Zustimmungsregelung

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Die Zustimmungsregelung besagt bei TX, dass eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegen muss:

  • Einfache Zustimmungsregelung
    Der Hirntote muss zu seiner Lebzeit der Organentnahme schriftlich oder mündlich zugestimmt haben.
  • Erweiterte Zustimmungsregelung
    Wenn der Hirntote keine schriftliche oder mündliche Entscheidung zur Frage der Organspende hinterlassen hat, können seine Hinterbliebene diese Zustimmung geben.

In Deutschland wurde 1997 mit dem Inkrafttreten des TPG die Zustimmungsregelung eingeführt. Weil jedoch bis 2012 in den meisten Fällen die Hinterbliebenen die Frage zur Organentnahme entschieden hatten, weil der Wunsch des Hirntoten unbekannt war, wurde im Herbst 2012 mit der Änderung des TPG die Zustimmungsregelung durch die Erklärungsregelung ersetzt.


Anhang

Siehe: Widerspruchsregelung - Entscheidungsregelung - Erklärungsregelung - Vertrauensregelung - Notstandsregelung

Anmerkungen


Einzelnachweise