Online-Register

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Abstimmung im Deutschen Bundestag

Unter der Federführung von Annalena Baerbock wurde am 16.01.2020 in der Abstimmung im Deutschen Bundestag die Widerspruchsregelung abgelehnt und statt dessen die Erklärungsregelung angenommen. Sie sieht vor, dass man bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses man in den Rathäusern gefragt wird, ob man sich im Falle seines Hirntodes seine Organe spenden will. Diese Entscheidung soll dann in ein Register eingetragen werden. Soweit die Theorie.

In der Praxis hat sich die Fertigstellung des Organspenderegisters bis März 2024 hingezogen.
Wie praxisfremd diese Abstimmung an sich schon war, kann dort nachgelesen werden.

Erfahrung mit dem Organspenderegister

Am 18.03.2024 ging das Organspenderegister in Betrieb. Am 19.03.2024 informierte sogar die Bundesregierung darüber.

1. Versuch: auf dem Rathaus

Am 28.03.2024 ging ich in mein Rathaus und wollte meine Zustimmung zur Organspende eintragen lassen. Drei Mitarbeiter - im Alter zwischen 30 und 50 Jahren - sahen sich hierzu ratlos an. Schließlich sagte man mir, dass ich diese Eintragung selbst vornehmen müsse. Mit der elektronischen Kennnummer meines Personalausweises wäre das möglich.

2. Versuch: mit dem PC

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Am 03.04.2024 versuchte ich mit meinem PC, diese Eintragung vorzunehmen. Somit rief ich die Seite www.organspende-register.de auf und erhielt die Fehlermeldung, dass die Firewall diese Abfrage nicht zulässt.

Im 21. Jh. sollte es mit dem Handy gehen. Somit rief ich mit der App "CM Browser" die Seite www.organspende-register.de auf und erhielt die Mitteilung, dass der Browser veraltet sei. Dabei hatte ich erst im März 2024 alle Apps aktualisieren lassen.

Ich versuchte es auf dem Handy mit dem Google-Browser und erhielt auch damit die Mitteilung, dass der Browser veraltet sei.

3. Versuch: mit Handy bei der Krankenkasse

Am 17.09.2024 begab ich mich mit meinem Handy zu meiner Krankenkasse, um mich als Organspender in das Online-Register eintragen zu lassen. Wir gaben den Versuch ergebnislos auf.

Fazit: Unter diesen Umständen werde ich bis auf Weiteres meine Bemühungen um Eintragung in das Organspenderegister ruhen lassen. Als weiteres komme ich zu diesen Erkenntnissen:

Redegewandtheit kann im Deutschen Bundestag sogar für eine praxisfremde Theorie eine Mehrheit hinter sich scharen.
Bei der Abstimmung am 16.01.2020 hatte man nicht die Organpatienten im Blick, sondern politische Karriere.
Außer Zeitverschwendung hat uns die Abstimmung am 16.01.2020 noch unnötige Kosten gebracht.
Die Volksvertreter[Anm. 1] vertraten in der Abstimmung am 16.10.2020 nicht das Volk, sondern die eigenen Interessen.
Politische Entscheidungen können auch in Friedenszeiten für Bürger tödlich enden.
Die praxisfremde Theorie einer Erklärungsregelung war für so manche Organpatienten tödlich.
Handwerker müssen für ihre Fehler aufkommen, Politiker dürfen unangetastet weitermachen.
Mit der Einführung der Widerspruchsregelung (WSR) wäre seit dem Jahr 2020 die Sachlage klar,
und das sofort und zum absoluten Nulltarif.
Niemand hätte sich vor der Entscheidung Organspende Ja oder Nein länger drücken können.
Die jahrelange und immer noch anhaltende Doppelmoral[Anm. 2] wäre mit der Einführung der WSR beendet worden.

Anhang

Anmerkungen

  1. Sie sollten in der Politik die Meinung der Menschen vertreten. Dazu gehört, dass Mehrheiten in der Bevölkerung berücksichtigt werden. Diese Mehrheiten unter der Bevölkerung für die Einführung der WSR wurden bei der Abstimmung am 16.01.2020 offensichtlich ignoriert. Dazu sprachen sich zahlreiche Gruppen aus der Medizin und rund um die Organtransplantation - man kann sie als die Fachleute dieses Themas bezeichnen - für die Einführung der WSR aus. Auch sie wurden ignoriert.
  2. Wir beziehen jährlich rund 600 Organe aus Ländern mit WSR, wollen aber selbst im eigenen Land keine WSR haben, weil sie unmoralisch und unsittlich sei, weil sie gegen das Grundgesetz und unsere Rechtsauffassung verstoßen würde.

Einzelnachweise