Supratentorielle Hirnschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einer supratentoriellen Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:<ref>BÄK: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)</ref> | Bei einer supratentoriellen Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:<ref>[[BÄK]]: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)</ref> | ||
* durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit | * durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit | ||
* oder durch ergänzende Untersuchungen. | * oder durch ergänzende Untersuchungen. |
Version vom 17. Dezember 2014, 13:28 Uhr
Eine supratentorielle Hirnschädigung betrifft das Großhirn. Es liegt oberhalb des Tentorium, das Kleinhirn vom Großhirn trennt.
Bei einer supratentoriellen Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:[1]
- durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit
- oder durch ergänzende Untersuchungen.
Anhang
Anmerkungen