Leo Lennartz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Schriften ==
== Schriften ==
=== Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende (2015) ===
=== Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende (2015) ===
Leo Lennartz veröffentlichte 2015 den Artikel "Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende".<ref>Leo Lennartz: Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende. In: Theologisches 45 (09/10 2015), 428-432. Nach: http://www.theologisches.net/files/2015%20-%20Theol%20-%2009%20+%2010.pdf Zugriff am 22.05.2020.</ref> Darin heißt es:
[[Theologisches#Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende (2015)]]
 
{{Zitat2|Die vorgeschlagene Definition zielte also aus reinen Nützlichkeitserwägungen darauf ab, einen Todeszeitpunkt vor dem wirklichen Tod eines Menschen festzulegen. (429)}}
Siehe: [[Nützlichkeitserwägung]], [[Vorverlegung]]
 
{{Zitat2|Nur die Anwendung der derzeit vom Gesetzgeber akzeptierten Hirntoddefinition macht es in Deutschland möglich, einem noch lebenden Menschen lebenswichtige Organe zu entnehmen
und  auf  einen  anderen  Menschen  zu  übertragen. (429)}}
{{Zitat2| Von  einem wirklich Toten kann nämlich, was wissenschaftlich feststeht, ein
lebenswichtiges Organ nicht übertragen werden. Wird also einem für hirntot erklärten Patienten ein lebenswichtiges Organ entnommen, tritt sein Tod in Wahrheit durch die Entnahme dieses Organs ein. (429f)}}
Siehe: [[Todesverständnis]]
 
{{Zitat2| Legt jemand fest, dass ihm im Falle eines festgestellten  Hirntodes  lebenswichtige  Organe  entnommen  werden, überschreitet er eindeutig die Grenzen seines Selbstbestimmungsrechtes, weil er unberechtigt sein Leben aufgibt, indem er in die Tötung durch fremde Hand einwilligt. (430)}}
Siehe: [[Selbstbestimmung]], [[Todesverständnis]]
 
{{Zitat2|Allerdings  ist  es  nicht  akzeptabel,  wenn  ohne  Unterscheidung  zwischen  der  Transplantation  von  lebenswichtigen  und nicht lebenswichtigen Organen ausgeführt wird, die Organspende  sei  „vielmehr  eine  Handlung,  die  moralisch  möglich  und wegen ihrer altruistischen Motivation sowie des großen zu erwartenden Nutzens für den Organempfänger besonders  lobenswert “  erscheine 9 .  Diese Aussage  ist  in  dieser  Form  jedenfalls mit der katholischen Lehre, und sie ist ja wohl Grundlage für die vorliegende Handreichung, nicht zu vereinbaren. (430)}}
Siehe: [[DBK 2015]], [[PAS]]
 
{{Zitat2| Es geht eben nicht um eine einfache Operation mit dem Ziel der Lebenserhaltung, sondern um eine Entscheidung darüber, ob der „Spender“ weiter behandelt oder durch die Entnahme eines lebenswichtigen Organs getötet werden soll. (431)}}
Siehe: [[Weiterbehandlung]]
 
{{Zitat2| Leider wird auch
nicht hinreichend auf die Situationen eingegangen, in denen gerade nach Unfällen Angehörige einer für hirntot erklärten Person ohne  Rücksichtnahme  auf  ihre  eigene  Betroffenheit  und  ihren Schmerz massiv dahin unter Druck gesetzt werden, kurzfristig und möglichst sofort in eine Organentnahme bei ihrem Angehörigen zum Zwecke einer Organtransplantation einzuwilligen. (431)}}
Wenn der [[Hirntote]] nicht zu Lebzeiten entschieden hat, bürdet er den [[Hinterbliebenen]] diesen Druck auf.
 
{{Zitat2|Insgesamt legt das Papier die Befürchtung nahe, dass es ohne eine objektive wissenschaftliche Beratung im Hinblick auf die medizinischen Aspekte des Problems erstellt wurde. Das ist bedauerlich, denn es hilft den Gläubigen nicht, sondern verwirrt sie und ist letztlich auch dem Ansehen der Deutschen Bischofskonferenz abträglich. (432)}}
Es ist fraglich, wer hier verwirrt. Siehe: [[gemeinsame Erklärungen]]


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== Anhang ==
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Aktuelle Version vom 10. Oktober 2020, 19:41 Uhr

Rechtsantwalt Leo Lennartz ist Gründungsmitglied der "Christdemokraten für das Leben" (CDL).[1]

Schriften

Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende (2015)

Theologisches#Zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zu Hirntod und Organspende (2015)

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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Siehe: Manfred Hauke: Editorial. In: Theologisches 45 (09/10 2015), 426. Nach: http://www.theologisches.net/files/2015%20-%20Theol%20-%2009%20+%2010.pdf Zugriff am 22.05.2020.