TX-Ablauf in D/A/CH: Unterschied zwischen den Versionen

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|Definition des Hirntods:
||§ 2 TPG (2012) <ref>Eine Organentnahme nur dann zulässig, wenn der "nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist."
* http://www.gesetze-im-internet.de/tpg/index.html Zugriff am 1.2.2014.</ref>
||
||Art.9 TxG (2014) <ref>"Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind."
* http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20010918/index.html Zugriff am 28.5.2014.
* http://www.swisstransplant.org/pdf/D-Information-2013-SWTPP.pdf Zugriff am 1.2.2014.</ref>
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|Arzt der Klinik verständigt:<ref group="F.">Wen verständigt der Arzt auf der Intensivstation, um eine evtl. TX auf den Weg zu bringen?</ref>
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||die Hinterbliebenen ||-  ||die Hinterbliebenen
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||Koordinator der [[DSO]] || ||Ärzte des TXZ
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|Berechnung der Zuteilung durch:<ref group="F.">Wer führt die Berechnung für die Zuteilung der Organe durch?</ref>
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||Computer bei ET ||Computer bei ET ||[[Swisstransplant]] durch [[SOAS]]
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|Benachrichtigung der TXZ durch:<ref group="F.">Wer benachrichtigt die TXZ, dass ein passendes Organ für die bei ihnen geführten Patienten zur Verfügung steht?</ref>
|Benachrichtigung der TXZ durch:<ref group="F.">Wer benachrichtigt die TXZ, dass ein passendes Organ für die bei ihnen geführten Patienten zur Verfügung steht?</ref>
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||durch TXZ ||durch TXZ ||durch TXZ
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|Benachrichtigung der IS durch:<ref group="F.">Wer benachrichtigt die Intensivstationen, welches transplantierbare Organ in welches TXZ soll?</ref>  
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||[[Eurotransplant]] ||[[Eurotransplant]] ||[[Swisstransplant]]
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|Benachrichtigung der Entnahmeteams:<ref group="F.">Wer benachrichtigt das bzw. die Entnahmeteam(s)?</ref>
|Benachrichtigung der Entnahmeteams:<ref group="F.">Wer benachrichtigt das bzw. die Entnahmeteam(s)?</ref>
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||Koordinator der [[DSO]] || ||Koordinator des TXZ
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||Koordinator der [[DSO]] || ||
||Koordinator der [[DSO]] || ||[[Swisstransplant]]
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|Einsetzten der Organe durch:<ref group="F.">Wer setzt die gespendeten Organe in die schwerkranken Patienten?</ref>
|Einsetzten der Organe durch:<ref group="F.">Wer setzt die gespendeten Organe in die schwerkranken Patienten?</ref>
||Team im TXZ ||Team im TXZ ||Team im TXZ
||TX-Chirurgen des TXZ ||TX-Chirurgen des TXZ ||TX-Chirurgen des TXZ  
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|Einstellung der Medikamente durch:<ref group="F.">Wer stellt die Transplantierten auf die notwendigen Immunsuppressiva ein?</ref>
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|Nachbetreuung A der Patienten durch:<ref group="F.">Wer führt die Nachbetreuung der Transplantierten auf unterster Ebene durch (Blutentnahmen, ...)?</ref>
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Version vom 28. Mai 2014, 14:26 Uhr

Ablauf der Organtransplantationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

TX = Transplantation IS = Intensivstation DSO = Deutsche Stiftung Organtransplantation (D)
TXZ = TX-Zentrum[1] Klinik = Klinik, in dem der Hirntote liegt
ET = Eurotransplant ST = Swisstransplant (CH) SOAS = Swiss Organ Allocation System

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Tätigkeit Deutschland Österreich Schweiz
Anmeldung im TXZ[F. 1] entsprechend dem Organ entsprechend dem Organ entsprechend dem Organ
Arzt des TXZ meldet an:[F. 2] Eurotransplant Eurotransplant Swisstransplant
Richtlinie für Zuteilung erstellt:[F. 3] Bundesärztekammer Gesetzliche Grundlage[A. 1]
Definition des Hirntods: § 2 TPG (2012) [2] Art.9 TxG (2014) [3]
Art des Hirntods[F. 4] Gesamthirntod Gesamthirntod Gesamthirntod
..., für Feststellung des Hirntods:[F. 5] Bundesärztekammer SAMW
Monate und Jahre vergehen
bis ein Hirntoter
auf einer IS liegt
Arzt der Klinik verständigt:[F. 6] Koordinator der DSO Koordinatorin im Spital
... verständigt wann?[F. 7] bei angenommenem Hirntod bei festgestelltem Hirntod und Zustimmung
Hirntod wird festgestellt von:[F. 8] 2 unabhängigen Ärzten 2 unabhängigen Ärzten 2 unabhängigen Ärzten
Regelung der Organspende[F. 9] Erklärungsregelung Widerspruchsregelung erweiterte Zustimmungsregelung
Organspender ist:[F. 10] wer zugestimmt hat wer nicht widersprochen hat wer zugestimmt hat
... alternativ dazu:[F. 11] die Hinterbliebenen - die Hinterbliebenen
Untersuchung der Organe:[F. 12] Koordinator der DSO Ärzte des TXZ
Durchführung der Untersuchung Klinik und DSO Klinik
Feststellung der guten Organe durch[F. 13] Koordinator der DSO
Meldung der med. Daten an:[F. 14] Eurotransplant Eurotransplant Swisstransplant
Meldung erfolgt durch:[F. 15] Koordinator der DSO Koordinatorin der Klinik
Berechnung der Zuteilung durch:[F. 16] Computer bei ET Computer bei ET Swisstransplant durch SOAS
Benachrichtigung der TXZ durch:[F. 17] Eurotransplant Eurotransplant Swisstransplant
..., Benachrichtigung der Patienten:[F. 18] durch TXZ durch TXZ durch TXZ
Benachrichtigung des Koordinators:[F. 19] Eurotransplant Eurotransplant Swisstransplant
Benachrichtigung der Entnahmeteams:[F. 20] Koordinator der DSO Koordinator des TXZ
Organentnahme durch:[F. 21] Team eines TXZ[A. 2]
Transport der Organe organisiert:[F. 22] Koordinator der DSO Swisstransplant
Einsetzten der Organe durch:[F. 23] TX-Chirurgen des TXZ TX-Chirurgen des TXZ TX-Chirurgen des TXZ
Einstellung der Medikamente durch:[F. 24] Ärzte des TXZ Ärzte des TXZ Ärzte des TXZ
Verlegung in einer Reha-Klinik[F. 25] immer immer je nach Situation
Nachbetreuung A der Patienten durch:[F. 26] Hausarzt Hausarzt Hausarzt
Nachbetreuung B der Patienten durch:[F. 27] Ärzte des TXZ Ärzte des TXZ Ärzte des TXZ

Anhang

Fragen

  1. Welches TXZ transplantiert welche Organe?
  2. Wohin meldet der Arzt des TXZ den Patienten für die Warteliste?
  3. Wer erstellt die Richtlinie für die Zuteilung der Organe?
  4. Wie ist der Hirntod definiert (Hirnstammtod / Gesamthirntod)?
  5. Wer erstellt die Richtlinie für die Feststellung des Hirntods?
  6. Wen verständigt der Arzt auf der Intensivstation, um eine evtl. TX auf den Weg zu bringen?
  7. Zu welchem Zeitpunkt verständigt der Arzt diese Person bzw. diese Stelle?
  8. Von wem wird die Hirntoddiagnostik durchgeführt und der Hirntod festgestellt?
  9. Welche Regelung zur Organspende gilt in dem Land?
  10. Wer ist nach dieser Regelung Organspender?
  11. Wer darf alternativ dazu eine Entscheidung über die Organspende treffen?
  12. Wer entscheidet, welche Untersuchungen der Organe durchgeführt werden sollen?
  13. Wer entscheidet darüber, welche Organe transplantiert werden können?
  14. Wohin erfolgt die Meldung, welche Organe transplantierbar sind?
  15. Wer gibt diese Meldung durch?
  16. Wer führt die Berechnung für die Zuteilung der Organe durch?
  17. Wer benachrichtigt die TXZ, dass ein passendes Organ für die bei ihnen geführten Patienten zur Verfügung steht?
  18. Wer benachrichtigt die Patienten, dass ein für sie passendes Organ zur Verfügung steht?
  19. Wer benachrichtigt den Koordinator, welches transplantierbare Organ in welches TXZ soll?
  20. Wer benachrichtigt das bzw. die Entnahmeteam(s)?
  21. Wer führt die Organentnahme durch?
  22. Wer organisiert den Transport der Organe in die jeweiligen TXZ?
  23. Wer setzt die gespendeten Organe in die schwerkranken Patienten?
  24. Wer stellt die Transplantierten auf die notwendigen Immunsuppressiva ein?
  25. Ist die anschließende Verlegung in eine Reha-Klinik immer, meist oder obligatorisch?
  26. Wer führt die Nachbetreuung der Transplantierten auf unterster Ebene durch (Blutentnahmen, ...)?
  27. Wer führt die Nachbetreuung der Transplantierten auf höchster Ebene durch?

Antworten

  1. Auf gesetzlicher Grundlage (TPG Art. 16 bis 23) arbeitete eine eigene Arbeitsgruppe für jedes Organ die Richtlinie für die Zuteilung der Organe aus.
  2. Das Entnahmeteam darf die Organe auch einsetzen. Meist ist es jedoch ein anderes Team.

Einzelnachweise

  1. Es ist das Krankenhaus, in dem die Organtransplantation vorgenommen wird.
  2. Eine Organentnahme nur dann zulässig, wenn der "nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist."
  3. "Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind."