SAMW 1969

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Richtlinie für die Definition und die Diagnose des Todes (25.01.1969)

Am 25.01.1969 beschloss die SAMW die "Richtlinie für die Definition und die Diagnose des Todes".[1]

Seite 2 und 3 lautet:

  1. Die Entwicklung der Reanimationstechnik hat es notwendig gemacht, die biologischen Kriterien des menschlichen Todes neu festzulegen.
  2. Es ist möglich, beim Menschen den Ausfall der Atemfunktion durch künstliche Beatmung und den der Herztätigkeit durch Herzmassage und Pumpsysteme zu kompensieren.
  3. Es ist nicht möglich, die gesamthaften Auswirkungen des vollständigen irreversiblen Funktionsausfalls des Gehirns durch irgendwelche Maßnahmen zu beheben.
    Ein solcher Funktionsausfall ist dem Tod des Gehirns gleichzusetzen. Er führt zwangsläufig zum Absterben des übrigen Organismus.
  4. Ein Mensch ist als tot zu betrachten, wenn eine oder beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    a) Irreversibler Herzstillstand mit der dadurch unterbrochenen Blutzirkulation im Organismus und damit auch im Gehirn: Herz-Kreislauf-Tod.
    b) Vollständiger, irreversibler zentraler Funktionsausfall oder Tod des Gehirns: zerebraler Tod.
  5. Der vollständige, irreversible zerebrale Funktionsausfalll trotz vorhandener Herzaktion ist beim normo- hyper- oder höchstens geringgradig hypothermen (Körpertemperatur nicht unter 34°C) nicht narkotisierten und nicht im Zustand einer akuten Vergiftung sich befindenden menschlichen Organismus anzunehmen, wenn bei mehrfacher Untersuchung die fünf folgenden Symptome zusammentreffen:
    1. Kein Ansprechen auf irgendwelche sensorischen und sensiblen Reize.
    2. Keine spontane Atmung und keine anderen spontanen zentralgesteuerten motorischen Erscheinungen im Bereich der Augen, des Gesichts, des Gaumens und des Rachens, des Stammes und der Extremitäten.
    3. Extremitäten schlaff und reflexlos.
    4. Beide Pupillen weit und lichtstarr.
    5. Rascher Blutdruckabfall gegebenfalls nach dem Absetzen der künstlichen Stützung des Kreislaufes.
      Dieser vollständige zerebrale Funktionsausfall ist der Tod des Gehirns gleichzusetzen. Ein Elektrozephalogramm kann ihn bestätigen und Dokumenntieren.
      Beim Kleinkind müssen die besserenn Restitutionsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
  6. Das Gehirn ist ebenfalls als tot zu betrachten,
    - wenn bei normo-, hyper- oder geringgradig hypothermen (Körpertemperatur nicht unter 34°C) menschlichen Organismus während mindestens 20 Minuten kein zerebraler Stoffwechsel mehr festzustellen ist oder
    - wenn im Karotisangiogramm eindeutig nachgewiesen wird, daß kein Blut mehr ins Gehirn gelangt.


Richtlinie für die Definition und die Diagnose des Todes (1981)

beschloss die SAMW "Richtlinie für die Definition und die Diagnose des Todes".[2]


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. SAMW: Richtlinie für die Definition und die Diagnose des Todes. (25.01.1969) Nach: https://www.assm.ch/dam/jcr:cca44176-545f-4598-82a7-f9175603789c/richtlinien_samw_definition_und_diagnose_des_todes_1969.pdf Zugriff am 04.09.2020.
  2. SAMW: Richtlinie für die Definition und die Diagnose des Todes. (1981) Nach: https://www.assm.ch/dam/jcr:79e1dffe-22c3-42c6-ac9d-bcb9f6121005/RL_Derichtlinien_samw_definition_und_diagnose_des_todes_1981f_Tod_69_Rev81c.pdf Zugriff am 04.09.2020.