Claudia Wiesemann: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 04.04.2019 ist im "Stern" auf Seite 76 der Artikel überschrieben mit den Worten "Sie hat keinen Organspendeausweis. Claudia Wiesemann, Medizinethikerin und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats".<ref>Dominik Stawski: Sie hat keinen Organspendeausweis. In: Stern (04.04.2019),76-81.</ref> Claudia Wiesemann begründet dies mit den Worten: "Mir ist es lieber, dass meine Familie entscheidet, wenn ich in dieser Lage kommen sollte. Ich möchte keinen Blankovollmacht erteilen, weil die Situation auf der Intensivstation so unterschiedlich ausfallen können." und weiter: "Ich kann mir zwar prinzipiell vorstellen zu spenden. Aber nur, wenn absolut sichergestellt ist, dass es medizinisch richti ist, die Maschinnen abzustellen. Und mein Mann muss es in dieser Situation ertragen können. Es geht ja auch darum, wie er sich von mir verabschieden will." und weiter: "Ich will nicht heute etwas verfügen, dessen Konsequenzen ich nicht überblicken kann. Damit würde ich meinen Angehörigen zu viel aufbürden." und weiter: "Es gibt in der Intensivmedizin viele Entscheidungen, die sich an der Grenzlinie zwischen Leben und Tod bewegen. Ich möchte meinen Angehörigen einen Spielraum lassen - in meinem Interesse."<ref group="Anm.">Dadurch, dass Claudia Wiesemann keinen [[OSA]] ausfüllt, hat sie keine Interessen geäußert. Woran soll sich dann im Falle ihres Hirntodes die Familie orentieren? Ein ausgefüllter [[OSA]] ist hierbei eine klare Willensäußerung und entlastet die [[Hinterbliebenen]] in dieser schwierigen Situation emontional sehr. Siehe: [[Der Ausweis]]</ref> (78) | |||
Dominik Stawski schreibt hierzu, dass sie "gute Gründe" habe. (76) - Dass es Gründe sind, muss anerkannt werden. Dass es "gute Gründe" sind, muss hinterfragt werden. | |||
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Siehe: [[Ausbildung der Ärzte und Pflege]] | |||
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Version vom 7. September 2020, 19:03 Uhr
Zur Person
Claudia Wiesemann (*1958) ist eine deutsche Ärztin, Medizinethikerin, Medizinhistorikerin und Hochschullehrerin. Sie ist ordentliche Professorin (C4) für Medizinethik und Medizingeschichte an der Universität Göttingen und Direktorin der Abteilung Ethik und Geschichte der Medizin der Universitätsmedizin Göttingen.
Beruflicher Werdegang[1]
- Seit 1998 Direktorin (C4) der Abt. Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen
- 1995 Habilitation für das Fach „Geschichte und Ethik der Medizin“, Medizinische Fakultät der Univ. Erlangen-Nürnberg
- 1990 bis 1998 Wissenschaftliche Assistentin, Institut für Geschichte der Medizin der Univ. Erlangen-Nürnberg
- 1990 Promotion in Medizingeschichte an der Medizinischen Fakultät der Univ. Münster
- 1988 bis 1990 Studium der Philosophie, Neueren Geschichte und Geschichte der Medizin an den Universitäten Münster und Erlangen-Nürnberg
- 1985 bis 1988 Assistenzärztin der Inneren Medizin (Kardiologie, Angiologie, Intensivmedizin)
- 1984 Approbation als Ärztin
- 1977 bis 1984 Studium der Humanmedizin an der Universität Münster
Mitgliedschaften
- Seit 1998 Mitglied der Ethikkommission der Universitätsmedizin Göttingen
- 2002 bis 2011 Mitglied der Zentralen Ethikkommission für Stammzellforschung am Robert-Koch-Institut
- 2008 bis 2010 Mitglied der Kommission für Ethik in der Forschung an Kindern und Jugendlichen der Deutschen Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin
- 2002 bis 2012 Präsidentin der Akademie für Ethik in der Medizin e.V.
