Pflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 18. März 2023, 21:25 Uhr

In der Diskussion um die Widerspruchsregelung wird häufig von einer "Pflicht" zur Organspende gesprochen. Diese gäbe es bei der Notstandsregelung.

Bei der Widerspruchsregelung hat jeder das Recht, Widerspruch zur Organentnahme einzulegen. Er muss hierzu nur auf dem OSA "Nein" ankreuzen.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise