Ulrike Baureithel: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 30.09.2018 veröffentlichte Ulrike Baureithel den Artikel "Der Mangel wird bleiben".<ref>Ulrike Baureithel: Der Mangel wird bleiben. In: taz (30.09.2018) Nach: https://taz.de/Widerspruchsloesung-fuer-Organspender/!5536320 Zugriff am 29.04.2020.</ref> Darin heißt es: | |||
{{Zitat2|as spricht dafür, dass die grundsätzliche Aufgeschlossenheit noch lange nicht bedeutet, dass die Menschen dem aktuellen Spendersystem vertrauen und schon gar nicht, dass sie bereit wären, sich auch entsprechend zu erklären.}} | |||
Siehe: [[Entscheidungen]] | |||
{{Zitat2|Dabei verbietet es sich in diesem Zusammenhang von einer „Lösung“ zu sprechen – wenn nicht schon im Hinblick auf die deutsche Geschichte und die Todesabhängigkeit dieser Therapie es der politische Instinkt erfordert, so doch immerhin die Skepsis, damit den Organmangel definitiv beenden zu können.}} | |||
Siehe: [[Diffamierung]] | |||
{{Zitat2|... bricht er auch mit einem Grundkonsens, denn auch die 2012 eingeführte Entscheidungsregelung stellt frei, sich öffentlich zu erklären.}} | |||
Niemand muss sich bei der [[Widerspruchsregelung]] öffentlich erklären. | |||
{{Zitat2|... scheint es sich bei der Debatte um die Widerspruchsregelung vor allem um eine Diskursstrategie zu handeln, die austestet, wie weit die bislang geltenden bioethischen Prämissen ausgehebelt werden können.}} | |||
Siehe: [[Panikmache]] | |||
{{Zitat2|Denn weshalb ist es bei der unterstellten stillschweigenden Spendebereitschaft der sich nicht Erklärenden eigentlich notwendig, die Angehörigen nach dem „mutmaßlichen Willen“ des hirntoten Patienten zu fragen, wie es inzwischen auch in Österreich der Fall ist? Weshalb bringt man Verwandte und das enge soziale Umfeld wieder in die in dieser Situation so schreckliche Entscheidungsbredouille?}} | |||
Die Frage an die Hinterbliebenen lautet: "Ist Ihnen ein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch des Hirntoten bekannt?" Das ist keine Entscheidung, sondern eine nüchterne Sachfrage. Eine Entscheidung der Hinterbliebenen wird bei der doppelten [[Zustimmungsregelung]], [[Entscheidungsregelung]] und [[Erklärungsregelung]] abgefragt, wenn den Hinterbliebenen weder eine schriftliche oder mündliche Zustimmung zur Organentnahme vorliegt. Dies war in den letzten Jahren durchgehend bei über der Hälfte der Fall. Eine [[Widerspruchsregelung]] würde dies überflüssig machen. | |||
{{Zitat2|Oder wird das Einverständnis abgefordert, dass es sich beim Spender nicht um einen hirntoten, also sterbenden Patienten handelt, sondern um einen Leichnam? Auch wenn einem Leichnam gar kein Organ mehr zu entnehmen ist.}} | |||
Siehe: [[Todesverständnis]] | |||
{{Zitat2|Wenn aber heute die Menschen fürchten, mit einem Organspenderausweis in der Tasche nicht mehr in der notwendigen Weise intensivmedizinisch betreut zu werden, könnte es den Widersprechenden künftig passieren, dass der Blick ins Register nachteilige Folgen für sie hat.}} | |||
Siehe: [[Panikmache]], [[Ablauf der TX]], [[Vom Koma zum Hirntod]] | |||
{{Zitat2|Warum etwa bekommt ein Fußballspieler wie Ivan Klasnic, der bei Anne Will offenherzig erzählt, mit seiner dritten Niere herumzulaufen, in Deutschland zwar kein Organ, wohl aber, weil er auch einen kroatischen Pass besitzt, im Eurotransplant angeschlossenen Kroatien?}} | |||
Wo bleibt die Antwort? - In Kroatien gibt es mehr als das 3-fache an Organspender als in Deutschland. | |||
{{Zitat2|Vermieden wird, überhaupt noch über den selbst von Wissenschaftsinstitutionen wie dem amerikanischen President’s Council of Bioethics angezweifelten Hirntod zu reden.}} | |||
Der [[PCB]] ist keine wissenschaftliche Institution, sondern eine ethische. Mit der Todesdefinition des [[PCB]] sind Hirntote Tote. Siehe: [[PCB]] | |||
=== 1997: Stirbst du noch? (2017) === | |||
Ulrike Baureithel veröffentlichte 2017 den Artikel "1997: Stirbst du noch?".<ref>Ulike Baureithel: 1997: Stirbst du noch? In: der Freitag 48/2017. Nach: https://www.freitag.de/autoren/ulrike-baureithel/1997-stirbst-du-noch. Nach: https://www.freitag.de/autoren/ulrike-baureithel/1997-stirbst-du-noch Zugriff am 29.04.2020.</ref> Darin heißt es: | |||
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Version vom 28. April 2020, 21:48 Uhr
Schriften
Der Mangel wird bleiben (30.09.2018)
Am 30.09.2018 veröffentlichte Ulrike Baureithel den Artikel "Der Mangel wird bleiben".[1] Darin heißt es:
as spricht dafür, dass die grundsätzliche Aufgeschlossenheit noch lange nicht bedeutet, dass die Menschen dem aktuellen Spendersystem vertrauen und schon gar nicht, dass sie bereit wären, sich auch entsprechend zu erklären. |
Siehe: Entscheidungen
Dabei verbietet es sich in diesem Zusammenhang von einer „Lösung“ zu sprechen – wenn nicht schon im Hinblick auf die deutsche Geschichte und die Todesabhängigkeit dieser Therapie es der politische Instinkt erfordert, so doch immerhin die Skepsis, damit den Organmangel definitiv beenden zu können. |
Siehe: Diffamierung
... bricht er auch mit einem Grundkonsens, denn auch die 2012 eingeführte Entscheidungsregelung stellt frei, sich öffentlich zu erklären. |
Niemand muss sich bei der Widerspruchsregelung öffentlich erklären.
... scheint es sich bei der Debatte um die Widerspruchsregelung vor allem um eine Diskursstrategie zu handeln, die austestet, wie weit die bislang geltenden bioethischen Prämissen ausgehebelt werden können. |
Siehe: Panikmache
Denn weshalb ist es bei der unterstellten stillschweigenden Spendebereitschaft der sich nicht Erklärenden eigentlich notwendig, die Angehörigen nach dem „mutmaßlichen Willen“ des hirntoten Patienten zu fragen, wie es inzwischen auch in Österreich der Fall ist? Weshalb bringt man Verwandte und das enge soziale Umfeld wieder in die in dieser Situation so schreckliche Entscheidungsbredouille? |
Die Frage an die Hinterbliebenen lautet: "Ist Ihnen ein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch des Hirntoten bekannt?" Das ist keine Entscheidung, sondern eine nüchterne Sachfrage. Eine Entscheidung der Hinterbliebenen wird bei der doppelten Zustimmungsregelung, Entscheidungsregelung und Erklärungsregelung abgefragt, wenn den Hinterbliebenen weder eine schriftliche oder mündliche Zustimmung zur Organentnahme vorliegt. Dies war in den letzten Jahren durchgehend bei über der Hälfte der Fall. Eine Widerspruchsregelung würde dies überflüssig machen.
Oder wird das Einverständnis abgefordert, dass es sich beim Spender nicht um einen hirntoten, also sterbenden Patienten handelt, sondern um einen Leichnam? Auch wenn einem Leichnam gar kein Organ mehr zu entnehmen ist. |
Siehe: Todesverständnis
Wenn aber heute die Menschen fürchten, mit einem Organspenderausweis in der Tasche nicht mehr in der notwendigen Weise intensivmedizinisch betreut zu werden, könnte es den Widersprechenden künftig passieren, dass der Blick ins Register nachteilige Folgen für sie hat. |
Siehe: Panikmache, Ablauf der TX, Vom Koma zum Hirntod
Warum etwa bekommt ein Fußballspieler wie Ivan Klasnic, der bei Anne Will offenherzig erzählt, mit seiner dritten Niere herumzulaufen, in Deutschland zwar kein Organ, wohl aber, weil er auch einen kroatischen Pass besitzt, im Eurotransplant angeschlossenen Kroatien? |
Wo bleibt die Antwort? - In Kroatien gibt es mehr als das 3-fache an Organspender als in Deutschland.
Vermieden wird, überhaupt noch über den selbst von Wissenschaftsinstitutionen wie dem amerikanischen President’s Council of Bioethics angezweifelten Hirntod zu reden. |
Der PCB ist keine wissenschaftliche Institution, sondern eine ethische. Mit der Todesdefinition des PCB sind Hirntote Tote. Siehe: PCB
1997: Stirbst du noch? (2017)
Ulrike Baureithel veröffentlichte 2017 den Artikel "1997: Stirbst du noch?".[2] Darin heißt es:
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Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Ulrike Baureithel: Der Mangel wird bleiben. In: taz (30.09.2018) Nach: https://taz.de/Widerspruchsloesung-fuer-Organspender/!5536320 Zugriff am 29.04.2020.
- ↑ Ulike Baureithel: 1997: Stirbst du noch? In: der Freitag 48/2017. Nach: https://www.freitag.de/autoren/ulrike-baureithel/1997-stirbst-du-noch. Nach: https://www.freitag.de/autoren/ulrike-baureithel/1997-stirbst-du-noch Zugriff am 29.04.2020.