- 2010 bis 2016 Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer
- 2012 Berufung in den Deutschen Ethikrat durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Prof. Norbert Lammert
- 2016 erneute Berufung in den Deutschen Ethikrat durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Prof. Norbert Lammert
Ehrungen
- 1978 bis 1984 Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes
Schwerpunkte des Engagements im Ethikrat[2]
- Autonomie und Vertrauen in der modernen Medizin
- Bioethische und soziale Implikationen moderner Fortpflanzungstechnologien
- Ethik der Transplantationsmedizin
- Biobanken
- Ethik der Forschung am Menschen
- Das Kind in der Medizin
Schriften
Interviews
Am 04.04.2019 ist im "Stern" auf Seite 76 der Artikel überschrieben mit den Worten "Sie hat keinen Organspendeausweis. Claudia Wiesemann, Medizinethikerin und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats".[3] Claudia Wiesemann begründet dies mit den Worten: "Mir ist es lieber, dass meine Familie entscheidet, wenn ich in dieser Lage kommen sollte. Ich möchte keinen Blankovollmacht erteilen, weil die Situation auf der Intensivstation so unterschiedlich ausfallen können." und weiter: "Ich kann mir zwar prinzipiell vorstellen zu spenden. Aber nur, wenn absolut sichergestellt ist, dass es medizinisch richti ist, die Maschinnen abzustellen. Und mein Mann muss es in dieser Situation ertragen können. Es geht ja auch darum, wie er sich von mir verabschieden will." und weiter: "Ich will nicht heute etwas verfügen, dessen Konsequenzen ich nicht überblicken kann. Damit würde ich meinen Angehörigen zu viel aufbürden." und weiter: "Es gibt in der Intensivmedizin viele Entscheidungen, die sich an der Grenzlinie zwischen Leben und Tod bewegen. Ich möchte meinen Angehörigen einen Spielraum lassen - in meinem Interesse."[Anm. 1] (78)
Dominik Stawski schreibt hierzu, dass sie "gute Gründe" habe. (76) - Dass es Gründe sind, muss anerkannt werden. Dass es "gute Gründe" sind, muss hinterfragt werden.
Angemessener wäre es wohl zu sagen, der Mensch befindet sich an der Schwelle zum Tod, in einem Übergangsbereich. (78) |
Siehe: Todesverständnis
Für die Pflegekräfte ist diese Frage sehr belastend. Eben haben sie noch den Menschen gepflegt, alles gegeben, um ihm zu helfen. Und plötzlich sollen sie, weil man festgestellt hat, dass das Gehirn nicht mehr funktioniert, diesen Menschen auf eine Organentnahme vorbereiten. Es hat hat sich aber kaum etwas an ihm verändert. In der Diskussion werden die Pflegekräfte bisher völlig vernachlässigt und mit diesem Problem alleingelassen. (78) |
Siehe: Ausbildung der Ärzte und Pflege
Ja, aber der Hirntod ist keine simple Diagnose. Bei ihr können Unsicherheiten auftreten. Ich vertraue darauf, dass sie in den allermeisten Fällen korrekt abläuft. Aber in manchen Kliniken ist die Expertise nicht vorhanden. (78f) |
Siehe: Sicherheit, HTD
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Schriften
Annäherungen an den Tod (04.06.2015)
Am 04.06.2015 erschien von Claudia Wiesemann der Artikel "Annäherungen an den Tod".[4] Darin heißt es:
Der sensible Bereich ist nicht einmal umfassend erforscht. |
In der Medizin gibt es kaum etwas, was noch besser erforscht ist, das der Hirntod. Das zeigen die zahlreichen Studien, die bis in die 1950-er Jahren zurückreichen.
Denn im Koma lassen sich die Funktionen des Gehirns nur indirekt erfassen. |
Koma und Hirntod lassen sich deutlich voneinander unterscheiden.
Die Hirntod-Diagnose am Ende einer Vielzahl funktioneller Untersuchungen einzelner Gehirnabschnitte beruht auf Schlüssen aus verschiedenen, miteinander kombinierten Befunden. |
... aber auch - seit den 1960-er Jahren! - auch auf histologische Befunde der Pathologie.
Keine Untersuchung kann allein direkt und unmittelbar den Tod auch nur einer Gruppe von Zellen beweisen, geschweige denn den Tod sämtlicher Zellen des Gehirns. |
Nur aus der Kombination dieser sehr unterschiedlichen Erkenntnisse kann man im Einzelfall mit einer ausreichenden Sicherheit ableiten, dass alle Hirnzellen abgestorben sind. |
Wissenschaftler müssten systematisch untersuchen, ob die These, der Untergang sämtlicher Gehirnzellen lasse sich sicher diagnostizieren, nicht widerlegt werden kann. |
Um einen Therapieabbruch in Betracht zu ziehen, bedarf es keines sicheren Nachweises des Untergangs jeder einzelnen Hirnzelle. |
Hirntod ist in § 3 TPG als Funktionsausfall definiert, nicht als Tod aller Gehirnzellen.
Ins Gehirn lässt sich eben nicht so einfach hineingucken. |
Es sind aber Rückschlüsse möglich, so z.B. bei der Nichtdurchblutung des Gehirns.
Ein Hauptproblem besteht darin, dass fast alle Techniken nur den momentanen Ausfall nachweisen, nicht aber den dauerhaften Untergang. |
Siehe: Irreversibilität
Das Fehlen einer Funktion im Gehirn heißt eben nicht, dass diese Funktion für immer erloschen ist. |
Siehe: Nullsummenzustand
Studien wie die von Welschehold et al., die 2012 im Deutschen Ärzteblatt erschienen, problematisieren wichtige Aspekte der Hirntod-Diagnostik, ihre Konsequenzen werden aber nicht offen diskutiert. Welschehold und seine Arbeitsgruppe verglichen die Kontrastdarstellung der Hirngefäße (CT-Angiografie) mit anderen Techniken wie dem EEG oder der Ultraschall-Doppler-Untersuchung und stellten fest, dass sich in 14 Prozent der Fälle voneinander abweichende Befunde ergaben. |
Was ändert dies an dem Zustand des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls?
Wenn die CT-Angiografie nicht durchgeführt wird, dann könnte in bis zu 14 Prozent der Fälle eine noch vorhandene Restdurchblutung des Gehirns übersehen werden. Doch bis heute müssen Untersucher nicht begründen, warum sie die Diagnostik für unnötig halten. |
Wie groß ist die Restdurchblutung? Seit den 1960-er Jahren weiß man, dass bei einer Restdurchblutung von weniger als 20% die Gehirnzellen absterben.
Wie sicher können die operierenden Ärzte sein, dass dieser Patient keinerlei Empfindungen mehr verspürt? |
Siehe: Schmerz
Wie sichert man das ärztliche Gebot des Primum nil nocere, der Vermeidung von Schaden? |
Siehe: Sicherheit
Pro + Contra: Widerspruchsregelung bei der Organspende (12.12.2018)
Claudia Wiesemann hielt am 12.12.2018 auf dem Forum Bioethik des DER einen Vortrag.[5] Dabei sagte sie:
Und die Zahl der Besitzer eines Organspende-ausweises steigt in den letzten zehn Jahren konsequent, auf einen Wert von 36 Prozent. |
In den Intensivstationen ist diese Quote noch nicht angekommen. Im Jahr 2017 hatten nach festgestelltem Hirntod 16% eine schriftliche Entscheidung zur Frage der Organspende.
Es ist bekannt, dass nicht wenige Anästhesisten bei der Entnahmeoperation ihrem Organspender Schmerzmittel verabreichen, obwohl das nach der Hirntodtheorie nicht nur nicht notwendig, sondern sogar sinnlos ist. |
Was soll damit gesagt werden? Siehe: Schmerzen und Schmerzen#Schweiz
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Dadurch, dass Claudia Wiesemann keinen OSA ausfüllt, hat sie keine Interessen geäußert. Woran soll sich dann im Falle ihres Hirntodes die Familie orentieren? Ein ausgefüllter OSA ist hierbei eine klare Willensäußerung und entlastet die Hinterbliebenen in dieser schwierigen Situation emontional sehr. Siehe: Der Ausweis
Einzelnachweise
- ↑ https://web.archive.org/web/20190624122432if_/https://www.ethikrat.org/mitglieder/claudia-wiesemann/#m-tab-0-lebenslauf Zugriff am 14.08.2020.
- ↑ https://web.archive.org/web/20190624122432/https://www.ethikrat.org/mitglieder/claudia-wiesemann Zugriff am 14.08.2020.
- ↑ Dominik Stawski: Sie hat keinen Organspendeausweis. In: Stern (04.04.2019),76-81.
- ↑ Claudia Wiesemann: Annäherungen an den Tod. In: SZ (04.06.2015) Nach: https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/hirntod-diagnostik-annaeherungen-an-den-tod-1.2505783-0#seite-2 Zugriff am 15.05.2020.
- ↑ https://www.ethikrat.org/fileadmin/PDF-Dateien/Veranstaltungen/fb-12-12-2018-transkription.pdf Zugriff am 01.03.2019.