Qualifikation

Aus Organspende-Wiki
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meine fachliche Qualifikation

Was kann denn schon ein Theologe über Hirntod und Organspende schreiben? Woher will er das Wissen oder gar Fachwissen haben? Müsste man da nicht sagen: "Schuster, bleib bei deinen Leisten!"? - Aus diesem Grunde will ich hier meine fachliche Qualifikation nennen:

  1. Ich war 15 Jahre Klinikseelsorger in Karlsruhe und war öfters am Bett von Hirntoten. Einmal durfte ich auch bei einer Organentnahme (Herz und Nieren wurden entnommen) mit im OP sein.[Anm. 1]
  2. Ich habe in verschiedenen med. Dissertationen über das Absterben der Gehirnzellen gelesen, um den zum Hirntod führenden physiolgischen Prozess und den pathophysiologischen Zustand des Hirntodes zu verstehen.
  3. Ich brachte im Jahr 2017 beim Kohlhammer-Verlag für die Ärzte und Pflegekräfte der Intensivstationen das Buch "Vom Koma zum Hirntod" heraus.
  4. In dem Freebook "Hirntod - Organspende. und die Kirche sagt dazu" habe ich umfassend zusammengetragen, was die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland über Hirntod und Organspende aussagen.
  5. Ich bin seit 2017 Klinikseelsorger an der Uni-Klinik in Regensburg. Damit habe ich vollen Zugang zur Uni-Bibliothek, den ich auch rege nutze.

Qualifikation der untersuchenden Ärzte

Durch die am 30.03.2015 vom BMG bekanntgegebene und am 06.06.2015 in Kraft gesetzte Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes wurden die Anforderungen an die Qualifikation der untersuchenden Ärzte auf ein Höchstmaß gesteigert:

Die formalen und praktischen Anforderungen an die ärztliche Qualifikation wurden präzisiert, wobei die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden und dokumentierenden Ärztinnen und Ärzte neben der Facharztanerkennung weiterhin über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen müssen. (1) ...

Die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall in der Intensivmedizin feststellenden und protokollierenden Ärzte müssen Fachärzte sein und über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen. Sie müssen die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen, um die Indikation zur Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zu prüfen, die klinischen Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse der angewandten apparativen Zusatzdiagnostik im Kontext der hier beschriebenen diagnostischen Maßnahmen beurteilen zu können. (4)
... Mindestens einer der den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden Ärzte muss ein den obigen Anforderungen entsprechender Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein.
Bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss zusätzlich einer der Ärzte ein den obigen Anforderungen entsprechender Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sein. Nimmt diese Funktion ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie (Neuropädiater) wahr, muss der zweite untersuchende Arzt kein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. (5)


Anhang

Anmerkungen

  1. Den häufig genannten knöcheltief im Wasser und Blut stehende Entnahmechirurg kann ich nicht bestätigen. Es ging statt dessen ähnlich zu, wie bei einer Entnahme eines verkrebsten Lungenlappens am offenen Brustkorb, bei der ich auch mit anwesend sein durfte.

Einzelnachweise