereits tot ist. Spende und Geschenk erfolgt immer mit dem Charakter einer Einbahnstraße, nie auf der Basis von Tausch.

Im Status der Nutzlosen soll ihre Zweckdienlichkeit für das Überleben anderer durch die geplante Einführung der Widerspruchslösung zur staatlich erzwungenen Pflicht werden.
Sie hat die Verwandlung des Individuums in eine Ware vorangetrieben und ­produziert ein endloses Kontinuum von Müll. Der daraus hervorgegangene Aufstieg der Abfallrecyclingindustrie entspricht der ­medizinischen ­Wieder­verwertung des menschlichen Leibes.

Hier wird die altruistische Absicht des Hirntoten bzw. seiner Hinterbliebenen ausgeblendet und nur noch das nutzlose Material gesehen.

Ihre gesellschaftliche Attraktivität bezieht die Transplantationsmedizin aus dem Geist der konsumistischen Revolution (Zygmunt Bauman) seit den 1980er Jahren.

Siehe: Überleben

Dieser Praxis liegt die Vorstellung von einem konsumistischen Individuum mit einem aus recycelbaren Organen bestehenden, mechanistischen Körper zugrunde – einem Körper, der durch sogenannte Kadaverspenden endlos reparabel zu sein scheint und trotz seiner radikalen Todesabhängigkeit das Unsterblichkeitsphantasma unserer Kultur nährt.

Siehe: Diffamierung

Fremdbestimmte Organentnahmen (26.10.2018)

Am 26.10.2018 veröffentlichte Klaus-Peter Görlitzer den Artikel "Fremdbestimmte Organentnahmen".[6] Darin heißt es:

Die dafür entworfene Logik „Wer schweigt, stimmt zu“ verdreht indes gesellschaftliche Werte und Regeln.

Siehe: Widerspruchsregelung#Beispiele_von_Schweigen_=_Zustimmung

Stellvertretende Einwilligungen und Vermutungen im Grenzbereich von Leben und Tod sollte der Gesetzgeber ausdrücklich ausschließen, will er die selbstbestimmte Entscheidung von Menschen für oder gegen die Entnahme ihrer Körperteile ernst nehmen.

Hirntod ist kein Grenzbereich zwischen Leben und Tod, sonder Tod.

Der Mangel wird bleiben (30.09.2018)

Am 30.09.2018 veröffentlichte Ulrike Baureithel den Artikel "Der Mangel wird bleiben".[7] Darin heißt es:

Dabei verbietet es sich in diesem Zusammenhang von einer „Lösung“ zu sprechen – wenn nicht schon im Hinblick auf die deutsche Geschichte und die Todesabhängigkeit dieser Therapie es der politische Instinkt erfordert, so doch immerhin die Skepsis, damit den Organmangel definitiv beenden zu können.

Es ist einen Diffamierung, im Zusammenhang von Organspende mit der "Lösung" auf die deutsche Geschichte (= Endlösung) hinzuweisen. - Niemand behauptet, dass mit der Widerspruchsregelung der Organmmangel beendet werden könnte. Diesem Ziel käme man jedoch einen Schritt näher.

... bricht er auch mit einem Grundkonsens, denn auch die 2012 eingeführte Entscheidungsregelung stellt frei, sich öffentlich zu erklären.

Auch mit der Widerspruchsregelung muss sich niemand öffentlich erklären. Die Mitteilung an den Arzt, welche Medikamente man nimmt, welche Vorerkrankungen man hat, wann man das letzte Mal beim Röntgen war, ... ist keine öffentliche Erklärung. Ebenso wenig ist es mit der Antwort auf die Frage um die Bereitschaft zur Organspende.

.. scheint es sich bei der Debatte um die Widerspruchsregelung vor allem um eine Diskursstrategie zu handeln, die austestet, wie weit die bislang geltenden bioethischen Prämissen ausgehebelt werden können.

Wenn die Widerspruchsregelung ethisch unverantwortlich ist, dürfen wir keine Organe aus Ländern mit Widerspruchsregelung vermittelt bekommen.

Denn weshalb ist es bei der unterstellten stillschweigenden Spendebereitschaft der sich nicht Erklärenden eigentlich notwendig, die Angehörigen nach dem „mutmaßlichen Willen“ des hirntoten Patienten zu fragen, wie es inzwischen auch in Österreich der Fall ist? Weshalb bringt man Verwandte und das enge soziale Umfeld wieder in die in dieser Situation so schreckliche Entscheidungsbredouille? Geht es um die Selbstentlastung des Systems? Um die Ärzte, die letztlich die Verantwortung doch nicht übernehmen wollen?

Aktuell werden nach Feststellung des Hirntodes den Hinterbliebenen bis zu 4 Fragen gestellt, jede emotional belastender als die vorausgegangene.Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Damit bringt die Widerspruchsregelung die Hinterbliebenen in keine Entscheidungspredouille, sondern entlastet sie hier. Es geht um keine Selbstentlastung des Systems oder Verantwortung der Ärzte, sondern um die Umsetzung des Willen des Hirntoten.

Oder wird das Einverständnis abgefordert, dass es sich beim Spender nicht um einen hirntoten, also sterbenden Patienten handelt, sondern um einen Leichnam? Auch wenn einem Leichnam gar kein Organ mehr zu entnehmen ist.

