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{{Zitat|Fakt aber ist, der Thalamus, sowie Teile des Hirnstammes und das Kleinhirn sind bei der klinischen Prüfung überhaupt nicht zugänglich.}}
{{Zitat|Fakt aber ist, der Thalamus, sowie Teile des Hirnstammes und das Kleinhirn sind bei der klinischen Prüfung überhaupt nicht zugänglich.}}
Mit der neuen (2015) von der [[BÄK]] erlassenen Richtlinie zur Feststellung des Hirntods wird in solchen Fällen ein Nachweis des Durchblutungsstop des Gehirns gefordert. Wenn das Gehirn nicht mehr durchblutet wird, kann es nicht mehr am Leben sein.
Mit der neuen (2015) von der [[BÄK]] erlassenen Richtlinie zur Feststellung des Hirntods wird in solchen Fällen ein Nachweis des Durchblutungsstop des Gehirns gefordert. Wenn das Gehirn nicht mehr durchblutet wird, kann es nicht mehr am Leben sein.


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 16. November 2015, 22:57 Uhr

A-Website (2013) Hirntod-Organspende (2013) Positionspapier EFiD (2013) kurze Texte Grauzone Hirntod (2010)
Organwahn (2014) Die Lebenden und ... (2014) Artikel (ab 2015) Presse Gegenüberstellung
Organwahn (2015) Gustl (2018) Aktion-Leben (2015) Internet Filme
50 Jahre TX (2017) arte (2018) Katholisches (2018) Prantl (2018) Sterben lassen (2018)
CDL epochtimes
Vorbemerkungen zu diesen Richtigstellungen:
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, der täuscht.
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten zitiert verbreitet, täuscht auch.[Anm. 1]
  • Wer bewusst Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, begeht den Tatbestand der bewussten Täuschung.[Anm. 2]

kath-info.de

P. Engelbert Recktenwald veröffentlichte auf der Internetseite http://www.kath-info.de/hirntod.html einen Artikel. Darin heißt es:

Darüber aber, ob der Hirntod wirklich der Tod des Menschen ist, herrscht gerade keine Gewissheit.
Solange der Hirntod umstritten ist, bleibt eine Organspende nach Hirntod moralisch verwerflich, weil sie möglicherweise und nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft sogar sehr wahrscheinlich die Tötung eines Menschen bedeutet.

Warum schrieb dann im April 2015 die Deutsche Bischofskonferenz in seiner Schrift "Hirntod und Organspende" auf Seite 6 über den Hirntod: "Nach jetzigem Stand der Wissenschaft stellt das Hirntod-Kriterium im Sinne des Ganzhirntodes – sofern es in der Praxis ordnungsgemäß angewandt wird – das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen dar, so dass potentielle Organspender zu Recht davon ausgehen können, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind"?

Die einzig moralisch vertretbare Folgerung aus dem geschilderten Sachverhalt ist die Forderung nach einem Stopp der entsprechenden Organspenden.

Jeder Patient besitzt im Falle einer Patientenverfügung deutlich mehr Leben in sich als jeder Hirntote. Der Patient kann sogar noch Bewusstsein haben, der Hirntote hat keinesfalls Bewusstsein. - Warum soll Organspende gestoppt werden, wenn noch weiterhin nach Patientenverfügungen verfahren werden darf, d.h. die Beendigung der intensivmedizinischen Therapie?

hirntod-diagnose

Auf der Seite http://hirntod-diagnose.de/gehirn.html steht das Zitat:

Fakt aber ist, der Thalamus, sowie Teile des Hirnstammes und das Kleinhirn sind bei der klinischen Prüfung überhaupt nicht zugänglich.

Mit der neuen (2015) von der BÄK erlassenen Richtlinie zur Feststellung des Hirntods wird in solchen Fällen ein Nachweis des Durchblutungsstop des Gehirns gefordert. Wenn das Gehirn nicht mehr durchblutet wird, kann es nicht mehr am Leben sein.

Anhang

Anmerkungen

  1. Die Zitation schützt nicht vor der Tatsache, dass Halb- und Unwahrheit verbreitet wird. Daher schützen auch Zitationen von Halb- und Unwahrheiten nicht vor dem Vorwurf der Irreführung.
  2. Täuschung ist im deutschen Recht ein Strafbestand, der nach § 236 StGB (Betrug) oder § 146 StGB (Falschgeld) bestraft. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4uschung#T.C3.A4uschung_im_Recht Zugriff 12.1.2015.

Einzelnachweise