Supratentorielle Hirnschädigung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:W Tentorium.jpg|thumb|right|260 px|supratentorieller und infratentorieller Raum]]
Eine [http://de.wikipedia.org/wiki/Tentorium_cerebelli supratentorielle Hirnschädigung] betrifft das Großhirn. Es liegt oberhalb des Tentorium, das Kleinhirn vom Großhirn trennt.
Bei einer supratentoriellen Hirnschädigung muss die  Irreversibilität  der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:<ref>[[BÄK]]: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)</ref>
* durch  weitere  klinische  Beobachtungen  während  angemessener  Zeit
* '''oder''' durch ergänzende Untersuchung.
Bei einer infratentoriellen Hirnschädigung muss die  Irreversibilität  der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:<ref>[[BÄK]]: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)</ref>
* durch  weitere  klinische  Beobachtungen  während  angemessener  Zeit
* '''und''' ein isoelektrischen EEG bzw. dem Nachweis des zerebralem Zirkulationsstillstands.
Nur damit kann sicher ausgeschlossen werden, dass es sich nicht um ein [[Locked-in-Syndrom]] handelt.





Aktuelle Version vom 10. November 2022, 20:44 Uhr

supratentorieller und infratentorieller Raum

Eine supratentorielle Hirnschädigung betrifft das Großhirn. Es liegt oberhalb des Tentorium, das Kleinhirn vom Großhirn trennt.

Bei einer supratentoriellen Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:[1]

  • durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit
  • oder durch ergänzende Untersuchung.

Bei einer infratentoriellen Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:[2]

  • durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit
  • und ein isoelektrischen EEG bzw. dem Nachweis des zerebralem Zirkulationsstillstands.

Nur damit kann sicher ausgeschlossen werden, dass es sich nicht um ein Locked-in-Syndrom handelt.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. BÄK: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)
  2. BÄK: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)