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In der öffentlichen Diskussionen haben die Gegner bereits mehr als 50% der Redezeit. Um hier zu einer Ausgeglichenheit zu kommen, müsste deren Redezeit gekürzt werden. - Wenn der [[Hirntod]] festgestellt ist, wird die künstliche Beatmung abgestellt, was zum Herzstillstand führt. Warum soll man dann bei vorliegender Zustimmung nicht die Organe entnehmen und damit andere Patienten vor deren Tod bewahren?
In der öffentlichen Diskussionen haben die Gegner bereits mehr als 50% der Redezeit. Um hier zu einer Ausgeglichenheit zu kommen, müsste deren Redezeit gekürzt werden. - Wenn der [[Hirntod]] festgestellt ist, wird die künstliche Beatmung abgestellt, was zum Herzstillstand führt. Warum soll man dann bei vorliegender Zustimmung nicht die Organe entnehmen und damit andere Patienten vor deren Tod bewahren?


'''Fazit: Wie bei vielen anderen [[Kritikern]] erwecken deren Aussagen über den Hirntod den Eindruck, dass die Verfasser dieser Texte den [[Hirntod]] nicht verstanden haben.'''
'''Fazit: Wie bei vielen anderen [[Kritiker]]n erwecken deren Aussagen über den Hirntod den Eindruck, dass die Verfasser dieser Texte den [[Hirntod]] nicht verstanden haben.'''


=== kath-info.de ===
=== kath-info.de ===

Version vom 10. Dezember 2016, 22:07 Uhr

A-Website (2013) Hirntod-Organspende (2013) Positionspapier EFiD (2013) kurze Texte Grauzone Hirntod (2010)
Organwahn (2014) Die Lebenden und ... (2014) Artikel (ab 2015) Presse Gegenüberstellung
Organwahn (2015) Gustl (2018) Aktion-Leben (2015) Internet Filme
50 Jahre TX (2017) arte (2018) Katholisches (2018) Prantl (2018) Sterben lassen (2018)
CDL epochtimes
Vorbemerkungen zu diesen Richtigstellungen:
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, der täuscht.
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten zitiert verbreitet, täuscht auch.[Anm. 1]
  • Wer bewusst Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, begeht den Tatbestand der bewussten Täuschung.[Anm. 2]

Deutsche Patientengewerkschaft e.V.

Auf der Seite xyz.dpatgw.de/12-thesen-z-organ.html sind 12 Thesen, die richtiggestellt gehören:

1. Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen!
Ein ehemaliger Chefarzt aus Gladbeck, Herr Prof. Dr. Linus Geisler sagt dazu, dass ein Mensch, der als hirntot bezeichnet wird, noch zu 97 % ein lebender Mensch und keineswegs tot ist.
Das mag die Aussage von Prof. Dr. Linus Geisler und anderen einzelnen Medizinern sein. Er wirft jedoch die Frage auf, warum medizinische Gesellschaften Hirntote als Tote ansehen, dabei sind auch Gesellschaften, die mit TX gar nichts zu tun haben, siehe: Links#Hirntod Zu den genannten 97% siehe auch: Kopf-TX

2. Der Begriff „Hirntod" ist ein Kunstbegriff!
Das Wort ist einzig dazu erschaffen worden, um die Organentnahme von noch lebenden Patienten zu legalisieren und zu enttabuisieren.
Schon das Wort "einzig" widerspricht der Aussage der Ad-Hoc-Kommission der Harvard University (5.8.1968), siehe: Chronik/Hirntod#20._Jahrhundert_-_ab_1968
Der Hirntod ist eine medizinische Entwicklung, die im Zusammenhang des Todes des Menschen entstanden ist. Die Organspende kam später hinzu, siehe: Chronik/Hirntod

3. Hirntoddiagnostik ist unzuverlässig!
Die tieferen und sehr relevanten Hirnregionen sind wegen der biophysikalischen Verhältnisse nach etwa 5 cm nicht erreichbar. (Der als Hirntod deklarierte Jan Kerkhoff aus den Niederlanden ist ein lebendes Beispiel für derartige Fehldiagnosen).
Diese ca. 5 cm gelten für ein EEG. Doch der Hirntod ist nicht nur eine elektrische Stille im Gehirn, sondern abgestorbene Gehirnzellen, die immer über eine längere Nicht-Durchblutung des Gehirns erfolgt. Dies kann man durch verschiedene Untersuchungen belegen, wie z.B. Doppler, Szintigramm und andere apparative Untersuchungen.
Bei Jan Kerkhoff (Dänemark) wurden nicht die Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes eingehalten. In Deutschland ist kein solcher Fall erfolgt, siehe lebende Hirntote.

4. Von keinem toten Menschen kann ein Organ in einem anderen Menschen wieder zum Leben erweckt werden!
Mit dem tatsächlichen Tod eines Menschen beginnt auch der biologische Zersetzungsprozess.
Beim Hirntod löst sich das Gehirn auf (Autolyse). Dies ist der beginnende Zersetzungsprozess, der ein ganzes Organ zersetzt.

5. Organentnahme aus Sterbenskranken ist Mord!
Denn erst durch die Organentnahme sterben die Menschen auf dem OP-Tisch (5. Gebot: Du sollst nicht töten!)
Dieser Aussage widerspricht sogar der gesamte DER. Wenn Organentnahme Mord wäre, dann wäre es bei der Patientenverfügung erst recht, siehe: Patientenverfügung und Organspende.

6. Organempfänger bleiben lebenslänglich krank!
Den Bürgern wird suggeriert, dass Organempfänger nach der Transplantation gesund sind. In den öffentlichen Diskussionen werden nur die wenigen Patienten mit positiven Transplantationsverläufen vorgestellt. Verschwiegen werden die Folgeprobleme nach einer Transplantation und die zahlreichen Nebenwirkungen durch die hohe Medikamenteneinnahme.
Ohne TX währen die meisten Transplantierte lebenslänglich tot. Daher nehmen sie lieber in Kauf, "lebenslänglich krank" zu sein.

TX ist derzeit das Beste, das die Medizin diesen Patienten anbieten kann.
Doch um hier helfen zu können, benötigen die Ärzte gespendete Organe.

7. Der Tod durch Fehlen von nicht zur Verfügung stehenden Organen ist Heuchelei!
Patienten sterben nicht aufgrund fehlender Spenderorgane, sondern sie sterben an ihrer Krankheit.
Menschen sterben auch nicht durch unterlassene Hilfeleistung, sondern aufgrund ihrer Verletzungen. Dies könnte als Heuchelei bezeichnet werden.

8. Erweiterte Zustimmungslösung ist gesetzeswidrig!
Die Zustimmung zur Organentnahme muss vom Betroffenen zu Lebzeiten selbst schriftlich bestimmt worden sein. Es ist eine rechtswidrige Handlung, wenn ein Angehöriger ohne Vollmacht über die Organentnahme seines Angehörigen entscheiden muss und darf (in Deutschland bedarf es grundsätzlich schriftlicher Vollmachten für alltägliche Angelegenheiten wie z. B. Bank- oder Postgeschäfte) Daher ist es rechtswidrig ohne Bevollmächtigung über Leben und Tod eines Dritten zu entscheiden!
Es ist nur seltsam, dass der Staat und sogar der DER dies anders sieht.

9. Organtransplantationen sind ein großes Geschäft für Medizin und Pharmalobby!
Organtransplantationen garantieren Milliardenumsätze und hohe Gewinne für Medizin und Pharmaindustrie. Die Transplantierten müssen ca. 50 Tabletten täglich zu sich nehmen. Durch die Nebenwirkungen der vielen Tabletten sind weitere Erkrankungen vorprogrammiert. Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie etc. bleiben so satt im Geschäft.
Diese ca. 50 Tabletten täglich mögen in den ersten Tagen nach der TX stimmen, später werden diese reduziert auf ca. 5 bis 15 Tabletten. Bei anderen Erkrankungen (z.B. Krebs) ist die Behandlung oft teurer. Deswegen verweigern wir ihnen nicht diese Therapie.

10. Hohe Kosten der Transplantationsmedizin verursachen Versorgungslücken für andere Patientengruppen!
Ein Großteil der Bevölkerung muss hohe Zuzahlungen leisten oder andere, wie Allergiker, müssen die gesamten Medikamentenkosten tragen. Zum Beispiel bekommen Patienten ihr jahrzehntelang verordnetes Medikament nicht mehr, sondern ein Billigprodukt, in dem nur noch der Wirkstoff vorhanden ist, dafür aber andere z. T. krankmachende Trägersubstanzen usw.
Hierzu fehlt der Nachweis, dass Billigprodukte krankmachende Trägersubstanzen besitzen.

11. Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Dieses ist in unserem Grundgesetz verankert (GG Artikel 1.1) Die Würde eines Menschen dauert bis zu seinem letzten Atemzug. Das Ausschlachten von Organen aus einem noch lebenden Menschen ist gesetzeswidrig, denn es ist würdelos einen mutmaßlich im Sterben Liegenden in seinem Sterbeprozess zu stören.
Es ist weniger würdelos als einen Schwerverletzten noch zu operieren.

12. Beendigung der Werbeveranstaltungen für Organtransplantationen!
Es gibt nur polarisierende Haltungen Pro-Organspende. In öffentlichen Diskussionen muss der Anteil der Organspende-Gegner prozentual gleich sein zu den Befürwortern. Es muss offene und ehrliche Diskussionen über die Probleme der Organtransplantation geben. Es darf niemals vergessen werden, dass der im Sterben Liegende genauso viel wert ist, wie der Erkrankte, mögliche Organempfänger, denn beide sind noch lebende Menschen.
In der öffentlichen Diskussionen haben die Gegner bereits mehr als 50% der Redezeit. Um hier zu einer Ausgeglichenheit zu kommen, müsste deren Redezeit gekürzt werden. - Wenn der Hirntod festgestellt ist, wird die künstliche Beatmung abgestellt, was zum Herzstillstand führt. Warum soll man dann bei vorliegender Zustimmung nicht die Organe entnehmen und damit andere Patienten vor deren Tod bewahren?

Fazit: Wie bei vielen anderen Kritikern erwecken deren Aussagen über den Hirntod den Eindruck, dass die Verfasser dieser Texte den Hirntod nicht verstanden haben.

kath-info.de

P. Engelbert Recktenwald veröffentlichte auf der Internetseite xyz.kath-info.de/hirntod.html einen Artikel. Darin heißt es:

Darüber aber, ob der Hirntod wirklich der Tod des Menschen ist, herrscht gerade keine Gewissheit.
Solange der Hirntod umstritten ist, bleibt eine Organspende nach Hirntod moralisch verwerflich, weil sie möglicherweise und nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft sogar sehr wahrscheinlich die Tötung eines Menschen bedeutet.

Warum schrieb dann im April 2015 die Deutsche Bischofskonferenz in seiner Schrift "Hirntod und Organspende" auf Seite 6 über den Hirntod: "Nach jetzigem Stand der Wissenschaft stellt das Hirntod-Kriterium im Sinne des Ganzhirntodes – sofern es in der Praxis ordnungsgemäß angewandt wird – das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen dar, so dass potentielle Organspender zu Recht davon ausgehen können, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind"?

Die einzig moralisch vertretbare Folgerung aus dem geschilderten Sachverhalt ist die Forderung nach einem Stopp der entsprechenden Organspenden.

Jeder Patient besitzt im Falle einer Patientenverfügung deutlich mehr Leben in sich als jeder Hirntote. Der Patient kann sogar noch Bewusstsein haben, der Hirntote hat keinesfalls Bewusstsein. - Warum soll Organspende gestoppt werden, wenn noch weiterhin nach Patientenverfügungen verfahren werden darf, d.h. die Beendigung der intensivmedizinischen Therapie?

hirntod-diagnose

Auf der Seite http://hirntod-diagnose.de/gehirn.html steht das Zitat:

Fakt aber ist, der Thalamus, sowie Teile des Hirnstammes und das Kleinhirn sind bei der klinischen Prüfung überhaupt nicht zugänglich.

Mit der neuen (2015) von der BÄK erlassenen Richtlinie zur Feststellung des Hirntods wird in solchen Fällen ein Nachweis des Durchblutungsstop des Gehirns gefordert. Wenn das Gehirn nicht mehr durchblutet wird, kann es nicht mehr am Leben sein. - Der Thalamus ist kein Bestandteil des Gehirns.

Anhang

Anmerkungen

  1. Die Zitation schützt nicht vor der Tatsache, dass Halb- und Unwahrheit verbreitet wird. Daher schützen auch Zitationen von Halb- und Unwahrheiten nicht vor dem Vorwurf der Irreführung.
  2. Täuschung ist im deutschen Recht ein Strafbestand, der nach § 236 StGB (Betrug) oder § 146 StGB (Falschgeld) bestraft. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4uschung#T.C3.A4uschung_im_Recht Zugriff 12.1.2015.

Einzelnachweise