Patientenverfügungsgesetz

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Patientenverfügungsgesetz (PatVG) ist keine amtliche Bezeichnung für das "Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (3. BtÄndG), das in das BGB eingearbeitet wurde. Es trat am 01.09.2009 in Kraft.

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts besteht aus drei Artikeln:

Artikel 1 änderte das Bürgerliche Gesetzbuch. Zwei neue Paragrafen wurden eingefügt:

  • § 1901a – Beachtlichkeit von Patientenverfügung und Behandlungswünschen
  • § 1901b – Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens

Der bisherige § 1901a – Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht – wurde zu § 1901c. § 1904 – Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen – wurde neu formuliert.

Artikel 2 des Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts passte das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also das Verfahrensrecht, an die neuen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch an.

Artikel 3 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise