Wolfram Höfling

Aus Organspende-Wiki
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Wolfram "Höfling (* 1954) studierte ab 1973 Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Ägyptologie an der Universität Bonn. 1978 machte er sein Magisterexamen und 1981 sein erstes juristisches Staatsexamen."[1] "Seit 1998 ist Wolfram Höfling Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität Köln. Er leitet auch die Forschungsstelle für das Recht im Gesundheitswesen. Höfling engagiert sich in der Deutschen Stiftung Patientenschutz und gehört dem Deutschen Ethikrat an." (3.11.2016)[2]

Unkorrekte Aussagen

3.11.2016 "Das Hirntod-Konzept ist paradox"[2]

Der Vertrauensverlust nach den Manipulationen bei der Organvergabe wirkt immer noch nach

In den Jahren 2006 bis 2015 betrug der Anteil der potentieller Organspender (d.h. festgestellter Hirntod und gesunde Organe), die Nein zur Organentnahme gesagt haben, zwischen 27,2 und 31,7%, siehe: Statistik/Spender#Entscheidungen_zur_Organspende. Im Jahr 2016 sank der Anteil sogar auf 23,8%. Damit ist eindeutig belegt, dass der Rückgang der Organspender um rund 25% nicht auf einen Vertrauensverlust zurückzuführen ist. Dieser "Vertrauensverlust" ist eine nachweisbare Falschaussage.

Spanien wird uns immer als leuchtendes Beispiel vorgestellt, weil dort häufiger Organe gespendet werden. Aber dort dürfen zum Beispiel auch Herztoten Organe entnommen werden, was bei uns gar nicht erlaubt ist. Spenden von Nieren stammen in Spanien zu 30 Prozent von Herztoten.

Diese 30% aus DCD erklärt nicht, warum Spanien seit Jahren über 30 Organspender pro Million Einwohner hat, während hingegen Deutschland etwa 10 Organspender pro Million Einwohner. Das ist ein Mehr von 200%.

Und wie sieht das Sterben aus, das wir wollen?

Keiner der Hirntoten wollte den Hirntod. Keiner der Hinterbliebenen wollte den Hirntod. Keiner der Ärzte wollte den Hirntod. Sie haben alles versucht, um ihn zu verhindern, aber die Erkrankung war größer als alles medizinische Können und nun liegt Hirntod als Faktum vor.

Wenn wir davon ausgehen, dass mit der Hirntod-Diagnose der Tod eintritt, muss der Sterbeprozess der Organe aufgehalten werden. Es finden Behandlungen statt, die nicht mehr im Interesse des Patienten sind, sondern im Interesse derjenigen, die eventuell Herz, Niere oder Lunge erhalten.

Der Hirntod tritt nicht erst mit der HTD ein. - Das Interview wurde am 3.11.2016 geführt. Am 30.3.2015 setzte das BMG die neue Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes in Kraft. Darin heißt es: "Festgestellt wird nicht der Zeitpunkt des eintretenden, sondern der Zustand des bereits eingetretenen Todes."[3] Diese Aussage findet sich bereits in den Entscheidungshilfen der BÄK des Jahres 1997.[4]
Wenn im Satz zuvor vom Eintritt des Todes ausgegangen wird, ist es unstringent, im nächsten Satz von "Patienten" zu sprechen. - Nach BMG (30.3.2015) sind Hirntote Tote.

Wir erleben immer wieder, dass Krankenhäuser potenzielle Organspender nicht melden, weil die Ärzte und Ärztinnen skeptisch sind, ob der Umgang mit den Spendern und ihren Organen der richtige ist.

Der Nachweis dieser Aussage fehlt. Diese Begründung (Skepsis) wird kaum genannt.

In Deutschland ist aber die Frage der vorbereitenden Maßnahmen unzureichend geregelt, der Organ-protektiven Maßnahmen im Vorfeld der Hirntod-Diagnose, die ich eben beschrieben habe.

Jede Blutentnahme, die auf der Intensivstation bei allen Komapatienten zur täglichen Routine gehört, damit die Homöostase kontrolliert wird, ist im Grunde bereits eine "Organ-protektive" Maßnahme, die dem Leben des Patienten und damit dem Erhalt des Organs dient. Daher diese pauschale Formulierung wenig hilfreich. Wenn, dann müssen die bis zur Feststellung des Hirntodes erlaubten bzw. verbotenen Untersuchungen einzeln genannt werden.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise