Karl-Heinz Bayer: Unterschied zwischen den Versionen
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In ÄBW 02-2016 ist auf Seite 77 ein Leserbrief von Bayer abgedruckt.<ref>ÄBW 02-2016, 77. Nach: https://www.aerztekammer-bw.de/aerzteblatt/aebw-archiv/2016/Aerzteblatt_Baden-Wuerttemberg_02-2016.pdf Zugriff am 11.04.2020.</ref> Darin heißt es: | |||
{{Zugriff2|Drei zentrale Forderungen wurden bei den neuen Richtlinien zur Todesfeststellung 2015 umgesetzt:<br> | |||
a) die Qualifikationsanforderungen an die neurologische Untersuchung wurde stark angehoben | |||
b) die Feststellung irreversibler Hirnfunktionsausfälle wurde gelöst vom Interesse an Organspenden | |||
c) der Begriff „Hirntod“ wurde gestrichen.}} | |||
a) ist zutreffend, b) hat schon immer gegolten, c) "Hirntod" wurde durch "irreversibler Hirnfunktionsausfall" ersetzt, siehe: [[IHA]] | |||
Aktuelle Version vom 12. April 2020, 05:14 Uhr
Schriften
Kleinschriften
In ÄBW 02-2016 ist auf Seite 77 ein Leserbrief von Bayer abgedruckt.[1] Darin heißt es:
Vorlage:Zugriff2 a) ist zutreffend, b) hat schon immer gegolten, c) "Hirntod" wurde durch "irreversibler Hirnfunktionsausfall" ersetzt, siehe: IHA
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ ÄBW 02-2016, 77. Nach: https://www.aerztekammer-bw.de/aerzteblatt/aebw-archiv/2016/Aerzteblatt_Baden-Wuerttemberg_02-2016.pdf Zugriff am 11.04.2020.