Seit Einführung des TPG in Deutschland im Jahr 1997 ist gesetzlich klar: Hirntote sind Tote.

Wenn aber heute die Menschen fürchten, mit einem Organspenderausweis in der Tasche nicht mehr in der notwendigen Weise intensivmedizinisch betreut zu werden, könnte es den Widersprechenden künftig passieren, dass der Blick ins Register nachteilige Folgen für sie hat.

Wer diese Ängste hat, der widerspricht auch heute. Zudem: Wer diese Ängste hat oder diese Ängste schürt, dem fehlt entsprechendes Verständnis über die Abläufe.

Die Erklärungspflicht ist eine Art Offenbarungseid, der schon im Rahmen des Schufa-Eintrags dramatisch wirken kann; wie erst, wenn es um Leben und Tod geht.

Organspender sind Hirntote und damit Tote. Es geht damit nicht um Leben und Tod.

Warum etwa bekommt ein Fußballspieler wie Ivan Klasnic, der bei Anne Will offenherzig erzählt, mit seiner dritten Niere herumzulaufen, in Deutschland zwar kein Organ, wohl aber, weil er auch einen kroatischen Pass besitzt, im Eurotransplant angeschlossenen Kroatien?

Weil in Kroatien etwa dreimal mehr Organe gespendet werden als in Deutschland. Hier ließe sich die Frage stellen: Warum tut die taz nichts dazu, dass auch in Deutschland so viel Organspender gibt wie in Kroatien?

Vermieden wird, überhaupt noch über den selbst von Wissenschaftsinstitutionen wie dem amerikanischen President’s Council of Bioethics angezweifelten Hirntod zu reden.

Siehe: PCB

Nicht kritisch gesprochen wird über Patientennutzen, ...

Siehe: Statistiken

Mein Hirntod ist mir egal (26.03.2015)

Am 26.03.2015 veröffentlichte Ulrike Herrmann den Artikel "Mein Hirntod ist mir egal".[8] Darin heißt es:

Ich fand es immer erstaunlich, dass nur das Wort „Organspende“ fallen muss, um aus jeder Unregelmäßigkeit gleich einen Schauerroman zu machen.
Aber das eigentliche Problem sind nicht frisierte Laborwerte – sondern dass zu wenig Organe gespendet werden. Nur weil Nieren und Herzen knapp sind, kommt es zu gruseligen Verteilungskämpfen.
Doch mir ist es herzlich egal, wie tot ich beim Hirntod bin. Ich gehe davon aus, dass ich nichts mehr fühle und ganz bestimmt nicht mehr der autonome Mensch von heute bin.
Es könnte großzügig wirken, dass ich meinen toten Körper zur Verfügung stelle, um Schwerstkranken zu helfen. Aber so empfinde ich es nicht. Ich habe mich aus egoistischen Gründen für die Organspende entschieden: Es ist tröstlich, dass ich nicht ganz und gar sterben muss, sondern zumindest Teile meines Körpers in einem anderen Menschen weiterleben könnten. Der Tod, eigentlich so sinnlos, hätte doch einen Sinn.
Doch auch die beste Kontrolle wird nicht verhindern, dass Menschen sterben, nur weil Organe fehlen. Das ist grausam. Die Spanier machen vor, wie es besser geht. Auch dort entscheiden alle selbst, ob sie ihre Organe abgeben wollen. Aber man muss sich keinen Ausweis beschaffen, sondern die Spendenbereitschaft wird vorausgesetzt – es sei denn, man widerspricht. Doch fast niemand nutzt dieses Recht, was den Deutschen zu denken geben sollte.

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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Helmut Höge: Schweine. In taz (20.04.2019) Nach: https://taz.de/Archiv-Suche/!5587029&s=hirntod&SuchRahmen=Print Zugriff am 20.09.2019.
  2. Johanna Roth: Warum Jens Spahn diesmal Recht hat. In: taz (03.04.2019) Nach: https://taz.de/Kommentar-Organspende-Debatte/!5582228&s=hirntod Zugriff am 20.09.2019.
  3. Barbara Dribbusch: Zwang zur Entscheidung. In: taz (01.04.2019) Nach: https://taz.de/Organspende-Gesetzentwurf-vorgestellt/!5582101&s=hirntod Zugriff am 20.09.2019.
  4. Anna Bergmann: Der Mensch als Biomüll. In: taz (02.12.2018) Nach: https://taz.de/Essay-Organspende/!5552042&s=hirntod Zugriff am 20.09.2019.
  5. https://taz.de/Archiv-Suche/!5554375&s=hirntod&SuchRahmen=Print
  6. Klaus-Peter Görlitzer: Fremdbestimmte Organentnahmen. In: taz (26.10.2018) Nach: https://taz.de/Entscheidungen-ueber-Organspende/!5545832 Zugriff am: 20.09.2019.
  7. Ulrike Baureithel: Der Mangel wird bleiben. In: taz (30.09.2018) Nach: https://taz.de/Widerspruchsloesung-fuer-Organspender/!5536320 Zugriff am 20.09.2019.
  8. Ulrike Herrmann: Mein Hirntod ist mir egal. In: taz (26.03.2018) Nach: https://taz.de/!5015177 Zugriff am 20.09.2019.